Selbstschutz mit Schreckschusswaffe

Es gibt 68 Antworten in diesem Thema, welches 12.655 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. Juli 2005 um 18:28) ist von Capt. Nichols.

  • Meiner Meinung nach sollte das deutsche Gesetz dort Ausnahmen machen. Wenn jemand in meine Wohnung unerlaubt eindringt, sollte jedem Waffenbesitzer erlaubt sein, mit jeder Möglichkeit, die ihm geboten ist zu reagieren. Wo sind wir denn hier? Unverletzlichkeit der Wohnung im Grundgesetz und dann noch Strafanzeigen, wenn man einem Einbrecher zu Leibe rückt? Typisch Deutschland. Wenn jemand da ist, am besten ducken? Ich nicht! In einer fremden Wohnung hat keiner etwas zu suchen. Hinterher verklagt der mich noch, wenn der sich in einer Schublade den Finger klemmt. Aber das ist wieder typisch Deutschland. Dort wird geklagt auf "Deubel komm raus". Ist genauso eine Sache. Der Onkel meiner Freundin mit Familie wurde in Preußisch Oldendorf ohne Grund zusammengeschlagen. Hinterher hatte der Staatsanwalt nichteinmal großartig Anklage erhoben. Der Täter hatte schon zuviel auf dem Kerbholz. Dann kam noch, waren Deutschrussen, da soll die Polizei nichtmehr so scharf rangehen um den Hass nicht weiter zu schüren.


    Armes Deutschland !!!!


    Gruß Markus

  • Was das Klage- und Urteilswesen angeht, bewegen wir uns auf amerikanische Verhältnisse zu.

    - Katze in die Mikrowelle stecken und deshalb den Hersteller verklagen?

    - Sich selber heißen Kaffee zwischen die Beine schütten und dann das Restaurant wegen Körperverletzung belangen wollen?

    - Den billigen Bauplatz neben dem Flughafen kaufen und dann gegen Ruhestörung angehen?


    Die "Geschädigten" sind ja manchmal zu bedauern und vielleicht auch zu verstehen; aber warum kriegen die auch noch Recht zugesprochen?

    Warum gibt es keine Richter, die mal sagen: "Seien Sie froh, dass wir sie nicht wegen Dummheit verklagen!" Aber dafür fehlen wohl entsprechende Gesetze.
    :cry:

    Fördermitglied des VDB.

  • Irgendwie verstehe ich das jetzt nicht. :confused2:

    Ursprünglich ging es doch darum, mit einer Knallpistole einen widerrechtlichen Eindringling bis zum Eintreffen der Polizei festhalten zu wollen und um die möglichen Rechtsfolgen, oder? In meinen Augen ein gefährlicher Unfug.

    Das heißt aber doch noch lange nicht, daß man sich nicht wehren darf! Bei mir gibt es da zwei Möglichkeiten:

    1. Der Mensch greift mich an.

    2. Er haut ab.

    Wenn er mich angreift - und nur dann , dann macht es bumm - und zwar nicht mit einem Spielzeug (sorry, ich sammle die Spielzeuge selbst).
    Was die juristische Seite angeht, so ist mir zwar die Rechtsprechung nicht ganz fremd, aber viel zu umfangreich, um sie hier durchzukauen. Jedenfalls hätte ich keinerlei Hemmungen, einen Angreifer mit einem großkalibrigen Geschoß aufzuhalten. Ohne Angst vor den Rechtsfolgen! Warum? Nicht wegen meiner Rechtsschutzversicherung, sondern weil ich ganz sicher sein kann, nichts unrechtes getan zu haben.

    Wenn er verschwinden will, lasse ich ihn. Ich ermuntere ihn sogar dazu und werde nicht den geringsten Versuch unternehmen, die Person festzuhalten.Trotz meiner großen Kanone mit den Hohlspitzgeschossen drin - oder gerade deshalb. Die ist höchstens zur Abwehr. Für sonst nichts!!!! Sonst gibt es nämlich gewaltigen Ärger. Der Rest ist was für die Behörden - und ich freue mich, daß meine Familie und ich noch am Leben sind.

    Was meine Schreckschußwaffen angeht, so liegen die im Schrank und da bleiben sie auch. Das sind reine Dekorationsgegenstände, mit denen man zu Sylvester auch mal Krach machen kann. Einen Störer kann man damit günstigstenfalls vertreiben, aber bedrohen und festhalten? Dazu hänge ich viel zu viel am Leben. Ob man die Laufsperre aus der Nähe sehen kann oder nicht, ist ziemlich egal. Macht doch mal den Test aus zwei oder drei Metern Abstand. Im Halbdunkel.

    Ich hoffe ich habe mich einigermassen verständlich ausdrücken können.
    Wer sich wirklich für sowas interessiert, der kann sich in der reichlich vorhandenen einschlägigen Literatur schlau machen. Gute Türschlösser und ein wenig Verstand helfen auch, solche Situationen zu vermeiden. Schluß mit dem Klugscheiß! Es ist zwar verdammt warm, aber jetzt gehe ich gaaanz friedlich wieder in mein Bett.

    Gute Nacht

    Josef

    FWR + Örag

    Einmal editiert, zuletzt von Josef Magnum (14. Juli 2005 um 01:46)

  • Ich seh es genau wie Josef, und ich hab auch diese eingekerbten Murmeln im "V-Fall Magazin" :ngrins:
    Allerdings hab ich keine Angst ausgeraubt zu werden wenn ich zu Hause bin, meine Sorge ist nicht zu Hause zu sein. :new16:

    Übrigends, wie oft habt ihr von Einbrüchen bei Waffenbesitzern gelesen, ganz blöd sind die Jungs auch nicht. ;)

    Und zum Thema, SSW (sammel ich auch) sind wie schon so oft hier besprochen, nix für Selbstschutz, etc. schon garnicht in der Wohnung.

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

  • Zitat

    Original von _markus_
    Meiner Meinung nach sollte das deutsche Gesetz dort Ausnahmen machen. Wenn jemand in meine Wohnung unerlaubt eindringt, sollte jedem Waffenbesitzer erlaubt sein, mit jeder Möglichkeit, die ihm geboten ist zu reagieren. Wo sind wir denn hier? Unverletzlichkeit der Wohnung im Grundgesetz und dann noch Strafanzeigen, wenn man einem Einbrecher zu Leibe rückt? ....
    Gruß Markus

    Und genau da liegt das Problem, bei uns hat der Staat das Gewaltmonopol.
    Aber wo anfangen, wo aufhören?

    Bei unseren "Freunden" in Amiland ging das mit der Verteidigung des eigenen Besitzes und dem Recht auf Eindringlinge zu schiessen auch so an. Aktueller Stand ist, das in einigen Bundesstaaten dies so erweitert wurd, das man auf jeden schiessen darf , wenn man sich bedroht fühlt (auch ausserhalb seines Grundstückes). Frei nach dem Motto der hat mich mit seinem stechenden Blick so komisch angesehen, da musste ich ihm zuvorkommen, bevor er mich erwischt.

    Man sollte einfach mal bedenken, ob der CD-Player, die Hifi-Anlage etc. es wirklich wert sind, ein Menschenleben aufs Spiel zu setzen.

    Frei nach Ringsgwandel:

    Du kannst Jaguar fahrn oder an alten VW, aber den derfst du net mitnemma ...

    Der Tod hat so etwas endgültiges und du kannst einfach nichts was dir lieb und teuer mit nach drüben nehmen (wo immer das auch ist)

  • Zitat

    Der Tod hat so etwas endgültiges und du kannst einfach nichts was dir lieb und teuer mit nach drüben nehmen

    :direx: Ein sehr weiser Spruch. ;)

    Ich wüsste nicht was ich machen würde käme ganz auf die Situation an jedenfalls würde ich bestimmt irgendwas falsches tun. Auf jeden Fall den eindringling versuchen zu verjagen und sehr schnell Polizei anrufen.
    Für körperliche Auseinandersetzungen habe ich meinen Schlagarm ansonsten meinen Polnischen Dolch aus den 30 er um den SS Revolver (SS=Schreckschuss) rauszukramen und zu laden würde wohl die Zeit fehlen.

    Ansonsten finde ich aber das Schreckschussrevolver eine sehr gutes Mittel zur Selbstverteidigung sind. Schon mal mit Leuchtsternen aus 1m Entfernung auf Einbrecher geschossen. Der wird bestimmt laufen :laugh:

    PS: Ab 2-3m wird es bestimmt schon sehr ungenau.

    Einmal editiert, zuletzt von Metty123 (14. Juli 2005 um 09:11)

  • Alles soweit richtig, ManEater.

    Aber, wenn niemand mehr bereit ist, sein Eigentum zu verteidigen, was wird das für eine Reaktion bei Kriminellen auslösen?
    Was passiert, wenn die Opfer die Einbrecher und Räuber (immer) gewähren lassen?

    Um weiter zu denken:
    Was ist, wenn auch keiner mehr eingreift, um anderen in derartigen Situationen zu helfen?

    Das Endergebnis kann sich jeder selbst ausmalen.


    Zum Gewaltmonopol:
    Ein ausschließliches Gewaltmonopol hat der Staat durch Notwehr-, Nothilfe- und Jedermannsparagraph selbst aufgeweicht.
    Bestimmt nicht ohne Grund.


    Stefan

  • Zitat

    Original von HWJunkie
    Alles soweit richtig, ManEater.

    Aber, wenn niemand mehr bereit ist, sein Eigentum zu verteidigen, was wird das für eine Reaktion bei Kriminellen auslösen?
    Was passiert, wenn die Opfer die Einbrecher und Räuber (immer) gewähren lassen?

    ...

    Stefan

    ... da der Threat sowieso wieder mal in die bekannte Richtung abgleitet ...

    - Wie oft wirst du so im Jahr überfallen ?
    - Die einzig richtige Reaktion ist und bleibt, Ruhe bewahren - Polizei verständigen - Fluchtfahrzeug und Nummernschild merken

    zu guter Letzt:

    Heutzutage finden Einbrüche usw. viel perfider statt, es wird das Objekt ausgekundschaftet, wenn am Tag niemand zu Hause, fährt einfach der Möbelwagen vor und die Bude wird einfach so ausgeräumt.

    Ist in unseren Schlafsiedlungen am Stadtrand die beste Methode. Bei Nacht und Nebel mit dem Risiko vom Eigentümer überrascht zu werden machen doch eigentlich nur noch Diletanten.

  • Man könnte den betreffenden Raum (z. B. Wohnzimmer) auch mit CS-Gas "sturmreif schießen", ihn einnebeln. Das machen ja Polizeieineinheiten selbst gegen schwerbewaffnete böse Buben.
    Wenn gerade keine CS-Granaten zur Hand ;-), tun es auch zwei voll aufmunitionierte SSW mit geräumigen Magazinen (z.B. P99).
    :johnwoo:

    Vergesst die Laufsperre und die Drohwirkung -
    einfach rein in den Raum und "Feuer frei!"

    Das CS-Gas zieht einem die Schuhe aus; insbesondere in geschlossenen Räumen (wer schon mal in vier Wänden eine CS-Patrone (9mm K) gezündet hat, der weiß was ich meine):
    1. :wow:
    2. :cry:
    3. :kotz:


    Aber wer möchte...
    ...schon Schmauchspuren auf seiner beigefarbenen Nappaleder-Couch haben? Oder
    ...den 'Würfelhusten' der Einbrecher auf seinem Perser-Teppich?

    Und wie erklärt man der Polizei (bereits am Telefon), dass sie zum Einsatzort Gasmasken mitzunehmen hätten?


    So oder so: alles nicht so einfach, wie sich Klein-Fritzchen das vorstellt.
    Von der Verhältnismässigkeit der Mittel ganz zu schweigen.

  • Einfach mal mit der Bratpfanne überm Kopf haue.
    Oder mit dem allseits bekannten BASEBALL-Schläger.
    Für Leute die eher unsportlich sind :
    ne Ladung Pfefferspray in die Fress oder nen Elektroschocker.

    Am besten aber gar nicht kommen lassen.
    NATO- Stacheldraht und Selbstschussanlage helfen immer.

  • Zitat

    Original von Baller-Bolle
    Man könnte den betreffenden Raum (z. B. Wohnzimmer) auch mit CS-Gas "sturmreif schießen", ihn einnebeln. Das machen ja Polizeieineinheiten selbst gegen schwerbewaffnete böse Buben.

    DAS kannst Du auch einfacher haben... ohne selber eine Gasmaske zu brauchen, und sogar wenn die Einbrecher lieber am Tag kommen wenn Du nicht da bist.

    z.B.:
    http://www.klingner-gmbh.de/db/shop/Shop_d…che=&startrow=1

    Oder auch:
    http://www.klingner-gmbh.de/db/shop/Shop_d…che=&startrow=1

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Das zweite ist besonders gut geeignet, wenn man wie ich ne Katze hat. Dann steht die Polizei vor der Tür und fragt nach einigen Fehlalarmen, ob die Katze wieder zu Klo gegangen ist. *lol*
    Meiner Meinung nach, sollte eine Nutzung gegen Einbrecher legitim sein. Ob SSW oder scharfe Waffe. Bei mir hat niemand etwas in der Wohnung zu suchen. Und sollte es so sein, muß er mit den Konsequenzen rechnen. Muß da immer lachen, wenn ich bedenke, das mein damals 70jähriger Opa einen vom Grundstück mit einer kleinen Eisenstange verjagt hat. Der hat sich sogar noch, als er über unseren Jägerzaun gesprungen ist ,ordentlich weh getan. Gott habe Opa seelig.


    Gruß Markus

    Einmal editiert, zuletzt von _markus_ (16. Juli 2005 um 00:19)

  • Zitat

    Original von _markus_
    Dann steht die Polizei vor der Tür und fragt nach einigen Fehlalarmen, ob die Katze wieder zu Klo gegangen ist. *lol*

    Sollte kein Problem sein. Die Sensoren von Alarmanlagen haben eigentlich immer eine Keintierhemmung. Also meine Billig-Baumarkt-Alarmanlage (ohne CS-Srühsystem versteht sich) haben meine Katzen noch nie ausgelöst. Da bräuchte es schon einen großen Hund oder ahnliches "fast Menschengroßes".

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Dann sieht das Ganze schon attraktiver aus. Wird das irgendwie justiert? Oder sieht das anders aus, wenn das Tier mal auf den Schrank hüpft, und direkt davor her läuft?
    Sollte die Polizei deswegen mal anrücken, wäre das ja mein Problem, aber wenn es CS_gas etc versprüht und mein Tier davon etwas abbekommen würde, das würde ich mir nie verzeihen.


    Gruß Markus

    Einmal editiert, zuletzt von _markus_ (16. Juli 2005 um 00:42)

  • [quote]Original von ManEater

    Heutzutage finden Einbrüche usw. viel perfider statt, es wird das Objekt ausgekundschaftet, wenn am Tag niemand zu Hause, fährt einfach der Möbelwagen vor und die Bude wird einfach so ausgeräumt.
    [quote]

    Ist tatsächlich so!
    Bei unseren Nachbarn wurde schon öfters eingebrochen.
    Das schlimme ist, dass wirklich niemand Verdacht schöpfen würde wenn plötzlich ein Möbelwagen inkl. "Angestellten" vorfährt und die Bude leerräumt!
    :evil:

  • Ich spreche aus Erfahrung, vor Jahren auf einer Nachbarbaustelle:

    Lastzug fährt vor, bringt 120 Badewannen für den Neubau (Spedition)
    am Nachmittag kommt wieder ein Lastzug (ähnlich lackiert nach Aussage der Bauarbeiter) Fahrer macht einen riesen TamTam von wegen Kollege hat die Lieferung verwechselt und so, alle unfähig in der Disposition und lässt sich von den Knallköpfen auch noch helfen (gegen eine Kiste Bier) die Badewannen wieder aufzuladen ... *lol* ;) :laugh:

    Ist schon so, wenn du einen Mantel klauen willst, nimm nicht einen sondern besorg dir nen Arbeitskittel mit Namensschild geh rein zu Karstadt nimm den ganzen Ständer und lass dir von der Verkäuferin die Aufzugstür aufhalten ...

  • Zitat

    Original von _markus_
    Dann sieht das Ganze schon attraktiver aus. Wird das irgendwie justiert? Oder sieht das anders aus, wenn das Tier mal auf den Schrank hüpft, und direkt davor her läuft?
    Sollte die Polizei deswegen mal anrücken, wäre das ja mein Problem, aber wenn es CS_gas etc versprüht und mein Tier davon etwas abbekommen würde, das würde ich mir nie verzeihen.


    Gruß Markus

    ... spätestens nach dem 3. Fehlalarm nachts um 3.oo Uhr hängen dich deine Nachbarn dann am Laternenpfahl vor dem Haus auf ...

  • Klar mit Blankwaffen sollte man vorsichtig sein aber komischerweise stelle ich mir ein Überfallszenario so vor das schwer Bewaffnete Typen migt Uzi´s meine Bude stürmen. weiss auch nicht woran das liegt. *lol* ;)

    Zitat

    Man könnte den betreffenden Raum (z. B. Wohnzimmer) auch mit CS-Gas "sturmreif schießen", ihn einnebeln. Das machen ja Polizeieineinheiten selbst gegen schwerbewaffnete böse Buben.

    !Feuer FREI " hihi *lol*

    Ich denke sollte jeder selbst wissen was er tut wenn er Überfallen wird.
    Ach ja mal eine Frage tragt ihr eigentlich so wenn ihr mal spät Abends spazieren geht euere SS Waffe ? Also ich persönlich habe noch NIE meinen Revolver oder meine Pistiole mitgenommen. Irgendwie scheint das wohl nur ein Vorwand zu sein das man die Dinger bekommt es sei den man sammelt die wozu ich nicht gehöre.
    Reine Zweckwaffen zum Knallen :new11:

    Einmal editiert, zuletzt von Metty123 (16. Juli 2005 um 20:53)