Gamo Luftgewehr entdrosseln?

Es gibt 18 Antworten in diesem Thema, welches 7.409 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (11. September 2005 um 15:12) ist von Old_Surehand.

  • Habe mal gehört das die LG´s von Gamo einfach durch ein Loch im Kolben oder durch einen leichteren Kolben "gedrosselt" werden.
    Der Umbau auf die WBK pflichtige Version müsste doch eigentlich günstig zu bewerkstelligen sein!?


    P.S.: Es handelt sich um das Modell 85 und CF-30
    Und ich habe eine WBK!!!

    Einmal editiert, zuletzt von Coachman (10. September 2005 um 23:40)

  • warum kauft man sich dann nicht einfach was vernünftiges. diese ganze bauerei ist doch im grunde nur was halbes. wenn man ein starkes luftgewehr braucht, würde ich mich nicht mit einem wiederhergestelltem gewehr zufrieden geben. welchen zweck verfolgt man mit so einem gewehr? FT? oder nur zum spaß, mal hin und wieder auf der kurzwaffenbahn schießen?

  • Ich wollte das ganze halt so günstig wie möglich gestalten und weil die genannten Modelle halt schon vorhanden sind bieten sich das doch wohl an.
    Die ganze Sache soll nur zum Spaß und aus reiner Neugier stattfinden :ngrins:

  • umbau beim büma,anmeldung bei der polizei, eintragung........
    ich weiß nicht wo das billig wird aber das kann ganz schön ins geld gehen. ich will damit nur sagen: ich würde das nicht machen.
    aber das bleibt ja jedem selbst überlassen.

  • Zitat

    Original von Coachman
    Naja wollte mich ja auch nur mal erkundigen aber eine Antwort habe ich bis jetzt noch nicht erhalten :new16:

    Hast du überhaupt eine WBK auf die du die Waffe eintragen lassen kannst?? Vorher wird dir wohl kaum einer näheres hier dazu sagen, den für mich sieht das ganze nach einem versuch aus illegal an eine WBK-Pflichtige Waffe zu kommen wegen der Power. Sollte dem so sein betrachte dieses Posting als Warnung, denn Illegale Aktivitäten werden hier NICHT geduldet.

    Gruß
    Paramags (Administrator)

  • Zitat

    Original von ratte kill
    Umbau nur durch einen BÜMA. UNd zum spaß:wogaga:

    Auf welche WBK den ???


    MFG

    auf die gelbe, ist ja ein einzellader. das sollte eigentlich kein problem sein. ist nur eine frage, wie sinnig das ganze ist. wenn sowas rückrüstbar ist, geht das schon. die frage ist nur ob es wirklich dei gleichen teile sind. sicher ist das nämlich micht.
    ich muß gestehen, ich weiß es nicht.

  • Hallo,

    nur mal vorsorglich:

    Druckluftwaffen ohne behördliche Erlaubnis bearbeiten und dabei die Energie über 7,5 J steigern bedeutet ein "unzulässiges Bearbeiten" der Schusswaffe nach § 52 Abs. 3 Ziffer 3 WaffG = Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren!

    Wie gesagt (geschrieben), rein vorsorglich.

    Gruß Kurt

    50% + 1

  • Danke für die Belehrung zum WaffG ;)
    Wie ihr seht ist das nicht mein erster Beitrag und ich weiß das solche Fragen ohne WBK hier nicht beantwortet werden (zu Recht). Wenn Ihr mal andere Beiträge von mir lest werdet Ihr feststellen das ich im Besitz einer WBK bin und zwar einer Grünen!
    Aber naja ich finde es schon ziemlich schade das einem so wenig vertraut wird :new16:

    Einmal editiert, zuletzt von Coachman (11. September 2005 um 00:45)

  • Zitat

    Original von Coachman
    ..... das ich im Besitz einer WBK bin und zwar einer Grünen!


    Hallo,
    und was nutzt die im Zusammenhang mit dem Thema ???

    Gruß Kurt

    50% + 1

  • Zitat

    Original von Kurt
    und was nutzt die im Zusammenhang mit dem Thema ???

    Na ja, wenn er, wie in seinen früheren Postings regelmäßig geschildert, einen Jagdschein hat, geht das wohl.

    Jäger haben ja, soviel ich weiß, auch Einzellader Langwaffen auf der Grünen und können solche auch ohne Voreintrag erwerben.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

    Einmal editiert, zuletzt von Erklärbär (11. September 2005 um 02:02)

  • morgen coachman . ich habe den ganzen tread nicht gelesen , weil es immer auf das gleiche rausläuft ( zurecht ) .......... hättest du aber wissen sollen !
    naja nichts desto trotz hier eine antwort :
    der umbau ist problemlos möglich .
    aber :
    1) nur durch büma : ca 20-30€ arbeistslohn
    2) eventuell 10€ materialkosten
    3) neuer beschuss : ca 15€
    4) ne menge papierkramm auf der behörde , kostet zeit und geld .da ihc mit sowas keine erfahrung habe , schätz eich mal 10-20€ .
    fazit :
    ca 50€ weniger , ne menge stress und kein :F: gewehr mehr um zuhause zu plinken :(
    und wenn schon ein wbk luftgewehr ( wbk vorrausgesetzt ) womit man auch noch triff : hw77 / 97 / 80 / 85 / 35 / 90 / 95

    cu crossi

  • Zitat

    Aber naja ich finde es schon ziemlich schade das einem so wenig vertraut wird

    Das Ganze tangiert hier nunmal einen rechtlich sehr heiklen Bereich und das ist der Grund, warum wir solche Fragen hier in einem Forum für Freie Waffen nicht haben wollen.

    Egal ob mit oder ohne WBK.

    Wir möchten gerne das es dieses wunderbare Forum auch nächste Woche noch gibt und deshalb fände ich es besser, wenn du solche Fragen nicht hier sondern bei deinem Büchsenmacher stellst.

    Soviel Verstand traut man einem (angeblichen?) WBK-Inhaber eigentlich schon zu...

    Gun Control - hits target at first shot

    2 Mal editiert, zuletzt von Melkus (11. September 2005 um 09:08)

  • Zitat:

    ..."alle Langwaffen darf man mit der Grünen ohne Voreintrag kaufen."


    Irrtum: Auf die grüne WBK kann man ohne Voreintrag gar nix kaufen.
    Aber mit dem Jagdschein (extra Dokument) kann man sämtliche Langwaffen (ausgenommen Halbautomaten mit größerer Mag-Kapazität
    als 2 Schuß) ohne vorherige genehmigung kaufen. Diese werden dann
    in die WBK-grün eingetragen.

    Svenni

  • Svenni da hast du natürlich Recht!
    War mir nicht 100%ig sicher da ich einfach immer beide Scheine beim Büma vorgelegt habe.
    Irgendwie habe ich das Gefühl das mir keiner so recht abnimmt das ich eine WBK habe ???
    Naja was solls dann muss ich eben weiterhin mit meinem Anschütz KK mit den Zimmerpatronen schiessen, das kommt aufs selbe raus :new16:
    Schade nur das solche Fragen nicht beantwortet werden.
    Ist eine Beantwortung an sich denn schon strafbar?

    Einmal editiert, zuletzt von Coachman (11. September 2005 um 13:00)

  • Wenn sie dir sagen wie man das macht dann sitzen sie in einer "Grauzone" (Da nicht jeder das wort kennt .... eine Rechtsumstritene zone) soll heissen es kann natürlich zur information dienen... die funktion einer waffe ist interessant. .. u.s.w
    Oder halt für eine Ill-egale handlung ;) und daher wird hier sowas ungern/garnet besprochen. Da dieses Forum für Freie waffen gedacht ist , ist es ihnen egal ob WBK oder net ...... und nen büchsenmacher würde nicht Fragen von daher ist es egal wwas du hast oder nicht.
    Das hat also nix mit Vertrauen oder glauben zu tun nur zum schutz der "gemeinde!" wir wollen ja alle noch Jahre lang nen Tolles forum haben.

    wenn also ne paintballwaffe nicht tödlich ist und "marker" genannt wird
    ....... ist dann eine normale Pistole ein "permanent marker"? :nuts:

  • Wie bereits gesagt wurde, ist bereits der Umbau genehmigungspflichtig (nicht erst die Waffe, die dabei entsteht), und entsprechende Genehmigungen werden an Privatleute normalerweise nicht vergeben.

    Deshalb bringen Tips zu solchen Umbauten hier im Forum kaum jemanden auf legale Weise weiter, und darum schließe ich das Thema hier.

    Gruß,
    Marcus