SSW auf eigenem Grundstück

Es gibt 28 Antworten in diesem Thema, welches 5.997 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (2. Januar 2006 um 17:36) ist von Xiphogonium.

  • Das Thema Jagd ist ein heikles Thema erst recht wenn man Jäger ist.

    Fakt ist, auf befriedeten Grundstück hat kein Jäger etwas zu suchen, sofern der Eigentümer dieses mit seinem Wissen nicht duldet.

    2. Mit einer SSW auf Personen zu drohen oder gar in mit Munition(egal ob Knall oder Gas) zu feuern entspricht nicht den Rechtmässigkeiten. Die Jagdkurona bedroht dich nicht, geladene Waffen hin oder her!
    Etwas nur am Rande, Gaswaffen mag ich mich persönlich gegenüberstellen, geladene Flinte, dagegen diskutiere ich nicht. Soll heissen, solange alle den Kopf behalten lachen sie dich aus und fertig, wenn aber einer tatsächlich dabei sein sollte der aus welchen Gründen auch immer den Finger krummt macht und auch noch wirklich auf dich anlegt hat, gibt es ein Problem 1. für dich , dann für die Jägerschaft und letztendlich für den Schützen als solchen!!

    3. Einer Deiner Stelle mache von Deinem Telefon Gebrauch und sieh zu das der Grün-Weisse Trachtenverein anrückt. Denn die Damen und Herren müssen sich dann erklären und das dürfte schwerfallen warum 4,5,6 oder noch mehr Personen Dein Gründstück betreten.
    Solltest Du das Stück Wild eher in Händen haben als der Jäger ist es sowieso Deines, er hat keinen rechtl. Anspruch darauf und wenn er ehrlich ist gibt es zu und verlässt mit einem Gruss das Grundstück!!

    Solltest du den einen oder anderen kennen, sprich ihn konkret an, erst recht wenn es der Jagdherrr sein sollte!!

    Gruss und Weidmannsheil

    Tomba

  • In Hessen ists so geregelt, dass Wild, das in einem befriedeten Bezirk zur Strecke kommt, dem Besitzer des Grundstuecks gehoert, nicht dem Jagdpaechter. Praktische Sache, ich warte nun schon seit Jahren darauf, dass sich mal ein Stueck Rotwild bei mir im Garten einstellt, um da an seinem Kammerschuss zu verenden. :D


    Meist passiert sowas aber eher bei Niederwild, wie dem Kaninchen hier oder bei Fasanen und Enten, die dann in Dorfnaehe beschossen, noch ein paar 100 Meter schaffen, bis sie merken, dass sie tot sind und vom Himmel fallen.

    Wenn die Gartenbesitzer dann das HJG kennen, ists ihrer. Ehrliche Jaeger weisen dann auch schon mal rauf hin und verhungern auch nicht an einem so anderweitig verspeisten Stueck. Viele machen sich aber auch nichts draus und sind froh, wenn jemand das Stueck mitnimmt.
    Andere Landesjagdgesetze koennen hier etwas anders aussehen, daher immer direkt im passenden LJG nachlesen, wem Wild in solchen Faellen gehoert.

    Das Betretungsrecht der Jaeger ist dabei bestenfalls dann als Notstand gerechtfertigt, wenn dem Stueck der Fangschuss angetragen werden muss, bzw der Hund es abtun muss.

    Hier rangiert das Tierschutzgesetz (unnoetige Qualen vermeiden) normalerweise vor dem Hausrecht und der Inhaber des Hausrechts muss es dulden, dass ein Sachkundiger (wenn er es nicht selber ist) das Tier erloest.

    Dass eine ganze Korona im Garten einfaellt, ist da aber schon mehr als grenzwertig und da sollte neben der kompletten Schadensuebernahme ein gutes Wildmenue auf Einladung des Jagdpaechters fuer die Bewohner rausspringen.

    Ja, verzeihlich ist der Großen Übermut und Tyrannei,
    Denn zu groß und niederträchtig Ist des Deutschen Kriecherei.
    (H.v.Fallersleben und leider immer noch topaktuell)

  • Zitat

    Original von tomba
    Mit einer SSW auf Personen zu drohen oder gar in mit Munition(egal ob Knall oder Gas) zu feuern entspricht nicht den Rechtmässigkeiten. Die Jagdkurona bedroht dich nicht,

    Sie brauchen mich nicht zu Bedrohen... ein Hausfriedensbruch ist eindeutig ein rechtswidriger, gegenwärtiger Angriff auf ein notwehrfähiges Rechtsgut, da dieser Angriff zudem Bewaffnet erfolgt wird wohl kaum einer (nun gut, jedenfalls keiner außerhalb von NRW) behaupten wird das ich zu einem milderen Mittel hätte greifen müssen.

    Zudem, war die Frage nach einem Warnschuss nicht nach einem Schuss auf die Jäger, und in deinem Garten kannst Du mit der Schreckschusswaffe in die Luft ballern bis dein Abzugsfinger lahm ist. Das Verschießen von Kartuschenmunition ist zumindest vom Waffenrecht her ausdrücklich ERLAUBT.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Zum NRW-Vorgehen in Sachen SSW:
    Ein Ministerialbuerokrat spielt Gesetzgeber. Es wird einfach mal Zeit, dass Betroffene dort den Klageweg beschreiten, um diesem Herrn und seinen Ausfuehrenden von einem Richter seine Kompetenzen klarmachen zu lassen. Mehr kann man dazu nicht mehr sagen.

    Ja, verzeihlich ist der Großen Übermut und Tyrannei,
    Denn zu groß und niederträchtig Ist des Deutschen Kriecherei.
    (H.v.Fallersleben und leider immer noch topaktuell)

  • Fakt ist (und dazu gab es auch schon einige Beiträge): JA, man darf zuhause (ob in der Mietwohnung oder im Garten) das ganze Jahr über mit seiner SSW schießen.
    Die Frage ist da nur, wie die Nachbarschaft da reagiert.


    Um Dir Gehör zu verschaffen ist ein "Warnschuss", also nur der laute Knall ein durchaus probates Mittel, und sei es nur, um die Aufmerksamkeit der mit sich beschäftigten Jägerschaft zu erreichen.

    Zwischen Warnschuss und "Bedrohen" liegt aber auch eine weite Spannbreite...

    Es ist schon ein Unterschied, ob man sich vor dem Haus aufbaut, ruft - keine Antwort bekommt und dann einen Warnschuss abgibt (um sich Gehör zu verschaffen)
    oder ob man gleich rausstürmt und mit vorgehaltener Waffe die "Besucher" ins Visier nimmt.

    Im letzteren Fall könnte sich ein ebenfalls bewaffneter Mensch geneigt sehen, auch von seiner Schusswaffe Gebrauch zu machen.

    +++

    Das Beispiel mit der Jägerschaft war schlecht gewählt. Ich habe auch keine Ahnung, was sie wirklich dürfen und was nicht.
    Insofern müßig, darüber zu spekulieren - auch wenn einem das Handeln nicht unbedingt gefällt.


    Nehmen wir doch einen anderen Fall an:
    In Deinem Schrebergarten/ auf Deinem Wochenendgrundstück hat sich eine Gruppe Jugendlicher breit gemacht, die rund um ein Lagerfeuer sitzen, Bier trinken, grölen, etc.
    Auf Deine Forderung, das Grundstück sofort zu verlassen, bekommst Du nur die Antwort: "Ey, was willste denn, Alter? Mann, verpiss Dich!"

    Was machst Du?


    Oder, Du kannst nachts nicht schlafen, schaust aus dem Fenster, betrachtest den Vollmond,... und siehst zufällig, wie zwei dunkel gekleidete Gestalten über den Zaun klettern und auf das Haus zukommen.

    Was machst Du?


    In manchen Situationen kann es vielleicht hilfreich und ausreichend sein, eine 9mm-Platzpatrone abzufeuern -
    aber am besten ist es wohl, man ruft die Polizei und lässt die 'den Grünen' das klären.

  • Super. Dann ballert man mit der tollen SSW rum und einer der halbkriminellen holt eine echte Knarre raus und spielt das Spiel mal mit. Sehr intelligent direkt den Rambo zu markieren, besonders wenn man sein Gegenüber nicht kennt.

    Wir sind hier nicht in Amiland, also bitte. Für sowas gibt es wirklich die Polizei, wie schon erwähnt. Nur wenn jemand in dein Haus einbricht, wäre das evtl. eine Notlösung. Und selbst dann würde ich lieber mit dem Griff eins auf die Birne verpassen.....

  • @ AZZY:

    Ob das nötig war, meinen ganzen Beitrag zu wiederholen...?


    Anyway: ich wollte das nur von dem Beispiel der Jägerschaft ablenken und habe deshlab zwei andere Beispiele angeführt.
    Zudem bin ich ja auch zu dem Schluss gekommen, dass es klüger wäre, die Polizei zu rufen.

    Denn wenn man die Eskalation der Situation in Form von Gewalt, Einsatz scharfer Waffen, etc. vermeiden möchte,
    und/ oder sich nicht über die rechtliche SItuation im klaren ist... sollen doch die Sherriffs sich damit auseinander setzen.
    Dafür sind sie nun mal da.

    Und wie effektiv/ sinnvoll eine SSW ist - darüber wird und wurde schon an anderer Stelle genug gestritten.

  • Ich glaube auch nicht, daß in einem Fall wie hier geschildert die Frage nach Benutzung einer SSW in welcher Weise auch immer überhaupt in Betracht kommt.

    Ja, die Jäger mögen sich rechtswidrig auf dem Grundstück befunden haben. Eventuell haben Sie dabei auch noch den Garten verwüstet. Macht zusammen Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung. In solchen Fällen könnte man auch so reagieren:


    1. Mit einer griffbereiten Kamera (meine ist eigentlich immer "ready", allerdings weniger um damit Verstösse zu dokumentieren <g>) den Vorfall dokumentieren.

    2. Die Jäger unmißverständlich dazu auffordern den eigenen Grund und Boden unverzüglich zu verlassen.

    3. Enstprechende Anzeige wegen Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung erstatten

    Eine Jagdgesellschaft ist nicht anonym. Es wird der Polizei schnell gelingen die Verantwortlichen zu identifizieren. Jedenfalls ist das keine Sache, wo man zur Waffe (/welcher auch immer) greift. Immer an die Verhältnismäßigkeit denken.

    Mike