Pistole mit Lampe

Es gibt 33 Antworten in diesem Thema, welches 3.906 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (15. Dezember 2005 um 17:13) ist von Vampyr.

  • Zitat

    Original von Erklärbär
    Wenn man sich das aktuelle Gerangel um die Gültigkeit des Feststellungsbescheits zu den 0,08J>x>0,5J Waffen ansieht, scheint die Antwort auch nicht SO definitiv zu sein.

    Zudem ist das nur der Weg den man als Händler, Hersteller oder Importeur gehen müsste. Für Außenstehende ist der Weg die Legalität festzustellen in aller Regel die Anzeige, und die ist Kostenlos.

    wollt auch grad sagen dass ich mir dass nicht vorstellen kann dass ich 600 € blechen muss um festzustellen ob meine waffe illegal ist die ich mir kaufen will oder net. Bzw. muss ja keine waffe sein kann ja auch irgendetwas anderes sein.

    wenn ich irgend eine information brauche bzw. haben will die ich von der polizei bekomme können die doch für einen normalen privaten Mitbürger geld zwicken..

    Hier gilt es, Schütze, deine Kunst zu zeigen: Das Ziel ist würdig, und der Preis ist groß.

    Friedrich von Schiller (1759-1805), dt. Dichter

  • Zitat

    Original von C_O_2

    BKA-feststellungsbescheid vom 10.8.2005 KT21/ZV25 5164.01--Z63
    ,bezogen auf den glock lampenadapter ( ist jedoch für alle anderen "lichtsets" ebenso anwendbar :( der lampenadapter alleine unterfällt nicht den verbotseigenschaften nach abschnitt 1 nr.1.2.4.1, allerdings fällt ein gesamtes set -lampe, lampenadapter und kabelschalter- ( unabhängig von einer vorgenommenen montage ) den verbotsbestimmungen, da es zu der verwendung an einer Schusswaffe bestimmt ist. zitat o.g. bescheid: "es ist insoweit unerheblich, ob das gerät eine anderweitige verwendung in verbindung mit einem anderen gegenstand als einer schusswaffe finden kann."

    also egal ob an spielzeug oder fahrrad!

    Ich denke, da hätten wir die Antwort.
    Ich sehe auf dem Foto keinen Kabelschalter. Demnach wäre es auch kein vollständiges Set und somit nicht verboten, oder?

  • also ich denke so pauschal kannst dass nicht sagen weil kabelschalter oder nicht... dass ziel wird ja angestrahlt bzw. beleuchtet also laut gesetzt wieder verboten

    bitte berichtigt mich wenn ich was falsch verstanden habe :)

    Hier gilt es, Schütze, deine Kunst zu zeigen: Das Ziel ist würdig, und der Preis ist groß.

    Friedrich von Schiller (1759-1805), dt. Dichter

  • Ich denke auch, das Ding ist eigentlich illegal.
    Aus dem Grund, dass die Montage mit Lampe nicht fest mit der Pistole verbunden ist, sondern auch an anderen "echten" Waffen verwendet werden kann.

    Aber ich finde wir sollten hier aufhören zu diskutieren, am Schluss werden die Teile echt noch beschagnahmt. :confused2:

    SSWs: Reck Miami 92F vernickelt, Reck Miami 92 und 2X ME 38 Compact 1X vernickelt
    Softairs: CA SLR 105 A1, HFC M92 CO2, ASG R-357, Mossberg M500 und eine billige Umarex Navy Commando
    Sonstiges: Recurvebogen, "Panzer II"-Armbrust und ne Schleuder

  • bin XXL´s meinung weil hier schon so viele verschiedene meinungen sind :)

    am besten man lässte es sich so was zu kaufen :crazy2: dann is man auf der sicheren seite

    Hier gilt es, Schütze, deine Kunst zu zeigen: Das Ziel ist würdig, und der Preis ist groß.

    Friedrich von Schiller (1759-1805), dt. Dichter

  • Letztendlich bleibt es wohl immer eine Auslegungssache und von Fall zu Fall können unde werden die Gerichte auch unterschiedlich entscheiden. Insofern ist es müßig, darüber zu spekulieren, aber ich will die Chance nicht ungenutzt lassen, auch meinen Senf dazu zu geben.
    ;)

    Laut Gesetz scheint es recht eindeutig zu sein: Lampen samt Halterungen für Waffen sind hierzulande verboten.
    Doch was gilt für Spielzeug?

    Eine Spielzeug-P99 die nur zu 80% so groß ist wie das Original und ein dazugehörige 'taktische Lampe', dürfte wohl wenig Ärger bereiten;
    denn die Lampe würde ja gar nicht an das Original passen.
    Was aber, wenn das Spielzeug in den Abmessungen und Passungen (z.B. Haltevorrichtungen) genau dem Original entspricht? Was ist dann mit der Lampe?
    Theoretisch müsste diese dann ja verboten sein, ganz gleich ob die nur einen halben Meter weit strahlt oder das Ziel auch auf fünfzig Meter noch gut anleuchtet.

    Man stelle sich nur mal vor, ein (zum Glück!) pensionierter Ministerialrat B. aus NRW, würde beim Einkauf der Weihnachtsgeschenke für seine Enkel ausgerechnet im Spielwarenfachgeschäft über eine solche Ansammlung illegaler Waffenteile stoßen!
    :laugh:

    Dass die Regelung über die Lampen relativ unsinnig ist, darüber wurde auch hier schon gestritten; das ist auch unter gesetzestreuen Jägern ein Streitthema.
    Aber wer käme schon bei Luftpistolen, Schreckschusswaffen oder ausgerechnet Spielzeug! ernsthaft auf die Idee, damit zu wildern (denn aus keinem anderen Grund, zur Bekämpfung der Wilderei, wurde dieses Verbot ja damals erlassen)?
    :wogaga:

    Somit sind (theoretisch) ALLE Lampen+Halterungen, die man AUCH für Waffen benutzen könnte, verboten. Leider.


    Also, daran denken: auch während der Adventszeit keine Kerzen an den Waffen befestigen - das gibt nur Ärger!
    :crazy2:

  • Siehe zu dem Thema auch das Schreiben vom BKA an CelticPagan ( Laser, Lampen usw. an Softairs laut BKA verboten! ) :

    ALLERDINGS: eine Knallplättchenpistole ist (im Gegensatz zur Spielzeugsoftair) keine Schusswaffe, denn es werden keine Geschosse durch einen Lauf getrieben! Folglich ist die Plastiktaschenlampe, die zusammen mit der Knallplättchenpistole verkauft wird, auch nicht für eine Schusswaffe bestimmt, denn sie ist ja eindeutig für die Knallpistole gedacht, mit der sie geliefert wird.

    Deshalb bin ich sicher, dass das Spielzeugset völlig legal ist.

    Gruß,
    Marcus

    PS: das heißt natürlich ncht, dass man die Lampe an eine CP99 oder P99 "montieren" darf, auch wenn es vielleicht passt. Das ist weiterhin verboten.

  • Und soebend ist ein weiterer Threat hinzugekommen... hier

    Warum immer so viele Threats so kurz nacheinander entstehen, knn wohl auch keiner wirklich erklären...

    MFG Thommy

    Sollte ich mich in einer meiner Behauptungen irren,
    nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil.

  • Ich finde diese Verordnung auch höchst albern, aber was tut, bzw. tut man nicht, um mit dem WaffG im Einklang zu bleiben, um seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit nicht zu verlieren?!
    Man könnte auch sagen: was ist man nicht aales, der lieben Waffen wegen, bereit zu erdulden?!
    :(

    In gibt ja durchaus Fälle, bei denen dann das oberste Gericht (z.B. Bundesgerichtshof) befindet, dass dieses oder jenese Gesetz nicht verfassungsgemäß ist, sich mit anderen widerspricht oder dergleichen.

    Doch beim WaffenG (und Fällen wie diesen) warte ich auf die ersten Freiwilligen...


    + + + + +

    [EDIT/] Hier noch ein paar Links zu dem Thema:
    WaffG missverstanden?!
    Walther - Lampe
    Kurtze Frage zum Laser
    Warum sind Laserpointer verboten?
    aktive Zielhilfen ( Red Dot Laser)
    Lampe für P 22
    wieso darf man das net?
    ************************************************************
    und mal mit einer Stellungnahme vom BKA:
    Laser, Lampen usw. an Softairs... Antwort vom BKA eingetroffen
    ************************************************************
    Kauf von tactical light
    Wieder mal ne blöde Frage aber egal
    Kabelschalter für Laserpointer oder Lampe selber bauen?
    Tactical light von Walther
    Verbot von Lampen & Lasern ?
    Socom Mk 23 Softair mit Lichtmodul
    ..anleuchten des zieles ??
    Target Laser Pointer
    MAGLITE unterm Lauf

    Fördermitglied des VDB.

    Einmal editiert, zuletzt von 5-atü (24. November 2005 um 21:18)

  • HAllo
    Ich sehe das genauso wie Old Surehand.Ist und bleibt ne plastik
    Knallplätchenpistole. Also keine Waffe im Sinne des Gesetzes daher frei und Erlaubt. Ausserden ein Thor wer bösses denkt.
    In diesem Sinne WZBW.
    Schönes WE.

  • Ich habe diese Laserattrappen bei ebay für 3€ gesehen. Es war das Bild, das auch du reingestellt hast. Der Verkäufer schreibt, dass die Spielzeugwaffen Orginalgröße haben, aber die Schiene nicht passt.
    Für die, die sich draus etwas bauen wollen, das wird nichts. Abgesehen, das es illegal währe, ist es auch eine ganzschöne Arbeit das anzupassen, wenns überhaupt geht.

  • Ich glaube wenn du dir so etwas kaufst dann machst du es beim "bearbeiten" eher kaputt :))

    Hier gilt es, Schütze, deine Kunst zu zeigen: Das Ziel ist würdig, und der Preis ist groß.

    Friedrich von Schiller (1759-1805), dt. Dichter