Fragen zur Führung einer SSW

Es gibt 158 Antworten in diesem Thema, welches 10.728 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (11. Mai 2006 um 23:23) ist von 5-atü.

  • Zitat

    Original von MAGNUM .44
    "Alle Signalwaffen die nach Austellung des kleine Waffenscheines erworben wurden müssen dem Landratsamt unverzüglich schriftlich gemeldet werden" zitat ende..

    ROFL - Das ist bislang so das Beste, daß ich gehört habe! :laugh:

    Mike

  • Hallo Magnum,

    das mit dem schriftlichen Nachtragen ist natürlich Quatsch. Kann sein, dass man da das Merkblatt für WBK-Inhaber rausgezogen hat, aber SSW werden (noch) nicht registriert.

    + + + + +

    Öffentliche Veranstaltungen sind wirklich ein dehnbarer Begriff. Für den einen Richter ist es "nur" das örtliche Schützenfest oder der Ernteumzug, etc.;
    der andere würde dazu auch den Kneipenbesuch, den Grünmarkt oder den Besuch im Schwimmbad zählen. Kurzum: (fast) jede SItuation, wo mehr als zwei, drei Männeken zusammen kommen.

  • "öffentliche Veranstaltungen" wird sich auch eher auf offizielle Anlässe von öffentlichem Interesse beziehen, die nicht unter privater Schirmherrschaft (Kneipe, Disco etc.) stehen.
    Also wohl Volksfeste, politische Veranstaltungen, Sportveranstaltungen etc.

    Auch wenn's nicht genauer definiert ist, weiss doch jeder, was damit gemeint ist.

    Versuch' in Zeichen fortzueilen, ungefangen ist mein Geist,
    ehe sich die Zeilen schließen, glaub' ich frei zu sein, meist.

    W

  • Zitat

    Original von HassesFreigang
    Auch wenn's nicht genauer definiert ist, weiss doch jeder, was damit gemeint ist.

    Auch wenn Du es weißt und ich glaube es zu wissen -
    entscheidend ist leider, wie der Richter entscheidet. Und wir hatten hier im Forum auch schon Beispiele, wo eine Kneipe vorm Gericht als "öffentliche Veranstaltung" gewertet wurde.

    Aber wenn man das natürlich sooo weit auslegt, ist alles außer zuhause eine öffentliche Veranstaltung.
    :(

  • ähm wo 5-atü grade was von Schrieb unterschreiben sagte...

    fällt mir auch grad wieder ein das mir ein Merkblatt ausgehändigt wurde
    und ich unterschreiben musste das ich das Merkblatt gelesen und erhalten habe.

    Auf meinen KWS habe ich 2 Wochen gewartet...vom Antrag bis zur Aushändigung.
    Das finde ich recht schnell !!
    Meiner ist ausgestellt vom Landkreis Hannover / Niedersachsen.
    tja und die Auflagen sind dann wohl das was im Merkblatt steht, und
    das was im Schein selber steht.

    mfg Thomas

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

    Einmal editiert, zuletzt von thomas magnum (15. Mai 2006 um 23:15)

  • Hallo,
    ich verstehe nicht, aus welchen Gründen man überhaupt mit einer SSW in der Gegend rumrennen will.
    Hat jemand darauf eine vernünftige Antwort ????

    Gruß,

    Harry

  • Hey Harry,

    lange nichts mehr gehört von dir was macht deine DE ?

    hey und mich must du nicht fragen...

    Zitat

    ich verstehe nicht, aus welchen Gründen man überhaupt mit einer SSW in der Gegend rumrennen will.


    da fällt mir auch keine vernünftige Antwort drauf ein.... ???
    ich hab hier nur auf eine Frage geantwortet....

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

  • Zitat

    Original von HassesFreigang.....die nicht unter privater Schirmherrschaft (Kneipe, Disco etc.) stehen.....

    Das ist nicht richtig, jedenfalls nach meinem Kenntnisstand wird der ansonsten "normale" Kneipen oder Disco-Besuch bereits zum Besuch einer "öffentlichen Veranstaltung", wenn in den dortigen Räumlichkeiten ein vom normalen Geschäftsbetrieb abweichendes Ereignis stattfindet.

    Zum Beispiel in der Disco spielt am Freitag-Abend eine Band, oder es wird an diesem Abend die Miss Krumme Beine 2006 gewählt. Dann wird in der Regel dieses als öffentliche Veranstaltung gewertet. Dann nutzt auch die Erlaubnis des Disco-Beteibers im Falle einer Kontrolle dem SSW-Träger nichts mehr.

    Ansonsten gilt das was Baller-Bolle schon andeutete: Vor Gericht und auf hoher See...!

    Alfred

    Einmal editiert, zuletzt von ALFHA1802 (9. Mai 2006 um 18:45)

  • @ Ballerbolle & Alfha

    Ich weiss ja, dass es da auf Definitionen ankommt, aber vermutlich wird da jeder Richter nach der Logik agieren. Hier bekommt man auch keine 50'000'000$, weil man sich heißen Kaffee über den Schoß kippt und dann den Verkäufer verklagt, weil kein Gefahrenhinweis auf dem Becher zu finden war.
    Hier wird - zumindest meiner Erfahrung nach - doch ein wenig Verstand vorausgesetzt.
    Wie sonst könnte man z.B. von einer "gefährlichen Situation" sprechen? Wenn ein Profischütze mit seinem Bogen Fußgängern immer einen Meter vor die Füße schießt, wird man das auch als "gefährliche Situation" werten, auch wenn der Schütze niemals sein Ziel verfehlen würde.
    (Ist zwar ein extremes Beispiel, aber nehmt's eher als sinngemäßen Vergleich :) )

    Versuch' in Zeichen fortzueilen, ungefangen ist mein Geist,
    ehe sich die Zeilen schließen, glaub' ich frei zu sein, meist.

    W

  • Hi Thomas, dachte, man antwortet immer auf den letzten Artikel, ist wohl nicht korrekt. Die Leute die mit den SSW in der Gegend rumrennen wollen, u. dafür einen vernünftigen Grund haben, werden sich bestimmt trotzdem zu Wort melden. Bei der DE ist letztens der Hebel zum öffnen abgebrochen u. ich bin wg. 2 gebrochener Finger (darf man aus Versicherungsgründen kein Auto fahren) nicht zum Händler gekommen. Werde die jedoch asap reparieren lassen u. danach in die Vitrine stellen. Da gabs letztens einen Beitrag, wo jemandem ein Metallteil aus der DE entgegengekommen ist. Dies ist ein weiter Hinweis darauf, daß das Ding nix taugt, deshalb: Zum regelmäßigen Gebrauch eher ungeeignet.
    Hoffentlich baut UMAREX die DE mal in einer alltagstauglichen Ausführung mit reichlich Metallteielen. Z.Zt. schieß ich sehr oft mit dem Röhm Desperado, geiles Teil.

    Gruß,

    Harry

  • Bei mir stehts nicht drauf (kleiner Waffenschein)

    Aber mal ne nadere Frage was zählt alles laut waffengesetzt als öffentliche Verastaltung

    Wenn jemand eine SSW Röhm RG 735 in nikel besitzt und sie loswerden möchte bitte melden wurm49@web.de DANKE!!

  • danke für alle antworten!

    aber nochmal nebenbei..
    wenn ich jetzt mein (zweit) ;) bestes stück nun mitnehme und dann mit dem auto in ne kneipe fahre dann müste ich ja die waffe unbeaufsichtigt im auto lassen wenn ich sie nicht mit rein nehmen würde was ja eigenltich auch strafbar ist....

    aber ich fürchte mann ist immer der kriminelle wenn mann ne waffe führt...

    die einzige möglichkeit das kein anwalt was kann ist dann doch die waffe zuhause zu lassen..leider... :(

    :F: oder nicht :F: das ist hier (nicht) die Frage....

    Einmal editiert, zuletzt von MAGNUM .44 (9. Mai 2006 um 21:49)

  • Stimmt, alleine schon als Waffenliebhaber ist man automatisch kriminell und mindestens hochgefährlich.

    Und eine SSW ist im Auto ja eigentlich "sicher" aufbewahrt, d.h. durch ein Schloss gesichert und nicht sichtbar. Theoretisch dürfte das zumindest bei der SSW legal sein. Wenn man an seinem Auto aber noch eine Arlarmanlage installiert hat, sollte man zumindest theoretisch auf der sicheren Seite sein.

    Bliebe nur die Frage, welcher Autodieb so dämlich wäre, ei Auto zu knacken und dann nur die SSW mitzunehmen um damit etwas anzustellen ^^

    Versuch' in Zeichen fortzueilen, ungefangen ist mein Geist,
    ehe sich die Zeilen schließen, glaub' ich frei zu sein, meist.

    W

  • Zitat

    Original von HassesFreigang
    Stimmt, alleine schon als Waffenliebhaber ist man automatisch kriminell und mindestens hochgefährlich.

    Was für eine Aussage......lool :new16: :new16:

    Mit der Liebe ist es genau so wie mit dem Leben. Es bring nicht nur Glück und Freude, sonder hin und wieder auch Schmerz. Wir akzeptieren die Schwierigkeiten des
    Lebens, warum dann nicht auch die der Liebe??

  • Na hey, Badboy.

    Wenn du einen der Herren Verantwortlichen darum bittest, ausnahmsweise mal etwas positives über Waffenbesitzer zu sagen, bekämst du eine Antwort wie "Waffenbesitzer sind zwar gefährlich, aber immerhin unzurechnungsfähig" :nuts:

    Versuch' in Zeichen fortzueilen, ungefangen ist mein Geist,
    ehe sich die Zeilen schließen, glaub' ich frei zu sein, meist.

    W

  • Jeder der mich blöd anmacht, nur weil ich mich für Waffen und derartige Sache beschäftige, den sag ich so scheiß verdammt gewaltig meine Meinung darüber, dass der nichts mehr sagt! Das war schon 4 Mal der Fall... war echt häftig, aber sie haben seit dem nichts mehr gesagt! :laugh:

    Mit der Liebe ist es genau so wie mit dem Leben. Es bring nicht nur Glück und Freude, sonder hin und wieder auch Schmerz. Wir akzeptieren die Schwierigkeiten des
    Lebens, warum dann nicht auch die der Liebe??