Meine Frage bezieht sich auf das angebliche Verbot an seine Salut Pump-Gun einen Griff anstelle des Schaftes zu montieren!
Auszug aus dem Waffenrecht:
Anlage 2
(zu § 2 Abs. 2 bis 4)
Waffenliste
Abschnitt 1 - Verbotene Waffen
Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
[...]
1.2.1
Vollautomaten im Sinne der Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.3 oder Vorderschaftrepetierflinten, bei denen der Hinterschaft durch einen Pistolengriff ersetzt ist, sind;
[...]
Eine Salut Pump-Gun ist kein Vorderschaftsrepetierer mehr, sondern ein Einzellader und zudem auch keine Flinte mehr. Und selbst wenn man Flinte noch akzeptieren könnte, ein Vorderschaftsrepetierer sicher nicht mehr!
Ergo, sind die Salutumbauten aus dem Verbot ausgenommen?!
Meinungen?