Tactical light von Walther

Es gibt 43 Antworten in diesem Thema, welches 5.945 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (17. April 2004 um 11:41) ist von Wummie.

  • Also da ist jetzt so eine Taschenlampe von Walther auf dem Markt, die so ähnlich aussieht wie die E 1 von surefire, für 3V Lithium- Batterien(huch, teurer Spaß..).
    Die bieten auch gleich nen Kabelschalter für schmales Geld an und einen Montagesatz, 1er Ringe (25,4mm) für Weaver.
    An der Nighthawk von Walther hat man dann gleich 3 Punkte zum Montieren und man bekommt das Ding quasi als Zubehör gleich mit auf die Theke gelegt. Verboten isset, aber warum gibts das dann zu kaufen?

    Erst die Hose, dann die Schuhe..

  • Warum, warum...
    Weil wir ein marktwirtschaftliches System sind und Händler vom Verkauf leben?

  • Verkaufen darf man´s ja, nur nicht anbauen.

    CP 99, A 3000, Gamo G1200, Crosman 1077, HW 45, Haenel 310, FWB 300, ME 38 Magnum, RG 96, HW 94,

  • So nach dem Motto:
    Baus dir dran und lass dich nicht erwischen.
    Macht aber glaub ich kaum nen Unterschied, ob die Waffe jetzt zuhause im Schrank liegt oder man sie in der Tasche hat, nicht wahr? Walther verführt zu Straftaten... :confused2:

    Erst die Hose, dann die Schuhe..

  • Was kann Walther dafür , wenn Leute es nicht nötig haben sich an Gesetze zu halten?

  • die reck miami93 gabs ja damals auch mit dem anbaugriff.
    durfte damals auch net angebaut werden, war aber bei der waffe dabeigelegen.

    MfG Mac

    Gruß an alle !!! :winke:
    Mac

  • Das ist wohl dann genauso wie damals diese Blowback- Uzis, die man zwar als Bausatz kaufen konnte, aber nicht zusammenbauen durfte.
    Oder: Ich darf kiffen, aber kein Gras besitzen.. :crazy3:
    Ist aber eigentlich auch Geldverschwendung, denn die Batterien sind teurer als die Lampe selbst und halten vielleicht so 1,5 Std..
    Und wenn man nicht grade Geiseln befreit, macht son Ding wenig Sinn unter ner Waffe. Als Deko vielleicht...

    Erst die Hose, dann die Schuhe..

  • Zur Dekoration brauch man vor allem keine Batterien!

    CP 99, A 3000, Gamo G1200, Crosman 1077, HW 45, Haenel 310, FWB 300, ME 38 Magnum, RG 96, HW 94,

  • Moment mal, seit April sind doch die Dinger auch wenn nicht montiert verbotene Gegenstände, oder irre ich mich da, bin mir nicht sicher und im Moment zu faul nachzulesen.

  • Zitat

    Original von d.fense
    Moment mal, seit April sind doch die Dinger auch wenn nicht montiert verbotene Gegenstände, oder irre ich mich da, bin mir nicht sicher und im Moment zu faul nachzulesen.

    Hi D.fense

    Wieso sollte ne Taschenlampe verboten sein?? Walther produziert ja nicht nur für Deutschland sondern Exportiert auch in andere Länder und Staaten und da darf man solche teile anbauen. Wer unbedingt ne Lampe zum anstrahlen des zieles haben möchte der hält diese mit der Linken hand einfach unten drunter, dann ist die Lampe nicht montiert und fertig. Haltet mal Spaßeshalber nur nen Laserpointer darunter und ihr merkt daß es unmöglich ist die Waffe so ruhig zu halten wie es in den guten Amerikanuischen Filmen gezeigt wird. Der Punkt wandert ständig hin und her so daß ein genaues Zielen nicht möglich ist.

    Gruß
    Para

  • Klar, allein für sich ist das nur ne schicke Taschenlampe. Völlig legal.Ich finds nur seltsam, das das so angeboten wird, mit Montage und Kabelschalter halt. Mir fällt auch keine andere Verwendung dafür ein.. Am Kinderwagen vielleicht? Oder am Schirm? Genauso wie die Weaverprofile an der Nighthawk. Spekulier:
    Aus aktuellem Anlass vielleicht, für alle die sowas noch nicht oft genug im Fernsehn gesehn haben, Irakmäßig? Ausrüstungswahn?

    Erst die Hose, dann die Schuhe..

  • Siehe https://www.co2air.de/wbb2/wom/WaffG.html, Anlage 2, Abschnitt 1 - Verbotene Waffen:

    Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:

    1.2.4 für Schusswaffen bestimmte ...
    1.2.4.1 Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren)...

    Also ist meines Erachtens nach schon der Besitz strafbar.

    Gruss,
    Chris

  • Also erst einmal möchte ich sagen, das es eine tolle Taschenlampe ist, die da auf den Markt gekommen ist. Sie ist hell und leicht zu bedienen und erheblich preisgünstiger als das bekannte Vorbild. Was man nun mit dieser Lampe macht, das ist ein zweiter Schritt. Das es zu dieser Lampe einen Kabelschalter gibt, macht doch die Lampe noch zu keinem verbotenen Gegenstand. Schliesslich kann man das Teil auch an einen Spazierstock montieren. Nun überlege ich gerade. ob dieser Spazierstock dann auch ein verbotener Gegenstand ist? Und, wenn man diesen Stock dann mal zur Verteidigung einsetzt, brauche ich dann nach dem neuen Waffengesetz einen Waffenschein dafür? Schliesslich haben wir sicher dafür auch ein Gesetz in Deutschland. Werden da wohl Unterschiede gemacht zwischen Eiche und Esche?

    Wen du nicht mit Können beeindrucken kannst,den verwirre mit Schwachsinn!

  • Was ich mich frag:
    Gibts da auch ne Verhältnismäßigkeit?
    Ich mein, ist ja ein Unterschied, ob die Waffe bei mir in der Vitrine steht oder ob ich die Lampe z.B. unter meine Softair baue und in der Gegend rumlaufe? Darf man die Lampe wohl unter eine Gaspistole bauen?

    Erst die Hose, dann die Schuhe..

  • Hi lostobos

    Auch eine PAK ist eine Waffe im sinne des Waffengesetzes, somit ist es auch da verboten. Es spielt keine Rolle b die Waffe in der Vitrine ist oder du mit der Schießt, fakt währe daß es Montiert ist und das ist verboten. Theoretisch könnte man ja auch ZF-Montagen umfunktionieren und schon währe ne Maglite mit 1" durchmesser ein Verbotener gegenstand. Es bringt niocht viel über den Sinn und Unsinn des Waffg. zu streiten denn so können wir daran nichts ändern. Tretet dem FWR bei.

    Gruß
    Para

  • @Para:
    Hab' jetzt nachgelesen, stimmt.
    Dachte es stand da was von "für die montagevorrichtungen für Schußwaffen erhältlich sind" aber entweder da hab' ich was mit Nachtsichtgeräten verwchselt oder hab's mir komplett "ausgedacht".
    :))

  • So, so, man kann diese Taschenlampe also an seine "Waffe" anbauen?!? Also ich für meinen Teil halte die Montageringe für viel zu eng :nuts:
    OK, Spaß beseite. Was ist das denn für ne mistige Vorschrift, Taschenlampen an Luftpistolen zu verbieten???
    1. Was soll die Taschenlampe an der Wumme denn so illegales bewirken. Schiesst meine Knarre dann in Lichtgeschwindigkeit?
    2. Wer, wenn man wirklich so ein Ding montiert, stellt sich in den Keller und schiesst dann im Dunkeln auf den Kugelfang??? Wenn man das Licht anknipst und die Taschenlampe nicht kauft gehts auch und ist billiger, oder ;D
    Naja, auch wenn ich keine Lampe an meiner Waffe haben wollte, verboten ist in Deutschland schon genug, oder?