Nur weil der Festellungsbescheid - möglicherweise - nicht ganz ok war, heißt das ja nicht, daß der Gesetzgeber jetzt wieder alles auf dem alten Level festschreiben muß. Eine kleine Änderung in der Formulierung des Waffengesetzes und alles wäre wieder in Ordnung...
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Als wenn Politiker vernünftigen Argumenten zugänglich wären... Dann köntte man wirklich alles zwischen 0,5 und 1,5 Joule ab 18 freigeben, weil der Verwaltungsaufwand den Nutzen übersteigt. Was soll so ein dämliches auf einer Waffe, die es mit exakt gleicher Funktion und Aussehen auch unter 0,08 Joule gibt ? Bei Luftgewehren hat das ja alles noch Sinn gemacht, da gab es immer nur drei Klassen, aber bei Softair... Davon gibt es zu viele (in absoluten Zahlen und verschiedene Modelle), sie sind viel kleiner und meist billiger, daher leicht "einfach mal mitzunehmen" (auch aus dem Ausland) und 0,5 Joule liegt genau in der mittleren Leistungsklasse. Kurz - ob ein drauf ist oder nicht, sagt einfach nichts aus. Man muß jede einzelne genau durchmessen um nachzuweisen, daß sie vielleicht illegal ist. Bei einem Luftgewehr merkt man das schon beim spannen.
Und auch diese orangenen Mündungen sind völliger Quatsch. Man kann sie schwarz übermalen, wenn man etwas illegales damit vorhat ! Man kann sich eine Replik ohne orangene Mündung kaufen, wenn man etwas illegales vorhat. Man kann sich eine echte auf dem Schwarzmarkt kaufen, wenn man etwas illegales vorhat.
Folgerung: eine orangene Mündung verhindert keine Verbrechen und keine Verwechslung, wenn es jemand darauf anlegt. Aber alle vernünftigen Besitzer werden mit dieser Verschandelung kollektiv bestraft. Ich bin Sammler, ich kaufe mir keine "Leuchtpistolen"!