bringt so ein Abzugsschloss sehr viel?
Den Schlüssel muss man ja in der Tasche haben, da kann der Dieb ja einfach den schlüssel aus meiner Tasche holen.( gilt auch für schlüssel von Koffer)
wenn ich falsch liege berichtigt mich bitte.
Mitführen von Softairs
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ChrisRedfield -
30. November 2005 um 15:55 -
Geschlossen
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..und ganz nebenbei gelten diabolos, plastikkugeln und konsorten nicht als munition, sondern als Geschosse. und geschosse sind als solche nicht vom waffg bestimmt, dass sie von der waffe getrennt sein müssen... rein rechtlich.
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Zitat
Original von Bloodhound
..und ganz nebenbei gelten diabolos, plastikkugeln und konsorten nicht als munition, sondern als Geschosse. und geschosse sind als solche nicht vom waffg bestimmt, dass sie von der waffe getrennt sein müssen... rein rechtlich.Doch natürlich. Der Witz ist, das dies Getrennt für den Transport (im Gegensatz zur Lagerung) nicht explizit im Waffengesetz vermerkt ist. Für den Transport gibt es nur die Forderung nicht Zugriffsbereit und nicht Schussbereit.
Das "Getrennt" das immer wieder aufkommt resultiert nur der Forderung "nicht Schussbereit". Und das ist auch die einzige Beschreibung des Begriffs getrennt für den Transport.
Sprich ob Diabolo, Plastikerbse oder .44 Magnum Patrone, es muss in soweit getrennt sein das ein nicht Schussbereit vorliegt. Und da es um die Schussbereitschaft geht und eben nirgends im Gesetz in diesem Zusammenhang von Munition die Rede ist, ist es eben auch unerheblich das Geschosse keine Munition im Sinne des Waffengesetzes sind.
Somit bleibt, die Trennung ist genau so gefordert wie bei Munition im Sinne des Waffengesetzes. Denn auch Scharfe Munition darf man zum Transport mit in dieselbe Tasche tun, was auch gang und gebe ist. Nur IN DIE WAFFE darf sie beim Transport nicht.
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Der Transport einer Waffe ist eine Unterart des Führens. Die Waffe darf NICHT ZUGRIFFSBEREIT sein, also ab in einen kleinen koffer und am besten ein kleines Schloss ran, ansonsten kan einer einem ganz schnell nen strick daraus drehen. Auch wenn Diebolos und BB´s keine Munition des Waffengesetzes ist sollte man da immer sehr vorsichtig sein.
Gruß
Para -
Zitat
Original von Paramags
Auch wenn Diebolos und BB´s keine Munition des Waffengesetzes ist sollte man da immer sehr vorsichtig sein.Gruß
ParaJo!
Schließlich bringt man sich so nicht in Diskussionsbedarf.
Nicht jeder der Herren kennt ( muß auch nicht! ) den Unterschied zwischen Geschoß und Munition.
Und da könnte schnell was sichergestellt werden, was zu vermeiden gewesen wäre, hätte man doch nur das Döschen aus der gleichen Tasche genommen ... -
Also sollte man am besten die Dose mit Diabolos in die Jackentasche, Hosentasche etc packen und das LG/LP ins Futteral/Koffer und natürlich die Waffe abschließen? Da ich ja bald mal beim hiesigen Verein reinschnuppern will, und über kein Auto verfüge wäre das schon interessant. Ich kann ja nicht einfach das LG in den Kofferraum reinlegen und absperren.
Gruß Marcel
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Zitat
Original von germi
Ich kann ja nicht einfach das LG in den Kofferraum reinlegen und absperren.
Gruß Marcel... das dürftest Du eh nicht!
Verwahrung / Aufbewahrung sieht unser Gesetzgeber etwas anders.Nicht umsonst steht vor vielen Sießanlagen-Parkplätzen ein Schild mit sinngemäß:
Keine Waffen im Kofferraum lassen - sie verlieren Ihre Zuverlässigkeit.
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Ich meine für die Fahrt zum Verein. Wenn ich ja ins Vereinsheim reingehe nehme ich die ja mit, ich will ja schließlich damit schießen. Aber da ich ja kein Auto besitze muß ich das ja wohl oder übel so am Mann mitnehmen im Koffer oder Futteral.
Gruß Marcel
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