Pistole mit Lampe

Es gibt 33 Antworten in diesem Thema, welches 3.884 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (15. Dezember 2005 um 17:13) ist von Vampyr.

  • Heute in der Spielwarenabteilung eines Supermarkts gesehen. Spielzeugpistole mit Befestigung mit Lampe. Siehe Bild

    Jetzt sagt das Gesetz ja das Beleuchtungsmittel auf Waffen verboten sind. Softairs unter 0,5 J, also Spielzeug, fallen da auch drunter.

    Wie ist das nun mit echten Spilezeugpistolen die nur knallen?

    Obba Gerrit

  • Die Spielzeugpiustole ist in dem Fall relativ egal, wenn ich das Gesetz richtig verstanden hab.

    Alleine die Montage (mit Lampe) ist illegal, egal wo sie beiliegt.

    SSWs: Reck Miami 92F vernickelt, Reck Miami 92 und 2X ME 38 Compact 1X vernickelt
    Softairs: CA SLR 105 A1, HFC M92 CO2, ASG R-357, Mossberg M500 und eine billige Umarex Navy Commando
    Sonstiges: Recurvebogen, "Panzer II"-Armbrust und ne Schleuder

  • Hallo Gerrit,

    ich glaube dieses Teil könnte der Gesetzgeber auch nur dann als Waffe im Sinne des WaffG einordnen wenn jemand mit diesem Spielzeug einen anderen über den Kopf haut.

    Ansonsten dürfte eigentlich keine Waffeneigenschaft vorhanden sein.

    Gruss
    Alfred

    Einmal editiert, zuletzt von ALFHA1802 (23. November 2005 um 23:18)

  • Hallo,
    also die P99 Mit funktionierernder Lampe.. und Laseratrappe (Leuchtdiode) gibt es hier auch in jedem Spielzeugladen zu kaufen, und die passt sogar an die CP99 oder P99 Schreckschuss. Ob das Teil nun verboten ist oder nicht??? Ich glaube da hat sich noch niemand Gedanken drum gemacht...

    Gruß, David

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
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  • mittel, die das ziel direkt beleuchten und über eine möglichkeit zur befestigung an einer waffe verfügen gehören zu den verbotenen gegenständen. jeglicher umgang damit ist strafbar! egal ob an einer spielzeugpistole oder an einem fahrrad...

    vita brevis, ars longa

  • Zitat

    Original von XXL
    Alleine die Montage (mit Lampe) ist illegal, egal wo sie beiliegt.

    Das stimmt nicht! Das BKA hat per Feststellungsbescheid bestimmt das nur das Set, Halterung + Lampe verboten ist!

    BKA Feststellungsbescheid
    http://foren.waffen-online.de/index.php?act=…pe=post&id=2282

    Wahrlich, Wahrlich ich sage euch: Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet. Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.

  • Ok, tschuldigung, mein Fehler.

    Zitat

    Original von Michalive2
    das nur das Set, Halterung + Lampe verboten ist!


    Was oben auf dem Foto aber eindeutig der Fall ist, oder?

    SSWs: Reck Miami 92F vernickelt, Reck Miami 92 und 2X ME 38 Compact 1X vernickelt
    Softairs: CA SLR 105 A1, HFC M92 CO2, ASG R-357, Mossberg M500 und eine billige Umarex Navy Commando
    Sonstiges: Recurvebogen, "Panzer II"-Armbrust und ne Schleuder

  • Zitat

    Original von XXL


    Was oben auf dem Foto aber eindeutig der Fall ist, oder?

    Und die Tage gibt's dann eine große Rückholaktion bei allen Spielwarenläden! :laugh:
    Das kann doch nicht sein.

  • Zitat

    Original von Kid Silencer
    Und die Tage gibt's dann eine große Rückholaktion bei allen Spielwarenläden! :laugh:
    Das kann doch nicht sein.

    so, dann kauf mal eine und schicke dem bka ne mail, dann wirst du schon sehen...äh spüren :laugh:

    vita brevis, ars longa

  • Zitat

    Original von GPB
    Wie ist das nun mit echten Spilezeugpistolen die nur knallen?

    Das kommt darauf an!

    Das Waffenrecht stellt Nachbildungen dann unter die Bestimmungen des Waffenrechts wenn....

    Anlage 1
    (zu § 1 Abs. 4)

    Begriffsbestimmungen
    Abschnitt 1 - Waffen- und munitionstechnische Begriffe, Einstufung von Gegenständen
    Unterabschnitt 1: Schusswaffen


    Die für Schusswaffen geltenden Vorschriften sind auf Nachbildungen von Schusswaffen anzuwenden, wenn diese Gegenstände mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen so umgebaut oder verändert werden können, dass aus ihnen Munition, Ladungen oder Geschosse verschossen werden können. Nachbildungen sind nicht als Schusswaffen hergestellte Gegenstände, die die äußere Form einer Schusswaffe haben und aus denen nicht geschossen werden kann.

    Der Begriff der Ladung wird vom Waffenrecht selbst nicht definiert! Gemäß Beschussgesetz wird die Ladung als solche definiert die über 15mg liegt. Was bei den Spielzeugpistolen nicht der Fall ist.

    Im weiteren gibt es zum Thema Nachbildungen auch einen BKA Feststellungsbescheid!

    http://www.bka.de/profil/faq/waf…_nachahmung.pdf

    Nach diesem sind eben diese Faschingspistolen keine Nachbildungen gemäß Waffenrecht und unterliegen nicht den Bestimmungen des Waffenrechts!

    Wahrlich, Wahrlich ich sage euch: Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet. Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.

  • Na wie wars bei NENA 99 Luftballons?
    Was soll das alles ? Habe Waffen also sollte ich wissen was
    darf oder nicht? Soll ich meinem Lütten alles verbieten ?
    Ist doch Spielzeug. Also fällt es doch in keine dieser Gesetze.
    Die Frage ist nur. Mein Auto hat auch Lampen eingebaut.
    Kann mein Ziel auch anleuchten. Ausserdem ist es defenitiv eine
    Waffe. Schaut euch mal die Statistiken an wieviel Menschen durch Autos zuschaden kommen. Folge baue meine Lampen ab. Wenn die Polizei mich Fragt berufe ich mich aufs Waffengesetz . Mal sehen wo ich Lande.
    In diesem Sinne bis denne. :n17: :n17: :n17: :n17:

  • Zitat

    Original von nikblues
    ......................Mal sehen wo ich Lande........................

    Wahrscheinlich hier.
    :knast:
    *lol*

    Aber nun seriös. Der Eine sagt "Ja", der Andere "Nein"

    Was nun?


    Obba Gerrit

  • Naja der "eine" belegt es zumindest mit Waffenrecht und BKA Feststellungsbescheiden!

    Willst Du eine definitive Antwort muss Du eine offizielle Anfrage an das BKA stellen, kostet derzeit 600 EUR!

    :n17:

    Wahrlich, Wahrlich ich sage euch: Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet. Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.

  • Es wäre mehr als lächerlich wenn man das Waffengesetz auf dieses Spielzeug anwenden würde. Mit der Lampe kann man ein Ziel auf 30 cm anstrahlen, aber mehr auch nicht.
    Aber die Erfahrung hat gelehrt das manche Hüter des Gesetzes oder Mitbürger die das Gesetz hüten wollen in solchen Fällen wie geistig minderbemittelte reagieren und nicht den gesunden Menschenverstand benutzen

    Obba Gerrit

  • Nun mal ernst. Es wäre ein unding wenn ein Kind mit einer Spielzeugpistole Ärger bekomen würde. Jeder sieht das es eine ist selbst von weitem . Ausserdem ist es für mich kein Artikel der unters Waffengesetz fällt weil es weder eine Waffe ist noch den Anschein erweckt..Daher würde ich sagen . Kein Problem.
    Aber wir kennen ja unsere Beamten . Wenn nicht schwarz auf weiß
    entscheidet jeder anders. Leider so hier.

  • Zitat

    Original von Witchfinder
    Nicht jeder der ne fette Knarre hat, ist ne grosse Leuchte.

    Das trifft offenbar auch auf User zu. Witchfinder, dein Bonus für dumme Witzchen ist aufgebraucht. Wer sich deine bisherigen 23 Beiträge durchliest, findet allenfalls 2-3 sinnvolle - ein bisserl wenig, zumal sich deutlich mehr User durch Kommentare wie "Hauptsache fluchtunfähig [schießen]... den Rest kann man mit dem Messer machen." genervt fühlen. Oder wolltest du eigentlich Witzfinder heißen?

    Mach mal ein paar Tage Pause, erhol dich, lies ein gutes Buch und versuche ab nächste Woche mit frischem Elan Besseres beizutragen (und nicht nur bessere Witze...)

    Ulrich


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Moin Moin,

    also ich denke dass Waffg kann man doch nicht auf eine richtige spielzeugpistole zurückschliessen... ich weiss auch net ich mein die lampe die da drauf is ( wie schon gesagt wurde) is ja im endefekt keine lampe die dass ziel anleuchtet sonder eher ne funzel die dich die hand vor augen sehen lässt mehr net....

    andere frage zum thema
    wie siehts dann eigentlich aus? wird dann klebeband auch verboten? denn ich kann mir auf meine pumpgun auch aufn lauf mit einer erhöhung hinten eine taschenlampe mit klebeband befestigen.. klebeband gibts überall und taschenlampen auch is aber im endeffekt die gleiche wirkung die ich damit erzielen will

    Hier gilt es, Schütze, deine Kunst zu zeigen: Das Ziel ist würdig, und der Preis ist groß.

    Friedrich von Schiller (1759-1805), dt. Dichter

  • BKA-feststellungsbescheid vom 10.8.2005 KT21/ZV25 5164.01--Z63
    ,bezogen auf den glock lampenadapter ( ist jedoch für alle anderen "lichtsets" ebenso anwendbar :( der lampenadapter alleine unterfällt nicht den verbotseigenschaften nach abschnitt 1 nr.1.2.4.1, allerdings fällt ein gesamtes set -lampe, lampenadapter und kabelschalter- ( unabhängig von einer vorgenommenen montage ) den verbotsbestimmungen, da es zu der verwendung an einer Schusswaffe bestimmt ist. zitat o.g. bescheid: "es ist insoweit unerheblich, ob das gerät eine anderweitige verwendung in verbindung mit einem anderen gegenstand als einer schusswaffe finden kann."

    also egal ob an spielzeug oder fahrrad!

    vita brevis, ars longa

  • Zitat

    Original von GPB
    Wie ist das nun mit echten Spilezeugpistolen die nur knallen?

    Die sind auf jeden Fall nicht Echter Spielzeug als die 0,08J-Softairs, und daran bzw. dafür gedachte Montagen mit Lampe oder Laser (die ja in aller Regel auch nur als Leuchtdiode "angedeutet" waren) ja auch verboten.

    Zitat

    Original von Michalive2
    Willst Du eine definitive Antwort muss Du eine offizielle Anfrage an das BKA stellen, kostet derzeit 600 EUR!

    Wenn man sich das aktuelle Gerangel um die Gültigkeit des Feststellungsbescheits zu den 0,08J>x>0,5J Waffen ansieht, scheint die Antwort auch nicht SO definitiv zu sein.

    Zudem ist das nur der Weg den man als Händler, Hersteller oder Importeur gehen müsste. Für Außenstehende ist der Weg die Legalität festzustellen in aller Regel die Anzeige, und die ist Kostenlos.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

    Einmal editiert, zuletzt von Erklärbär (24. November 2005 um 08:35)