Frage zum Thema Altbesitz

Es gibt 16 Antworten in diesem Thema, welches 2.704 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (21. April 2006 um 08:25) ist von asgardman.

  • Hallo,

    eine generelle Frage. Wenn man ein HW 50 aus den 60igern besitzt (alte starke Version) und dann die Feder wechseln lassen will, darf dann wieder eine Exportfeder eingebaut werden ohne einen Erwerbsschein oder nur noch eine F-Feder.

    ...und ja ich weiß, auch wenn der ALtbesitzt noch erlaubt ist, ich darf nur auf einem Schießstand damit schießen :-))

    Grüße

    Asgi

    Meins: Weihrauch HW 55 :F:, Umarex Norica 56 :F:, Daisy Red Ryder :F:, Barnet Cobra Schleuder, Weihrauch HW 45 :huldige:

  • Hallo asgardman,

    meines Wissens nach ist beides möglich. Das kommt dann darauf an wo du schießen willst.

    Schießstand: starke Feder
    Zu Hause: :F:-Feder

    Gruß
    Roland

    Gruß
    Roland

  • Nur bei dem Wort "Exportfeder" sollte man aufpassen.

    Die meisten heutzutage angebotenen "Exportfedern" sind stärker als die ursprünglich eingebauten Originalfedern. Das beste wäre einfach eine "alte" Originalfeder bei Weihrauch zu bestellen.

    Dann ist man in jedem Fall auf der sicheren Seite. Ist es nämlich plötzlich eine stärkere Feder ist das illegal.

    Schöne Grüße
    CP

    PS: Ach ja... besser wäre es sowieso das ganze einen BüMa machen zu lassen. Die Federn haben eine recht starke Vorspannung... wenn man da was falsch macht wird es schnell schmerzhaft... und der BüMa weiß was er einbauen darf... sollte er zumindest.

    Tiocfaidh ár Lá

  • Eh klar, dass ich so einen Wechsel vom BüMa machen lassen würde.

    Hab versucht in meinem HW 85 die Feder selber zu wechseln und ziemlich schnell den Weg zum BüMa gesucht ....

    Meins: Weihrauch HW 55 :F:, Umarex Norica 56 :F:, Daisy Red Ryder :F:, Barnet Cobra Schleuder, Weihrauch HW 45 :huldige:

  • Zitat

    Original von asgardman
    Hallo,

    eine generelle Frage. Wenn man ein HW 50 aus den 60igern besitzt (alte starke Version) und dann die Feder wechseln lassen will, darf dann wieder eine Exportfeder eingebaut werden ohne einen Erwerbsschein oder nur noch eine F-Feder.

    ...und ja ich weiß, auch wenn der ALtbesitzt noch erlaubt ist, ich darf nur auf einem Schießstand damit schießen :-))

    Grüße

    Asgi

    Um die Waffe weiterhin FREI besitzen zu dürfen darf nur DIE Feder Verbaut werden die im Original darin Verbaut war. Lieferte diese eine V0 von 220 m/s so darfst du dennoch keine Feder einbauen die eine V0 von 250 m/s bringt. Also nicht einfach irgend eine Feder einbauen sondern die wo da hinein gehört. Eine andere Feder macht die Waffe wiederrum WBK-Pflichtig und somit nicht mehr Frei besitzbar. Lass dir wenn dan die Feder vom Büchsenmacher einbauen der beim Hersteller nachfragen kann was da mal verbaut war, war da mal eine heutige F-Feder drinnen so muss die auch wieder hinein, und dann könnte er die Waffe sogar mit einem :F: versehen.

    Gruß
    Thomas

  • aber angenommen es wäre vor 1970 eine "exportfeder" mit 250m/s eingebaut worden (oder eine noch stärkere selbstgemachte), dürfte diese dann mit einer gleicher leistung legal ersetzt werden?

    vita brevis, ars longa

  • Eine selbstgemachte Feder dürfte rechtlich wie technisch damals schon weggefallen sein.
    In die alten Waffen dürfen Federn eingesetzt werden die damals original darin verbaut wurden. Oder eine "F" Feder. Sonst nix. aber das steht ja schon ein paar mal weiter oben.
    Grüße
    Markus

    Diese Signatur kann Spuren von Erdnüssen enthalten

  • hallo asgardman, du kannst gar keinen altbesitz geltend machen! dieser nimmt waffen ein, die vor märz 1976!!!! in besitz des eigentümers waren.


    mfg. jürgen

    sportschütze / sig- sauer p226 classic 9mm para / hämmerli 280 0.22 lfb
    hämmerli 480 k2 pressluft / anschütz 2002 comp. air / fwb 300 s match
    fwr.- mitgliedsnr. 009905

    Einmal editiert, zuletzt von kuni (18. April 2006 um 17:47)

  • Zitat

    Original von kuni
    hallo asgardman, du kannst gar keinen altbesitz geltend machen! dieser nimmt waffen ein, die vor märz 1976!!!! in besitz des eigentümers waren.


    mfg. jürgen

    Unsinn.

    Siehe WaffG:Anlage 2 Unterabschnitt 2 - Erlaubnisfreie Arten des Umgangs

    1.

    Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz

    1...
    1.2

    Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, die vor dem 1. Januar 1970 oder in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet vor dem 2. April 1991 hergestellt und entsprechend den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen in den Handel gebracht worden sind;

    Ja, verzeihlich ist der Großen Übermut und Tyrannei,
    Denn zu groß und niederträchtig Ist des Deutschen Kriecherei.
    (H.v.Fallersleben und leider immer noch topaktuell)

  • Hallo Gemeinde,

    jetzt bin ich leider etwas durcheinander. Aus dem Forum bekomme ich die Info, dass man in einen "Altbesitzt" die Originalfeder auch ohne Erwerbsschein wieder einbaun lassen darf.

    Mein BüMa hat mir gesagt, dass im Falle eines Federbruches nur dann die Originalfeder eingebaut werden darf, wenn ein Erwerbsschein vorliegt, ansonsten würde die leichte Feder eingebaut und ein :F: gestanzt.....

    ...wie denn nun??? : :confused2:
    Grüße

    Asgi

    Meins: Weihrauch HW 55 :F:, Umarex Norica 56 :F:, Daisy Red Ryder :F:, Barnet Cobra Schleuder, Weihrauch HW 45 :huldige:

  • Hallo,

    da bin ich aber beruhigt. Vielleicht hat er mich auch nur falsch vestanden, da ich es eilig hatte und zum Bus musste.

    Was mich auch gewundert hat war, dass er mich fragte, ob die Waffe denn eingetragen und angemeldet sei. Ich sagte ihm dann, dass die Waffe von mir gekauft wurde und vor 1970 hier in der BRD in den Handel kam. Darauf hin meinte er, die müsste trotzdem angemeldet werden.

    Tja, und dann musste ich zum Bus. Bin ich jetzt ganz gaga oder muss ich die jetzt echt anmelden?

    Also nochmal: Es ist eine Weihrauch HW 50, die hier 1967 gekauft wurde. Den Kaufnachweis hab ich vorliegen, aus dem hervorgeht, dass es sich um dies Waffe handelt.

    Wenn ihr mir das noch sagen könntet.
    Grüße,

    Asgi

    Meins: Weihrauch HW 55 :F:, Umarex Norica 56 :F:, Daisy Red Ryder :F:, Barnet Cobra Schleuder, Weihrauch HW 45 :huldige:

  • ach ja und nochwas:

    Das Gewehr hat nicht irgend eine stärkere Exportfeder, sondern imm ernoch die original damals verbaute (v0= 250 m/s)

    Meins: Weihrauch HW 55 :F:, Umarex Norica 56 :F:, Daisy Red Ryder :F:, Barnet Cobra Schleuder, Weihrauch HW 45 :huldige:

  • Und ich weise vorsorglich noch darauf hin, daß sämtliche Hinweise von Usern wie von Moderatoren und Admins keine rechtliche Verbindlichkeit haben - und nicht haben dürfen. Denn nach dem Rechtsberatungsgesetz sind konkrete rechtliche Hilfen nur zugelassenen Rechtsanwälten erlaubt:

    Art. 1 § 1 I 1 RBerG
    Die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, einschließlich der Rechtsberatung (...) darf grundsätzlich - ohne Unterschied zwischen haupt- und nebenberuflicher oder entgeltlicher und unentgeltlicher Tätigkeit - nur von Personen betrieben werden, denen dazu von der zuständigen Behörde die Erlaubnis erteilt ist.

    Art. 1 § 8 RBerG Ordnungswidrig handelt, wer
    I Nr. 1 fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgt, ohne die nach diesem Artikel erforderliche Erlaubnis zu besitzen, (...)
    II Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.

    --------------------

    Das heißt in diesem Fall: es hängt weniger vom Waffengesetz ab und von einem Gutachten, wie alt die neue alte Feder ist und wie stark sie im Vergleich zum Vorgänger ist (gleich stark, stärker, schwächer) - sondern der Einbau hängt nun mal offenbar davon ab, ob es dein Büchsenmacher zu seinen Bedingungen macht oder nicht...


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Zitat

    Original von asgardman
    Wenn ihr mir das noch sagen könntet.

    Also, wenn man den Thread hier zusammenfasst, ergibt sich mir folgendes Bild:

    Du darfst dieses Gewehr ab 18 besitzen (da vor 1970). Du darfst auch eine Ersatzfeder einbauen lassen, die in der Stärke dem Orginal entspricht (hat diese mehr als 7,5 Joule, darfst Du das Gewehr zu Hause NICHT benutzen).

    Wenn Dein Büchsenmacher das nicht machen, aus welchen Gründen auch immer ist das seine Entscheidung. Dann mußt Du es tatsächlich "zu seinen Bedingungen" machen lassen, wie Uli Eichstädt schrieb. Oder halt woanders hin gehen.

    Wenn Du eine F-Feder reinbauen und Stempeln läßt, hättest Du den Vorteil immer noch zu Hause schießen zu dürfen.

    Das ist was ich so rausgelesen habe.

    Grüße,

    desert.

  • Ok,

    danke, so seh ich die Sache nämlich auch.

    Für zu Hause hab ich schon ein paar F-Gewehre. Dieses Gewehr besitze ich im Grunde noch nicht, könnte es aber sofort erwerben, daher schon mal die ganzen Fragen, auch an meinen BüMa.

    Hintergrund: Field Target. Ich wohne nicht sehr weit vom Umland Starnberger See entfernt und würde dort gerne dem Verein beitreten. Geschossen wird dort ja nur auf einem speziellen Gelände.

    Grüße

    Asgi

    Meins: Weihrauch HW 55 :F:, Umarex Norica 56 :F:, Daisy Red Ryder :F:, Barnet Cobra Schleuder, Weihrauch HW 45 :huldige: