Exportfeder

Es gibt 43 Antworten in diesem Thema, welches 14.619 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (23. März 2006 um 21:31) ist von Ulrich Eichstädt.

  • Ich weiß, eine Exportfeder darf man eigentlich nicht einbauen und in Deutschland benutzen. Geht es dabei aber nicht nur um die Joul ? Wenn durch die Exportfeder die 7,5 Joul nicht überschritten werden, dürfte s doch eigentlich egal sein, ob die Feder eingebaut ist. Oder ?

    :johnwoo::tine:

  • Das Thema hatten wir doch schon so oft. Auch wenn du im erlaubten Bereich bleiben solltest (dann ist das aber keine Exportfeder) verliert die Waffe seine Zulassung und das :F:
    Als Privatmann sind deine Möglichkeiten eben beschränkt.

    ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

    § 26

    Nichtgewerbsmäßige Waffenherstellung

    (1) Die Erlaubnis zur nichtgewerbsmäßigen Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen wird durch einen Erlaubnisschein erteilt. Sie schließt den Erwerb von zu diesen Tätigkeiten benötigten wesentlichen Teilen von Schusswaffen sowie den Besitz dieser Gegenstände ein.

    (2) Die Erlaubnis ist auf höchstens drei Jahre zu befristen und auf eine bestimmte Zahl und Art von Schusswaffen und wesentlichen Teilen zu beschränken. Personen, denen Schusswaffen zur Erprobung, Begutachtung, Untersuchung oder für ähnliche Zwecke, die insbesondere eine Bearbeitung oder Instandsetzung erforderlich machen können, überlassen werden, kann die Erlaubnis nach Absatz 1 ohne Beschränkung auf eine bestimmte Zahl und Art von Schusswaffen und wesentlichen Teilen erteilt werden.

  • Normal ist der Ersatz erlaubt, aber meisten sind als Erstausrüstung bei Blowbackmarkieren einfach die Original (mehr als 7,5 J) Federn drinne, wo der Händler 2-3 Windungen abgeschnitten hat. Das Ende ist dann meisten nicht angelegt und zerkratzt das Innenleben, wobei es doch so schöne, in de gefertigte, max 7,5 J-Federn gibt.

    Es ist gelogen, dass Videogames Kids beeinflussen.

    Hätte PacMan das getan, würden wir heute durch dunkle Räume irren, Pillen fressen und Elektronische Musik hören!

    Kristian Wilson 1989 (Nintendo Inc.)

  • Mal gan kurz ne Frage die mich schon länger interessiert. Falls aus irgendwelchen Gründen nicht erwünscht, einfach löschen.

    Und zwar frage ich mich schon länger was passiert wenn der Polizei, warum auch immer, eine getunte AS in die Hände fällt. Klar die kommt dann zum Beschuss.
    Nehmen wir mal an die AS hatte im original 1J und der Besitzer hat die Schussleistung um 50% auf 1,5J erhöht.
    Nun misst irgend ein Beamter die Schussenergie, und dann?

    Weiss das Beschussamt die genau Geschossenerige jeder AS? Schon klar das alle vor dem Import und dem :F: dort geprüft werden. Aber wird das für jede Waffe gespeichert? Und hat jede Waffe eine Baureihe die gleiche Schussleistung?
    Wär nett wenn mir jemand was dazu sagen könnte der sich auskennt.

    Und wiegesat, wenn sich das mit den Forenregeln nicht verträgt, einfach löschen.

    SSWs: Reck Miami 92F vernickelt, Reck Miami 92 und 2X ME 38 Compact 1X vernickelt
    Softairs: CA SLR 105 A1, HFC M92 CO2, ASG R-357, Mossberg M500 und eine billige Umarex Navy Commando
    Sonstiges: Recurvebogen, "Panzer II"-Armbrust und ne Schleuder

  • ManEater :

    Ich kann mir vorstellen, daß wir das Thema zu genüge hatten. Ich habe es bloß nirgendwo mit meiner Fragestellung gefunden.

    Ich erkläre mal kurz weshalb ich dieses Thema aufgemacht habe : Ich möchte (oder werde) bei rap4. com unter anderem eine RAP 4 LE bestellen. Das ist (wie einige wissen) eine von denen verbesserte RAM 1 R. Unter anderem besitzt diese RAP 4 LE (semi fire) eine sogenannte "velocity spring", also eine "Geschwindigkeitsfeder", welche die Schußgeschwindigkeit erhöhen soll. Aber laut denen kommt die Knarre auch so nichtmal auf 3 Joule (etwas wenig...).
    Wenn ich das Ding also zum Beschußamt schicken lasse, dann werden die dort wohl deshalb keine Probleme machen. Denke ich mir so ... :)
    Aber ich werde mich da mal bei denen direkt informieren, ist vielleicht doch sicherer.

    Wenn´s doch schief geht, wer kommt mich besuchen ? :knast:

    :johnwoo::tine:

  • Super :F:oley, Du hast schon einige gute Forumsbeiträge geschrieben.

    Also, ich besuch Dich im Knast, wenn Du mir noch sagen kannst wo Du eingelocht bist!

    Spaß beiseite, die Raps gefallen mir auch ganz gut.
    :direx: Alf & Foley ab in den Knast

    Einmal editiert, zuletzt von Duke_ALF (2. August 2005 um 00:15)

  • Toller erster Beitrag, ALF.... :new16: Hast wohl grade :n30:

    Foley, ich denke, wenn du die Feder gleich von einem BüMa einbauen lässt, muss die Waffe nicht zum Beschussamt.

    Immer zwei, drei offene Ohren für die Mitarbeiter haben.

    Zuhören und Verständnis zeigen kann oft simples Handeln adäquat ersetzen und spart auch noch Zeit.

    -Bernd Stromberg-

  • :n12:Danke Nolimit,


    Wissen ist Macht, nix Wissen macht auch nix!

    :n30: macht Alf nicht

    eher :drink:, :n24: , oder :schiess1:

    War auch nur Spaß, lernste in ein paar Jahren auch noch

    P.S. der BüMa wird definitiv nichts illegales einbauen

    Einmal editiert, zuletzt von Duke_ALF (2. August 2005 um 02:04)

  • Wie gesagt, diese "velocity spring" ist in dem RAP 4 LE
    schon standardmäßig drinn. Deshalb ist es ja auch keine gewöhnliche RAP 4 sondern die RAP 4 LE ( + noch 2 andere Verbesserungen). Schaut doch mal bei rap4.com rein ! So gesehen hat der Büchsenmache die Feder ja schon eigebaut. Und wenn jetzt die Knarre zum Beschißamt kommt, was soll dann illegales fetgestellt werden, wenn die Leistung noch weit unter 7,5 Joule liegt. Oder gibt es doch noch einen Haken ?
    Ich habe übrigens per e-mail meine Situation bei einem Beschußamt erklärt. Ich warte noch auf eine Antwort.

    :johnwoo::tine:

  • Zitat

    Original von Foley
    ...
    Ich habe übrigens per e-mail meine Situation bei einem Beschußamt erklärt. Ich warte noch auf eine Antwort.

    ... wahrscheinlich ist deine e-mail noch beim Übersetzer ... *lol* ;) :laugh:

    Erwarte dir nicht zu viel davon, wenn überhaupt gibt es nen Standard Brief mit der Mitteilung, daß du deine Waffe zur Überprüfung reinschicken Sollst und ne Gebührentabelle dazu ... oder gar keine Reaktion ... *lol* ;) :laugh:

    Wie kommst du eigentlich darauf, das ein Büchsenmacher die Feder bereits eingebaut hat ??? Laut der Seite ist Rap4.com ein Hersteller von Markierern mit Sitz im Ausland (wobei da deutsches Recht mit Sicherheit keinen interessiert), ob die einen Büchsenmacher beschäftigen ist ein Vermutung deinerseits.

    Wenn ein deutscher Importeur die Waffen importiert, dann muß die zum Beschußamt, BKA o.ä. bekommt da die Zulassung (wie geprüft) und wird mit :F: versehen.

    Das heisst im Klartext, jegliche Änderung ist deshalb wiederum behördlicherseits abzunehmen, ansonsten erlischt die Betriebserlaubnis (genau wie bei Auto, Moped u.ä.)

    Einmal editiert, zuletzt von ManEater (2. August 2005 um 13:20)

  • Maneater, pass mal auf ...

    Du hast eine etwas seltsame Art. Ich versuchr dir mal klarzumachen, daß das so nicht in Ordnung ist.

    Zu deinen Bemerkungen :

    1.Bemerkung) ... wahrscheinlich ist deine e-mail noch beim Übersetzer ...

    Ich weiß nicht, in welche Sprache mein Brief übersetzt werden soll. Deutsch sollte eigentlich für ein Beschußamt hier in Deutschland ausreichen.

    2.Bemerkung) Wie kommst du eigentlich darauf, das ein Büchsenmacher die Feder bereits eingebaut hat Laut der Seite ist Rap4.com ein Hersteller von Markierern mit Sitz im Ausland (wobei da deutsches Recht mit Sicherheit keinen interessiert), ob die einen Büchsenmacher beschäftigen ist ein Vermutung deinerseits.

    Das mit dem Büchsenmacher war nicht exakt so gemeint, wie ich es geschrieben habe (beim Lesen immer gut aufpassen!). Ich habe nämlich geschrieben : "So gesehen hat der Büchsenmacher die Feder schon eingebeut." Weil die Feder da schon drinn ist, verstehste ??? Außerdem isr rap4.com kein Hersteller sondern ein Vertreiber für die RAMs von APS, der diese etwas umrüstet und verbessert. Also nochmal : ich komme darauf, weil es 1. bei der Beschreibung steht und 2. ich von rap4.com eine Bestätigung dafür bekommen habe daß es so ist.

    Bevor du also solche genialen Bemerkungen machst, solltest du dich mal genau informieren, genau hinsehen was jemand schreibt und vorallem : nachdenken was du da abläßt. Ich versteh nicht, warum du überhaupt wa sin dieses Thema schreibst wenn du es nicht vernünftig hinbekommst. Schaffen doch die Anderen auch ... Wenn dir irgendwas an dem Thema nicht passt, dann teile es uns doch auf eine vernünftige Weise mit.

    Tut mir leid, aber ich habe einfach etwas gegen eine solche Art.

    :johnwoo::tine:

  • Er meinte sicher den Übersetzer ins Beamtendeutsch, oder glaubst du etwa das die da was mit RAM-Marker anfangen können? Rap4 oder Velocity Spring dürften den Herren auf dem Amt auch nicht so geläufig sein. Ausserdem bedeutet eine Ansammlung von 3 Smileys hinter einem Satz, wobei sogar der Zwinker-Smiley noch vertreten ist, das man die Sache nicht so ernst nehmen sollte.

    Es ist gelogen, dass Videogames Kids beeinflussen.

    Hätte PacMan das getan, würden wir heute durch dunkle Räume irren, Pillen fressen und Elektronische Musik hören!

    Kristian Wilson 1989 (Nintendo Inc.)

  • Foley

    Wie kommt ihr denn nun wirklich darauf, daß sich überall auf der Welt ausgebildete Büchsenmacher mit dem Spielzeug abgeben, nicht mehr und nicht weniger habe ich damit sagen wollen.

    Auch die Beschussämter haben anderes zu tun als Fragen von zum Umbau von "Waffen" nicht berechtigter Personen zu beantworten (und das kann ich sogar irgendwie verstehen).

    Wenn du unbedingt ein stärkeres Teil haben willst, geh zu einem Büchsenmacher oder Importeur (z.B. GSG o.ä.) und frag den ob er dir das Teil importiert und den "Behördenkram" für dich erledigt.

    Alles andere ist eben halblegal bzw. illegal (auch wenn das die Softair und Paintballfraktion nicht einsehen will) solange du nicht im Besitz einer Genehmigung zur nichtgewerblichen Waffenherstellung bist.

    ... und es gibt (auch im europäischen Ausland) viele Sachen die irgendetwas standardmäßig schon drin haben und trotzdem in DE verboten sind ...

    Einmal editiert, zuletzt von ManEater (3. August 2005 um 09:06)

  • Es geht doch gar nicht um Büchsenmacher. Is doch egal, wer an den Teilen herumbastelt, und wenn es ein Eisverkäufer ist... hauptsache der Kerl macht alles richtig.
    Aber darum geht es doch gar nicht. Es geht immernoch um diese verf.ckte Feder. Vielleicht sollte mal die Definition und Funktion von "Exportfeder" genau geklärt werden.
    Also ich dachte eigentlich, daß eine Exportfeder die Schußenergie und damit die Austrittsgeschwindigkeit der Kugeln (also Joule) erhöht. Richtig ? Also das letzte was ich machen will, ist irgendeine illegale Modifizierung. Aber wenn ich die Möglichkeit habe, meinen Markierer bis auf 7,5 Joule umzubauen, dann baue ich so viele Exportfedern ein, bis ich exakt 7,5 Joule erreiche !!! :evil:
    Und das ist doch nicht illegal (ein Paintball-Markierer mit 7,5 Joule)...Oder ?
    So langsam bin ich am verzweifeln.
    Also so recht verstehe ich Maneater nicht.
    Maneater, versuchst du mir die ganze Zeit klarzumachen, daß der Einbau einer solchen Feder (wie auch immer diese heißen mag) trotzdem verboten ist ?

    :johnwoo::tine:

  • ... der Kandidat hat 100.000 Punkte hier nochmal der Auszug aus dem derzeit gültigen WaffG:


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    § 26

    Nichtgewerbsmäßige Waffenherstellung

    (1) Die Erlaubnis zur nichtgewerbsmäßigen Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen wird durch einen Erlaubnisschein erteilt. Sie schließt den Erwerb von zu diesen Tätigkeiten benötigten wesentlichen Teilen von Schusswaffen sowie den Besitz dieser Gegenstände ein.

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    ... ohne diese amtliche Erlaubnis ist das "Herumbasteln" auch an :F:-Waffen (auch diese sind nach dem WaffG Schusswaffen) eben illegal ... auch wenn es dir nicht gefällt und es hat rein gar nichts damit zu tun ob die dann immer noch unter 7,5 J hat.

    Die Feder (wie auch Exportfedern für ein LG) darfst du kaufen, Sie dir ins Haar stecken, unters Kissen stopfen aber eben nicht in eine Schusswaffe einbauen.

  • Foley:
    Ja, genau das versucht ManEater.
    Viele andere übrigens auch.

    Stefan

    edit: Zu langsam!

    Aber noch ein Nachtrag:
    Eine Waffe wieder in den Auslieferungszustand zu versetzen, ohne wesentliche Teile mechanisch zu bearbeiten (entrosten, reinigen oder polieren ist wohl kaum mechanische Bearbeitung), ist m.E. zulässig.
    Genauso wie das Tauschen defekter Teile.

    Zitat


    wird eine Schusswaffe insbesondere bearbeitet oder instand gesetzt, wenn sie verkürzt, in der Schussfolge verändert oder so geändert wird, dass andere Munition oder Geschosse anderer Kaliber aus ihr verschossen werden können, oder wenn wesentliche Teile, zu deren Einpassung eine Nacharbeit erforderlich ist, ausgetauscht werden; eine Schusswaffe wird weder bearbeitet noch instand gesetzt, wenn lediglich geringfügige Änderungen, insbesondere am Schaft oder an der Zieleinrichtung, vorgenommen werden,

    Stefan

  • Zitat

    Originally posted by XXL
    Nehmen wir mal an die AS hatte im original 1J und der Besitzer hat die Schussleistung um 50% auf 1,5J erhöht.
    Nun misst irgend ein Beamter die Schussenergie, und dann?


    Würde mich ebenfalls interessieren ;)

    remove