Griff an Pumpgun

Es gibt 41 Antworten in diesem Thema, welches 4.436 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (12. November 2005 um 09:05) ist von Michalive2.

  • Mal ganz am Rande. Es gibt doch eine ältere Salut Pumpgun von CBC mit Adapterpatronen. Diese würde höchstwahrscheinlich noch unter die Regelung für Vorderschaftrepertierer fallen.
    Michalive2 :
    Was ist die Aussage deines letzen Beitrags ? Positiv ? Negativ ?
    Würde mich sehr interesieren. Bevor ich mich in dem anderen Forum
    registriere und mich da einlesen muss. Kopier doch sonst den entsprechenden Text auf den der Link verweist hier rein. Fand gerade dieses Thema ( mit dem was ihr alle dazu geschrieben habt ) bisher sehr interesant und gut zu lesen.

    Gruß

    Dober

  • Fazit ist,

    gemäß Begriffsdefinition Waffenrecht ist ein Repetierer

    Anlage 1
    (zu § 1 Abs. 4)

    Begriffsbestimmungen
    Abschnitt 1 - Waffen- und munitionstechnische Begriffe, Einstufung von Gegenständen
    Unterabschnitt 1: Schusswaffen

    [...]

    2.4

    Repetierwaffen; dies sind Schusswaffen, bei denen nach Abgabe eines Schusses über einen von Hand zu betätigenden Mechanismus Munition aus einem Magazin in das Patronenlager nachgeladen wird.


    Das ist bei den Salutmodellen nicht der Fall und daher ist es keine Vorderschaftsrepetierflinte und ein PistolenGriff ist nicht verboten!

    Wahrlich, Wahrlich ich sage euch: Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet. Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.