Schreckschusspistole erwischt

Es gibt 24 Antworten in diesem Thema, welches 7.585 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (17. November 2005 um 16:49) ist von Old_Surehand.

  • hallo,
    ich habe mir vor kurzem eine schreckschusspistole bei einem kumpel gekauft.
    Wie es der zufall will wurde ich damit 2 wochen später erwischt.
    Nun habe ich eine Vorladung bekommen.

    Jetzt meine Frage: was hat das für folgen und das wichtigste was soll ich sagen, woher ich die schreckschuss her habe?
    Denn meinen Kumpel will ich nicht da mit reinziehen denn ich wollte sie ja haben... :(

    zu mir: Ich bin noch 16, schüler :(

  • Tjo- wenn du sonst noch nichts angestellt hast kommst du eventuell mit Sozialstunden weg.
    Ich zitier mal wieder meinen Opa: Wer nicht hören will wird übers Knie gelegt.
    Selbst Schuld Cheffe

    Diese Signatur kann Spuren von Erdnüssen enthalten

  • Hallo,
    also wir geben hier keine Ratschläge für Ausreden. Da du erst 16 bist wird es sicher keine Geld- oder Haftstrafe geben. Du wirst sicher viele Stunden dafür bei einer Gemeinnützigen Einrichtung arbeiten müssen (Altersheim, Jugendtreff, etc.)! Da hast du ja gleich doppelt Mist gebaut. Besitz einer Waffe für die du mindestens 18 Jahre alt sein mußt, und unerlaubtes führen da kein kleiner Waffenschein. Kannst uns ja auf den laufenden halten was passiert.

    Gruß, David

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  • Dumm gelaufen, würd ich sagen!

    Wieso schleppt man auch sowas mit sich rum.
    Eigentlich hat dein Kumpel ja selbst schuld, wenn er minderjährigen Waffen verkauft.
    /€ Stimmt ich geb mal lieber keine Tipps €\
    Oder frag, sofer du einen hast, deinen Anwalt.

    Wiegesagt, ich denk su hast es verdient.
    Ein paar Sozialstunden schaden dir mit Sicherheit nicht.

    SSWs: Reck Miami 92F vernickelt, Reck Miami 92 und 2X ME 38 Compact 1X vernickelt
    Softairs: CA SLR 105 A1, HFC M92 CO2, ASG R-357, Mossberg M500 und eine billige Umarex Navy Commando
    Sonstiges: Recurvebogen, "Panzer II"-Armbrust und ne Schleuder

    Einmal editiert, zuletzt von XXL (17. November 2005 um 14:48)

  • Eine verbindliche Aussage wird hier keiner machen können. Denn letztendlich entscheidet der RIchter.

    Das Einziehen der Waffe (sprich: Beschlagnahme) wird wohl unvermeidlich sein.
    Mit etwas Glück und Jugendstrafrecht, kommst Du vielleicht mit einigen Stunden sozialen Dienst davon.

    Was die Herkunft der Waffe angeht, musst Du dazu nicht unbedingt Angaben machen. Wobei es sich allerdings strafmildernd auswirken könnte, wenn Du die ganze Geschichte erzählst.

    + + +

    Unter welchen Umständen wurdest Du denn "erwischt"?

  • Hallo,

    war bei mir auch mal.
    War damals 13 und wurde mit ner Reck Miami 8mm ein tag nach silvester von den Zivi´s erwischt.

    Da ich aber noch 13 war ist mir natürlich nichts passiert.

    gruß

    tim

  • Bitte den Richter einfach um Verständnis, dass du die Person, die dir die Waffe gekauft hat, nicht verraten willst.
    Man braucht da aus einer Mücke keinen Elefanten zu machen, als wenn das ein Straftäter wäre.

    Ein paar Sozialstunden halte ich auch für angemessen.

    Immer zwei, drei offene Ohren für die Mitarbeiter haben.

    Zuhören und Verständnis zeigen kann oft simples Handeln adäquat ersetzen und spart auch noch Zeit.

    -Bernd Stromberg-

  • Zitat

    War damals 13 und wurde mit ner Reck Miami 8mm ein tag nach silvester von den Zivi´s erwischt.

    Boah, es gibt ja noch schlimmere Leute als ich! in dem Alter hatte ich eine kleine 6mm EMGE Schreckschusswaffe, die hat mein Vater aber eingezogen. Später hat er mich dann aber mit ner Lupi erwischt, und dann gab es richtig Ärger :))

    Mit 17 haben mich die Polizisten auch mit ner SSW erwischt, ich hatte aber Glück und das Verfahren wurde eingestellt obwohl ich zum Richter gesagt habe das ich die Waffe wiederhaben will(er hatte mich gefragt), das soll dann wohl auch die Strafe gewesen sein!

    UND DU MACHST SOWAS AUCH NIE WIEDER, aus Erfahrung kann ich dir sagen das du dir mit sowas viel versaust! Vor Gericht gehören andere Typen!

    viel Glück!

    Edit Sgt_Elias: der hat eine Straftat begangen und muss dafür gerade stehen.... hier gibt es keine Tips! Nochmal sowas und das Thema ist geschlossen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Sgt_Elias (17. November 2005 um 15:14)

  • Zitat

    als wenn das ein Straftäter wäre.

    Sorry, aber der hat eine Strafftat begangen. Und Waffen an einen 16 jährigen verhöckern ist definitiv keine Mücke.


    Joachim

    Edit:

    Zitat

    (1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer..........§ 2 Abs. 2 in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 Satz 1, eine Schusswaffe oder Munition erwirbt, um sie entgegen § 34 Abs. 1 Satz 1 einem Nichtberechtigten zu überlassen,


    bzw.

    Zitat

    (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig1. entgegen § 2 Abs. 1 eine nicht erlaubnispflichtigeWaffe oder nicht erlaubnispflichtige Munition erwirbtoder besitzt,.......16. entgegen § 34 Abs. 1 Satz 1 eine nicht erlaubnispflichtige Waffe oder nicht erlaubnispflichtige Munition einem Nichtberechtigten überlässt,....(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden.

    Also keine Peanuts

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

    Einmal editiert, zuletzt von pupsnase (17. November 2005 um 15:28)

  • Zitat

    Man braucht da aus einer Mücke keinen Elefanten zu machen, als wenn das ein Straftäter wäre.

    sehe ich auch so! Und gerade in einem Staat wo aus Elefanten Mücken gemacht werden!

    Ich stehe nicht so da drauf aus Dummejungenstreichen eine Straftat zu machen!

    In meinem Rechtverständnis sind das Ordnungwidrigkeiten die mit symbolischen Geld oder Arbeitsstrafen belegt werden müssen!

    Einem Jugendlichen wegen sowas die Zukunft zu versauen, ohne mich!

  • Hallo Sp4wnY,

    das kommt schon mal auf folgende Punkte an:

    1. Das erste Mal, dass du mit dem Gesetz in Konflikt kommst?
    2. Wo haben Sie dich erwischt: auf der Straße? in der Disco?

    Wenns das erste Mal war und auf einer Straße mit wenig Menschen um dich rum kannst du mit Glück mit einer Ermahnung davonkommen.

    Wenn Sie dich aber in der Disco (oder anderen öffentlichen Orten) mit viel Menschen um dich rum erwischt haben:

    Hier kommts zwangsläufig zu einem Urteil (Höhe ist natürlich Richterabhängig).

    Auf alle Fälle: Lass in Zukunft die Finger von gesetzwidrigen Sachen. Im Wiederholungsfall werden die Strafen drastisch angehoben. Das kann bis zum Jugendarrest führen.

    Gruß
    Roland

    Gruß
    Roland

  • Wenn der vorher nicht aufgefallen ist wird die Strafe auch nicht so hoch ausfallen das der sich damit die Zukunft versaut hat! Wenn jemand einem eine Waffe verkauft der nicht berechtigt ist eine Waffe zu führen/besitzen ist es kein dummer Jungenstreich. Ob es eine Schreckschusswaffe oder eine scharfe Waffe ist, ist doch egal. Und wenn jemand sich so ein Leben versauen sollte.... mit 16 jahren sollte man schon genug Verstand haben und macht nicht so einen Blödsinn.

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  • Zitat

    Original von Widowmaker


    Ich stehe nicht so da drauf aus Dummejungenstreichen eine Straftat zu machen!

    In meinem Rechtverständnis sind das Ordnungwidrigkeiten die mit symbolischen Geld oder Arbeitsstrafen belegt werden müssen!

    Solange sie dich nicht erwischen ists ein Dummejungenstreich.

    Erwischen Sie dich hast du wenigstens eine Ordnungswidrigkeit wenn nicht sogar eine Straftat begangen.

    So ist halt nun mal unsere Rechtslage.

    Gruß
    Roland

    Gruß
    Roland

  • es war morgens um 1 uhr, kein mensch auf der straße außer ein atuto was bereits 100m an mir vorbei gefahren ist.
    Nein, ich war noch nicht im konflikt mit dem gesetz.
    Und ich bin auch kein Krimineller.

    Warum ich mir die ssw geholt habe?
    ganz einfach ich wollte nicht immer "böller" anzünden ( ja sind auch ab 18 -.-) sondern etwas schönes lautes... für silvester...

    und das ihr ein paar Sozialstunden halte ich auch für angemessen haltet... naja besser als ne Geldstrafe aber das mir meine ssw weggenommen wurde ist mir schon stafe genug...

    Naja mal sehen ob der richter fragt wo ich die her habe...

    Jut... Dankeschön für eure antworten und ich halt euch auf dem laufenden ;)

    edit: was ist an einer ssw so gefährlich?... ( außer das man damit menschen bedrohen kann...)
    h ja hab ne Vorladung zu nächsten freitag...

    2 Mal editiert, zuletzt von Sp4wnY (17. November 2005 um 16:23)

  • Roland lt. Gesetz ist es eine Straftat bzw. sogar mehrere, vor den Ermittlungsbehörden sind es sogar 2 Täter. Die Ermittlungen werden ja auch in Richtung des Verkäufers gehen!

    Für mein persönliches Rechtsempfinden ist es eben nur ein "Ordnungswidrigkeit"!

    Ich finde in solchen Fällen sollte man eben auch mal "menschlich" sein! ich meine irgendwann gelesen zu haben, daß in den Niederlanden die Polizeibeamten selbst entscheiden können ob sie bei geringfügigen Delikten ein Ermittlungsverfahren einleiten sollten! Das wäre gut in solchen Fällen, mit auf die Wache nehmen ein paar Stunden in die Zelle und dann ein intensives Verhör! Und dann ab nach Hause schicken!
    Diese ewige Paragraphenreiterei ist manchmal echt nicht nötig, daran geht unser Staat nun auch mal zugrunde!
    Und wen man es sich mal genau überlegt, ist das echt lächerlich was er da gemacht hat! Solange keine dritten irgendwie geschädigt wurden, ist es echt eine Mücke!

    @Sgt. Elias, du meinst mit 16 Jahren müsste man schon soviel Verstand haben? Warum darf man sich dann nicht einfach legal eine SSW kaufen?

    Anderswo dürfen 16 jährige schon Autofahren, warum dann nicht auch ne popelige SSW haben. Verantwortung verpflichtet!

  • Zitat

    Original von Sp4wnY
    Warum ich mir die ssw geholt habe?
    ganz einfach ich wollte nicht immer "böller" anzünden ( ja sind auch ab 18 -.-) sondern etwas schönes lautes...


    Kann ich wenn ich erlich bin verstehen. Und finde es auch nicht so schlimm.
    ABER warum zum teufel schleppst du das Teil mit dir rum? Wo is der Sinn?
    Du hast ja geschreiben das das 2 Wochen nach kauf war. Wenn es jetzt auf dem Nachhauseweg von dem Freund gewesen wäre, dumm gelaufen, aber 2 Wochen später?

    Hättest du an Silvester damit zuhause etwas rumgeballert, hätte es wahrscheinlich niemand interessiert.

    SSWs: Reck Miami 92F vernickelt, Reck Miami 92 und 2X ME 38 Compact 1X vernickelt
    Softairs: CA SLR 105 A1, HFC M92 CO2, ASG R-357, Mossberg M500 und eine billige Umarex Navy Commando
    Sonstiges: Recurvebogen, "Panzer II"-Armbrust und ne Schleuder

  • Hier auf Sozialstunden zu pochen und das ganze als Straftat hinzustellen macht bestimmt einen Heidenspaß, aber findet ihr das nicht übertrieben?
    Wie Sp4wnY schon sagte: Einfach mal was lauteres als die Böller abschiessen wollen, wer kann ihm da einen Vorwurf machen?
    Und wer, ausser einem Kollegen, hätte ihm die Waffe denn überhaupt verkaufen sollen? Da allerdings direkt so eine Art Kapitalverbrechen draus zu machen, halte ich für reichlich übertrieben. Zumal hier garantiert jeder schon mit 12 oder sogar noch jünger die "bösen Böller ab 18" gezündet hat, was für mich, wenn ich nach eurer Logik gehe, eben den selben Strafbestand erfüllt!

    Auch wenn es nach unserem Gesetz so ist, dass er eine "Straftat" begangen hat, so lässt sich der Besitz eines solchen Gerätes auch ganz locker innerhalb des gesetzlichen Rahmens als Ordnungswidrigkeit bezeichnen. (schwammig, schwammig, man weiß)


    Sp4wnY
    Ich persönlich würde den Freund auf gar keinen Fall verraten! Der ist dann nämlich richtig am Arsch. Und kommt mir jetzt bloß nicht mit: "er hats ja (genauso) verdient!" oder ähnlichem Bullshit. Erinnert euch lieber dran, wie ihr an eure ersten Waffen/verbotenen Gegenstände gekommen seid! Klar kann man immer noch mehr Schuldige suchen, aber man muss doch nicht übertreiben, oder?

    Ich hoffe, du kommst mit einer Verwarnung davon. Die Pistole wirst du wohl aber nicht wiedersehen... Trauere mit dir! :(

    € Desweiteren schließe ich mich voll & ganz den Aussagen meines Vorredners an.

    Verantwortungsbewusstsein? Entschuldigt, aber LOL?
    Ich kenne 13jährige die mehr Verantwortungsbewusstsein zeigen als einige Erwachsene.
    Vom Alter auf die soziale Kompetenz eines Menschen zu schließen ist echt schwach.

    Einmal editiert, zuletzt von hell_no (17. November 2005 um 16:32)