Soeben stoße ich beim Zappen auf eine Reportage, welche auf N24 lief.
Dort entzog eine Polizeistreife einem Herren 4 Luftgewehre, welche er im Kofferraum transportierte. Begründung: Er hätte keinen kleinen Waffenschein gehabt. Der Herr war stinksauer - zu Recht.
Eine entsprechende Email habe ich bereits an N24 geschrieben. (der Form halber
Doch nun meine Frage:
Um zum FT-Training zu kommen, transportiere ich ebenfalls mein LG im Kofferraum. Gern würde ich bei einer ählichen Situation ein Einziehen meiner Waffe durch einen nicht ganz so gut informierten Polizisten vermeiden. Wo genau ist im Waffengesetz das Transportieren von freien Luftdruckwaffen geregelt?
Vielen Dank SN