Selbstbauschalldämpfer auf F Waffen doch erlaubt?

Es gibt 54 Antworten in diesem Thema, welches 10.739 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (5. Oktober 2005 um 15:48) ist von ElmarFudd.

  • Nur bei den Erbsenzählern hier und anderswo wird die Regulierungswut immer mehr ausarten (mach eine Lücke zu und du machst 5 neue auf) bis zu dem Punkt an dem einer sagt, was soll der Quatsch eigentlich, verbietet das Zeug ( :F: Waffen allgemein) und gut is ...

    Lasst lieber die Finger von Gesetzesvorschlägen, da geht es nicht um Sinn und Unsinn, sondern um den politisch kleinsten gemeinsamsten Nenner der durchsetzbar ist ... *lol* ;) :laugh:

    Wenn ich mir da anschaue, daß ausgerechnet ein Herr Schilly dafür plädiert ein Gesetz zu erlassen, welches ermöglicht schon im Verdachtsfalle ansonsten unbescholtene Bürger wegsperren zu können > wehret den Anfängen, ruckzuck ist man selber "Persona non grata" und atmet gesiebte Luft.

  • Ich glaube, mein Standpunkt wird falsch verstanden:

    Zur Zeit ist nicht absolut klar, was man genau selbstbauen darf und was nicht (also z.B. Schallis).

    Diejenigen, die welche bauen, laufen Gefahr, zu einem Teil der Kriminalstatistik zu werden, wenn sich der Staat dazu entschließt, ihre Auslegung des Gesetzes nicht zu teilen.

    Falls der Staat, und ich meine hier keine Verwaltungsbeamten in örtlichen Ordnungsbehöden, sondern Entscheidungsträger bei BMI und BKA, den Selbstbau gewisser Teile nicht erlaubt (genaue Erklärung was, wie, wo und von wem), dann soll er dies auch klar kund und zu wissen tun und uns nicht in eine Situation bringen, in der wir der Auslegungsfreiheit eines Richters (nichts gegen Richter, die hängen genauso in der Luft) ausgeliefert sind.
    Im Endeffekt könnte dies (hängt natürlich vom Strafmaß ab), ein mehrjähriger Marsch durch alle Instanzen bedeuten.

    ICH bin nicht bereit, dieses Risiko einzugehen.

    ICH möchte klar und rechtsverbindlich wissen, was ich darf und was nicht..

    Was ich genau weiß, ist dass
    - ich freie Waffen und ihnen gleichgestellte Teile, uneingeschränkt kaufen und verkaufen darf, solange es nichtgewerblich geschieht,
    - ich an Waffen (egal welchen) Änderungen an Visiereinrichtungen und Schäften durchführen darf (lt. WaffG ist dies keine Bearbeitung).
    - ich außer Bögen, Armbrüsten und Vorderladerwaffen mit Lunten- oder Funkenzündung NICHTS selbst herstellen darf,
    - Kompensatoren im WaffG nicht erfasst sind (daher kann ich mit denen auch machen, was ich will).

    Mehr gibt das WaffG bezgl. Erwerb, Besitz und Herstellung nicht her.
    Das aktuelle WaffG erlaubt uns gewisse Dinge uneingeschränkt, an diesen darf keinesfalls gerüttelt werden, das ist klar.
    Das aktuelle WaffG verbietet uns gewisse Dinge kategorisch, einiges wäre ohne Gefahr für die innere Sicherheit überdenkbar.
    Das aktuelle WaffG lässt aber einen verdammt breiten und auslegungsfreien Abstand zwischen <uneingeschränkt erlaubt> und <kategorisch verboten>.

    Dieser rechtsfreie Raum ist MEIN Problem und könnte für denjenigen ein ernstes Problem werden, dessen Auslegung vom Staat NICHT geteilt wird.

    Im Endeffekt könnte folgendes passieren, wenn SDs nun munter selber gebaut werden:
    Der Staat erkennt, dass hier ein rechtsfreier Raum besteht und schießt bei der Änderung der rechtlichen Grundlagen wie so oft weit übers Ziel hinaus.

    Mir ist es lieber, der Staat klärt die Rechtslage eindeutig, bevor ihm irgendeine Entwicklung im Nachhinein sauer aufstößt!
    Dann ist nämlich eine Überreaktion allzu wahrscheinlich.


    Um es einfach zu machen:
    Ich würde gerne SDs selberbauen, LGs tiefgreifender restaurieren können und sonstige Arbeiten an freien Waffen durchführen können mit dem Wissen, dass all dies rechtlich auch abgesichert ist.


    Stefan

  • Schon recht,
    dann bauen wir also alle wie bisher
    nur Kompensatoren, Laufgewichte, Laufmäntel... *lol*

    [BT]Twinmaster - mein Laster, dafür geb' ich gern den Zaster[/BT]

  • also wenn ich jetz das hier richtig verstehe, kann keiner sagen, was man darf und was nicht in bezug auf schalldämpfer eigenbau/montage/vertrieb für F-Waffen.

    Was immer interessant ist, von Kompensatoren und deren Aufbau steht nichts im WaffG, womit ist dann definiert, wann ein Kompensatur zu einem Schalldämpfer wird?

    Wenn ich in die Weihrauch Mündungsbremse 2 Gummistopfen einlege und somit 3 Kammern schaffe die den Mündungsknall dämpfen, ist das dann ein Schalldämpfer?!

    Ich versteh nur noch Bahnhof. Ein Rohr mit Rohrabschlussenden (einige zu viel :)) ist das auch ein Schalldämpfer oder eine Mündungsbremse?! ^^

    Interessante Diskussion ohne Ergebnis.

    edit:

    Das hat mir jetz keine Ruhe gelassen :)

    ich hab mal meine Freundin gefragt, sie studiert Jura. Also wenn es kein Gesetz gibt, dass weder den Sachverhalt verbietet oder erlaubt, dann ist das hier alles kein gesetzesfreier Raum oder sowas (< den Ausdruck gibt es garnicht :)), sondern es ist ERLAUBT.

    Was passieren kann ist folgendes: Wenn ein Gesetz erlassen wird, dann ist das meistens "ex nunc", also ab dem Zeitpunkt des Erlasses gültig, es kann aber auch rückwirkend gemacht werden, was aber meist auszuschließen ist, der Ermittlungsaufwand nach den Straftätern wäre irrelevant hoch.


    Der Gesetzgeber wird in diesem Fall wohl kein Gesetz erlassen müssen, um Klarheit zu schaffen, denn es ist ja schon definiert. Man kann so sagen, alles was nicht verboten ist, ist erlaubt.

    Ein Schalldämpfer ist ja kein Teil, welches eine Waffe in der Mündungsenergie anhebt, oder Ihre Funktion ändert. Auch kein Teil welches Funktionsrelevant ist und der Zulassung durch das PTB obliegt. Es erleichtert lediglich ein angenehmeres Schießen für den Schützen und seine Nachbarn :)

    Einmal editiert, zuletzt von dspaul (2. Oktober 2005 um 22:24)

  • Was den Luftdruck kompensiert / ableitet zur besseren Flugbahn ist ein KOMPENSATOR.

    Was den Schall dämpft, ist ein SCHALLDÄMPFER.

    Und wer in eine Mündungsbremse 2 Gummistopfen einlegt und somit 3 Kammern schafft die den Mündungsknall dämpfen,
    der ist ILLEGAL, da die private Herstellung eines Schalldämpfers immer noch verboten ist, da dieser den wesentlichen Waffenteilen gleichgestellt ist, und somit einer Herstellungs-Genehmigung bedarf.

    Siehe WaffG Herstellung von Waffen / Waffenteilen und Gleichstellung von Schalli zu relevanten Teilen ...

    FWR-Mitglied 26256 ...und Du? :deal: -+- Field Target -Mitglied im DFTC2000 -+- Co2-Mehrdistanz.de

    Alles, was ist, dauert 3 Sekunden: Eine für vorher, eine für nachher und eine für mittendrin ...

  • Die aussagen sind so eindeutig wie ... :crazy2: :crazy3:

    Es gibt verschiedene Kompensatoren wie verschiedene Schalldämpfer. Es gibt wohl gute Kompensatoren die auch unteranderem den Schall dämpfen.

    Zum glück muss ich mir keine Gedanken über meinen Railgun mit über 7,5 J > :F: machen :n17:

    Der Schütze schiesst, der Anschlag trifft !

    2 Mal editiert, zuletzt von liam (2. Oktober 2005 um 23:55)

  • Zitat

    Es gibt wohl gute Kompensatoren die auch unteranderem den Schall dämpfen.

    Na, die würde ich dann doch mal zu den Schalldämpfern zählen wollen ...

    Hast Du ein konkretes, offen von einem Händler angebotenes Beispiel?

    Zitat

    Die aussagen sind so eindeutig wie ... :crazy2: :crazy3:

    Nöö, eher :deal: :ban:

    ( nicht schalldämpfend mit schallverändernd verwechseln ... ;) )

    FWR-Mitglied 26256 ...und Du? :deal: -+- Field Target -Mitglied im DFTC2000 -+- Co2-Mehrdistanz.de

    Alles, was ist, dauert 3 Sekunden: Eine für vorher, eine für nachher und eine für mittendrin ...

  • Zitat

    Original von full.house
    Und wer in eine Mündungsbremse 2 Gummistopfen einlegt und somit 3 Kammern schafft die den Mündungsknall dämpfen,
    der ist ILLEGAL


    moment, bin ich illegal ? :n17: ne scherz. ich frag beim bka nach. dass hier is mir alles zu schwammig.
    übrigens kann man den kompensator falsch montieren und 1 kammer schaffen, die auch schall absorbiert.

    alles bahnhof :) ich hoffe da kommt mal was brauchbares bei raus

  • um auch meinen Käse dazuzugeben:
    ich würde empfehlen oropax zunehmen, die sind SICHER legal, auch wenn man sie selber bastelt! Und wenn es um die Nachbarn geht, schenkt ihnen doch eine Flasche Wein + Oropax !!!!!!!!!!!

    :new11: :new11: :new11: :new11:

    Ich habe fünf kleine freunde und Die können alle schneller laufen als DU!!!!

  • Anscheinend weiss man noch nicht mal an offizieller Stelle eine Antwort. Am 11.8.schrieb ich folgende Maill an unsere Behörde:


    Sehr geehrter Herr xxxxxx,

    leider ist das Waffengesetz in diesem Punkt wieder einmal nicht sehr eindeutig.
    Zitat:
    1.3

    Wesentliche Teile von Schusswaffen, Schalldämpfer

    Wesentliche Teile von Schusswaffen und Schalldämpfer stehen, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, den Schusswaffen gleich, für die sie bestimmt sind.

    Dies gilt auch dann, wenn sie mit anderen Gegenständen verbunden sind und die Gebrauchsfähigkeit als Waffenteil nicht beeinträchtigt ist oder mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen wiederhergestellt werden kann.

    Zitat Ende.

    Da Schalldämpfer für freie Waffen nicht mit einem F gekennzeichnet werden müssen und auch keine Herstellerangabe brauchen, gehe ich davon aus, dass man diese Schalldämpfer selbst herstellen darf. Die Verwendung wäre für Pressluftgewehre.
    Bevor ich jedoch in die Illegalität abdrifte, möchte ich lieber auf Nummer Sicher gehen und mir die Antwort auf meine Frage amtlich absegnen lassen.

    Mit der Bitte um Information verbleibe ich
    mit freundlichen Grüßen

    Ralph Lövenich

    Am 12.8. bekam ich diese Antwort:
    Sehr geehrter Herr Lövenich,

    Ihre Mitteilung habe ich zuständigkeitshalber an die Kreispolizeibehörde
    Kleve <poststelle@kleve.polizei.nrw.de> weitergeleitet. Sie erhalten von
    dort aus weitere Nachricht.


    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag

    xxxxxxxxx


    Bis Heute habe ich keine Antwort auf meine Frage bekommen.

  • Da keine Antwort auch eine Antwort ist, interpretiere ich das so:

    Lieber Mitbürger,
    da wir mit wirklich wichtigen Fragen, zu Themen von denen wir auch keine Ahnung haben, völlig überlastet sind, delegieren wir Ihre Anfrage an eine untergeordnete Dienststelle, die noch weniger Ahnung und Zeit hat als wir.
    Wir gehen dabei davon aus, das die die untergeordnete Dienststelle, durch Nicht- beantwortung Ihrer Frage, uns die Zeit verschafft, endlich die Frage nach dem einzuhaltenden Dienstweg, bei der Beantragung einer neuen Kaffeemaschine, zu beantworten.
    Sollten Sie mit dieser Problemlösung nicht einverstanden sein, können wir natürlich jederzeit, im Rahmen einer unangekündigten Hausdurchsuchung, genügend Hinweise auf Ihre Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung finden, um etwaige Schusswaffen sicherzustellen und damit Ihr Problem in einer zufriedenstellenden Weise zu lösen, da dem angefragten Gegenstand somit die Grundlage entzogen wird.
    Mit frdl. Gruss
    V. Ahnungslos
    -Kriminaloberrat-

    Jene,
    die ihre Schwerter zur Pflugscharen schmiedeten,
    pflügen nun für Männer,
    die ihre Schwerter behielten.

  • ich habe das BKA angeschrieben und bin gespannt was dabei rauskommt.

    leider bin ich erst wieder freitag abend zuhause und hoffe bis dahin mal etwas brauchbares zu bekommen.

  • Erst einmal " Hallo " an alle und riesigen Dank für dieses tolle Forum, daß mir schon bei so einigen Problemen geholfen hat.
    Dies ist mein allererster Beitrag zu einem Thema.

    Nun zum Thema, auch wenn es nur Öl ind Feuer gießt und zu noch mehr Verwirrung beiträgt :

    Es ist doch so, daß schon bei so einigen Lgs die Laufmäntel bearbeitet/ersetzt wurden, was wohl auch legal ist.
    Was ist nun, wenn man gerade in diesen Laufmantel ein paar Kammern unterbringt ?
    Es ist doch trotzdem noch ein Laufmantel, auch wenn das Ergebnis ist, daß der Schall um einige dB gedämpft wird.
    Die Wirkung ist beeindruckend.

    Wäre das auch illegal ?

    Ist schon klar, daß alles Auslegungssache ist.
    Es wäre doch aber kein Anbau, es sind nur ein paar Hülsen und Scheiben. Der Laufmantel ansich ist gegeben und wird nicht mal in seiner Form verändert.

    Gastern gings schlecht, heut gehts gar nicht mehr.

  • Zitat

    Original von holgib

    Es ist doch so, daß schon bei so einigen Lgs die Laufmäntel bearbeitet/ersetzt wurden, was wohl auch legal ist.
    Was ist nun, wenn man gerade in diesen Laufmantel ein paar Kammern unterbringt ?
    Es ist doch trotzdem noch ein Laufmantel, auch wenn das Ergebnis ist, daß der Schall um einige dB gedämpft wird.
    Die Wirkung ist beeindruckend.

    Wäre das auch illegal ?.

    Leider ja, denn die Einbauten dienen im Hauptmerkmal dem dämpfen oder Verändern des Schußgeräusches.
    Bei Feuerwaffen muß ja selbst der Kompensator zum Beschuß, wenn da einer angebaut wird.
    Bei Luftdruckwaffen, die ja bekanntermaßen einen sehr niedrigen Gasdruck an der Mündung haben erübrigt sich das. Dies gild auch für Druckluftläufe. die müssen nämlich auch nicht zum Beschuß ( Wechsellauf ) Ist zwar OT, wollte ich nur mal loswerden.

    Die 100 sind geschafft, jetzt auf zur Million !! :knicker::marder:
    Meine Condor ist mein Laster, die Weihrauch und alle Anderen auch. ;)
    "Am A rsch ist die Ente fett! " Rüdiger Hoffmann