Druckluftwaffen in Gefahr!!

Es gibt 12 Antworten in diesem Thema, welches 1.429 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (16. Februar 2002 um 14:16) ist von Dr. Seltsam.

  • 103. Zu Artikel 1 (Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2
    Nr. 1.2 WaffG)
    Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im weiteren
    Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zu prüfen,
    ob und gegebenenfalls in welchem Umfang die in Artikel
    1 Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.2
    vorgesehene erweiterte Freistellung von Druckluft-,
    Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb
    der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden,
    gegenständlich oder zeitlich weitergehend zu beschränken
    ist.
    Begründung
    Nach der in Artikel 1 Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt
    2 Nr. 1.2 vorgesehenen neuen Freistellungsregelung
    sollen künftig alle Waffen der betreffenden
    Art unabhängig von der Bewegungsenergie der Geschosse
    von der Erlaubnispflicht für den Erwerb und
    Besitz freigestellt werden, sofern diese vor dem
    2. April 1991 hergestellt und entsprechend den zu
    diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen in den
    Handel gebracht worden sind. Gegenüber dem gegenwärtigen
    Rechtszustand (§ 2 Abs. 4 Nr. 3
    1. WaffV) wäre hiermit eine erhebliche Ausdehnung
    der Freistellung vor allem insofern verbunden, als
    dass künftig die im Zeitraum zwischen dem 1. Januar
    1970 und dem 2. April 1991 im ehemals alten Bundesgebiet
    in den Handel gebrachten Waffen auch bei
    einer Bewegungsenergie der Geschosse von (unter
    Umständen weit) über 7,5 J nicht mehr waffenbesitzkartenpflichtig
    wären, sondern vielmehr erlaubnisfrei
    erworben und besessen werden könnten. Da die betreffenden
    Waffen beispielsweise im Hinblick auf die
    möglichen Folgen eines Missbrauchs nicht allgemein
    als ungefährlich oder als anderen freigestellten Waffen
    ohne weiteres vergleichbar angesehen werden
    können, erscheint eine erneute Abwägung der Vorteile
    und Gefahren der beabsichtigten Freistellungserweiterung
    als dringend geboten, zumal bislang eine
    sachliche Begründung der Neuregelung nicht erfolgt
    und – anders als im Bereich der „DDR-Waffen“ –
    auch nicht erkennbar ist. Sofern sich im Rahmen dieser
    erneuten Prüfung herausstellen sollte, dass durch
    die beabsichtigte Neuregelung ohne sachlich zwingenden
    Grund eine große Anzahl von Schusswaffen
    mit erheblichem Gefährdungs- und Verletzungspotential
    einer effektiven behördlichen Kontrolle entzogen
    werden würde, wäre hinsichtlich des Freistellungsumfanges
    eine weitergehende Differenzierung
    und Einschränkung als unverzichtbar anzusehen.

  • Wenn die das machen, dann pack hier meine Koffer und wandere nach Amerika aus!!!!!
    Haben die nichts bessees zu tun?
    Wenn sie ein paar Leben retten wollen, dann können sie doch einfach ein Speedlimit von 130 auf Deutschen Autobahnen einführen und Gesetzestreue Bürger in Ruhe lassen.

    Klaus

    Ich finde, dass Waffenbesitz nur etwas für staatliche Institutionen ist.
    So wie die Gestapo, die Stasi oder der KGB, denn denen können wir
    vertrauen........

  • mmh ich blick das eh nicht, hab da mal ne frage was ist gefährlicher ?
    Druckluftnagler
    CO2 Waffe

    also ich denke der Druckluftnagler, allerdings kann den jeder kauffen...

    Druckluft: Walther Jaguar S

  • Zitat

    Original von Old_Surehand
    ruger: Woher stammt denn das Zitat bitte?

    Mir ist, als hätte ich das schon mal gelesen und das sei längst abgeschmettert. Bin mir aber nicht ganz sicher, ob das dasselbe war....

    Gruß,

    Marcus


    am 20.02.2002 kommt der unsegliche Entwurf in den Bundestag. Nachzulesen bei mir im Infocenter Rugerclub

    Habe leider deine emailaddy nicht, ansonsten könnte ich Dir den ganzen Schrott als .pdf (ca. 1MB) oder als.zip (286kB) schicken. Als ZIP anhang kann ich es hier leider nicht einstellen da die Datei über die zulässige Höchstgrenze von 0,25 MB hinausgeht!

    siehe dazu auch Das Co2air Forum » Allgemein >> am 20.2.2002 Novelle im Innenausschuss

  • so langsam krieg ich ja richtig angst :confused2:

    @BigBass Naja, komm! die teile sind wirklich nicht so gefährlich , außerdem für was anderes gedacht!!!
    Mit CO2-Waffen schießt man ja, um (ursprünglich) das Töten(!) zu üben. Nicht umsonst kommen die von der Polizei/Militär. Vergiss das nicht!

    Mika

    Ein Optimist ist in der Regel der Zeitgenosse, der am ungenügendsten informiert ist
    (John Priestley, engl. Schriftst. 1894 - 1984)

    Besitzer von:
    CO2:
    - Beretta 92FS/S "nickel-holz" von UMAREX
    Luftdruck:
    - Feinwerkbau 300 S
    - Haene

  • rugerclub: hab's inzwischen in der Synopse gelesen, die man beim FWR herunterladen kann. Lies Dir den Abschnitt doch bitte nochmal durch. Es geht darin ausschließlich um Druckluftwaffen über 7,5 Joule, die vor dem 2.April 1992 hergestellt wurden.

    Diese sollten nach dem Gesetzentwurf - anders als heute - frei ab 18 zu erwerben und zu besitzen sein. Gegen diese Liberalisierung wendet sich der Bundesrat in der von Dir geposteten Passage.

    Mit Druckluftwaffen unter 7,5 Joule hat das Ganze NICHTS zu tun! Die sind also auch nicht in Gefahr oder sowas! Also auch kei nGrund auszuwandern.

    Gruß,

    Marcus

  • *beruhigtaufatmentuundlangsaminsbettgehobwohltotalverwirrtseiaberdennochallevollliebhab*

    Gute Nacht und freuet euch der Nachrichten :n1:

    Mika

    P.S. Jaja, ich weiß, dass ich spinne *gr*

    Ein Optimist ist in der Regel der Zeitgenosse, der am ungenügendsten informiert ist
    (John Priestley, engl. Schriftst. 1894 - 1984)

    Besitzer von:
    CO2:
    - Beretta 92FS/S "nickel-holz" von UMAREX
    Luftdruck:
    - Feinwerkbau 300 S
    - Haene

  • Mika, jap ist mir klar aber wenn mans mal von der Seite der Verletzungsgefahr sieht dann ist ein Druckluftnagler auf 10Meter weitaus gefährlicher als eine CO2 Piste, wollt ja nur mal den aspekt auch zeigen.

    Druckluft: Walther Jaguar S

  • @BigBass

    Dein Druckluftnagler ist aber auch ein Werkzeug und nicht eine Waffe (klar, das Ding kann als Waffe mißbraucht werden, aber es ist nicht als Waffe gebaut). So gesehen fällt solch ein Teil so schnell nicht unters Waffengesetz. Das ist auch bei z.B. Macheten so. Ich glaube, rechtlich gesehen spricht man bei einem solchen 'Mißbrauch' nicht von Waffe sondern von einem 'Hilfmittel der körperlichen Gewalt'.

    Ein Druckluftgewehr oder eine Pistole ist immer einer Waffe und kann zu nix anderem eingesetzt werden.

    MfG sqrt
    Schütze einer Beretta FS92, CP88 Competition, CP99, PPK/S und eines Diana 48B
    FWR #21343

  • ja, habe ich schon verstanden ist mir klar, aber bevor die uns da jeglichen Freizeitspaß kaptt machen sollten die evt. z.b. eine sperrenpflicht für druckluftnagler eiführen, so das man nur auf dem Werkstück nageln kann... wenn ihr versteht was ich damit sagen will...


    MfG
    BigBass

    Druckluft: Walther Jaguar S

  • Zitat

    einer effektiven behördlichen Kontrolle

    was soll das heissen?? seit wann ist behördliche kontrolle effektiv???

    Now I have a machine-gun HO-HO-HO (Die Hard
    :n7::shoot2: :shoot1: :n20:
    (ALPINA P-228 +++Browning mod. GPDA 9 9mm P.A.K.+++Röhm RG 96 9mm P.A.K.+++Drulov DU-10 EAGLE mit Bushmaster 3-9 x 42 +++ Diana Mod. 75 "SNIPER" mit 3-9 x 40 Walther und Bipod +++ Leatherman WAVE