Pepperballs

Es gibt 22 Antworten in diesem Thema, welches 19.331 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (3. September 2006 um 02:49) ist von SATB-Marco.

  • Die sind soweit ich weiß nicht in Deutschland erlaubt. Die dürfen nur von der Polizei benutzt werden.
    Dü könntest auch einfach mal URL=http://www.google.de%5dhier klicken da wirst du sicher was finden.
    Pepperballs sind auch nur gegen Tiere und NUR in Notwehr gegen Menschen erlaubt. Da du deinen Markierer aber nicht draußen führen darfst außer du hast einen Waffenschein solltest du es lieber lassen.

    3 Mal editiert, zuletzt von Rambo (18. April 2006 um 07:44)

  • 43er Kaliber als Pepperballs sollte mal hergestellt und angeboten werden.
    Zu den Rubberballs in 68er gabs schon einmal einen Beitrag gib mal in der Suche Rubberballs ein.

    2 Mal editiert, zuletzt von PKM (18. April 2006 um 19:38)

  • Werden die nicht auch Reballs genannt?

    SSWs: Reck Miami 92F vernickelt, Reck Miami 92 und 2X ME 38 Compact 1X vernickelt
    Softairs: CA SLR 105 A1, HFC M92 CO2, ASG R-357, Mossberg M500 und eine billige Umarex Navy Commando
    Sonstiges: Recurvebogen, "Panzer II"-Armbrust und ne Schleuder

  • Äh, es gibt doch auf der Airtaserseite die Pepperballs.
    http://www.airtaser.de

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • hmm...auf der seite steht das die gepfefferten pb's ab 18 frei erwerbbar sind. allerdings nur im kaliber 68.
    aber für 10 stück gleich 36(!)teuro berappen? ob die aber auch bei 7,5J platzen? ??? ich hab nämlich mal gehört das die pepperballs aus einer harten plastikhülle bestehen die mit einer sollbruchstelle versehen ist. ob die 7,5J da reichen glaub ich nicht, da die balls doch eigentlich für paintballguns über 7,5J ausgelegt sind.

  • Na ja, ich denke daß sie extra für die Waffe konzipiert sind die auch auf der Seite verkauft wird.
    Ob die Dinger auch aus ner normalen Paintballwaffe funktionieren steht nirgends.

    Aber wenn dir so ein Teil im Lauf platzt........

    Die Waffe selber ist übrigends auch frei ab 18 erhältlich, nur eben geführt werden darf sie nicht :wogaga:
    Ist genau so wie mit dem Taser.

    Gruß K.

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    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • das so einer im lauf platzt glaub ich nicht, da die kugeln statt einer gelantine- eine plastikhülle haben und somit sehr hart sind.
    die waffe, z.b. der ''karabiner'' für die behörde sieht eher aus wie ne umgebaute tipmann a5...
    mit dem besitz ist das auch so ne sache, ist wie mit den fullauto teilen für die ram. besitzen: ja, benutzen: nein. wo ist da die logik? :bash:
    aber wer kauft sich sachen die er nicht benutzt? ???

  • Nur mal so aus reiner Neugier...

    Wozu sollte jemand Pepperballs haben wollen? Damit man auf extravagante Art die Suppe im Topf mit einem "Schuss Pfeffer" würzen kann?

    Dennis

    Versuch' in Zeichen fortzueilen, ungefangen ist mein Geist,
    ehe sich die Zeilen schließen, glaub' ich frei zu sein, meist.

    W

  • Laut Non-Lethal auf der IWA kann man die Pepperballs nicht aus normalen Markierern verschießen, weil der Lauf zu klein wäre... normale Paintballs gehen durch, weil diese ja etwas weicher sind und sich dem Lauf anpassen. Hartes Plaste würde aber sofort kaputtgehen...

    Ob´s nun stimmt oder nicht weiß ich nicht... schließlich will in der heutigen Zeit jeder verkaufen...

    MFG Thommy

    Sollte ich mich in einer meiner Behauptungen irren,
    nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil.

  • Gute Frage, bloß fehlt noch die Antwort, mir fällt keine ein, um SV zu betreiben( auf seinem eigenen Grundstück.)

    :n5: Die Welt ist nicht nett, deswegen bin ich es auch nicht. :n5:

  • Zitat

    Wozu sollte jemand Pepperballs haben wollen? Damit man auf extravagante Art die Suppe im Topf mit einem "Schuss Pfeffer" würzen kann?

    Hmmm, na zur Selbstverteidigung... die Teile wurden ja nie zum führen gemacht, dafür sind sie zu groß. Also bleibt ja nur noch der "stationäre" Einsatz. Denkbar wäre da z.B. der Einsatz gegen streunende Hunde auf dem Hof oder aber auch Bären (seid Bruno muss man ja mit sowas rechnen ;) und gegen Bären soll sich das Teil ja bewährt haben)
    Aber ich könnte mir auch vorstellen das man ein solches Teil für Sicherheitsdienste denkbar ist. Man benötigt keine WBK und die Mitarbeiter könnten das Teil auf dem zu bewachendem Grundstück ohne Einschränkungen führen.
    Und wenn man Paintballer so hört, soll ein "weicher" .68 Paintball auf kürzere Distanz ganz gut wehtun. Wenn da jetzt noch der Pfeffer ins Spiel kommt stell ich mir das ganze vieleicht brauchbar vor...

    MFG Thommy

    Sollte ich mich in einer meiner Behauptungen irren,
    nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil.

  • Sicherheitsdienste klingt logisch. Die könnten in der Tat etwas damit anfangen, aber auch das könnte rechtlich wieder problemvoll werden. Notwehrsituation etc.
    Aber gut möglich, dass sich jemand eine solche 10-schüssige Pfefferpistole in die Weste steckt, um auf Nummer sicher zu gehen.

    Aber was will der Privatmann damit? Wie viele Leute gibt es denn, die Paintball spielen und rein zufällig einen Hof zu schützen haben, bei dem der Fuchs alle Wochen mal vorbeikommt um sich ein Hühnchen zu genehmigen? Und in einem Haus ist so ein Ding ziemlich nutzlos, da hilft ein Schlagstock oder Elekroschocker mehr, falls es wirklich mal so weit kommen sollte.

    Einen sinnvollen Einsatzzweck für Privatleute kann ich mir jedenfalls nicht vorstellen, außer beim Paintballtraining, wenn man zwar keinen Unterschied an der Scheibe sieht, aber immerhin "boaaaah, das war fett keine Farbe sondern krasser Pfeffer, weissu" sagen kann. Irgendwie sinnlos :new16:

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    ehe sich die Zeilen schließen, glaub' ich frei zu sein, meist.

    W