Polizei Kontrolle!

Es gibt 123 Antworten in diesem Thema, welches 17.960 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (4. September 2005 um 21:14) ist von ScoutSniper.

  • Hi Leute , hab mal ne frage :
    Bin gesternabend mit nem kumpel in ne zivile fahrzeugkontrolle gekommen .
    Soweit alles ok ,m doch als er sagte ,,Öffnen sie bitte mal den Kofferaum " würde mir ganz schlecht . Ich hatte 2 wochen zuvor meine kleine ganz normale walter P99 mit zu nem freund genommen um sie ihm zu zeigen und sie da halt vergessen. Dann hat er sie konfisziert und mir ne anzeige geschrieben.Was erwartet mich da jetzt? Hab von sowas garkeine ahnung.
    Bin strafrechtlich auch noch nie in erscheinung getreten...und habe sie kooperativ abgegeben...was erwartet mich?? *angsthab* ?

  • Welche "normale" P99 war das denn ? CO2, Knall/ Gas, Softair oder was ? :confused2:

    Der Transport von Waffen im Auto ist eigentlich legal, also bestehen da reelle Chancen wieder raus zu kommen. Kontaktiere am Besten einen kompetenten Anwalt.
    Lag die Waffe lose im Kofferraum ?

    "Eins von tausend! Ich habe schon viel davon gehört, aber das ist die erste die ich sehe." (aus Winchester '73)

  • Zitat

    Original von Godfather:18
    [...]
    Ich hatte 2 wochen zuvor meine kleine ganz normale walter P99 mit zu nem freund genommen um sie ihm zu zeigen
    [...]


    Die ganz normale Walther P99 in 9mm Parabellum ?

  • War die Waffe geladen? Hast du einen KWS?

    Letzteres ist eher irrelevant, da sich die Waffe in deinem abgeschlossenen Auto befand und dort nicht für jeden erreichbar war. Rechtlich gesehen gehört dein Wagen zu deinem umfriedeten Besitztum. - Wer das anzweifelt, dem erzähl ich später ne kleine Geschichte, die mir selber mal passiert ist. -

    Es wird also gar nichts passieren. Der Polizist hat offenbar die algemein verbreitete interne (ungeschriebene) Regel befolgt, jede nicht in einem Haus befindliche Waffe zu beschlagnahmen, wenn die Lage es möglich macht. Das passiert in letzter Zeit öfter und hat den Zweck, bei den Eigentümern Verunsicherung zu schaffen und somit bei ihnen den Eindruck zu erwecken, daß sie die Waffe möglichst zu Hause lassen sollen.
    Im Grunde genommen eine Schikane, die uns von unserem bei Polizei und Staatsanwaltschaft unbeliebten Hobbies abbringen soll. Deren Fazit: "Je weniger Waffen, umso weniger Ärger."

    Erfindungen sollen Probleme lösen. Bis auf eine haben aber alle Erfindungen nur neue Probleme nach sich gezogen.
    Die beste Erfindung ist deshalb ohne Zweifel die Wasserstoffbombe. Sie löst alle unsere Probleme mit einem Schlag, und danach gibts niemanden mehr, der noch Probleme haben könnte.

  • Wenn es sich um die Schreckschusswaffe handelt stellt sich noch die Frage: war die besagte SSW geladen?

    Ihr Glück ist Trug und ihre Freiheit Schein:
    Ich bin ein Preuße, will ein Preuße sein!

  • Da zeigt sich mal wieder das man beim Transport solcher Sportgeräte extra vorsichtig sein muß. Und vor Allem immer höflich bleiben.

    Am Freitag bin ich auch in eine Kontrolle geraten. Alkohol, Papiere, Kofferraum. Blasen durfte ich. Zum Rest sind wir nicht mehr gekommen weil wir so gemütlich miteinander geredet haben.

    Obba Gerrit

  • Wie ist das den rechtlich, wenn "my Car is my Castle" wirklich gilt?
    Darf denn dann jeder Polizist einfach aus Laune in meinen Kofferraum schauen? Ohne Durchsuchungsbefehl?

    Andererseits wird eine "offen" im Kofferraum rumfliegende Pistole schon gerne als Führen angesehen. Egal ob geladen oder nicht.

    Eddi

    PS Opas haben es bei Kontrollen sowieso einfacher. :n13:

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • Eigentlich wurde die Waffe doch transportiert, nicht geführt (da nicht zugriffsbereit) - also kein KWS notwendig, aber...

    - waren Waffe und Munition voneinander getrennt (die Waffe zumindest nicht geladen)?

    - lag die Waffe lose im Kofferaum herum oder war diese ordentlich in einem Behältnis (z.B. im Standard-Umarex-Plastik-Köfferchen) untergebracht?

    - war der Kofferaum während der Fahrt abgeschlossen oder - weil an die Zentralverriegelung gekoppelt - unverschlossen?

    - und natürlich: war der Besitzer überhaupt 18 Jahre alt?

    - gab es sonst etwas zu bemängeln, beispielsweise fehlende Ausrüstung im Fzg. (Warndreieck, Verbandkasten, etc.), abgefahrenes Profil, schadhafte Beleuchtung oder waren Fahrer/ Beifahrer betrunken oder unter Drogeneinfluss?

    - oder erschien das Auto vielleicht zu groß und zu teuer für einen so jungen Menschen ( => Neid!)?


    @ Godfather: 18:
    Wie schon gesagt: nimm Dir einen Anwalt! Vielleicht kannst Du dafür die Rechtsschutz Deiner Eltern nutzen (sofern Du (noch) mitversichert bist).
    Eigentlich müsstest Du die Waffe wieder bekommen und ohne Anzeige/ Verwarnung, etc. davon kommen;
    aber manchmal kann man gar nicht so blöd denken, wie es kommt.

    Fördermitglied des VDB.

    Einmal editiert, zuletzt von 5-atü (1. März 2005 um 19:31)

  • Zitat

    Original von ivtu


    Die ganz normale Walther P99 in 9mm Parabellum ?

    Hm, eine ganz normale Walther P99 in 9mm Parabellum?
    Darunter verstehe ich eine Großkalieber Sportwaffe, oder meinst du eher eine die nur knallt, bzw Gas oder Pfeffer verschießt, und somit ohne EWB erhältlich ist?

  • Is ne stinknormale P99 Softai , also weder gas noch sonst was , also luftdruck.
    hatte sie lose ( ja ist net richtig ich weiss) im kofferaum liegen. Der Kofferaum war verschlossen und ich habe KEINE Zentralverriegelung. Ich bin 18 Jahre alt.
    Ich bin 18 und Azubi , und fahre nen VW Polo 6N , also eigentlich net zu groß für meine verhältnisse.
    Der polizist meinte nur , es handele sich hierbei um ein vergehen.Also vergehen würde heissen strafen unter einem Jahr und er würde die anzeige schreiben .
    ???

  • Zitat

    Original von Godfather:18
    Is ne stinknormale P99 Softai , also weder gas noch sonst was , also luftdruck.

    Dafür bekommst Du mindestens 3 Jahre ohne Bewährung! *lol* :laugh:

  • wenn ja, dann darf man jetzt wohl kein Spielzeug im Auto mehr transportieren? :lol:


    huch, warst schneller

    Einmal editiert, zuletzt von shark (1. März 2005 um 19:48)

  • Zitat

    Original von Godfather:18
    Nein war eine ab 18 mit einem :F: drauf !? 3 Jahre ???*angsthab*

    Mann, das war ein Scherz! Ich glaub langsam, Du willst uns hier nur verarschen!

  • Wenn sie gut verschlossen in einem Koffer lag kann Dir eigentlich keiner was. Wenn sie lose herumlag ist das schlecht. Dann kann man das als zugriffsbereiten Zustand interpretieren und das ist auf jeden Fall eine Straftat.

    "Eins von tausend! Ich habe schon viel davon gehört, aber das ist die erste die ich sehe." (aus Winchester '73)

  • Da wir keine Polizisten oder Richter sind.....keine Ahnung!

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  • Aber das Gesetz besagt, dass man alle freien Waffen transportieren darf, wenn sie nicht schussbereit und gut verstaut transportiert werden.
    War denn Munition in der Pistole oder war sie durchgeladen?

    Mfg
    Chris

    Meine Freundin meint, ich sei zu neugierig.....steht zumindest in ihrem Tagebuch.....

  • Aber wenn der Kofferaum verschlossen war...?

    ???

    Das kann man doch nun wirklich nicht als "schnell zugriffsbereit" interpretieren.

    Fördermitglied des VDB.