Selbstschutz mit Schreckschusswaffe

Es gibt 68 Antworten in diesem Thema, welches 12.656 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. Juli 2005 um 18:28) ist von Capt. Nichols.

  • Zitat

    Original von Selle

    Ich halte nachwievor SSWs zur Selbstverteidigung ungeeignet.
    Wie weit reicht der "Bedrohungseffekt" mit einer SSW dem Angreifer/Einbrecher gegenüber ?


    Wenn der in die Mündung einer EGP55 schaut, dann ist das wohl anders. Die hat eine Mündung wie eine scharfe Waffe und die Laufsperre ist absolut nicht sichtbar!
    Welcher Einbrecher nimmt denn einen Baseballschläger mit? Eher eine Brechstange oder sowas in der Art! Die meisten Einbrecher kommen eh dann wenn keiner zuhause ist, das Risiko erwischt zu werden ist denen zu groß. Deswegen sollte man auch den Überaschungseffekt ausnutzen, und nicht lange fackeln und ihm eine zentrieren. Das ist effektiver als mit einer Waffe zu wedeln. Zudem ist das Notwehr zum Schutz seines Eigentums! Wer jetzt meint es wäre Notwehrüberschreitung, die wird nicht bestraft werden! Habe mich mal näher mit dem Punkt Notwehrrecht befasst. Wenn man aus Angst oder ähnlichen Gründen überreagiert, wird das nicht bestraft.

    EDIT: Hier die dazugehörigen Paragrafen. Wie gesagt, ich würde eher auf die Faust setzen als auf eine SSW, zumal man ja bei einem Einbrecher meist sowieso das Überraschungsmoment auf seiner Seite hat, da der in der Regel nicht damit rechnet erwischt zu werden bzw das jemand zuhause ist.

    §227 BGB

    (1) Eine durch Notwehr gebotene Handlung ist nicht widerrechtlich.

    (2) Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

    §15 OWiG

    (1) Wer eine Handlung begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

    (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

    (3) Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird die Handlung nicht geahndet.


    §33 StGB

    Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.

    §16 OWiG

    Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Handlung begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Handlung ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.


    Gruß Marcel

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

    Einmal editiert, zuletzt von germi (6. Juli 2005 um 19:42)

  • Was die Notwehrproblematik angeht, die haben wir hier glaub ich schon seitenweise durchgekaut. Die Suchfunktion ist da sicherlich ergiebig.

    Abgesehen davon, auch das Thema "SSW als Verteidigung" wurde schon mehr als einmal erwähnt, wenn ich mich richtig erinnere.

    -xray :confused2:

    "Der Wohlstand eines Landes beruht auf seiner aktiven und passiven Handelsbilanz, auf seinen innern und äußern Anleihen sowie auf dem Unterschied zwischen dem Giro des Wechselagios und dem Zinsfuß der Lombardkredite; bei Regenwetter ist das umgekehrt." -Peter Panther, 1931

  • Zitat

    Original von ihnendann
    Also der germi ist ja ein Schelm.
    Da differenziert er in seiner Aufzählung der "dazugehörigen Paragrafen" gar nicht erst zwischen Strafrecht, öffentlichem Recht oder Zivilrecht.
    Ein richtiger Fuchs ist der germi!

    ihnendann:
    Was willst Du uns damit sagen? :confused2:

    GERMI macht es sehr klar und gibt exakt differenziert die "Herkunft" b.w. die Fundstelle der Paragraphen an (BGB / StGB / OWiG )!

    Aber in einem kann ich Dir wenigstens zustimmen. GERMI ist ein cleverer, intelligenter Mensch.

    Gruss
    Alfred

  • einbruch?

    über meinem bett hängt ein originaler katzbalger aus dem 30-jährigen krieg.

    lass kommen :nuts:

  • Zitat

    Original von robur
    einbruch?

    über meinem bett hängt ein originaler katzbalger aus dem 30-jährigen krieg.

    lass kommen :nuts:

    katbalger?? bett?? sehen will! :ngrins:

    15 Millionen Dollar sind kein Geld! Geld holt man sich am Bankautomaten, damit kauft man Lebensmittel. Aber 15 Millionen Dollar sind ein Motiv mit einem Universaladapter daran, mein Junge!
    Zitat aus "The way of the Gun"

  • Zitat

    Original von robur....über meinem bett hängt ein originaler katzbalger aus dem 30-jährigen krieg.

    Schönes Teil, Hauptsache er hängt nicht über Dir wie ein Damokles-Schwert oder liegt zwischen Dir und Deiner Liebsten - da war doch etwas in der alten Sagenwelt *lol*

    Gruss
    Alfred

  • Zitat

    Original von Peter83
    Schießen würde ich mir sowieso für einen wirklichen Notfall aufheben. Außerdem ist nach dem ersten Schuss die Illusion - so von wegen echte Waffe und so - zerstört.

    Warum? Erste Kartusche ist Platz - und wird aus naheliegenden Gründen als Warnung an die Decke gefeuert. würde ich persönlich auch bei einer scharfen Waffe - dürfte ich sie legalerweise besitzen- so handhaben. Ziel ist ja nicht, den Einbrecher zu erlegen - Ziel ist, ihn "festzuhalten" - was nicht körperlich geschieht (das sieht mit dem Katzbalger schon anders aus, denn dazu muß man an den Mann rankommen und je näher deststo größer die Gefahr, daß er auch körperlich aktiv wird) sondern durch die Drohung mit der Waffe. Die folgenden Kartuschen sind Pfeffer. Das weiß er zwar nicht - aber als Einbrecher muß man heutzutage (illegale Waffen gibt es an jeder Ecke in der Bahnhofsgegend) schon damit rechnen, daß auch einfache Leute eine illegale Waffe zuhause haben.

    Zitat

    Es ging mir hauptsächlich um den Schwerpunkt - Verstoß gegen das Waffengesetzt §XY.

    Eindeutig negativ.

    Beste Grüße

    Dr. Michael König

    Einmal editiert, zuletzt von Dr.König (10. Juli 2005 um 15:45)

  • Zitat

    Original von Peter83
    [...]Eine Person dringt unberechtigt in meine Wohnung ein. Mit einer Schreckschusswaffe kann ich diese Person festhalten und die Polizei rufen. Ist diese Situation strafbar wenn man über keine WBK verfügt?

    Ich denke, dieses Thema hatten wir bereits mehrfach in der einen oder anderen Abwandlung und wurde hier richtig und meines Erachtens nach auch schon ausreichend erörtert.

    JA, man darf einen auf frischer Tat geschnappten Täter festhalten (sog. "Jedermanns-Paragraph").
    Womit man den Täter zur Aufgabe zwingt, ob durch gute Worte, Fäuste oder Waffen ist dafür unerheblich.
    Darum ist es auch irrelevant, ob man eine WBK (für eine WBK-pflichtige Waffe) besitzt oder den KWS (den man nur zum Führen = herumlaufen von SSW in der Öffentlichkeit braucht).
    - - -

    Es wird sicherlich auch nicht das große Problem sein, wenn man den Täter fesselt oder andersweitig dingfest macht (z.B. im Schuppen einsperrt), bis die Polizei eintrifft.

    Die Verhältnismäßigkeit sollte allerdings bei allen möglichen Handlungen im Vordergrund stehen.
    Übertrieben ausgedrückt: man sollten dem Täter nicht gleich die Kniescheiben brechen/ zerschießen, um ihn an der Flucht zu hindern; noch irgendwelche ausgefallenen Bondage-Tricks anwenden und ihm Blut- und Sauerstoffzirkulation abschneiden.

    - - - - - -


    Inwieweit man einer SSW oder einem Zweihänder in einer solchen Situation traut, hängt von einem selber ab.
    Es kann durchaus sein, dass der Täter mehr Angst hat als man selber und sofort die Flucht ergreift oder aber selber zur (scharfen) Waffe greift.

    Den Helden spielen bringt aber selten was.
    110 anrufen und sich verschanzen ist sicherlich cleverer, als in das Wohnzimmer zu stürmen und versuchen zu wollen, die drei Herren, die gerade den Perser zusammen rollen, zur Aufgabe zu zwingen.

    Fördermitglied des VDB.

  • @Dr. König

    Nun, wenn es aber dumm geht mit einer Scharfen dreht der Richter dir auch einen Strick daraus wegen Gefährdung anderer Personen.. Ich würde mich hüten mit einer Scharfen einen Warnschuss abzugeben vor allem weil die Decken heutzutage nicht gerade hoch sind. Wen ich mich hier im Dachgeschoss hinstelle und eine Waffe nach oben stecke hab ich nichtmal mehr 10cm bis zur Decke und wenn dese aus Beton währe Autsch

    ihnendann
    Und was willst du uns damit sagen?? Daß du auch nix weist aber trotzdem deinen Senf dazu geben muss??

    Gruß
    Para

  • Zitat

    Original von 5-atü
    [Es kann durchaus sein, dass der Täter mehr Angst hat als man selber und sofort die Flucht ergreift oder aber selber zur (scharfen) Waffe greift.

    Meistens haben die keine Waffe dabei, weil das meist so Kunden sind, die sich sowas nicht leisten können. Der Schwarzmarktpreis einer Schußwaffe liegt so ca beim 1,5-2 fachen des regulären Preises. Zudem rechnen diese Herren auch nicht mit Wiederstand, bzw das jemand in der Bude ist. Das klassische Einbrechen bei Nacht gibts nicht mehr in dieser Form. Meist wird die Wohnung am helligten Tag ausgeräumt, während die Leute auf der Arbeit sind, gerade weil dann die Wahrscheinlichkeit gering ist, das jemand im Haus ist. Oder halt in der Urlaubssaison.

    Gruß Marcel

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Ich sehe man kann sich als Einbrecher hier gute Tipps holen ^^

    @könig Nen Platzer als Warnschuss in die Decke?
    Naja da wird der Einbrecher aber ein breites Grinsen bekommen wenn dann kein Loch in der Decke ist...

  • Warnschuß, wenn ich das schon lese. :new16:
    Glaubt jemand an rücksichtvolle Einbrecher? :confused2:

    Im Ernstfall, der hoffentlich nie eintritt, heißt es Sieg oder Sarg. :n23:

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

  • @ ihnendann:
    Was geht denn bei Dir ab?
    Hast Du gerade den ersten Schein im Jurastudium gemacht?


    Kein Mensch behautet hier, verbindliche Rechtsaussagen zu treffen.
    Selbst die richtigen Paragraphen sind keine Garantie für den Ausgang eines Rechtsstreits.

    Es gibt einige Urteile, wo der Hausbesitzer eine größere Strafe aufgebrummt bekam,
    weil sich der Einbrecher mit der morschen Leiter des "Opfers" verletzte.
    Da möchte ich nicht wissen, was dabei rum kommt, wenn der Einbrecher eins vor den Latz geknallt bekommt.
    Da greift dann u. U. auch 'Notwehr' und 'Jedermannsparagraph' nicht mehr.

  • Tja, Mr. Ihnendann, irgendwie wird ja hier auch die Frage aufgeworfen, wie ernst man denn solche (und andere) Internetforen überhaupt nimmt. Ohne irgendjemandem zunahetreten (schreibt man das so?) zu wollen, so habe ich schon oft feststellen müssen, daß es da nur so wimmelt von Doctores, Feuerwehrmännern, Fallschirmjägern, Lokomotivführern und sonstigen "Fachleuten" oder Superhelden. :crazy2: Die wirklichen Fachleute werden sich tunlichst bedeckt halten und höchstens mal breit grinsen. Die Aufzählung ist natürlich sehr dürftig. Jeder halt, wie es das Ego so braucht! Dann haben wir da noch die Forumsbetreiber, die natürlich bestrebt sind, ihr jeweiliges Forum sauber zu halten. Dazwischen gibt es dann auch mal ein paar brauchbare Tip(p)s : auseinanderdividieren muß sich das jeder selbst. Wer "Rechtsauskünfte" aus dem Internet nicht verifiziert, der ist selber schuld! Brauchbare Hinweise findet man trotzdem. Und erst der Unterhaltungswert! *lol*

    Das hier ist nun mal ein Forum für "Freie Waffen". Muß ich ja nicht lesen und erst recht nichts posten. Wenn ich jemandem damit helfen kann, welches Schräubchen er zuerst losdrehen soll, werde ich das gerne tun. Wenn jemand fragt, welche Farbe die Wattebäuschchen zur Selbstverteidigung (oder schlimmer: zur Vorwärtsverteidigung) am besten haben sollen, dann fällt mir das zugegebenermaßen etwas schwer. Manchmal überkommt es mich: dann muß ich einfach mal ein paar Bemerkungen einfliessen lassen. :n17:Und wenn jemand meint, einen Einbrecher (schon mal soeinen gesehen?) mittels Bedrohung durch einen Klammerbeutel oder die böse Schwiegermutter festhalten zu wollen, dann soll er das doch versuchen. Wer sich als Hilfspolizist fühlt und sich gerne in Gefahr begibt, der soll es doch machen.Die Welt ist eben schlecht und die Befindlichkeiten der Menschen vielfältig.

    Noch was: ich bin nur ein harmloser alter Mann und das martialische Wort "Magnum" im Nick hat weder mit einer Kaliberbezeichnung noch einer Sektpulle was zu tun.

    Viel Spaß noch! ;)

    Josef Magnum

    FWR + Örag

    2 Mal editiert, zuletzt von Josef Magnum (13. Juli 2005 um 17:25)