ostheimer/bestellung

Es gibt 19 Antworten in diesem Thema, welches 1.835 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (7. Januar 2006 um 11:55) ist von PainKNero.

  • hallo,will demnächst bei waffen-ostheimer bestellen.wollte mir warscheinlich die p22 holen.nun kamen nen paar bekannte auf mich zu und sagten das sie auch gerne eine hätten.tja mein problem an der sache ist ich soll 4waffen bestellen wird das bei ostheimer irgendwo eingetragen weil ja meine kopie vom ausweiss vorliegt??nicht das jemand damit scheisse baut und dann steht was auf meinem namen.mfg

  • Also bei meinem Fachhändler muss ich immer so einen Zettel unterschreiben aber Eingetragen wird da nichts. Schliesslich kann man die Dinger auch frei bei egun verkaufen

  • Zitat

    Original von Reefa
    Also bei meinem Fachhändler muss ich immer so einen Zettel unterschreiben aber Eingetragen wird da nichts. Schliesslich kann man die Dinger auch frei bei egun verkaufen


    Ich musste noch nie was unterschreiben...nur bei Modellbausprit.

    Und ich dachte es wird in einem zentralem Register eingetragen wer was für eine SSW hat...

  • Leute,ein Händler der sich Absichern will/muß, wird sich nicht nur die Personalausweisnummer notieren ;)
    Mein Händler vor Ort tut das.Und so konnten schon einige Vergehen mit SSW's in meiner kleinen Stadt in den letzten Jahren aufgeklärt werden.

    Freddy84
    Wenn deine Kumpels Volljährig sind kannst für sie mitbestellen,ich würde mir aber die Waffennummern notieren und den Namen des Kumpels,falls wenn,und so.... :ngrins:

    Für ein gerechtes Waffengesetz,und freie Bürger.

  • Zitat

    Original von Leuchtturm
    Leute,ein Händler der sich Absichern will/muß, wird sich nicht nur die Personalausweisnummer notieren ;)
    Mein Händler vor Ort tut das.Und so konnten schon einige Vergehen mit SSW's in meiner kleinen Stadt in den letzten Jahren aufgeklärt werden.

    Freddy84
    Wenn deine Kumpels Volljährig sind kannst für sie mitbestellen,ich würde mir aber die Waffennummern notieren und den Namen des Kumpels,falls wenn,und so.... :ngrins:

    Ach, lassen die Kriminellen bei euch die Waffe immer am Tatort? :laugh:

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

  • ViperM

    Zitat

    Ach, lassen die Kriminellen bei euch die Waffe immer am Tatort? :laugh:

    Es gibt immer wieder Knalltüten die mit Waffe erwischt ,nach Personenbeschreibung ermittelt werden,oder die Waffe an Minderjährige verkaufen :crazy2:
    Dumm stirbt nie aus.... sonnst währen die Aufklärungsquoten der Polizei in bestimmten Delikten nicht so hoch .

    Für ein gerechtes Waffengesetz,und freie Bürger.

  • nun ja, wie's der Händler dann hält...lt. Recht darf die Person nicht der SSW zugeordnet werden. Wenn doch, würd ich den Händler verklagen wegen Verletzung des Datenschutzes. Das darf er nicht. Er muss nur belegen, das Person xyz für SSW xyz bgzl. des Gesetzes belehrt worden ist. Für nix anderes ist das Formular da.

    FWR-Mitglied Nr.: 30917

  • na, wenn Du bei einem örtlichen Händler ne SSW kaufst, musst (ich) (Frankonia) immer einen Schrieb unterschreiben. Mit dieser Unterschrift versichert sich der Händler, das man alles b zgl. Führen (KWS usw.) verstanden hat und sich entsprechend verhält.

    FWR-Mitglied Nr.: 30917

  • Zitat

    Original von PainKNero
    na, wenn Du bei einem örtlichen Händler ne SSW kaufst, musst (ich) (Frankonia) immer einen Schrieb unterschreiben. Mit dieser Unterschrift versichert sich der Händler, das man alles b zgl. Führen (KWS usw.) verstanden hat und sich entsprechend verhält.

    Ja, den Schrieb kenne ich vom örtlichen BüMa auch.

    Gruß Marcel

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Zitat

    Original von PainKNero
    lt. Recht darf die Person nicht der SSW zugeordnet werden.

    Laut welchem Recht? Also in Deutschland darfst Du als Händler jedenfalls festhalten mit wem Du Verträge schließt und worüber. Immerhin handelt es sich um einen Kaufvertrag über eine nicht unwesentliche Summe aus dem z.B. Gewährleistungspflichten erwachsen können.

    Das gilt für einen Waffenhändler genau so wie z.B. für den Fernsehhändler der den Namen des Kunden und Seriennummer des Fernsehers auf die Rechnung schreiben darf.

    Zitat


    Mit dieser Unterschrift versichert sich der Händler, das man alles b zgl. Führen (KWS usw.) verstanden hat und sich entsprechend verhält.

    Ja ne, is' klar... und wenn ich mich nicht dran halte verklagt mich der Händler, oder wie? :crazy2: Du bestätigst das Du belehrt wurdest, und nicht das Du es verstanden hast oder gar das Du dich daran hältst.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • boaaaah :evil: *linsenzähl* und *erbsenaddier*

    Der Händler muss sich halt versichern mit der Unterschrift des Kunden, das der Kunde gemäss WaffG belehrt wurde. ok?! (Klar das er nicht dafür grade stehen muss, das der Kunde dass auch versteht und dann nicht doch auf der Strrasse oder in UBahn mit VS wild durch die Gegend schiesst....ohmann)

    Und der Kauf der SSW wird nicht anders wie als der Kauf eines Fernsehers oder DVD Player festgehalten...der Teufel mag da übles denken was mit der Datenbank bzw. Zettelsammlung des Händlers weiter geschíeht...

    FWR-Mitglied Nr.: 30917

    Einmal editiert, zuletzt von PainKNero (7. Januar 2006 um 02:29)

  • Zitat


    Mit dieser Unterschrift versichert sich der Händler, das man alles b zgl. Führen (KWS usw.) verstanden hat und sich entsprechend verhält.

    Ja ne, is' klar... und wenn ich mich nicht dran halte verklagt mich der Händler, oder wie? :crazy2: Du bestätigst das Du belehrt wurdest, und nicht das Du es verstanden hast oder gar das Du dich daran hältst.[/quote]

    er versichert sich damit, dass wenn dieser jemand mit der ssw scheisse baut, nicht sagen kann dass er nicht richtig vom händler belehrt worden wurde! Er ist mit dem Verkauf der Waffe für nichts mehr haftbar

  • Zitat

    Original von PainKNero
    da werden keine Waffen auf Deinen Namen irgendwo eingetragen !

    Das sehe ich anders!
    Wenn ein Kunde eine Waffe kauft, muß ja nachgewiesen werden, dass er volljährig ist. das wird in einem extra Buch gemacht. Jeder Kunde, der eine Waffe kauft, legt seinen Ausweiß vor und wird in besagtem Buch eingetragen. Hierraus geht hervor, wer wann wieviel gekauft hat.
    Ob das jeder Händler so wacht weiß ich natürlich nicht aber er ist ja nachweißpflichtig.

  • die frage solltest du dir dann stellen, wenn es bei dir an deiner türe klopft und dich jemand danach fragt.
    spätestens dann solltest du das erklären können. wenn du das dann kannst, ist die welt wieder in ordnung.

  • wie lange besteht dann die Aufbewahrungspflicht von Verkaufsdokumenten (Kopie BPA, Auktionsdaten, Käuferdaten) ?

    FWR-Mitglied Nr.: 30917