Waffe für 17-jährigen(verteidigung)!!!

Es gibt 81 Antworten in diesem Thema, welches 15.929 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (21. September 2006 um 14:31) ist von Ulrich Eichstädt.

  • "suche ich für meinen 17-jährigen Sohn, der in 6 Monaten 18 wird, einen Waffe zur Abschreckung" ist eindeutig die ankündigung einer straftat, da waffen nur mit einem mindestalter von 18 jahren besessen werden dürfen. und einem 17-jährigen dazu zu raten, zu "ziehen, entsichern und den Inhalt des Magazins in richtung der Angreifer schicken und zwar schnellstmöglich" ist die aufforderung zu einer straftat. wo bleibt denn bitte die sonst so schnelle forumspolizei ?

    vita brevis, ars longa

  • Halt, halt, halt!!!!!!!!
    Jetz hab ich mal wieder zu locker geredet... wusste ja nicht das hier jedes Wort auf die Goldwaage gelegt wird, schliesslich bin ich noch neu hier ;)

    Erstens: Ich spreche von dem von Doug angesprochenen Szenario, das er in einer, ich nenne es mal etwas "heißen" Gegend wohnt. Also gehe ich von einer Art Jugendbande aus, die systematisch in Gruppen Passanten, vorzugsweise Jugendliche ausrauben. Ich gehe weiterhin davon aus, dass selbige aufgrund dieser Tatsache polizeilich bekannt sind. Solche Leute wählen auch in einem Fall wenn sie auf die Backe kriegen seltenst den Weg über Polizei / Gericht! Warum? - Ganz einfach weil sie viel zuviel Dreck am Stecken haben.

    Zweitens: Ich schreibe wie ich rede: locker! Es ist nicht alles für bare Münze zu nehmen. Wenn ich sage jmd soll "das Magazin leeren" meinte ich in diesem Zusammenhang natürlich nicht ghetto-mäßig umnieten sondern vielmehr einfach nur dafür zu sorgen, das die Angreifer einem vom Hals bleiben.
    Im übrigen das mit dem "ich bin eigentlich ganz friedlich, und wollte die anderen davon abbringen" ist nicht...wenn er im Moment als die Straftat passierte vor Ort war, vorher davon wusste und nicht zugunsten des Angegriffenen einschreitet, macht er sich der Mittäterschaft schuldig, mindestens der unterlassenen Hilfeleistung.
    So einfach redet man sich nicht raus.

    Ich hab vor ein paar Jahren 6 Monate Praktikum in einem Amtsgericht gemacht und hab mir mangels sinnvoller Arbeit eigentlich den ganzen Tag Strafverhandlungen (echte, nicht Richterin Barbara Salesch) angesehen.
    Da war ein interessanter Fall von einem Landwirt der auf einem Dorffest von einem Betrunkenen mit einer abgebrochenen Bierflasche attackiert und verletzt wurde und diesem daraufhin mit der Motorsäge (!!!) den Unterarm amputiert hat. Der Landwirt wurde FREIGESPROCHEN wegen... manche denken sich's schon: NOTWEHR!

    Es gibt einfach keine Alpha-Lösung bei so einer Situation. Wie die Rechtslage im einzelnen interpretiert wird entscheidet der Richter bei dem Prozeß und niemand sonst.
    Aber ich gehe davon aus, dass es soweit in dem von Doug beschriebenen Fall nicht kommen wird, da diese Angreifer sehr wahrscheinlich nen großen Bogen um das Gesetz und seine Hüter machen werden. Und wo kein Kläger da kein Richter, oder wie war das?

  • Zitat

    Original von C_O_2
    "suche ich für meinen 17-jährigen Sohn, der in 6 Monaten 18 wird, einen Waffe zur Abschreckung" ist eindeutig die ankündigung einer straftat, da waffen nur mit einem mindestalter von 18 jahren besessen werden dürfen. und einem 17-jährigen dazu zu raten, zu "ziehen, entsichern und den Inhalt des Magazins in richtung der Angreifer schicken und zwar schnellstmöglich" ist die aufforderung zu einer straftat. wo bleibt denn bitte die sonst so schnelle forumspolizei ?

    Zu Punkt 1:

    Er wollte sich informieren, welche Mittel sein Sohn legal zur Verteidigung mitgeben kann.

    Zu Punkt 2:

    Wie schon gesagt, in einer Notwehrsituation ist es wenn man sich mit einer SSW verteidigt angebracht so vorzugehen! Dem bösen Buben eine Ladung CS verpassen und dann 180° Drehung und Arme und Beine zu einer rotierenden Scheibe werden lassen!
    Man braucht aber kein ganzes Magazin rauszuschießen, ein bis zwei CS-, CN- oder Pfefferpatronen langen schon für einen Angreifer.
    Aber ich halte von der Selbstverteidigung mit sowas nicht viel, lieber ein ordentliches Spray gekauft mit ballistischem Strahl, das braucht man nicht so sehr auf die Windrichtung achten.

    Gruß Marcel

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • der "junge" wird, da erst 17, keinen kleinen waffenschein erhalten. wenn er trotzdem in besitz einer ssw angetroffen wird, so ist das unerlaubter waffenbesitz. auch der eigendliche erwerber dieser waffe, der sie dem "jungen" zur verfügung gestellt hat macht sich strafbar. diese straftatbestände werden übrigens völlig unabhängig von der notwehr verfolgt werden. und zu guter letzt hat famas recht mit der aussage dass jeder fall von notwehr vor dem richter spezifisch verhandelt und nur von diesem als solcher anerkannt werden wird. wenn schon kein geld für einen anwalt da ist, ne dann viel spass mit den prozesskosten!

    vita brevis, ars longa

  • Zitat

    Original von Famas.....Im übrigen das mit dem "ich bin eigentlich ganz friedlich, und wollte die anderen davon abbringen" ist nicht...wenn er im Moment als die Straftat passierte vor Ort war, vorher davon wusste.......

    Famas:
    Wer lesen kann ist klar im Vorteil!!!

    Zitat

    Original von Famas.....So einfach redet man sich nicht raus.dem Prozeß und niemand sonst.......

    Entscheidung des Amtsgerichtes Mchn aus dem Jahr 1999. Ich habe versucht die Aussage des "geschädigten" Angreifers in den wichtigsten Grundzügen wiederzugeben.
    Es langt halt nicht wenn man 6 Monate Zuschauer im Gerichtssaal ist. Übrigens interessant was Du in Deinen jungen Jahren alles schon gemacht hast. Schiessen auf 1200 mtr mit G36, Fallschirmjäger, Ausbilder beim Bund, Feldlager "evakuiert", 6 Monate im Gericht gesessen. Ich muss mal ein paar Kameraden in der Luftlandeschule Altenstadt fragen wie das alles geht :))

    Alfred

  • Zitat

    Original von Famas....Da war ein interessanter Fall von einem Landwirt der auf einem Dorffest von einem Betrunkenen mit einer abgebrochenen Bierflasche attackiert und verletzt wurde und diesem daraufhin mit der Motorsäge (!!!) den Unterarm amputiert hat. Der Landwirt wurde FREIGESPROCHEN wegen... manche denken sich's schon: NOTWEHR!.......

    Die Notwehr setzt den gegenwärtigen Angriff voraus, also passierte dieser leidige Vorgang auf einem Dorffest. Ich führe bei einer Festveranstaltung auch immer zur Notwehr 1 Kettensäge mit laufendem Motor mit.
    Den Richter der nach dem Abtrennen eines Unterarmes mittels Kettensäge auf einer öffentlichen Veranstaltung auf Notwehr erkennt möchte ich gern kennen lernen! Der hält Ecstasy wahrscheinlich für die chemische Formel von Aspirin.

    Irgendwie brauche ich jetzt einen Magenbitter!

    Alfred

  • Einen? Ich würd sagen ein paar... :confused2:

    Das mit der Kettensäge kommt mir auch ein bisschen merkwürdig vor.

    SSWs: Reck Miami 92F vernickelt, Reck Miami 92 und 2X ME 38 Compact 1X vernickelt
    Softairs: CA SLR 105 A1, HFC M92 CO2, ASG R-357, Mossberg M500 und eine billige Umarex Navy Commando
    Sonstiges: Recurvebogen, "Panzer II"-Armbrust und ne Schleuder

    Einmal editiert, zuletzt von XXL (25. Mai 2005 um 18:29)

  • Zitat

    Original von C_O_2
    nein, es ist eben nicht "alles" erlaubt, das gebot der verhältnismässigkeit ist äusserst diffizil und z.b. kann die anwesenheit eines pfeffersprays durchaus als provokation ausgelegt werden und damit zumindest eine teilschuld einhergehen, zumal das opfer um den tatbestand und die problematik des ortes wusste.

    Au weia! Das reine Mitführen eines Pfeffersprays wird garantiert nicht einer Provokation gleichgestellt sein und schon garnicht wird einer angegriffenen Person daraus eine Teilschuld an was auch immer angelastet werden. Das ist ja nun wirklich völlig konstruiert und abwegig!

    Jederzeit kann ich argumentativ belegen, warum ich ein Pfefferspray zur Hundeabwehr bei mir führe. Ein Angriff durch einen Hund kann sowohl in einer belebten Fußgängerzone als auch auf einem einsamen Waldweg erfolgen, dies im Prinzip zu jeder Tages-/Nachtzeit.

    Im Gegensatz zum Mitführen einer Stich, Schlag- oder Schusswaffe ist dies somit schonmal außenvor, wenn es um die Frage geht, was der Gegenstand überhaupt am Mann zu suchen hat. Bei einem Dolch, oder einem Schlagstock z.B. sieht die Sache da schon anders aus. Ein Eskalationspotential ist wohl auch nicht gegeben bei einer Spraydose.

    Hinzu kommt noch, dass der Pfefferwirkstoff, trotz seiner hohen kurzfristigen Wirksamkeit, deutlich unbedenklicher als CS-Gas, und damit schoneneder in Bezug auf mögliche Folgenschäden beim Angreifer ist.

    Insofern kann, wenn man von einem tatsächlichen Angriff und einer entsprechend darauf folgenden Abwehrreaktion in der Notwehr-/Nothilfesitution ausgeht, nicht im geringsten daran gezweifelt werden, dass das Opfer von der Justiz nicht gleichsam zum Täter gemacht werden wird. Auch und besonders nicht im Hinblick auf die "Verhältnismäßigkeit der Mittel".

    Im Vergleich zu praktisch allen anderen Abwehrmitteln darf man bei der Verwendung eines Pfeffer-Sprays deutlich sagen, dass es sich um ein absolut defensives und nicht eskalationsförderndes Werkzeug handelt, einhergehend mit sehr geringem Verletzungs- und Schadenspotential.

    Wegen der nicht erfolgten Tierversuche ist es zwar offiziell in Deutschland nicht für den Einsatz gegen Menschen zugelassen, was aber nichts daran ändert, dass es harmloser ist als das dazu zugelassene CS-Gas.

    Behördenvertreter übrigens nutzen es ohnehin im Einsatz gegen Personen. Schon dieser Sachverhalt für sich genommen ist ein weiteres Pro im Sinne meiner Argumentation!

  • Absolut richtig, ich kann mich Gunimo nur anschliessen.
    Ein weiterer Vorteil: Im Gegenssatz zu Gaswaffen, Stich- und Hiebwaffen darf Pfefferspray (IMHO) auch bei Veranstaltungen wie z.B. Umzügen, Dorffesten mitgeführt werden.

    Und die ungleiche Bewertung hinsichtlich OC beim Einsatz durch Privatpersonen und Executiv-Behörden stösst bei mir seit langem auf Unverständnis. Es wird mit der nicht erfolgten Prüfung am lebenden "Objekt" (sorry heisst so) argumentiert. Tut es weniger weh wenn ein Uniformträger sprüht?? Diese führen zwar in Streifenwagen ein Neutralisationsmittel mit, aber bis dieses hervorgekramt und angewendet wird ist die gesundheitsschädliche Wirkung bereits eingetreten, falls diese überhaupt gegeben ist.

    Gruss
    Alfred

  • Zitat

    Original von C_O_2
    "suche ich für meinen 17-jährigen Sohn, der in 6 Monaten 18 wird, einen Waffe zur Abschreckung" ist eindeutig die ankündigung einer straftat, da waffen nur mit einem mindestalter von 18 jahren besessen werden dürfen. und einem 17-jährigen dazu zu raten, zu "ziehen, entsichern und den Inhalt des Magazins in richtung der Angreifer schicken und zwar schnellstmöglich" ist die aufforderung zu einer straftat. wo bleibt denn bitte die sonst so schnelle forumspolizei ?

    Na, die war wie immer sofort zur Stelle, und zwar in Form vieler User, die sofort von derartigen Ideen abgeraten und zu defensiven Verhaltensweisen geraten haben. Dass die Meinungen dazu z.T. auseinander gehen ist wie immer klar, aber ich sehe hier keine Aufforderung zu einer Straftat im Sinne des Wortes, die eine Threadschließung rechtfertigen würde. Der ein oder andere Wortbeitrag darf vielleicht als kritikwürdig erachtet werden, was aber argumentativ hier angegangen wurde. Eingreifen heißt ja nicht zwangsläufig schließen!

    Ich denke, Du solltest Dich in der Sache wieder etwas zurücknehmen, da über das Ziel hinausgeschossen.

  • Zitat

    Original von ALFHA1802

    Entscheidung des Amtsgerichtes Mchn aus dem Jahr 1999. Ich habe versucht die Aussage des "geschädigten" Angreifers in den wichtigsten Grundzügen wiederzugeben.
    Es langt halt nicht wenn man 6 Monate Zuschauer im Gerichtssaal ist. Übrigens interessant was Du in Deinen jungen Jahren alles schon gemacht hast. Schiessen auf 1200 mtr mit G36, Fallschirmjäger, Ausbilder beim Bund, Feldlager "evakuiert", 6 Monate im Gericht gesessen. Ich muss mal ein paar Kameraden in der Luftlandeschule Altenstadt fragen wie das alles geht :))

    Alfred

    Ich lasse mich in keiner Weise bloßstellen, blöd anmachen oder irgendwie über mich herziehen, ist das klar? Schliesslich gibt es keinen Grund dazu, ich habe weder dir noch irgendwem sonst in diesem Forum was getan. Ich habe mich lediglich mit meiner eigenen persönlichen freien Meinung an der Diskussion hier beteiligt. Ich glaube mich wage zu erinnern, dass wir in einem Land leben wo Meinungsfreiheit herrscht und um das zu wissen muss ich nicht erst ein 48 Jahre alter Computerfuzzl werden! :evil:
    Was und wie ich was in meinen "jungen Jahren" alles gemacht, getan, gesagt oder gedacht habe kann dir primär mal am Allerwertesten vorbeigehen, denke ich. Wenn du's genau wissen willst schick ich dir nen Lebenslauf.... nur für dich!
    Schiessen, Ausbilder (als Unteroffizier der Bundeswehr hat man diese Funktion nunmal nebenbei auch noch), Evakuierungsoperationen und Fallschirmsprünge gehören nunmal zu meinem Beruf der das beinhaltet wofür andere Leute sich Computerspiele kaufen. Sorry ist nunmal so.
    Das Praktikum im Amtsgericht hab ich im Zusammenhang mit meinem Fachoberschulenbesuch absolviert.

    Vielleicht geh ich ja ins Amtsgericht, schau ob mich da noch jemand kennt, und lass mir das alte Aktenzeichen von besagtem Fall mit der Motorsäge geben. Das war ein Mordsding auch in der überregionalen Presse.

    Sorry für offtopic, aber das musste jetzt raus.
    Falls noch irgendwer das Bedürfnis hat, mich irgendwie grundlos blöd anzumachen, der möge das bitte per PN tun, um das Forum vor dem Zumüllen zu bewahren.

    Sind hier eigentlich alle so komisch drauf??

    Ich würde vorschlagen, alles weitere per PN. Das gehört hier nicht hin!

    in diesem Sinne: Liebt euch!

  • Zitat

    Original von Famas........Vielleicht geh ich ja ins Amtsgericht, schau ob mich da noch jemand kennt, und lass mir das alte Aktenzeichen von besagtem Fall mit der Motorsäge geben. Das war ein Mordsding auch in der überregionalen Presse.......!

    Hallo Famas,

    das wäre eine interessante Sache, wenn Du dazu kommst halte mich auf dem laufenden was dabei herauskommt.

    Gruss
    Alfred

  • Zitat: "Ich habe mich lediglich mit meiner eigenen persönlichen freien Meinung an der Diskussion hier beteiligt. Ich glaube mich wage zu erinnern, dass wir in einem Land leben wo Meinungsfreiheit herrscht und um das zu wissen muss ich nicht erst ein 48 Jahre alter Computerfuzzl werden! "

    @ Famas
    Und ausgerechnet du willst Andere hier zum Schweigen verdonnern? :laugh::laugh: :laugh:
    Die Meinungsfreiheit gilt nicht nur für dich!

    Die Rechtsprechung des BGH zum Notwehrrecht ist eigentlich klar und für jeden nachzulesen, der sich dafür interessiert. Auch ein 57 Jahre alter
    Mann wie ich kann das sogar noch einigermaßen verstehen (wenn ich mir Mühe gebe). :crazy2: Genau da aber liegt der Grund, der mich stutzig gemacht hat. Zusammen mit dem Rest ist mir das etwas heftig. Wobei mir die Tatsache keineswegs entgangen ist, daß zwischen Ausübung der Staatsgewalt und dem Tun von Zivilisten gravierende rechtliche Unterschiede bestehen. Daran wirds vielleicht gelegen haben. Ist ja egal, aber der Fall mit der Motorsäge interessiert mich auch. Leider kann ich nirgendwo etwas darüber finden.

    Gruß

    Josef

    FWR + Örag

    2 Mal editiert, zuletzt von Josef Magnum (25. Mai 2005 um 23:31)

  • Also ich hab mal im Netz gesucht und nichts gefunden. Selbst über eine Meta-Suchmaschine findet er nichts über das was du uns da erzählt hast. Sowas müsste eigentlich in der Zeitung stehen, und die Zeitungen heben solche Artikel auch Online auf, so dass man da noch recherchieren kann. Man könnte selbst jetzt noch Artikel aus so mancher Zeitung abrufen die schon 3-4 Jahre alt sind, und länger liegt das bestimmt auch nicht zurück.

    Und dazu:

    Zitat

    Original von ALFHA1802
    Schiessen auf 1200 mtr mit G36, Fallschirmjäger, Ausbilder beim Bund, Feldlager "evakuiert", 6 Monate im Gericht gesessen. Ich muss mal ein paar Kameraden in der Luftlandeschule Altenstadt fragen wie das alles geht :))

    Alfred

    Das Schießen auf 1200m mit einem G36 ist schon möglich! Man kann es versuchen, aber mit dem Treffen wird es nicht klappen! Die Visierung geht zudem nur bis max. 800m und da ist Treffen reine Glückssache. Und laut Reibert beträgt die maximale Kampfentfernung 500m. Und damit man mir das abnimmt, dass es solche Bahnen gibt, habe ich mal ein Bild reingestellt. Das ist eine Schießbahn von 23 auf dem Truppenübungsplatz Münsingen. Leider wurde der dicht gemacht Ende letzten Jahres. Ich war dort im Juni letzten Jahres, genau wie mein alter Herr 30 Jahre vor mir als er beim Bund war. Unser Kompaniechef hat damals Bilder gemacht, und sie uns freundlicherweise zur Erinnerung überlassen.

    Gruß Marcel

    Bilder

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

    Einmal editiert, zuletzt von germi (26. Mai 2005 um 01:03)

  • Zitat

    Original von Josef Magnum
    @ Famas
    Und ausgerechnet du willst Andere hier zum Schweigen verdonnern? :laugh::laugh: :laugh:
    Die Meinungsfreiheit gilt nicht nur für dich!

    Selbstverständlich nicht! Ich verbiete keinem hier seine Meinung zu sagen, nur sehe ich nicht ein warum ich mir Kommentare anhören muss, mit denen man sich über mich lächerlich machen will, ja sogar beleidigend wirken. Es ist wohl mein gutes Recht mich darüber zu äußern.

    Zitat


    Wobei mir die Tatsache keineswegs entgangen ist, daß zwischen Ausübung der Staatsgewalt und dem Tun von Zivilisten gravierende rechtliche Unterschiede bestehen. Daran wirds vielleicht gelegen haben. Ist ja egal, aber der Fall mit der Motorsäge interessiert mich auch. Leider kann ich nirgendwo etwas darüber finden.

    Hab grad gegooglet und auch nix gefunden. Werd am Freitag vormittag mal in besagtem Amtsgericht vorbeischauen und schauen ob sich was rausfinden lässt.

    @ALFHA1802: Du hast mir eine PN geschrieben, die ich nicht lesen konnte, bzw die in meinem Posteingang gar nicht aufgetaucht ist. Woran kann das liegen? Muss ich da erst was freischalten oder so?

  • Ich habe bereits in diesem Forum mehrere Einträge mit dem Vorschlag des Pfeffersprays gelesen. Dem kann ich nur zustimmen... Alles andere wäre entweder Strafbar, oder nicht sonderlich Wirksam...
    Da es wie gesagt zur Verteidigung gegen mehrere Personen eingesetzt werden soll, würde ich hier generell von den Pfeffersprays mit ballistischem Strahl abraten. Klar, die haben sehr viele Vorteile, aber wie soll man in einer solchen Notsituation die Gesichter von 5-6 Angreifern genau treffen?? Das würden die vielleicht bei einem von sich machen lassen...

    Deshalb würde ich z.B. zu dem 75ML-Spray von TW1000 raten, oder zu dem 55ML-Spray von Walther Pro Secur.
    Da ist 1. eine ordentliche Menge drin und 2. auch noch ziemlich stark in der Wirkung. Habe das Pro Secur bereits getestet und muss sagen, dass die austretende Nebelwolke beim Sprühen wirklich beachtlich ist und für mehrere Gegner ausreichend sein dürfte...

    Am besten ist es jedoch sicherlich der Situation aus dem Weg zu gehen, sodass das Spray gar nicht erst eingesetzt werden muss. Sollte ihr Sohn es trotzdem brauchen, kann er sich mit den oben genannten Sprays bei korrekter und überlegter Anwendung sicherlich recht gut verteidigen.... Danach ist natürlich "Rennen" angesagt....

  • Nix gegen dich, aber schonmal auf das Datum des letzten Beitrags geschaut?

    Letzte Aktivität des Threatstarters: 14.05.2005 23:16

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  • XXL

    Zitat

    Nix gegen dich, aber schonmal auf das Datum des letzten Beitrags geschaut?

    Nix für Ungut....aber der User ist Neu hier,habe bitte Nachsicht ;)

    Firefighter55
    Das nächstemal bitte auf Aktuellität des Thread achten,alles andere ist sonst "Leichenschändung" :))

    Aber wir haben Alle mal so angefangen....gelle :ngrins:

    Für ein gerechtes Waffengesetz,und freie Bürger.

  • Das war ja auch nicht böse gemeint.
    Deshalb hab ich ja auch geschrieben"Nix gegen dich". Wenn sich das böse anghört hat, sorry. War auf jeden Fall nicht so gemeint.

    Naja nun weiss es Firefighter ja besser.

    Sorry nochmal, sollte sich nicht so hart anhören.

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