Schießen auf eigenem Grund und Boden (mal wieder)

Es gibt 39 Antworten in diesem Thema, welches 7.372 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (23. März 2006 um 11:27) ist von ich_bins.

  • Hallo,
    Eigentlich ist das Thema ja zur genüge durchgekaut aber ich hab da noch ein kleines Anliegen......

    Wie sieht es aus auf Privatbesitz welcher nicht eingezäunt ist ?
    Konkreter Fall : Meiner Tante gehört im Sauerland 2 Jagdhütten mit seeeehr viel Land und auch angepachterer Jagd.
    Man kann teilweise schon von Privatforst reden.
    Ich kenn nicht die genauen Grenzen des privaten Landes aber man könnte schon so 2-4 qkm sagen.
    Natürlich kann man das nicht umzäunen wie sieht es denn da aus mit :F: ?
    Allerdings sind keien Schilder da nur eine Schranke (abgeschlossen) vor dem Weg und sonst keinerlei Wege in den privaten Besitz.
    Aber die 180mtr. Regelung ist da natürlich mit Leichtigkeit zu erfüllen.

    Überlege nämlich wegen Wochenenden da .

  • Nein, da darf ma nicht schießen. Das Gesetz sagt eindeutig: ... befriedetes Besitztum...

    Aber was ist befriedet? Ich meine irgendwo mal gelesen zu haben das ein Stück Schnur auf Kniehöhe ausreicht... also wenn das stimmt könnte man mit 4 Holzpflöcken und etwas Schnur eine Umfriedung herstellen... nur muss man dann noch sicherstellen das ein Geschoss das nicht verlassen kann...

    MFG Thommy

    Sollte ich mich in einer meiner Behauptungen irren,
    nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil.

    Einmal editiert, zuletzt von Thommy82 (21. März 2006 um 16:07)

  • Wenns ein Walfd ist kann man sich die Stöcke auch sparen und direkt Abspannen.

    Why should I listen to you? A hallucination, asking me about hallucinations...

  • Genau das ist ja das Problem.
    Platz kein Thema. Ich geh 600mtr. in den Wald dann ist es schon gewärleistet das kein Diabolo irgendwo ankommt.
    Auf dem Weg ist ja eine Schranke zu der nur ich und der Förster dann den Schlüssel hat.
    Absperren ?? Ich kan nicht über Berge und Bäche, umgestürzte Bäume usw. Flatterband ziehen.

    Würde nicht ein Schild am Weg reichen ?
    Aber dann sagt einer hab nix gesehen und der Ärger beginnt trotzdem.
    Ich meine gut da kommt keiner lang und man schießt in eine Richtung wo nichts passieren kann.
    Aber wenn der Spaziergänger da 3 Leute mit Gewehr rumspringen sieht.
    Hmmm, was mag da wohl passieren ???

  • Zitat

    Aber wenn der Spaziergänger da 3 Leute mit Gewehr rumspringen sieht.


    ich weis ja nicht welche art von schiessübung dir vorschwebt, aber wenn du und deine 2 kollegen da zb ein zivilisiertes dosenschiessen mit luftdruckwaffen veranstaltet wird bestimmt kein spaziergänger auf die idee kommen es handelte sich um ein terroristencamp.

    Und abgrenzen müsstest du ja nicht das ganze areal dass deiner tante gehört sondern nur die fläche in der sich ein diabolo rumtummeln könnte.
    ich denke das ist zu bewerkstelligen oder?

    Einmal editiert, zuletzt von PicNica (21. März 2006 um 16:36)

  • Also, Dosenschießen hin oder her, wenn da einer kommt und sieht jemanden mit Gewehr, ZF und evtl. zweibein auf irgendwas schießen :))

    Die Leute sind Sch...... die sehen nicht Luftdruck, und Dosen. Die sehen GEWEHR .... BÖSE.

    2. Kümmern sich die Pilzsucher oder Biker (weiß ich bin nämlich selber einer :lol: ) eh nicht um das Flatterband.

    Und zum anderen brauch ich wenn man sich so ein wenig an die 180 mtr. Regelung hält viel Flatterband.

    Und die Frage ist: Gibt es dann wirklich keinen Ärger ?

    Im Prinzip kommt da eh keiner lang. Ist halt ein Privatweg, weit ab von allen Parkplätzen usw. 2 In der Woche kommen da welche trotzdem lang im Sommer. Und wenn ich 400mtr. im Wald bin, kriegt eh keiner was mit.
    Aber mit wenigen Monaten zur WBK ist man doppelt vorsichtig.

  • Hallo Freie Waffen-Freunde,

    Ja das Waffengesetz,

    das Problem daran ist das es so verklauselisiert und verkompliziert Markus schaut panisch im Duden ob es diese Begriffe überhaupt gibt! Winkt dann aber ab weil er glaubt die User wissen Bescheid was gemeint ist. ist das es keiner so richtig durchschaut.
    Eine einfache Frage. Aber ich wette Beitrag kommt auf 2-3 Seiten.
    Kein Vorwurf an irgendjemand aber was soll man machen.

    Ich bin auch kein Waffenrechtexperte aber ich denke bei solch einer Anfrage muß man eine Art Begehung der Schiesstätte machen um 100% zu sagen:" Hier darf geschossen werden!".
    Kann sein irgendwo kreuzt ein Weg und vorbei mit befriedet.
    Dabei muss absolut ausgeschlossen sein das das Geschoss das Befriedete verlassen kann.

    Ich weiß nicht. So leid es mir tut aber übers Internet ist so eine Beurteilung schlecht möglich.

    Gruß an Alle Schützen,
    Markus

    Einmal editiert, zuletzt von worlddownfall (21. März 2006 um 17:14)

  • Definition: befriedetes Besitztum iSv § 123 I StGB
    Befriedet ist ein Grundstück, wenn der Berechtigte dieses in äußerlich erkennbarer Weise mittels zusammenhängender Schutzwehren - zB Mauern, Zäune - gegen das beliebige Betreten durch andere gesichert hat (vgl. Amelung, NJW 1986, 2078).

  • Nach der Verordnung zum WaffG ist tatsächlich der strafrechtliche Begriff des befriedeten Besitztums heranzuziehen.
    Das ist meiner Meinung nach aber extrem widersprüchlich:
    Stellt man hohe Anforderungen an das "Befriedet-Sein", damit nicht jeder Spaziergänger sich wegen Hausfriedensbruchs strafbar macht, wenn er mit seinem Hund beim Bauern über die abgezäunte Wiese geht, ist das natürlich sehr nachteilig für den Schützen, da er sich dann mangels Umfriedung strafbar macht.
    Wenn man umgekehrt eine einfache Absperrung ausreichen lässt, macht sich theoretisch jeder Spaziergänger strafbar, wenn er die Absperrung ignoriert.
    :crazy3:
    Ich kann mir daher nicht so recht vorstellen, dass eine einfache Abgrenzung mit Flatterband etc ausreicht, um das Gelände zu befrieden.
    Zudem muss man bedenken, dass man als Eigentümer/Besitzer den Wald (Naherholungsgebiet) nicht ohne weiteres für Passanten sperren kann.

    "Gehe nie zu Deinem Fürst, wenn Du nicht gerufen würst!"

  • Zitat

    Original von ad lib
    Zudem muss man bedenken, dass man als Eigentümer/Besitzer den Wald (Naherholungsgebiet) nicht ohne weiteres für Passanten sperren kann.

    Wieso soll er da keinen Zaun drummachen dürfen wenn der Wald ihm gehört?

  • @ Noj
    Der Wald ist als Naherholungsgebiet dem Allgemeingebrauch gewidmet. Als Revierpächter (Besitzer) hat man nur sehr eingeschränkte Rechte.

    Nur mal als Beispiel, ist in allen Bundesländern ähnlich geregelt:

    Die Zweite Verordnung zur Durchführung des Hessischen Forstgesetzes

    § 3 Sperren von Waldflächen

    (1) Der Waldbesitzer kann Waldflächen und Waldwege nach § 25 Abs. 3 Nr. 4 des Gesetzes insbesondere sperren, wenn

    1. erhöhte Waldbrandgefahr besteht,
    2. aus sonstigen Gründen eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit der Waldbesucher besteht,
    3. eine Sperrung zur Vermeidung einer erheblichen Behinderung oder Einschränkung der forstlichen Nutzung erforderlich ist,
    4. in Gebieten mit hohem Schalenwildbestand als Folge der Beunruhigung des Wildes durch starken Erholungsverkehr übermäßige Verbißschäden aufgetreten sind und weitere Schäden nur durch Sperrung verhindert werden können,
    5. wissenschaftliche Versuche nur durch eine Sperrung gesichert werden können.

    (2) Die Sperrung von Waldflächen und Waldwegen nach Abs. 1 bedarf der Genehmigung durch die zuständige Forstbehörde. Die Genehmigung ist jederzeit widerruflich; sie ist ihrem Zweck entsprechend zu befristen. Der Waldbesitzer hat die gesperrten Flächen und Wege durch Schilder nach der Anlage 1 zu dieser Verordnung kenntlich zu machen.

    (3) Bei Gefahr im Verzuge kann der Waldbesitzer die erforderliche Sperrung ohne Genehmigung vornehmen. Die Genehmigung der zuständigen Forstbehörde ist unverzüglich, jedoch spätestens binnen drei Tagen, einzuholen. Abs. 1 und 2 gelten entsprechend.

    § 9 Ordnungswidrigkeiten

    Ordnungswidrig im Sinne von § 69 Abs. 1 Nr. 7 des Gesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

    1. als Waldbesitzer entgegen § 3 Abs. 2 Satz 1 Waldflächen oder Waldwege ohne Genehmigung der zuständigen Forstbehörde sperrt oder entgegen § 3 Abs. 3 Satz 2 bei Sperrungen zur Vermeidung unmittelbarer Gefahr die erforderliche Genehmigung nicht unverzüglich einholt;

    "Gehe nie zu Deinem Fürst, wenn Du nicht gerufen würst!"

    Einmal editiert, zuletzt von ad lib (21. März 2006 um 18:07)

  • Zitat

    Original von ad lib
    [...](2) Die Sperrung von Waldflächen und Waldwegen nach Abs. 1 bedarf der Genehmigung durch die zuständige Forstbehörde. Die Genehmigung ist jederzeit widerruflich; sie ist ihrem Zweck entsprechend zu befristen. [...]

    Klingt recht eindeutig - GEGEN den Waldbesitzer.

    Tja, da wird das wohl nix.

  • Wobei man zwischen Pacht und Besitz unterscheiden muß.
    Als Pächter habe ich den Forst nur gemietet vom Staat oder Gemeinde.
    Außerdem darf ich dort das Jagdrecht ausüben.
    Dies ist bei uns auch so auf einem großen Teil, aber.....

    Ein großer Teil des Waldes gehört auch meiner Verwandschaft.
    das ist wieder anders. Es ist einfach Privatbesitz.
    Ich war lange nicht da, aber ich meine es ist ausser Schranke auf dem Weg nichts abgesperrt.
    Trotzdem ist es privater Besitz, den wir natürlich auch absperren könnten und dürften ( wobei natürlich einige Sachen zu beachten sind).

  • Als Sauerländer und Biker krieg ich das Grinsen jetzt kaum aus dem Gesicht. Wenn ich für jede Schiessübung, die ich hier in den letzten 15Jahren beobachtet habe, 5 Euro kriegen würde, würde mein BüMa morgen ne Desperado und ne AirMagnum an mich los.... *lol*

    Aber natürlich habt Ihr Recht: Es ist illegal. Und Es passiert selten aber Es passiert, das Einer erwischt wird. Von daher habe ich selbst mich nie an solchen Aktivitäten beteiligt oder länger zugeschaut (Mitgefangen-Mitgehangen). Ich habe für solche Späße zu viel zu verlieren :))

    Stefan

    Zitat

    Wobei man zwischen Pacht und Besitz unterscheiden muß.

    Wichtig ist einzig und allein, wie das Gebiet im Gemarkungsplan ausgewiesen ist. Gilt Es als Forst und Wald, gilt das oben genannte Gesetz ...

    Einmal editiert, zuletzt von ddmsr (21. März 2006 um 18:21)

  • Hehe, Sauerland :new16:

    Da wollte ich auch hin. Freienohl um genau zu sein.

    Das ist genau das Problem, ich gehe schon davon aus das keiner kommt, nicht dort. Wenn doch sind wir eh 400mtr. im Wald drin mit Bächen dazwischen usw.

    Aber wie du es sagst da steht bei einige mehr auf dem Spiel.
    Normal würd ich sagen: Sch... drauf ! Evtl. kommt einer dann sagst du ist Privatbesitz, wir sind mitten im Wald . dann gibt es mahnende Worte von den Grün Weißen und fertig.

    Aber trozdem, wegen so nem Mist will ich die WBK nicht verlieren.
    Deshalb 110% absichern.

  • Freienohl zwischen Meschede und Arnsberg? Ich kann mir diese ganzen Dörfchen-Namen nicht merken... Der Weg durch diese "Häuseransammlungen mit Namen" reicht ja kaum zum Schalten :lol: Aber das hat auch einen Vorteil, das die Dörfer hier so klein sind! Da bleibt mehr Platz für die Landschaft :lol:

    Aber da dürfte natürlich auch im Wald gerade an den ersten warmen Tagen ne Menge los sein. Denn durch die A46 und die B7 ziehts doch ne Menge Leute in die Wälder der Gegend... Ich renne ja selber oft mit meiner Familie im Wald rum ;) Allerdings knappe dreissig Kilometer entfernt.

    Stefan

  • Logisch überlegt: wenn Leute problemlos reinkommen (und sich auch noch ein Gewohnheitsrecht über die Jahre entwickelt hat), ist es Essig mit "befriedet" und damit auch mit dem Schießen. Und bei der Überlegung, was die Behörden später schlimmer finden, das "Eindringen" von Spaziergängern in ein nicht sichtbar abgesperrtes Gebiet oder das Schießen mit Luftgewehren, kann ich mir die Antwort schon ausmalen - aber in düsteren Farben.


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Hallo Ulrich und die anderen !

    Ja, das Thema ist wohl nie und nimmer 100% zu klären.

    Habe selber einige Wiesen mitten im Wald. Eine Wiese (ca. 15 x 85 Meter) von mir ist komplett ca. 1,20 Meter hoch eingezäunt, mit einer Hütte drauf, Garten, Obstbäume etc. pp., mit Warnschlidern ringsrum "Privatbesitz, betreten verboten, Selbstschuß". Es ist also eindeutig zu erkennen, hier hat keiner was drauf verloren.

    Ich denke mal, das es sogar hier ein Problem geben könnte, wenn ich hier z.b. mit Luftgewehren schießen würde, oder mein Bruder mit seiner Paintball... ??? Oder sogar schlimmer noch, scchießen mit meinen "F"-4/6mm Flobert Waffen ???

    ...auch wenn ich einen riesssssssssseeeeeeeeennnnnnnnn Kugelfang hätte.

    Kenne alle Jäger und Förster hier, mein Vater ist Büroleiter/Forstamt und ich bin immer bei den Treibjagden dabei. Da bestände keine Gefahr, was meine Nachbarn etc. betrifft; aber...

    Es gab hier schon Spaziergänger, die meinten, sie müßten ihre "Notdurft" hinter meiner Hütte binnen meines Zaunes ausrichten und regten sich furchtbar auf. Ihre Ansage: "...warum ist hier alles eingezäunt, der Wald und die Wiesen sind für alle da, auch zum "scheißen", für jedermann jede Zeit zu betreten..."

    Naja, auch wenn nur meine Hütte mit einer Selbstschußanlage (Kieferle-Selbstschußapparat) gesichert ist, wg. der vielen Einbrüche hier in alle möglichen Jagdhütten etc. ...

    Naja, was solls. Finds nur schade, das man auf seinem eigenen Grund und Boden noch nichteinmal mit seinen eigenen LP/LG´s etc. schießen darf, obwohl davon mit Sicherheit keine Gefahr ausgeht. Denn ein Kügelchen mit 7,5 Joule Energie ist bestimmt kein Geschoß, das einem auf meiner Wiese Angst machen muß.

    Nachbarn habe ich keine, da mitten im Wald gelegen, nur wilde Spaziergänger aus den Großstädten.

    So, jetzt habe ich genug gejammert.

    Gruß aus der Eifel, Patrick.

    http://www.randzuender.de