War da nicht auch was mit der Munitionslänge? Wurden da nicht Vorschriften zu der Zeit nicht auch in der Hinsicht geändert, dass .35K von der Länge her seine Zulassung verlor?
Gruß Marcel
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War da nicht auch was mit der Munitionslänge? Wurden da nicht Vorschriften zu der Zeit nicht auch in der Hinsicht geändert, dass .35K von der Länge her seine Zulassung verlor?
Gruß Marcel
Sorry Alfred,
ZitatWüsste nicht dass der Hinweis, die Finger von Bastelarbeiten zu lassen, illegal wäre.
aber es wird langsam zu "ausführlich" für dieses,unserem Forum
ZitatOriginal von germi
War da nicht auch was mit der Munitionslänge? Wurden da nicht Vorschriften zu der Zeit nicht auch in der Hinsicht geändert, dass .35K von der Länge her seine Zulassung verlor?Gruß Marcel
@ GERMI:
Richtig, kann mich auch erinnern, deswegen musste auch bei der Röhm (RG)725 in der neuen Serie der Magazinschacht und das Magazin verkürzt werden. Vorgängerserie hatte ja Griffstück von (RG)735, oder liege ich jetzt falsch?
Da gleichzeitig (?) ME das Kaliber 9mm P.A.K. marktreif hatte war das Interesse der Hersteller von Kal. .35Knall - Waffen die Hülse zu kürzen eher gering?
Gruss
Alfred
ZitatOriginal von Leuchtturm
@ ALFHA1802....war das Thema des Thread nicht ein anderes Ding
So langsam wird das hier "illegal",odda
Ach Leuchtturm.....
also ich denke mal dass die regel mit dem stahl komisch ist!
wenn jmd wollte könnte er mit ner 9mmPAK auch ganz einfahc scharfe munition verschiessen!
was aber vermutlich einen längeren aufentalt im Kranken haus und noch längeren aufenthalt im knast verbunden wäre!
ne kleinere barret munition passt da doch rein ~4,??mm oder täusche ich mich?
gleich mal vorweg: ICH WERD DAS NICHT TUN!!!
dafür bin ich mir zu schade (krankenhaus) und ausserdem meine Babys (SSW ;))
dies eh zerlegen würde!
HI Ne0
Nein, eine 9mm PaK kannst du nicht mal eben so einfach auf Scharf umbauen, dafür passt nichteinmal das Patronenlager der 9mm Waffen. Währe dies so leicht möglich würden die Waffen bei uns keine PTB-Zulassung bekommen. Die einfachkeit des scharfen umbaus war mit unter der Grund warum die 8mm Waffen vom Markt genommen wurden und nicht mehr produziert wurden
Maße einer 9mm Luger Patrone
9,9mm x 30,12mm
Maße einer 9mm PAK Patrone
9,41mm x 21,98mm
ich denke das Verdeutlicht den Unterschied der Patronen imens
Gruß
Para
PS: Ich wüsste auch kein Kalieber was in das Patronenlager einer 9mm passen würde
ZitatOriginal von Paramags
Ich wüsste auch kein Kalieber was in das Patronenlager einer 9mm passen würde
Es gibt keines, und das ist ja eine der Vorraussetzungen für den Erhalt der Zulassung. Das es keines gibt das passt.
Nur wenn das Patronenlager geweitet wird, damit es für ein Kaliber passt, dann wird es auch instabil. So wurde früher bei der PTB gedacht. Wie die Leute das umgangen haben schreibe ich hier nicht, sonst kommen evt noch Leute auf dumme Gedanken
Gruß Marcel
ich hab hier im forum n thread gelesen wos einem ne 9mm zerlegt hat!
ich mach mich mal auf die suche und postes dann nommal hier!
ZitatOriginal von Ne0
ich hab hier im forum n thread gelesen wos einem ne 9mm zerlegt hat!
ich mach mich mal auf die suche und postes dann nommal hier!
War eine ERMA EGP 490 meine ich. Da war das Patronenlager, und der Lauf über die komplette Länge hinweg geplatzt.
€: habs schon:
Erma 490 hat sich verabschiedet
Gruß Marcel
GENAU!
danke germi!
edit:
Browning net barret
7,65BR
EDIT2:
Passt hier net ganz dazu aber para hat mich da jetzt draufgebracht!
es gibt ja 9mm Luger und 9mm Parabellum oder is das das gleiche oder wo liuegt der unterschied?
Der andere Thread ist ja mal hart ...
Wie kann jemand so do.... Na ja, lassen wir das.
Aber mal ne andere Frage. Im anderen Thread hab ich jetzt viel bezüglich Grenaille Munition gelesen, aber ich verstehe da einiges nicht.
Haben die Franzosen etwa extra dafür entwickelte Waffen? Wenn ja, wieso? Ich verstehe den Sinn nicht, vor allem nicht, da die Größe ja quasi "für" (theoretisch!!!!) "Gaspistolen" ist.
Ne .22lfb bekommt man ja ab 18 in Frankreich, gibt es etwas daher diese "Kleinschrotmunition", sozusagen ohne Waffenschein für den Bauer?
Auf den Punkt gebracht: Welche Berechtigung hat solch eine Munition, wenn diese sich sogar in eine Gaspistole füllen lässt! Das ist doch besch....
Soweit ich weiss waren die Waffen bis auf die Laufsperre identisch zu unseren SSW.
Also die selben Formen.
Ich denke die Waffen/Munition haben ihre Berechtigung da die (Zinkdruckguss)-Waffen ziemlich billig sind, ausserdem ist die Munition für Landwirte wahrscheinlich ganz praktisch.
Ich denke durch den Schrot muss der Schusstechnisch nicht wirklich versierte Landwirt nicht wirklich zielen und kann einfach draufhalten.
Also ist das quasi ein Kleinkaliber für die Franzosen, was daher dort legal ab 18 erworben werden darf? Dann würde es das ganze erklären und auch erklären wieso keine "normalen" Kaliber zum Einsatz gekommen sind.
Wenn die Teile aber 800bar Druck haben, so müssen die Waffen doch etwas robuster sein als ne SSW, oder?
also ich denk mal dass das dann sicher keine zinkdruckguss waffen sind die würds doch sonst koplett zerlegen oder?
ich frnkreich is doch in der EU! gelten die WaffG nicht europaweit?
Auch die Waffen sind aus Zinkdruckguss, denn letztendlich sind es die gleichen Modelle wie die reinen SSW.
Sonst hätte man auch direkt ein anderes Kaliber wählen können, z.B. 9mmFlobertSchrot oder 8mm-Zentralfeuerschrot.
Auch diese Waffen hatte Sperren, die sahen aber etwas anders aus.
So, aber näher gehen wir jetzt nicht auf das Thema ein, es könnte etwas zuweit führen.
Stefan