Die Polizei dein Freund und…

Es gibt 16 Antworten in diesem Thema, welches 3.248 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (7. September 2005 um 23:33) ist von Thommy82.

  • Also, erst mal nabend und ein herzliches hallo an alle, die an Recht und Ordnung glauben..

    Ich wußte erst nicht, an welches Thema ich mich dran hängen soll, es paßt zu einigen, die in den letzten 24 Stunden hier durchgekaut wurden.. also einfach nen neuen Threat auf gemacht.

    So denn traf ich mich heute mit und bei meinem besten Freund in seinem gut 60m tiefen Garten, der idealer Weise an einer ca. 8m hohen Lagerhalle (für jeden, der davor steht echt begrenzt) grenzt und wir taten das einzig wahre, schießen.. Wie er es zu sagen pflegt „FT für arme“.. also mit einer gehörigen Portion Spaß und doch genug Ernst dabei, daß ich meine 300S mit dem weiter vorne montiertem ZF mal richtig durchpusten konnte.. Er mit seiner Tell400.. ok, das Zielding ist kein richtiges Zielfernrohr und es verstellt sich regelmäßig aber es macht Laune (ihm).. mal mit seiner geschossen muß aber sagen, daß ich dann doch lieber bei meiner 300S bleibe, des Abzuges wegen.. aber ich konnte ihn wenigstens von den HPPs auf JSB exact umstimmen und gab ihm ne halbe Dose ab..

    Es war richtig nett, erst 15m zum warm werden und dann 25m und ca. 35m und da war es dann auch schon dunkler, so gegen 20:45uhr und die auf Papier gedruckte Taube auf nem 2cm Fichtenholzbrett hatte ihr Fett weg.. ein rund herum gelungener Abend.. die Hunde des einen Nachbarn waren brav und zu dem anderem komm ich gleich.. Testscheiben auf 15m gingen sitzend doch fast alle mitten ins schwarze und bei 25m war ich bei kleiner Vergrößerung mit meiner Leistung mehr als zufrieden..
    Die ZF Position hat sich für mich als ideal heraus gestellt.. jeder so krumm, wie er mag, gell..

    Da sich das ganze in einem Wohnort abspielt machten wir halt zeitig Feierabend und packten brav unsere LGs weg.. um den Spaß richtig ausklingen zu lassen, wollten wir gerade zur Stammkneipe 300m weiter, als ein hoch offizielles KFZ unseren Weg versperrte und zwei ernst schauende Gesetzeshüter fragten, ob wir denn hier rumschießen würden.. Wir antworteten brav und unvoreingenommen mit einem freundlichem JA, stellten uns mit Handschlag vor (sehr guter Einstig) und baten die zwei zur Besichtigung auf das Grundstück.

    Nachdem alles kontrolliert war, es ein paar belehrende Sätze gab und wir mit der einen und anderen Berichtigung zu den Aussagen Pluspunkte sammeln konnten, gab uns der diensthabende Beamte zu verstehen, daß er es bei einer Belehrung belassen werde und wir uns über die Zulassung eines Schießstandes auf dem Grundstück mit der Stadtverwaltung auseinandersetzen sollen (das wird interessant), hinzu wir beitragen konnten, daß ein weiterer Kollege vor ca. einem Jahr bei dem gleichem Vorgang meinte, mit :F: Zeichen auf der Waffe sei alles in Ordnung… er erklärte sogar, daß er und die Kollegen garnicht alle Vorschriften kennen könnten und daher Einsicht auf beiden Seiten, ne.. aber ein PTB Zeichen muß dann schon auf dem LG sein, ne.. meint er..

    Ende vom Lied, wir saßen in unserer Stammkneipe und gönnten uns eine angeregt angenehme Diskussion zum Thema..

    Wie du kommst gegangen, so wird auch von offizieller Seite mit dir geredet..
    Die Jungs gingen mit Handschlag und der Nachbar, der sie alarmiert hatte ist eh als Kleinkrämer bekannt..

    Nach einem schönen Abend, Gruß an alle..

    Steinschleuder

  • .. da muss ich an meinen früheren wohnort denken, kam auch mal ein streifenwagen, weil ein zugezogener grosstädter die gerufen hat. wir haben mit dem lg auf einen kugelfang geschossen.

    ende vom lied:

    die beiden "grünen" waren gute bekannte, es gab ein paar colas auf der terrasse und wir haben zu viert eine scheibe nach der anderen gelocht, während der böse nachbar grummelnd über den zaun geschielt hat.....

    *lol* *lol* *lol* *lol* *lol*

    Einmal editiert, zuletzt von robur (6. September 2005 um 00:39)

  • Ja wie ist das eigentlich mit dem PTB-Zeichen ?

    Ich hatte mit nem Kollegen vor einiger Zeit auch die erfahrung, daß auf einmal 2 Grüne hinter uns standen.
    Daraufhin sind wir dann in eine Halle umgezogen. Aber weil wir clever sein wollten, sind wir vor dem ersten Schießen in der Halle zu unserer Polizeiwache gestiefelt und haben uns schlau gemacht.

    Da sagte der Typ das nämlich auch (sind im Laufe des Gespräches darauf gekommen). Er sagte, da muß ein PTB drauf sein, sonst wär die Waffe net zulässig. Bei mir ist aber keins drauf...
    Ich mein, wenn einen das stört, soller sich bei Anschütz beschweren... ich kann da ja nix dran machen.

    Aber muß jetzt eins drauf sein oder net ?

    Anschütz SuperAir 2001

  • Zitat

    Original von Halon
    Ja wie ist das eigentlich mit dem PTB-Zeichen ?

    Lass dir keinen Schmu erzählen. Ein PTB Zeichen im Kreis muss auf einer Schreckschusswaffe sein, damit sie den entsprechenden Vergünstigungen (führen mit dem Kleinen Waffenschein, ab 18 frei erwerbbar, etc.) durch das Waffengesetz unterliegt. Ansonsten hat sie den gleichen Status wie eine erwerbsscheinpflichtige Waffe.
    Luftdruckwaffen brauchen nur das :F: um legal zu sein (Waffen aus der DDR oder aus der BRD von vor 1972 geniessen einen Sonderstatus, da hilft die Suchfunktion).

    Mfg Jogi

    Einem dieser kleinen Burschen würde ich keine scharfen Gegenstände geben! Welcher ist es?

    :) :) :) :) :crazy3: :) :)

  • Zitat

    Original von robur
    .. da muss ich an meinen früheren wohnort denken, kam auch mal ein streifenwagen, weil ein zugezogener grosstädter die gerufen hat. wir haben mit dem lg auf einen kugelfang geschossen.

    ende vom lied:

    die beiden "grünen" waren gute bekannte, es gab ein paar colas auf der terrasse und wir haben zu viert eine scheibe nach der anderen gelocht, während der böse nachbar grummelnd über den zaun geschielt hat.....

    *lol* *lol* *lol* *lol* *lol*


    das kann man ja schon als "Mobbing" zu bezeichnen :laugh:

  • hallo an alle..

    das mit dem PTB Zeichen und dem :F: Zeichen war mir schon klar, kein Thema.
    Aber um das angenehm ruhige Gespräch nicht ausarten zu lassen wäre ein Bestehen darauf, daß ein LG kein PTB Zeichen braucht unangemessen gewesen..

    Die Lösung wäre ein von höherer Stelle anerkanntes kurzes Schreiben, daß genau darlegt, welche Waffe welches Zeichen braucht.. Das hat man dabei und kann es als Grundlage zu einem Gespräch mit den auch nicht allwissenden Herren in Grün nutzen.

    Vieleicht wäre das ja was für eine der nächsten Visier Ausgaben. Ulrich??
    Einfach als einseitigen Artikel im nächsten Heft bringen und 2mal (damit die Jungs eins mit zur Wache nehmen können, grins) in A5 auf eine Seite drucken..

    Es nütz nix, wenn man drüber spricht oder die Herren an den online Rechner bittet, damit sie es hier im Forum lesen, irgendwo..

    geholfen wäre allen, die sich so, wie wir gestern rechtfertigen müssen..

    Gruß
    Steinschleuder

  • Ja, das wäre mal ne tolle Idee... quasi ein "Darf-Schein" für freie Waffen *lol*

    Sollte ich mich in einer meiner Behauptungen irren,
    nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil.

  • Zitat

    Originally posted by Steinschleuder
    ...

    Die Lösung wäre ein von höherer Stelle anerkanntes kurzes Schreiben, daß genau darlegt, welche Waffe welches Zeichen braucht.. Das hat man dabei und kann es als Grundlage zu einem Gespräch mit den auch nicht allwissenden Herren in Grün nutzen....


    Das Schreiben gibts schon, nennt sich Waffengesetz und zum Thema steht das da:

    § 24

    Kennzeichnungspflicht, Markenanzeigepflicht

    "...(2) Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird, müssen eine Typenbezeichnung sowie das Kennzeichen nach Anlage 1 Abbildung 1 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c bestimmtes Zeichen tragen...
    "
    http://www.elf-ev.org/elf-ev.org/waffgneu.htm#P24

    Jetzt muss nur noch jemand nachsehen, was damit gemeint ist :nuts:

    Ja, verzeihlich ist der Großen Übermut und Tyrannei,
    Denn zu groß und niederträchtig Ist des Deutschen Kriecherei.
    (H.v.Fallersleben und leider immer noch topaktuell)

  • Zitat

    jetzt muss nur noch jemand nachsehen, was damit gemeint ist

    Genau... ich meinte etwas was umgangssprachlich geschrieben ist... sicher kann man auch ein WaffG Buch mitnehmen... aber liest und versteht die POL das ?

    Sollte ich mich in einer meiner Behauptungen irren,
    nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil.

    Einmal editiert, zuletzt von Thommy82 (7. September 2005 um 17:59)

  • hallo..

    ich glaube nicht, daß die Jungs das prickelnd finden in einem Gesetzestext sich die betreffenden Teile raus zu lesen und wenns was länger dauert, nehmen die einen noch mit und das will ja keiner..

    kurz und kapp, Verweise zum jew. Gesetzestext in Kurzform und ggf. den Ausschnitt selber kleingedruckt auf die Rückseite..

    Gruß
    Steinschleuder

  • Hmmm, aber wieso muss sowas in der Visier erscheinen? Gut wäre es auch wenn sich jemand, der Ahnung hat, die Mühe macht und sowas am PC erstellt... und dann ab in den Downloadbereich... Wäre doch auch ne Möglichkeit...

    Dann müssten wir nur noch danke sagen, ausdrucken und evl. einlamineren...

    Schön wäre es wenn es eine Auswahl geben würde... z.B. speziell für Luftdruckwaffen oder aber für Bogen, Armbrust... so kann jeder das drucken was er benötigt...

    Aber wer ist schon so nett und macht sich die Arbeit für uns ? :huldige:

    MFG

    Sollte ich mich in einer meiner Behauptungen irren,
    nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil.

    Einmal editiert, zuletzt von Thommy82 (7. September 2005 um 20:00)

  • aber irgendwie müsste dieser ausdruck ja noch verifiziert werden, damit der gesetzeshüter auch weiß, daß es sich um einen original auszug des waffg handelt.
    sonst könnt man auch hinschreiben: nach §x absatz y zeile 20 ist das übungsschiessen mit einer panzerfaust auf befriedetem gelände kein problem :))

  • Ja, aber wie das machen??? Mit dem Ausdruck zum Anwalt... nö, da sind ja gleich 200 Eur wech...

    Anders wäre es auch bei einem Abdruck in der Visier leider nicht...

    Jemand ne Idee...

    Sollte ich mich in einer meiner Behauptungen irren,
    nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil.

  • Wenn die Paragraphen aus dem aktuellen WaffG dabeistehen und die entsprechenden Zeichen ( :F: :ptb:, usw) mit abgebildet sind unter Angabe einer aktuellen Quelle, so das die Dinge recht schnell in den bei der Behörde vorliegenden Mach- ääh Gesetzeswerken überprüft werden können, sollte es kein Problem geben.
    Vielleicht kann ja auch ein Behörden-SB so einen Ausdruck nach entsprechender Prüfung mit einem ok-Stempel mit Siegel versehen
    (Jaja, manchmal glaube ich auch an den Nikolaus)


    Gruß
    Klaus

    aus.

    Man kann ja mal beide Augen zudrücken. Es müssen ja nicht die eigenen sein. ;)
    Exkommunizierte Member und Veteranen sind was besonderes :D

    Einmal editiert, zuletzt von K.D. (7. September 2005 um 22:06)

  • Zitat

    Original von Thommy82
    [...] sicher kann man auch ein WaffG Buch mitnehmen... aber liest und versteht die POL das ?

    Wie war der Witz doch noch:
    Ab sofort gehen immer zwei Polizisten auf Streife - der eine kann lesen, der andere schreiben.

    Es gibt auch Drei-Mann-Streifen: da kann einer lesen UND schreiben und die beiden anderen bewachen den Wissenschaftler.

    +++

    Aber mal Spaß beiseite:
    Wenn man bestimmt, aber höflich auftritt und auch äußerlich einen vernünftigen Eindruck macht, kann man mit den Jungs auch reden. Man wird da nicht gleich fest genommen oder die Waffe konfisziert.

    Wenn man die Jungs auch noch kennt hat man natürlich wesentlich leichteres Spiel.

    Fördermitglied des VDB.

  • Ja, in Bln kennt man aber nicht viele Polizisten persönlich, auch wenn man regelmäßig (berufsbedingt) mit denen zu tun hat. Und bei Waffen verstehen die hier irgendwie keinen Spaß... wenn da ein Nachbar anruft und sagt dort wird geschossen... ja dann ... mal die selber mal aus ;) ... Großstadt halt ... da , so denke ich mal, helfen nicht mal irgendwelche Gesetzeszexte in der Tasche weiter ...

    Sollte ich mich in einer meiner Behauptungen irren,
    nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil.

  • Zitat

    Original von Thommy82
    Ja, in Bln kennt man aber nicht viele Polizisten persönlich, auch wenn man regelmäßig (berufsbedingt) mit denen zu tun hat. Und bei Waffen verstehen die hier irgendwie keinen Spaß... wenn da ein Nachbar anruft und sagt dort wird geschossen... ja dann ... mal dir selber mal aus ;) ... Großstadt halt ... und so denke ich mal, helfen nicht mal irgendwelche Gesetzeszexte in der Tasche weiter ...

    Upps... verklickt... naja, is ja auch schon spät :crazy3:

    Sollte ich mich in einer meiner Behauptungen irren,
    nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil.

    Einmal editiert, zuletzt von Thommy82 (7. September 2005 um 23:34)