Prinzip einer Armbrust

Es gibt 25 Antworten in diesem Thema, welches 6.103 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (25. Februar 2005 um 19:43) ist von IILaryII.

  • Ich will mir selber eine Armbrust bauen.
    Ich hab mir vorgestellt das sie Koplett aus Eloxiertem Alu besteht, und die Spannfeder oder wie man das nennt aus flachem Federstahl.
    Die Sehne will ich aus verdrilltem Stahldraht machen.

    Habe aber noch einige Probleme:
    Wie soll die Pfeilführung aussehen? Wie der Passende Pfeil dazu.

    Und wie baue ich den Abzug?

    Wäre für ein paar Detail aufnahmen Dankbar

    Mike

  • In Österreich wäre das sicher kein Problem oder?

    Wäre nett wenn mir das trozdem jemand zeigen könnte, ich kann ja wesentliche Teile der Waffe einfach noch nicht Herstellen/Anbringen.

    Voraussichtlich werde ich in einem halben Jahr nach Frankreich umziehen. Wie sieht es den dort mit der Gesetzteslage aus?

  • full.house:

    Du vergisst nur eines. Armbrust ist vor dem Gesetz keine Waffe, sondern ein Sportgerät. Da kein Lauf vorhanden. Ansonsten wäre sie nur auf WBK zu bekommen, da über 7,5 J.

    PS: Sollte ich mich da täuschen, soll es jemand sagen, oder für immer schweigen! :))

    Gruß Germi

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

    2 Mal editiert, zuletzt von germi (18. Februar 2005 um 16:46)

  • Zitat

    Original von germi
    full.house:

    Du vergisst nur eines. Armbrust ist vor dem Gesetz keine Waffe, sondern ein Sportgerät. Da kein Lauf vorhanden. Ansonsten wäre sie nur auf WBK zu bekommen, da über 7,5 J.

    PS: Sollte ich mich da täuschen, soll es jemand sagen, oder für immer schweigen! <img alt=)" src="https://www.co2air.de/wbb2/images/smilies/13.gif">

    Gruß Germi

    Ich bin zwar nicht full.house... aber:

    1.
    Schusswaffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1
    1.1
    Schusswaffen
    Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.
    1.2
    Gleichgestellte Gegenstände
    Den Schusswaffen stehen gleich tragbare Gegenstände,
    1.2.1
    die zum Abschießen von Munition für die in Nummer 1.1 genannten Zwecke bestimmt sind,
    1.2.2
    bei denen bestimmungsgemäß feste Körper gezielt verschossen werden, deren Antriebsenergie durch Muskelkraft eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gespeichert werden kann (z. B. Armbrüste).

    Also... Waffe... bzw. einer Waffe rechtlich gleichgestellt... nicht wie z.B. ein Bogen... der ist keine Waffe.

    schönen Abend noch
    CP

    Tiocfaidh ár Lá

  • Geht es darum ob es verboten ist eine Armbrust zu bauen?

    .........ich glaube nicht weil; eine Armbrust braucht keine Prüf oder Beschusszeichen!

    Warum dürfen dann US Shops Armbrustpistolen und Armbrüste verkaufen obwohl sie keine Waffenhandelserlaubnis haben?

    Auf Mittelaltertreffen sieht man zig Leute mit selbstgebauten Armbrüsten!

    Dieses Gesetz wäre sinnlos weil man sich seine Armbrust hinter der Grenze fertrgen könnte und dann ohne Probleme mit hierherbringen.

    Soweit ich das Waffengesetz verstehe bezieht sich die Gleichstellung mit einer Waffe nur auf das besitzen, erwerben und führen.

  • CelticPagan:

    würde das heißen, eine Armbrust darf nur noch mit Erlaubnis (kleiner Waffenschein oder auch großer...) gehandelt, geführt und geschossen werden????

  • Nach Waffengesetz, Anlage 2, Abschnitt 2, Unterabschnitt 2 gilt:

    4.
    Erlaubnisfreier Handel und erlaubnisfreie Herstellung
    4.2
    Armbrüste

    Wäre ja noch schöner wenn jeder Vorderlader und Kanonen bauen darf aber keine Armbrüste. Das führen ist in einem früheren Punkt freigestellt.
    Somit steht allen Experimenten bei der Herstellung nichts mehr im Wege, keine Einschränkung von Mechanik, Spann- und Schusskraft, Munitionsart, Handel mit den hergestellten Werken oder gar der Größe (eine Ballista hat schon einen gewissen Eindruck auf Nachbarn ;)) Ich wünsche viel Spaß, ich kann mir mit meinen technischen Fähigleiten nicht mehr erlauben als zu träumen....

  • CelticPagan:

    Kannst du mir eine Armbrust mit Lauf zeigen? Ausserdem müsste man dann eine WBK für ne Armbrust haben, da die DEUTLICH über 7,5J kommt. Hatte ich aber auch schon geschrieben!


    Gruß Germi

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  • Wieso zählt die Armbrust als Waffe, und ein Bogen nicht? ???
    Naja, Paragraphen waren ja noch nie wirklich logisch! :new16:

    Gruß Germi

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  • Germi, lies nochmal meinem obigen Text incl. der Verweise ;)

    Auh, wenn keine Murmel durch ein Abflußrohr gekullert wird, so ist sie den Dingern, incl. denen, die heiße Gase verwenden, gleichgestellt.


    Hier im Tread ging es um den Bau, nicht um´s erwerben, Besitzen, Führen, transportieren oder Schießen.

    Zitat

    Kannst du mir eine Armbrust mit Lauf zeigen?

    Mach mal Zauberlink mit "Kugelarmbrust" bzw. Kugelschnäpper" ;)

    Gruß Willy

    FWR-Mitglied 26256 ...und Du? :deal: -+- Field Target -Mitglied im DFTC2000 -+- Co2-Mehrdistanz.de

    Alles, was ist, dauert 3 Sekunden: Eine für vorher, eine für nachher und eine für mittendrin ...

  • Zitat

    Original von HWJunkie
    Wobei der klassische Kugelschnäpper keinen Lauf hat.

    Wichtig ist hier aber wohl, dass die Herstellung tatsächlich erlaubt ist.
    Siehe Waffengesetz, Anlage 2, Abschnitt 2, Unterabschnitt 2, Punkt 4

    Stefan

    :huldige::new11:

    Du hast es gefunden! :n1:

    Und: Wir sind wieder On Topic! :new11: :new11: :new11:

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  • Zitat

    Original von Saltopus
    Somit steht allen Experimenten bei der Herstellung nichts mehr im Wege, keine Einschränkung von Mechanik, Spann- und Schusskraft, Munitionsart, Handel mit den hergestellten Werken oder gar der Größe (eine Ballista hat schon einen gewissen Eindruck auf Nachbarn ;))

    Die Größe hat sehr wohl Einfluss auf die rechtliche Einstufung!

    Da eine Ballista kein tragbarer Gegenstand ist, ist sie gemäß Gesetzestext auch nicht mehr den Schusswaffen gleichgestellt!
    Ungeahnte Möglichkeiten tun sich auf!

    Stefan

  • Heißt das das eine 4 meter Armbrust keine Waffe wäre (die riesen DInger aus dem Mittelalter)?

    Naja sind halt die Lücken im Büchlein des Gesetzes.

    Das heißt ich kann sie also beruhigt bauen, solange ich nur auf meinem Privatgrundstück rumschiesse?

    Mike