WaffG missverstanden?!

Es gibt 23 Antworten in diesem Thema, welches 2.369 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (22. November 2005 um 20:56) ist von germi.

  • Hey!

    Ich weiss hier gehts nich um softairs ab 14, aber ich will ja eher darauf hinaus dass das waffengesetz evtl falsch ausgeleget wird...

    Es ist ja verboten laut dem WaffG Lampen oder Laser an Waffen zu bauen.... Nur sind SA ab 14 doch garkeine waffen ( man darf sie ja "führen") und da kann man dann doch theoretisch so sachen dranbauen... Also wurden diese vermeintlich verbotenen Gegenstände die in machen sets ab 14 enthalten sind umsont von den händlern bzw herstellern entfernt worden...

    Oder seh ich das falsch..

    wollte das nur mal einbringen weils mir neulich mal durch den kopf geschossen ist...

  • Da hatten wir als die 0,5J Regelung neu war, seitenweise Diskussionen drüber!

    Und es ist definitiv VEBOTEN.
    Da alleine die Montage für die Laser/Lampen in D verboten sind.

    Wir haben da glaube ich sogar eine verbindliche Aussage vom BKA, wenn mich nicht alles täuscht.

    SSWs: Reck Miami 92F vernickelt, Reck Miami 92 und 2X ME 38 Compact 1X vernickelt
    Softairs: CA SLR 105 A1, HFC M92 CO2, ASG R-357, Mossberg M500 und eine billige Umarex Navy Commando
    Sonstiges: Recurvebogen, "Panzer II"-Armbrust und ne Schleuder

  • Zitat

    Original von BigBorner
    okay... war ja auch nur son gedanke...


    ...der auch garnicht so dumm ist.
    Aber du kennst ja die Gesetzte, die müssen nicht immer Sinn machen.

    SSWs: Reck Miami 92F vernickelt, Reck Miami 92 und 2X ME 38 Compact 1X vernickelt
    Softairs: CA SLR 105 A1, HFC M92 CO2, ASG R-357, Mossberg M500 und eine billige Umarex Navy Commando
    Sonstiges: Recurvebogen, "Panzer II"-Armbrust und ne Schleuder

  • Zitat

    Original von BigBorner
    Hey!

    Ich weiss hier gehts nich um softairs ab 14, aber ich will ja eher darauf hinaus dass das waffengesetz evtl falsch ausgeleget wird...

    Es ist ja verboten laut dem WaffG Lampen oder Laser an Waffen zu bauen.... Nur sind SA ab 14 doch garkeine waffen ( man darf sie ja "führen") und da kann man dann doch theoretisch so sachen dranbauen... Also wurden diese vermeintlich verbotenen Gegenstände die in machen sets ab 14 enthalten sind umsont von den händlern bzw herstellern entfernt worden...

    Oder seh ich das falsch..

    wollte das nur mal einbringen weils mir neulich mal durch den kopf geschossen ist...

    Man darf die Waffen führen, aber dennoch sind diese im Waffengesetz aufgenommen und dennoch gilt auch der Passus mit Laser und Lampenanbau. Wie schon gesagt wurde, versuche nicht das Gesetz zu verstehen, das dürften nichtmal die verstehen wo es verfasst haben. Und lass auf jeden fall die Finger von sowas.

    Gruß
    Para

  • Zitat

    Und lass auf jeden fall die Finger von sowas

    Ja klar werd ich das tun..! Nur um cool zu sein mir da n Laser dranbasteln und mir dann wegen sonem scheiss sämtliche chancen zu verbauen später dann doch mal die WBK zu machen.. wie gesagt, war halt nur sone Idee aus langeweile geboren...

  • Wobei es dann ja erlaubt sein sollte, wenn der Laser fest in das Waffengehäuse einer Softair eingebaut (ins Plastik eigegossen) ist, oder? Also so das es keine Montageteile gibt, und der Laser nicht ausgebaut werden kann, um ihn an einer anderen Waffe zu montieren. Oder habe ich das irgendwas nicht bedacht?

    MFG Thommy

    Sollte ich mich in einer meiner Behauptungen irren,
    nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil.

  • Ich denke es ist grundsätzlich verboten, irgendetwas an der Waffe zu haben, dass das Ziel bestrahlt / anleuchtet / blendet. Egal ob das jetzt durch Anbauteile geschieht oder durch feste Montage.

    Oder irre ich da auch ??

    Mfg

    KillFrenzy

  • Zitat

    Original von Thommy82
    Wobei es dann ja erlaubt sein sollte, wenn der Laser fest in das Waffengehäuse einer Softair eingebaut (ins Plastik eigegossen) ist, oder? Also so das es keine Montageteile gibt, und der Laser nicht ausgebaut werden kann, um ihn an einer anderen Waffe zu montieren. Oder habe ich das irgendwas nicht bedacht?


    Denke ich Prinzipiell auch.

    Da die Softairs, obwohl sie Spielzeuge sind, trotzdem noch vom Waffengesetz erfasst werden, könnte es sein, das es deshalb wieder nicht in Ordnung ist.
    Aber da blickt wohl keiner so richtig durch.

    SSWs: Reck Miami 92F vernickelt, Reck Miami 92 und 2X ME 38 Compact 1X vernickelt
    Softairs: CA SLR 105 A1, HFC M92 CO2, ASG R-357, Mossberg M500 und eine billige Umarex Navy Commando
    Sonstiges: Recurvebogen, "Panzer II"-Armbrust und ne Schleuder

  • Ja, weil Softairs (ab 14) ja keine Waffen nach dem WaffG sind, sondern Spielzeug... Und Spielzeug kann anstrahlen was es will :))
    Dem BKA geht es darum, das die Laser auch an scharfe Waffen montiert werden könnten... und das wäre illegal... also verbietet man gleich Laser die montiert werden können...

    MFG Thommy

    Sollte ich mich in einer meiner Behauptungen irren,
    nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil.

  • Zitat

    Original von Thommy82
    Dem BKA geht es darum, das die Laser auch an scharfe Waffen montiert werden könnten... und das wäre illegal... also verbietet man gleich Laser die montiert werden können...

    MFG Thommy

    Nö, das stimmt so nicht! Getrennt sind sowohl die Lampen als auch die Montagen legal zu verkaufen und zu erwerben. Man darf die nur nicht an die Waffe anbauen.

  • ja das stimmt auch wieder... weil sonst könnte man ja keine surefire lampen und kabelschalter dafür kaufen... und die lampe passt ja auch in ZF montagen...!will jetzt aber auch keine erneute diskussion darüber anheizen, die es ja wohl schon gegeben hat!

  • Falsch...

    WaffG Anlage 2
    (zu § 2 Abs. 2 bis 4)

    Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
    Abschnitt 1 -
    für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren);...

    Sollte ich mich in einer meiner Behauptungen irren,
    nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil.

  • jo genau so siehts aus und dass wird sich auch nicht ändern... nur weil hier eine riesige diskussion entbrannt ist ob man dass bei spielzeug darf oder nicht.. ich denke auch "spielzeug" fällt darunter

    Meiner meinung komplett die finger davon lassen dann bist auf der sicheren seite.

    waste aber machen kannst is (mach ich bei meiner pumpgun zur nächtlichen zeit) einfach taschenlampe nehmen und (geht ja bei der pumpgun schön) einfach irgendwo am lauf ne mulde suchen (im fall pumpgun zwischen lauf und magazin) und da einfach dranhalten :)) is nicht befestigt

    Hier gilt es, Schütze, deine Kunst zu zeigen: Das Ziel ist würdig, und der Preis ist groß.

    Friedrich von Schiller (1759-1805), dt. Dichter

  • Hier besteht, so denke ich, wiedermal eine der Ungenauigkeiten des WaffG:

    Erst heißt es:

    Zitat


    Begriffsbestimmungen
    Abschnitt 1 - Waffen- und munitionstechnische Begriffe, Einstufung von Gegenständen
    Unterabschnitt 1: Schusswaffen
    1.

    Schusswaffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1

    1.1

    Schusswaffen

    Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.

    Also alles, wo ein Geschoss durch einen Lauf getrieben wird, ist eine Schusswaffe.

    Also sind, wie Thommy82 schon zitiert hat, dafür bestimmte zielgerichtete Leuchtmittel auch verboten.

    Das könnte man so stehen lassen, wären da nicht der Passus:

    Zitat

    Abschnitt 3 - Vom Gesetz ganz oder teilweise ausgenommene Waffen

    Unterabschnitt 2 - Vom Gesetz ausgenommene Waffen
    1.

    Schusswaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.1), die zum Spiel bestimmt sind, wenn aus ihnen nur Geschosse verschossen werden können, denen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 0,08 Joule (J) erteilt wird, es sei denn,

    Die 0,08J-Grenze wurde laut Feststellungsbescheid des BKA auf 0,5J angehoben.

    Aber selbst wenn man diese Änderung außer acht lässt, bleibt ein Problem bestehen:
    Laut dieses Gesetzes sind Spielzeug-Softair Schusswaffen, denen im gleichen Gesetz beschieden wird, dass das Gesetz nicht für sie gilt!


    Da sie laut Gesetz Schusswaffen sind, gilt für sie das Verbot der Beleuchtungseinrichtungen.

    Da sie aber vom Gesetz ausgenommen sind, gilt auch das Verbot der Beleuchtungseinrichtungen nicht.


    Eine schöne Zwickmühle, nicht wahr?


    Um den Wahnsinn perfekt zu machen (ich schweife etwas in den SSW-Sektor ab):
    Laut Waffg sind Schreckschusswaffen keine Schusswaffen (nix Geschoss durch Lauf), sondern nur Feuerwaffen (weil heiße Gase).
    Das Leuchtmittelverbot erstreckt sich aber nur auf Schusswaffen.

    So weit, so gut.

    Nun hat aber der BGH entschieden, dass eine geladene SSW als Schusswaffe im strafrechtlichen Sinne eingestuft wird.
    Ist ein Leuchtmittel an einer SSW erst dann verboten, wenn diese geladen zu einer Straftat verwendet wird?

    Viel Spaß beim rätseln!


    Oder, als Fazit daraus:
    Wer einen guten Anwalt, viel Zeit und noch mehr Geld hat, kann es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen.
    Falls das nicht der Fall ist:
    Lampen an allem, was Waffe heißt, weglassen.

    Stefan

  • Ich geb´s auf... sind eigentlich alle Gesetze in D so "logisch" aufgebaut? :crazy3:

    Sollte ich mich in einer meiner Behauptungen irren,
    nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil.

  • Zitat

    Original von Kid Silencer

    Nö, das stimmt so nicht! Getrennt sind sowohl die Lampen als auch die Montagen legal zu verkaufen und zu erwerben. Man darf die nur nicht an die Waffe anbauen.

    Das BKA hat das per Feststellungsbescheid schon konkretisiert!

    Im Feststellungsbescheid ging es um den Glock Lampenhalter der anstelle des originalen Magazinbodens montiert werden kann.

    Lampenhalter alleine ist frei erwerbbar und auch montierbar, da er für sich das Ziel nicht anstrahlt.

    Das Set, also Lampenhalter + Lampe ist jedoch verboten

    Zitat

    Um den Wahnsinn perfekt zu machen (ich schweife etwas in den SSW-Sektor ab):
    Laut Waffg sind Schreckschusswaffen keine Schusswaffen (nix Geschoss durch Lauf), sondern nur Feuerwaffen (weil heiße Gase).
    Das Leuchtmittelverbot erstreckt sich aber nur auf Schusswaffen.

    Gemäß Waffenrecht Begriffsbestimmung

    Anlage 1
    (zu § 1 Abs. 4)

    Begriffsbestimmungen
    Abschnitt 1 - Waffen- und munitionstechnische Begriffe, Einstufung von Gegenständen
    Unterabschnitt 1: Schusswaffen

    [...]

    2.7

    Schreckschusswaffen; dies sind Schusswaffen mit einem Kartuschenlager, die zum Abschießen von Kartuschenmunition bestimmt sind.

    2.8

    Reizstoffwaffen; dies sind Schusswaffen mit einem Patronen- oder Kartuschenlager, die zum Verschießen von Reiz- oder anderen Wirkstoffen bestimmt sind.

    2.9

    Signalwaffen; dies sind Schusswaffen mit einem Patronen- oder Kartuschenlager, die zum Verschießen von pyrotechnischer Munition bestimmt sind.

    Dein Denkfehler ist, wie schon damals das BKA mit der Vollautogenehmigung, nur die Unterscheidung Schusswaffe /Feuerwaffe innerhalb des Unterabschnitt 1 zu sehen.

    Nur der Unterabschnitt 1 definiert die Schusswaffe!

    Wahrlich, Wahrlich ich sage euch: Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet. Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.

  • Man kann das so lesen, richtig.
    Die Abschnitte sind aber anders aufgeteilt (ob der Gesetzgeber da bei der Textform gepatzt hat?):

    Der fragliche Satz

    Zitat

    Schusswaffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1

    bezieht sich NICHT auf den gesamten Unterabschnitt 1, sondern nur auf den Absatz 1!
    Die SSW sind erst in Absatz 2 als Feuerwaffen erfasst.

    Man könnte natürlich argumentieren, dass alleine schon die Namensgebung des Unterabschnitt 1, also "Schusswaffen" eine Definition darstellt, warum aber hinterher wieder Einzeldefinitionen in den Absätzen, die dadurch nicht zum Oberbegriff des Unterabschnitts passen?

    Die drei von dir erwähnten Punkte sind nur Einzeldefinition von Feuerwaffen.
    In diesen Einzeldefinitionen werden die Schusswaffen gemäß 1.1 allerdings auch noch mal einzeln eingeschlossen.
    Wenn Punkt 1.1 den Punkt 2 und seine Unterpunkte beinhaltet, warum ist dann Punkt 1.1 nochmal in Punkt 2 enthalten?


    Ich will hier keine Diskussion über ein mit heißer Nadel gestricktes und formmäßig äußerst fragwürdiges Machwerk losbrechen!
    Ich wollte nur zum Nachdenken anregen, denn:
    Die Fallstricke lauern überall, und der Bürger sitzt am kürzeren Hebel!


    Um es einfach zu machen:
    Ich weiß einigermaßen, was man garantiert darf und was vermutlich nicht.
    Ob diese Auslegung seitens des Staates aber auch dem reinen Gesetzestext entspricht, steht auf einem anderen Blatt!

    Stefan

  • dann sind bei euch auch die im vorderschaft integrierten lampen im swat-style für mp5s verboten?die wären ja dann fest?sorry war nur son gedanke am gesetz gibts ja leider wirklich nichts zu rütteln :evil:
    -hab da noch was gefunden...irgendwer(sorry das ich den namen nicht mehr weiss... :cry:)hat geschrieben: lampe gekauft-auseinander gebaut-mit leim gefüllt-und dann montiert, machen das viele so das ihr doch noch den "style" habt?

    mfg Celica

    User wartet sehnsüchtig auf eine SIG551 Airsoft welche er mit einem EOTech 552, einem Gemtech SD, einem Harris Zweibein und einem 3Punkt Sling bestücken würde...optional ein 40mm-Granatwerfer

    :D Keine Angst, der beisst nicht...Er will doch nur spielen! WE1911er :D

  • So wie ich das in anderen Foren gelesen habe machen das einige.

    Kann allerdings auch nur ne Ausrede von denen gewesen sein, dass sich niemand beschwert, wenn die Bilder von Waffen mit Lichtquellen einstellen.

    SSWs: Reck Miami 92F vernickelt, Reck Miami 92 und 2X ME 38 Compact 1X vernickelt
    Softairs: CA SLR 105 A1, HFC M92 CO2, ASG R-357, Mossberg M500 und eine billige Umarex Navy Commando
    Sonstiges: Recurvebogen, "Panzer II"-Armbrust und ne Schleuder