draußen schießen

Es gibt 19 Antworten in diesem Thema, welches 2.637 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (3. April 2006 um 14:13) ist von excaliburfan.

  • hallo erst mal...
    ich wohne auf einem großen Bauernhof und möchte fragen ob ich rein rechtlich mit meinem luftgwähr auf dem feld schießen darf oder ob ich mir erst einen schießstand(innerhalb der scheune oder so) errichten muss?
    danke im vorraus

  • Das Feld müßte dann aber riesig sein, um zu gewährleisten, das die Geschosse nicht über die Grenze hinausfliegen. Ich denke mal rein rechtlich müßte da eine Art Schießstand draufsein oder ein Erdwall oder ne hohe Mauer.

  • Du darfst es... aber nur wenn kein Diablo das Grundstück verlassen kann!

    Am Besten gehst du dann noch zu deinen Nachbarn und sagst ihnen bescheid, nicht dass sie glauben da wird wer erschossen :ngrins:(:) ....

    Mit der Liebe ist es genau so wie mit dem Leben. Es bring nicht nur Glück und Freude, sonder hin und wieder auch Schmerz. Wir akzeptieren die Schwierigkeiten des
    Lebens, warum dann nicht auch die der Liebe??

  • Dein Feld sollte dann auf jeden Fall umfriedet sein, macht sich nicht so gut wenn Spaziergänger quer laufen. Ausserdem darf kein Geschoss das Gelände/Feld verlassen, evtl. durch Kugelfang oder ähnliches und seitliche Abgrenzung/Überdachung sicherstellen.

    Gibt aber einige Threads hier die konkret dieses Thema besprechen und fachkundige, weitere Hinweise enthalten.

    Gruss
    Alfred

  • also wenn das gelände groß genug ist kannst du ja einen erdwall wo aufschütten des braucht ja nicht alzuviel platzt oder halt auf ne wand schießen

  • Alfa: Will dich ja nicht kritisieren, aber es heist "befriedetes Besitztum".

    Daraus folgt, bzw. d.h., das Grundstück muß einem selber gehören, es muß eingezäunt o.ä. sein. So, das niemand ohne weiteres sich darauf befinden kann, während dem Schießen.

    Auch dürfen die Kugeln das Grundstück nicht verlassen, wie auch schon erwähnt.

    Wie man das relasiert,... ??? Naja,...

    Gruß, Patrick.

    http://www.randzuender.de

  • Zitat

    Original von Ritztec
    Alfa: Will dich ja nicht kritisieren, aber es heist "befriedetes Besitztum".

    Hi Patrick,

    danke für die Korrektur, bin wieder mal ins altertümliche, längst überholte Juristendeutsch (Deutsch? ;-)) verfallen.

    Viele Grüsse
    Alfred

  • An juristischen Wortklaubereien beteilige ich mich doch auch gerne :D:
    Ein Besitztum ist befriedet, wenn es umfriedet ist. D.h., es muss in erkennbarer Weise gegen willkürliches Betreten geschützt sein. Bei der Kuhwiese auf dem Bauernhof kann sich das Problem ergeben, dass der Zaun zweckmäßig dazu dient, die Viecher am Abhauen zu hindern, nicht jedoch, Fremde vom Betreten abzuhalten. Dann wäre es kein befriedetes Besitztum mehr und Luftgewehrschiessen bzw. Führen eine Straftat. :crazy3:
    Weiterhin darf das Geschoss das Besitztum nicht verlassen KÖNNEN. Aber dazu wurde hier ja schon einiges geschrieben.

    "Gehe nie zu Deinem Fürst, wenn Du nicht gerufen würst!"

  • Nein, das ist doch jetzt nicht dein Ernst? Der Zaun hat doch gleichzeitig, wenn auch nicht beabsichtigt, die Funktion, dass er auch Fremde am Eindringen hindert.

    Naja, aber typisch Deutsch wäre das wieder mal. Was mich aber viel mehr interessiert, ist wie das Ganze in der Praxis gehandhabt wird seitens der Behörden.

    Hat da jemand aktuell Erfahrungen?

    Immer zwei, drei offene Ohren für die Mitarbeiter haben.

    Zuhören und Verständnis zeigen kann oft simples Handeln adäquat ersetzen und spart auch noch Zeit.

    -Bernd Stromberg-

  • Zitat

    Original von Heeragon
    Wenn man sich den thread so durchliest versteht man was typisch deutsch ist. :cry:


    yahh.. da hast du wohl recht... allerdings glaube ich kaum das da auf dem land einer kontrollieren kommt!!!

    ...mit anderen worten ...

    scher dich nich um diese bescheuerten regeln ob unbefriedet oder befriedet!

    ..viel spaß beim schiessen!!!


    greetz

  • Zitat

    [...mit anderen worten ...

    scher dich nich um diese bescheuerten regeln ob unbefriedet oder befriedet!

    ..viel spaß beim schiessen!!!

    greetz

    Wenn hier bei den Anfängerfragen jemand wissen will, wie es rechtlich gesehen mit dem Schiessen auf dem eigenen Grundstück aussieht, finde ich deine Antwort unangemessen.

    Gruß

    Petra

  • hab da auch so ein grundstück...
    hinter dem fluss ist ein 4m hoher erdwall, in die richtung könnte ich dan doch theoretisch schiessen....

    verlassen kann der diablo das grundstück, sollte ich mitm hohen winkel schiessen, aber das bekommt man ja immer hin, wenn man will...

    das nächste problem ist:
    das grundstück befindet sich im naturschutzgebiet, also ich weiss nicht in wieweit das aufbauejn eines schiessstandes als "bauen" gilt...
    oder darf man im naturschutzgebiet generell nicht schiessen?
    reden ja nicht von jagd...

    wenn ich etwas aus eurer Sicht "banales" Frage, nehmt an, ich frage nicht wegen der banalen Antworten

  • Zitat

    Original von Nightshooter
    hab da auch so ein grundstück...
    hinter dem fluss ist ein 4m hoher erdwall, in die richtung könnte ich dan doch theoretisch schiessen....

    verlassen kann der diablo das grundstück, sollte ich mitm hohen winkel schiessen, aber das bekommt man ja immer hin, wenn man will...

    das nächste problem ist:
    das grundstück befindet sich im naturschutzgebiet, also ich weiss nicht in wieweit das aufbauejn eines schiessstandes als "bauen" gilt...
    oder darf man im naturschutzgebiet generell nicht schiessen?
    reden ja nicht von jagd...

    Hallo,

    ob du da jagst oder nicht ist uninteressant. Das Gebiet wurde ja geschützt wegen bestimmten Tier- und Pflanzenarten oder wegen seiner Gesamtökologie. Bei jeglicher Beeinträchtigung handelst du ungesetzlich.

    hier ein Zitat aus dem § 23 Bundesnaturschutzgesetz:

    In Naturschutzgebieten sind alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebietes in Teilen oder im Ganzen führen können. Es gilt ein so genanntes absolutes Veränderungsverbot. Sie sind aus Schutzgründen grundsätzlich nicht zugänglich, wenn es der Schutzzweck aber ermöglicht kann der Allgemeinheit ein Zugang ermöglicht werden.

    Das bedeutet für dich, jeder Diabolo der vorbeigeht ist ein negativer Eingriff im Sinne des §23 BNatSchG.

    Dazu solltest du außerdem die §§ 39 - 42 und §§ 65, 66 BNatSchG lesen.

    hier ein link zum gesamten Bundesnaturschutzgesetz:

    http://bundesrecht.juris.de/bnatschg_2002/index.html

    Ich kann dir nur empfehlen dich vorher genau bei den zuständigen Ämtern zu informieren.

    Und außerdem solltest du auch noch das Jagdrecht beachten. Solltets du wirklich z. B. einen Vogel treffen der im Jagdgesetz verankert ist (egal ob jagd- und/oder eßbar) handelt es sich dann um Wilderei und das wird noch härter bestraft als Naturschutzvergehen.

    Ich will dir keine Angst machen, aber schieß lieber in deiner Scheune, da hast du den geringsten Ärger.

    Gruß

    Andre

    4 Mal editiert, zuletzt von excaliburfan (3. April 2006 um 13:39)

  • Leicht Offtopic :D

    Zitat:hier ein Zitat aus dem § 23 Bundesnaturschutzgesetz:

    In Naturschutzgebieten sind alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebietes in Teilen oder im Ganzen führen können. Es gilt ein so genanntes absolutes Veränderungsverbot. Sie sind aus Schutzgründen grundsätzlich nicht zugänglich, wenn es der Schutzzweck aber ermöglicht kann der Allgemeinheit ein Zugang ermöglicht werden.
    :laugh: :laugh: :laugh:

    Mag vieleicht so im Gesetz stehen, aber manchmal sieht das ganz anders aus! Hier (Lüneburger Heide) ist ein sehr großes Naturschutzgebiet. Mitten drin waren von 1945 - 1994 starke Panzerübungen... Geballer und ölauslaufende Schrottpanzer der britischen Armee...und heute schiessen da Jäger mitten im Naturschutzgebiet :wogaga: Da frag ich mich was das mit Naturschutz zu tun hat. Ich nenn die "Naturschützer" eher Naturdesigner... denn die holzen hier alle Wälder ab da die eine Lüneburger Heide und keinen Lüneburger Wald haben wollen :new16:

    Zum schiessen im Garten:

    Es kann auch sein das es bei dir komplett verboten ist! Es gibt einige Landkreise oder städte da ist es gänzlich untersagt auf seinem Grundstück zu schiessen, egal wie groß! Wie das genau rechtlich aussieht können wir dir hier nicht sagen da es wir nicht genau wissen... Wie Excaliburfan sagte, informier dich am besten beim Amt, die müsste eigentlich wissen was Sache ist.

    Gruß, David

    Edit: hab das mit dem Naturschutzsachen nur angeschnitten weil es mich manchmal doch ärgert das die da die Wildschweine so abknallen, Wälder abholzen, Fahradwege mit den Harvester zertören usw... klar, zuviel Wild schadet auch. Aber sich in nem Hochstuhl setzen der 4 Wände und ein Dach hat... dann Maiskolben hinlegen, warten bis Schweine kommen :new16: Das finde ich doch schon bisschen arm.

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • Sgt_Elias:

    Die Jagd ist in Naturschutzgebieten nicht untersagt. Sie dient genauso der Arterhaltung wie der Naturschutz selber. Zuviel Wild bringt einfach auch großen Schaden.

    Natürlich wird das Schießen eines Jägers anders bewertet, als das Sportschießen. Wenn ein Jäger daneben ballert, wird ihm nichts passieren, denn er erfüllt ja "hoheitliche" Aufgaben.

    Die Jagd kannst du nur unterbinden, wenn wieder Luchs, Wolf und Bär die Aufgaben der Jäger übernehmen. Und davon haben wir leider zu wenig bzw. gar keine Tiere.

    Fang doch mal welche!!!

    Aber Spaß beiseite, ich habe nur das Grundsätzliche erwähnen wollen.

    Außerdem wurden für militärische Angelegenheiten schon immer Ausnahmeregelungen ge- und erfunden.

    Das Glück hat man als Privatperson wohl eher nicht.

    Einmal editiert, zuletzt von excaliburfan (3. April 2006 um 14:44)