ZitatOriginal von kienstn
Moin,
.................. hochgradig illegal.......
Bis denn dann
...."belesen " es gibt immer wieder neue auslegungen vom WaffG . die suchen bestimmt noch neue mitarbeiter .
cu crossi
Es gibt 41 Antworten in diesem Thema, welches 11.049 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
ZitatOriginal von kienstn
Moin,
.................. hochgradig illegal.......
Bis denn dann
...."belesen " es gibt immer wieder neue auslegungen vom WaffG . die suchen bestimmt noch neue mitarbeiter .
cu crossi
ZitatOriginally posted by germi
Allerdings sind LEP-Langwaffen nur einschüssig ausgeführt. Deswegen habe ich mir auch keinen 98er als LEP gekauft, sondern den Marushin 98er.Gruß
Marcel
Gilt das eigentlich auch für die Pumpaction-Umbauten oder hat man da nach wie vor 9 Schuß im Röhrenmagazin, die man schön rausrepetieren kann, wie das bei den seltenen 4mmM20-Umbauten der Fall ist?
Da bin ich überfragt, mit Pump-Actions habe ich mich nie befasst. Ich weiß nur, das der 98er und die ganzen ex-Halbautomaten alle nur einschüssig sind.
eigendlich gings ja um Firecaps.
Aber bei den empfindlichen LEPs gibt es wohl nur Einschüssige Varianten. Revolver natürlich ausgenommen.
Eddi
gunshooter hat einen Marlin Unterhebelrepetierer im ehemaligen Kaliber .357Magnum.
Das Repetireren scheitert leider an der Form der LEP-Hülsen, die sich mangels eines runden Kopfes nicht sauber einführen lassen
Die Patronenlänge und auch der Durchmesser würden es allerdings ermöglichen.
Stefan
Sieht man bei Firecaps eigentlich ein Mündungsfeuer?
MisterX
Ja, kuck dir mal die Videos auf Modelguns an.
Und warum gibts Firecap-Vollautomaten aber Schreckschuss-Vollautomaten nicht (in D)?
MisterX
ZitatOriginally posted by MisterX
Und warum gibts Firecap-Vollautomaten aber Schreckschuss-Vollautomaten nicht (in D)?MisterX
Ob Vollautomaten inklusive Firecaps wirklich wirklich erlaubt sind, ist meiner Meinung nach immer noch nicht endgültig geklärt. Wie gesagt, importiere so'n Teil samt Munition aus GB und berichte dann hier im Forum, wie das mit dem Zoll und den Behörden so lief......
Firecaps verschießen keine Munition, sondern werden mit Zündhütchen, die in Ladehülsen geladen werden, betrieben!
Sie brauchen ja auch keinen PTB-Stempel.
Stefan
Ich muss mal diesen alten Thread und das damit verbundene noch ältere Thema wiederbeleben, da ich heute auf die sogannten Firecap-Modellwaffen gestoßen bin und mich die Vollautomaten ziemlich faszinieren.
Ich hab mich jetzt schon versucht, etwas über die ganze Sache schlau zu machen, aber irgendwie tun sich bei meinen "Recherchen" immer wieder Widersprüche auf - z.B. steht auf der Wikipedia-Seite zu dem Thema bei der Gesetzeslage folgendes:
"Bei vollautomatisch arbeitenden Blowback-Nachbildungen bewegt man sich z.Z. noch in einer Grauzone, da die Modelle aufgrund 1. ihres Anscheins und 2. ihres Nichtverschießens von Projektilen nicht mehr unter das Waffengesetzt fallen. Allerdings ist es bisher strittig, ob sie nicht doch unter das Waffengesetz fallen, da sie vollautomatisch funktionieren. Bei dieser Argumentation wird davon ausgegangen, dass die Kartuschen in Kombination mit der Firecap als Kartuschenmunition i.S. des WaffenG gelten und damit den Schreckschusswaffen gleichzusetzen sind. In solch einem Fall ist dann eine vollautomatische Blowback Modellwaffe eigentlich verboten. Da aber die Treibladungsmenge einer Firecap den gesetzlichen Grenzwert (15mg) unterschreitet, und somit nicht dem WaffenG unterliegt, ist nach gesundem Menschenverstand nichts zu befürchten."
Also wäre es doch laut Wikipedia legal, einen Firecap-Vollautomaten zu besitzen.
Oder was meinen die mit "gesundem Menschenverstand" ?
Bei eGun wird auch eine verkauft, aber dort schreibt der Verkäufer:
"Mit dabei gebe ich die 8 Catridges, ca 20 firecaps und die Originalverpackung der [ Waffenname ] mit Zertifikat des Beschussamts Münchener Zoll. Die Waffe ist demnach kein Gegenstand des Waffengesetz."
Also muss man sich doch erst ein Zertifikat des Beschussamtes besorgen ?
Wiederrum bei modelguns.co.uk schreiben sie, dass sie normalerweise nach Deutschland liefern:
"Example some of the countries we regularly ship to : USA, New Zealand, European countries: France, Germany, Italy, Spain, Portugal, Austria, Belgium Norway, Sweden, Denmark, Republic Ireland, Czech Republic, Poland... any many others places... Please ask for shipping costs to your country."
Weiß jemand, wie es da nun momentan mit der Gesetzeslage aussieht ?
Ich wäre nämlich sehr interessiert am vollautomatischen Schießen.
Vielen Dank schonmal im Voraus !
Der hat die Waffe wohl aus dem Ausland bezogen, daher wohl auch der Schrieb vom Zoll
Soll heißen, man kann legal einen firecap-Vollautomaten aus dem ausland erwerben und besitzen ?
Sieht so aus....
Die Kaliber 2mm Pistölchen, ala Berloque oder der Xythos-Revolver würde rein theoretisch auch nicht als SSW durchgehen und bräuchte keine PTB. Aber, und jetzt kommt das fette Aber, es ist möglich damit pyrotechnische Artikel abzuschießen. Schon ist PTB wieder fällig. Also die kleinen 2mm Stiftfeuer Waffen ohne Möglichkeit Pyrotechnik abzuschießen fallen nicht unters Waffengesetz da auch hier die Ladung viel zu klein ist....ergo brauchen die auch keine PTB...
Und umgebaut werden zu einer scharfen Waffe können die eh nicht. Meist ist das Plastik oder Zink aus dem die Waffen bestehen. Und zudem haben die keinen Schlagbolzen, denn die Laufsperre dient bei denen zur Zündung. Die Patrönchen werden von vorne aufgespießt.
Aber ich würde mir keine großen Hoffnungen machen, die Dinger sind nicht allzu laut....
Werden die Hülsen ausgeworfen ?
Ja, werden sie...habe zwei Modelle davon. Eine P38 Zella-Mehlis und eine FN HP.
Sorry, aber irgendwie werde ich aus der Antwort nicht schlau.
Was heist denn das jetzt für die Firecap-Waffen ?
Die "verschießen" doch eine ganz andere Muni als eine ( 2mm- ) SSW.
Oder kann man etwa mit einer Firecap Pyros abfeuern ? ? ?
Mir geht´s im Prinzip darum, ob ich mir eine Firecap kaufen kann, ohne Angst haben zu müssen, "ungebetenen Besuch" zu bekommen und dann noch vielleicht sogar meine waffenrechtliche Zuverlässigkeit ( und damit auch meinen KWS ) zu verlieren.
Nein,das war nur ein weiteres Beispiel von vom Gesetz ausgenommenen Waffen....rede ich denn so undeutlich??
Ich versuche mal zu deuten :
Rein theoretisch darf ich mir eine vollautomatische Firecap-Modellwaffe ( aus dem Ausland ) zulegen.
Wenn mir aber ein "Beamter in Grün" ans Hosenbein pinkeln möchte, stuft er das Ganze als illegalen Waffenbeitz ein ?