Gutes Luftgewehr??

Es gibt 39 Antworten in diesem Thema, welches 28.411 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (30. Mai 2005 um 00:43) ist von Leuchtturm.

  • Wieso, er kann ja in einem Verein unter Aufsicht schießen:

    Minderjährige und Druckluftwaffen >0,5 J: Minderjährige dürfen keine Waffen erwerben oder besitzen. Besitzen bedeutet, dass man die tatsächliche Gewalt über die Waffe ausübt (Umgang). Daher ist das Überlassen einer Waffe an Minderjährige durch eine erwachsene (volljährige) Person nicht erlaubt, auch wenn diese den minderjährigen Schützen während des Umgangs mit der Waffe beaufsichtigt.

    WaffG:

    § 2

    Grundsätze des Umgangs mit Waffen oder Munition, Waffenliste

    Der Umgang mit Waffen oder Munition ist nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

    Es gelten folgende Besonderheiten/Ausnahmen:

    § 27

    Schießstätten, Schießen durch Minderjährige auf Schießstätten

    (1) Wer eine ortsfeste oder ortsveränderliche Anlage, die ausschließlich oder neben anderen Zwecken dem Schießsport oder sonstigen Schießübungen mit Schusswaffen, der Erprobung von Schusswaffen oder dem Schießen mit Schusswaffen zur Belustigung dient (Schießstätte), betreiben oder in ihrer Beschaffenheit oder in der Art ihrer Benutzung wesentlich ändern will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn der Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 5) und persönliche Eignung (§ 6) besitzt und eine Versicherung gegen Haftpflicht in Höhe von mindestens 1 Million Euro – pauschal für Personen- und Sachschäden – sowie gegen Unfall in Höhe von mindestens 10 000 Euro für den Todesfall und mindestens 100 000 Euro für den Invaliditätsfall bei einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Geschäftsbetrieb befugten Versicherungsunternehmen nachweist. § 10 Abs. 2 Satz 2 bis 5 gilt entsprechend. Abweichend von Satz 2 richtet sich die Haftpflichtversicherung für Schießgeschäfte, die der Schaustellerhaftpflichtverordnung unterliegen, nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 dieser Verordnung. Bei ortsveränderlichen Schießstätten ist eine einmalige Erlaubnis vor der erstmaligen Aufstellung ausreichend. Der Inhaber einer Erlaubnis nach Satz 5 hat Aufnahme und Beendigung des Betriebs der Schießstätte der örtlich zuständigen Behörde zwei Wochen vorher schriftlich anzuzeigen.

    (2) Absatz 1 Satz 1 ist nicht anzuwenden auf Schießstätten, bei denen in geschlossenen Räumen ausschließlich zur Erprobung von Schusswaffen oder Munition durch Waffen- oder Munitionshersteller, durch Waffen- oder Munitionssachverständige oder durch wissenschaftliche Einrichtungen geschossen wird. Der Betreiber hat die Aufnahme und Beendigung des Betriebs der Schießstätte der zuständigen Behörde zwei Wochen vorher schriftlich anzuzeigen.

    (3) Unter Obhut verantwortlicher und zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen geeigneter Aufsichtspersonen darf

    1. Kindern, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 14 Jahre alt sind, das Schießen in Schießstätten mit Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase verwendet werden (Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 und 1.2),

    2. Jugendlichen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 16 Jahre alt sind, auch das Schießen mit sonstigen Schusswaffen gestattet werden, wenn der Sorgeberechtigte schriftlich sein Einverständnis erklärt hat oder beim Schießen anwesend ist. Die verantwortlichen Aufsichtspersonen haben die schriftlichen Einverständniserklärungen der Sorgeberechtigten vor der Aufnahme des Schießens entgegenzunehmen und während des Schießens aufzubewahren. Sie sind der zuständigen Behörde oder deren Beauftragten auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Die verantwortliche Aufsichtsperson hat die Geeignetheit zur Kinder- und Jugendarbeit glaubhaft zu machen. Der in Satz 1 genannten besonderen Obhut bedarf es nicht beim Schießen durch Jugendliche mit Waffen nach Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 und 1.2 und nicht beim Schießen mit sonstigen Schusswaffen durch Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.

    (...)

  • Moin!
    Ihr tut ja alle so als wollt ich was böses mit dem LG machen. Ach ja, ich hatte vergessen zu sagen, dass mein Vater auch ein bisschen im LG Schiessen interessiert ist. Ihr tut so als wollte ich das kaufen, ohne das mein Vater davon was wüsste. Er weiß davon und würde auch für uns zusammen ein LG kaufen. Solange er weiß, dass ich in der Garage auf unserem Grundstück schiesse, geht das in Ordnung. Meist werde ich dann eh mit ihm zusammen am Wochenende schiessen, weil ich unter der Woche eh kaum Zeit habe.
    Schönen Tag noch!

    MfG
    andyp99 :winke:

  • Hi,

    also um die Sache mal etwas abzukürzen würde ich deinem Vater emfehlen ein Diana oder Weihrauch Gewehr zu kaufen (Da habt ihr lange was von).
    Welches das sollte man nach dem verfügbaren Geld entscheiden.
    (leiner Tip, dein Vater sollte bei egun schauen da bekommt man des öfteren gute Gewehre dieser Hersteller zum "kleinen Preis")

    Gruß C.C.


    P.S.

    Zitat

    Hallo Andyp!!!!!! Para hat schon recht!Du bist unter 18 sonst würd ich Dir mal ne Empfehlung für nen richtiges legales Powerluftgewehr geben!!!!!!

    An die Herren die gerne mit solchen oder anderen Zweizeilern hier nur Müll von sich geben lasst es!
    Sagt was zum Thema oder schweigt!
    Genauso ärgert mich das ewige rumgehacke auf den Leuten die noch keine 18 Jährchen auf dieser Welt voll haben.
    Wenn einer hier anmerkt das jemand nicht 18 ist sollte das (in verbindung mit einer erklärung von ihm oder eiem Mod oder Admin) doch genug sein, oder?


    Gruß C.C.

    Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er bedankt sich.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen!

  • Danke, danke, dass Sie hinter mir stehen; bei egun hab ich auch schon geguckt.
    Da gibts immer was billiger. Endlich mal einer der mich versteht...
    Danke für die Tipps!! :huldige: :huldige:

    MfG
    andyp99 :winke:

  • Für den Zweck und die Entfernung würde ich z.B. die Gamo 1200 bevorzugen. RedDot drauf und fertig. Ein ZF auf diese Entfernung ist Quatsch. Die HW35 ist auf 25m schon öde, weil die nur die 10 rausstanzt.
    Was soll solch ein Weitschußluftgewehr in einer Garage?
    Überhaupt finde ich auf diese kurze Enfernung ein Gewehr wenig sinnvoll. Eine mehrschüssige Pistole würde ich eher für geeignet halten.

    Natürlich meine ich nen RedDOT, ist editiert !! Was denn sonst?? Nun bleibt mal auf dem Teppich!! Verwarnung wegen Anleitung zu einer Straftat...also bitte.

    Ich glaub es ja nicht. Man kann es echt übertreiben.

    Einmal editiert, zuletzt von Outbrake (29. Mai 2005 um 14:32)

  • Zitat

    Original von Outbrake
    Für den Zweck und die Entfernung würde ich z.B. die Gamo 1200 bevorzugen. Laser drauf und fertig. Ein ZF auf diese Entfernung ist Quatsch. Die HW35 ist auf 25m schon öde, weil die nur die 10 rausstanzt.
    Was soll solch ein Weitschußluftgewehr in einer Garage?
    Überhaupt finde ich auf diese kurze Enfernung ein Gewehr wenig sinnvoll. Eine mehrschüssige Pistole würde ich eher für geeignet halten.

    Hi Outbrake

    Laser und Lampen an Waffen anzubringen ist in Deutschland VERBOTEN. Noch solch eine Aufforderung zu einer Straftat und du schaust dir das Forum von außen an.

    Gruß
    Paramags (Administrator)

  • @outbrake :direx:
    Ja klar, jetzt kommen sogar noch Tips mit Laser.. :laugh: ich glaub ich spinne!!! Oder meinst du etwa ein RedDot??? Dann editiere bitte deinen Beitrag!!

    andyp99

    Also ich würde dir schon eher ne HW35 oder nen gebrauchtes Hänel empfehlen, die gehen beide für eure Zwecke "Garagen - Keller- Schießen" voll in Ordnung und sind auch preislich eher günstig zu haben. Und wenns mal in den Verein zum Schießen geht, z.B. auf 25m brauchst du dir net extra Eins zu leihen oder gar ein neues Gewehr kaufen.

    Mfg Hawk

    Edit: Para ist sehr wachsam und war schneller

  • *lol* *lol* *lol*So würd ich das auch machen Outbrake, nein, kleiner Scherz; jeder Depp weiß doch, dass Laser in Deutschland auf Waffen verboten sind...
    Hab auch schon an die Weihrauch HW 40 gedacht, die soll ja ziemlich präzise sein, nur das Spannen soll ziemlich anstrengend sein. Oder wie schon früher gedacht der Gamo R-77 Combat 6" Revolver.
    Ist der denn präzise für ca. 6 - 10m ???

    Edit: nighthawk81 war auch schneller :D
    Edit2: Joa, ich wollte am Dienstag, den 31.05.05, mal zu so m Sport Schiessverein mit m Kumpel, ne Freundin von mir schiesst da auch...von der kam auch der Tipp!

    MfG
    andyp99 :winke:

    2 Mal editiert, zuletzt von andyp99 (29. Mai 2005 um 13:51)

  • andyp99: Ich habe damit gar kein Problem wenn ein 16-jähriger mit nem Luftgewehr zuhause schießt, nur eben das Gesetz, welches in diesem Punkt zu hart ausgelegt ist (Auf Überlassen von Waffen an Minderjährige steht eben eine saftige Geldstrafe).
    Ich hatte mit 16 auch schon ein LG im Zimmer stehen, hab nie Müll damit gemacht und deshalb hats auch keinen gejuckt. ;)

    Christian: Ich habe in meinem ersten Post zu dem Thema durchaus auch was Sinnvolles von mir gegeben, ich habe eben nur die Anmnerkung gemacht, dass er das Ding nicht kaufen darf. Also hacke ich doch wohl nicht auf ihm rum.

    andyp99: Wenn du etwas mehr Wert auf Stärke und Durchschlagskraft legst, dann kommt wohl eher eine Umarex Co²-Pistole in Frage. Hier im Forum ist grade ein aktueller Testbericht über die Beretta drin.
    Wenn du Wert auf Blowback, echtes Feeling und hohe Kadenz (viele Schüsse in z.B. einer Sekunde) legst, kann ich dir die TM Hi-Capa 5.1 empfehlen.

    Immer zwei, drei offene Ohren für die Mitarbeiter haben.

    Zuhören und Verständnis zeigen kann oft simples Handeln adäquat ersetzen und spart auch noch Zeit.

    -Bernd Stromberg-

  • Das spannen is nach einer dose auch nit schlimmer als bei irgendeiner anderen, ich dacht erst ohgott, aber nach kurzer zeit is das 0Prob.
    Sollich ne Anleitung über das bequehmste Spannen schreiben?? *lol*

    Achtung, bissiger Hund !!!
    laute Schreckschuss :n17:

  • Ballermann90:
    Du hast ja die HW40, ne? Wie ist die denn so, hast ja auch keinen Testbericht geschrieben. Also: Ist die gut auf ca. 6 - 10 m ???

    nolimitsoldier:
    Gut, ich baue auch bestimmt keine Scheise mit m LG, ist ja immerhin ein Sportgerät. Und lass gefälligts den Christian in Ruhe, Kann man verstehen, ich dachte nach deinem ersten Post auch, dass du mir irgendwas willst, und meinst ich würd Scheise damit bauen, also...

    MfG
    andyp99 :winke:

  • Zitat

    Original von Paramags

    Hi Outbrake

    Laser und Lampen an Waffen anzubringen ist in Deutschland VERBOTEN. Noch solch eine Aufforderung zu einer Straftat und du schaust dir das Forum von außen an.

    Gruß
    Paramags (Administrator)

    Nicht in dem Ton Mister! PN ist unterwegs. Erst fragen, dann rumblöken!
    Ich glaubs ja nicht. :evil:

    Muß man sich jetzt 10 mal entschuldigen, weil Du was in den Falschen Hals gekriegt hast?

  • Zitat

    Original von Outbrake

    Nicht in dem Ton Mister! PN ist unterwegs. Erst fragen, dann rumblöken!
    Ich glaubs ja nicht. :evil:

    Muß man sich jetzt 10 mal entschuldigen, weil Du was in den Falschen Hals gekriegt hast?

    Währe ja noch schöner wenn wir die User erst fragen ob sie eine Verwarnung haben möchten. Du bist icht erst ein paar taage da sondern schon länger und du kennst die Spielregeln, wenn es dir nicht gefällt weist du ja wo der Ausgang st.

    Gruß
    Paramags (Admin)

    PS: schlag lieber du mal nen anderen Ton an

  • Leutz...ich war bis vor einigen Tagen auch so ein Anfänger in Sachen "Wumme"....(eigentlich bin ich es auch heute noch!)

    Ich finde das Forum genial und weiss auch, dass garantiert solche Foren insgesamt stark vom Gesetzgeber überwacht werden!

    Und jetzt hört auf mit dem Streit!!!

    Ich frage mich sowieso, warum!

    Para hat zu Recht eine Verwarnung ausgesprochen....wenn jemand heulen will: bitte! Aber vorher ein Röckchen anziehen! 8-)

    Gebt Euch lieber dem Gedanken hin, was Ihr machen würdet, wenn uns jemand insgesamt das Forum schließt....

    Außerdem: wer von den Meckerern will schon die Arscharbeit machen, sich admin zu nennen und ganztägig das Forum zu durchforsten und die Fallstricke zu suchen!

    Also bitte: wir geben Andy weiter die Tipps, die er braucht, um ein guter Schütze und verantwortungsvoller Waffenbesitzer zu sein!

    Und je mehr wir die Jugendlichen in Sachen Luftgewehr reglementieren, umso größer wird der Drang danach und umso größer werden deren Dämlichkeiten...ist MEINE persönliche Einstellung

    Lehrerlustig

  • Nabend!
    Sehr richtig, sehr richtig. Der Para und die anderen Moderatoren haben schon genug Mühe, und dann fängt der eine Depp da noch an zu meckern, wenn er vorschlägt, n Laser aufs Gewehr zu montieren und deswegen verwarnt wird *lol*

    Zum Thread zurück: Welches Gewehr zeigt sich denn tauglich für n Anfänger? Ich habe hier Diana und Weihrauch gelesen, aber auch Haenel und so n Umarex Mod. 62 im Set von KoZe (never, KoZe sux *lol* ). Oder für Garage doch lieber ne co2 Puste oder n Revolver ???
    Weil der Gamo R-77 Combat 6" is geil, hoho^^ :nuts: :nuts:

    MfG
    andyp99 :winke:

  • generell würde ich sagen, auf die kurze entfernung tuts auch ne co2...wäre vielleicht sogar sinnvoller.
    wenn du also nicht unbedingt viel wert auf verarbeitung von metallteilen oder schönem holz und langer langlebigkeit legst dann greif zu ner co2.
    viel spaß, da normal halbautomatisch, muss also nicht immer lästig spannen und laden.
    wenn diese waffen zumeist auch nicht sehr genau und stark sind, für die entfernung allemal ausreichend.
    dann musst du dich noch entscheiden ob kurz oder langwaffe.
    geb uns doch genauere vorstellungen, du willst ja schließlich rat von uns.....

  • Zitat

    der eine Depp da noch an zu meckern, wenn er vorschlägt, n Laser aufs Gewehr zu montieren und deswegen verwarnt wird

    Soetwas sollte man in einem Forum denken, aber nicht schreiben weils eh nix bringt jemanden im Forum als Depp zu bezeichnen.

    Nix für ungut. Es ist ein heißßßer Tag.... ;)

    Immer zwei, drei offene Ohren für die Mitarbeiter haben.

    Zuhören und Verständnis zeigen kann oft simples Handeln adäquat ersetzen und spart auch noch Zeit.

    -Bernd Stromberg-