Dachbodenfund:-F-ung notwendig?

Es gibt 8 Antworten in diesem Thema, welches 2.370 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (20. Februar 2005 um 22:30) ist von Joey.

  • Wahrscheinlich eine seltendumme Frage für euch, aber sehr wichtig für mich. Sorry, kurz und knapp..

    In meiner Bekanntschaft ist als Dachbodenfund eine Sheridan PGP aufgetaucht, aus der Zeit des kalten Krieges, unge-F-t.
    Ist ein F auf einem Paintball- Markierer nach der Gesetzesänderung jetzt erforderlich? Kann man ggf. nach- F-en lassen oder sollte der Matrkierer sofort zerstört werden? Zange liegt schon daneben.. :(

    Erst die Hose, dann die Schuhe..

    Einmal editiert, zuletzt von lostobos (6. Februar 2005 um 20:03)

  • Schau mal hier:

    Wenn sie darunter fällt, ... ;)

    FWR-Mitglied 26256 ...und Du? :deal: -+- Field Target -Mitglied im DFTC2000 -+- Co2-Mehrdistanz.de

    Alles, was ist, dauert 3 Sekunden: Eine für vorher, eine für nachher und eine für mittendrin ...

  • Aber da die Sheridan PGP erst Anfang der 80er Jahre (1983) auf den Markt kam... ist sie :F: pflichtig!


    Zitat

    Wenn du das Teil behalten willst, investierst du einige Euros beim nächsten Beschussamt und lässt dir ein F draufmachen.

    Ein paar Euro ist gut... genauer 117 EUR

    Wahrlich, Wahrlich ich sage euch: Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet. Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.

    Einmal editiert, zuletzt von Michalive2 (6. Februar 2005 um 21:01)

  • Was haben denn die ganzen paintballer damals gemacht mit Ihren unge :F:ten Markierern?

    Angenommen, man bringt diesen Markierer jetzt zum Beschußamt, dann ist der Besitz bis zur Überprüfung illegal, d.h. man macht sich strafbar. Man würde doch durch so einer Aktion schätzungsweise direkt eine Anzeige wegen illegalem Waffenbesitz kassieren, oder nicht?
    Kann man den Markierer zu einem BüMa bringen, um das zu umgehen?
    Wie löst man das?

    Andere Möglichkeit: Reicht es aus, den Lauf vorn zu verstopfen und zu verstiften, oder auszugießen, ist er damit unbrauchbar gemacht und kann im Besitz bleiben? Oder am allerbesten: könnte man das Ventilsystem durchbohren um den M. unbrauchbar zu machen?

    Er ist einfach zu schade zum Zerstampfen, es tut im Herzen weh.. Was für eine hirnverbrannte Gesetzgebung.. :evil:

    Erst die Hose, dann die Schuhe..

  • Kam GOTCHA / PAINTBALL nicht erst in den 1980er Jahren auf?

    Ein (sportlicher) Markierer ohne :F: (das es seit den 1970ern gibt) verwundert mich dann doch sehr.
    Und ein Farbmarkierer auf WBK?
    Es sei denn, die Waffe wurde aus dem Ausland importiert, dann war das aber auch schon illegal.

    Fördermitglied des VDB.

  • Ok, 5- atü, deine Antwort hat mich jetzt etwas stutzig gemacht. :F: seit den 70ern sagst du, muß also schon VOR irgendwelchen Gesetzesänderungen dagewesen sein.. mit deiner Aussage hast du mir sehr weitergeholfen.

    Ich hab mir das Gerät noch einmal ganz genau angeschaut, und siehe da.. nicht dort, wo alle anderen Markings zu finden sind, am Systemrohr und am Röhrenmagazin, sondern halb verdeckt vom nachgerüsteten Gummigriff, direkt hinter dem Abzug befindet sich auf beiden Seiten ein gut verstecktes :F:.

    Ich danke euch für euer Interesse an meinem Problem.Wir hätten den M. beinahe zerstört.

  • Das :F: ist sowieso bei den alten Dingern teilweise nicht in der heutigen größe
    drauf und übersieht man glatt.
    Nochmal gutgegangen würd ich sagen die Dinger gibts doch heute nichtmehr.
    Hab meine 93 Verkauft (ja Asche über mein Haupt)