Neues Urteil: Softairs unter 0,5J -- vielleicht doch kein Spielzeug?

Es gibt 68 Antworten in diesem Thema, welches 13.537 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (4. Dezember 2005 um 11:43) ist von ph03n!x.

  • Was denn nun. Mein Händler sagt aber auch es sei erlaubt. Der hat sorgar gesagt die Plizisten würden wohl nichts von Vortbioldungen halten um die Gesetzte zu lernen. Viele sagen es sei erlautb andere sagen es ist nicht erlaubt. Wie soll man sich da noch zurecht finden. Deutschland hat größere Probleme als die Softairs denke ich.

    MfG Florian

  • Das WaffG findest du hier:

    https://www.co2air.de/wbb2/wom/WaffG.html

    Das gibts seit 2003, und eigentlich ist die Spielzeuggrenze unter 0,08J. Steht auch noch so im Gesetz drin, ich würde mich auf den zugehörigen Feststellungsbescheid des BKA berufen, das zur Angleichung an EU-Recht die Spielzeuggrenze auf 0,5J angehoben wird. Ansonsten bleibt die Waffe (Spielzeug) gerade da wo es ist, bei den grünen Jungs.

    Vor 2003 gabs die E0 Unterscheidungen nicht bei Softairs. Das war Kaliberabhängig. 5,5mm waren für Kiddies und 6mm waren frei ab 18.
    Seit 2003 sind deswegen die 5,5er vom Markt verschwunden.

    Gruß Marcel

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Zitat

    Das dürfen sie eben doch! Siehe das erste Posting dieses Threads.

    Meh... das Wetter... die Uhrzeit... und so... :cc

    Dark is the road you wander...
    And as you stand there under.
    The starry sky,you feel sad inside.

  • Zitat

    Original von Old_Surehand

    Das dürfen sie eben doch! Siehe das erste Posting dieses Threads.

    Marcus

    Nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird. Ich bin mal gespannt was andere Instanzen dazu sagen. Mir persönlich könnte es egal sein, wenn AS dann was hochwertiges. Mir gehts hier ums Prinzip wie man auf gut deutsch hier verar***t wird! Erst heißt es 0,08J, dann wird was gefaselt von 0,5J vom BKA. Dann verkaufen sich die Dinger wie warme Semmeln, und dann heißt es April April! Das muß doch schon vorher aufgefallen sein dass das BKA da Mist gemacht hat! Das kann mir Keiner erzählen, und wenn nicht, dann sagt das schon sehr viel aus über die zwischenbehördliche Kommunikation und das Beamtentum (Anwesende sind natürlich ausgeschlossen! ;) )

    Und wer darfs wohl zahlen, damit meine ich nicht nur den Irrtum, sondern auch die evt. Einziehungsaktionen und Verschrottungen? ;) Aber hier stoppe ich mal, sonst wirds zu politisch.

    €: Nö, Gesetz ist Gesetz. Das BKA hat sich einfach zu weit aus dem Fenster gelehnt. Da müsste das Gesetz geändert werden.

    Gruß Marcel

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

    Einmal editiert, zuletzt von germi (29. November 2005 um 22:58)

  • Hallo alle miteinander

    Ja. Es ist schon seltsam, wie sich der Staat hier verhält.
    Ist in den Nachbarstaaten von Deutschland so manches anders, wird hier trotzdem eine Struktur bewahrt, die sich seit der Zeit des Kaiserreiches standhaft aufrecht hält.

    Der Mensch in diesem Land wurde schon während 2 Weltumspannenden Ereignissen von den jeweiligen Systemen gezwungen zu schiessen.
    Dies war so.... Wurde aber immer von einer geringen Anzahl Fehlgeleiteter erzwungen..... Aber das war trotzdem immer möglich.

    Nun wird wiederum durch eine geringe Anzahl zum Zwecke der Abzocke die Gesetzesauslegung wohl je nach Windrichtung interpretiert.

    Der Sesselfurzer (ich versuche mich für diesen Ausdruck zu entschuldigen und werde im Folgetext dieses unflätige Wort durch "Beamte" (oder durch Staatsdiener..nein den Begriff kennt ja keiner mehr) ersetzen)
    in Amt und Würden wird sich nur durch Argumente überzeugen lassen.

    In der Schweiz geht jeder Bürger nach dem Wehrdienst mit der Waffe nach Hause. In Deutschland hält der Beamte das für undenkbar, da ja jeder Nicht-Sesselfurzer ein potentieller Straftäter sein könnte.

    In so manchen, an Deutschland angrenzenden Staaten ist Schwarzpulverschiessen auch erlaubt. Nur.... dort kann man dann Schwarzpulver erwerben ohne an den Beamtenstaat deftige Erlaubnisgebühren zu entrichten. Klar will der Beamte Geld vom Menschen. Die Parallelgesellschaft der Beamten ist die einzige Gemeinschaft, die laut Berechnung keinerlei Zusatzmassnahmen bezüglich Altersversorgung treffen muss. Die Menschen wissen wohl woher der Beamte es nimmt.

    Weihnachtsgeld wird für Bundesbeamte schon ab 2006 nicht mehr vollständig gezahlt.

    Bei vielen Firmen wird schon seit Mitte der 80er Jahre kein Weihnachstgeld mehr ausgeschüttet. Da gabs eine Steuerreform die nur die Menschen getroffen hatte aber nicht die Beamten.

    Seit Mitte der 80er Jahre gibt es Berechnungen, die darauf verweisen, daß die Kosten die durch den Staat (Allimentation und Pension) verursacht werden spätestens 2025 zum Bankrott führen (man ging da von den Wirtschaftsfaktoren der 80er Jahre aus).
    Und der Beamte bekommt schon 2006 nur noch die Hälfte des Weihnachtsgeldes.... (das waren bei meiner Firma damals max. 400 DM, der Beamte bekommt da bisher, und auch dann wenn die Reduzierung eintritt immer noch wesentlich mehr)das er bisher bekommen hat.

    Bei meiner Firma wurde das Weihnachstgeld 1985 gestrichen. Und 2005 wurde dann das Urlaubsgeld abgeschafft.

    Ich wollte nicht politisch werden.

    Aber Obrigkeitsverhalten bei Beamten ist und war immer gefährlich für dieses Land. Staatsdiener sein, heist zum Wohle der Menschen seine Arbeit zu verrichten. Von Profitdenken war im Grundgesetz keine Rede.
    Und so manches Urteil lässt den Schluss zu, daß nur die Abzocke das erwünschte Ziel ist ( im Sinne von " wir Staatsdiener müssen mehr Geld einnehmen, sonst gehen wir noch vor das Volk "sprich vor die Hunde").

    Darf uns der Beamtenstaat eigentlich für potentielle Straftäter halten? Muss er oder ist es denn so, daß wir dem Beamten auch sagen können wo die Grenzen des Beamtenrechtes enden und Freiheit eine Basis des gesunden Menschenverstandes bildet?

    Der Beamte setzt Verstand wohl nicht ausserhalt seiner Amtsstube voraus....

    Nun. Die Amerikaner suchen Mittlerweile Ausserirdische Intelligenz. Scheint so, als ob selbst die Amis Intelligenz nicht hier in deutschen Amtsstuben gefunden haben.

    Die EU hat da sicher mehr Gewicht als der Deutsche Wichtlbeamte.

    Gruß LostinPast

    6 Mal editiert, zuletzt von LostinPast (30. November 2005 um 00:56)

  • Zitat

    Im Forum von Waffen-online.de wird über ein Urteil eines Jugendgerichts berichtet, nach dem der Status der Softairs zwischen 0.08 und 0.5 J wieder zweifelhaft wird

    Jugendgerichts Urteil! Die haben bestimmt weniger Ahnung als das BKA! Wen die eine SA als Waffe einstufen, heisst das garnichts! Ausserdem kann es auch was damit zu tun haben was mit der Spielzeug Waffe gemacht wurde. Ist damit ein Raub oder eine Körperverletzung begangen wurden(geht auch mit Spielzeug) ist die Einstufung als Waffe nachvollziehbar. Jedoch nur in diesem Urteil und auf Bezug auf die Verurteilung des Täters.
    Baseballschläger sind auch Sportgeräte, können jedoch vor Gericht auch als Waffen eingestuft werden. Sogar Schuhe mit Stahlkappen!

    Was in dem Urteil entschieden wurde hat aber nichts mit dem Verkauf oder Besitz zu tun. Als Grundsatzentscheidung und Musterurtei kann es also nur in ähnlichen Prozessen dienen.

  • was ja auch total albern ist:

    der sohn einer Bekannten hat sich vor ca 2 1/2 jahren ne softair mit 0,08 Joule gekauft. Sie hatte es ihm nicht erlaubt, also fragt sie bei der Polzei an was sie damit machen soll, und was passiert ?

    Der sohn (14 J.) hat ne klage am Hals, wegen unerlaubtem waffenbesitz.

    (Allerdings wurde dann ja das waffengesetz vom BKA geändert und die anklage wurde zurückgezogen.)

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