Darf ich dieses Messer bei mir tragen?

Es gibt 58 Antworten in diesem Thema, welches 8.860 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (8. Januar 2005 um 19:55) ist von full.house.

  • Zitat

    Original von Sgt_Elias
    Nein.....erst wenn du 18 jahre alt bist. Du darfst es nicht mal mit 16 besitzen :new2:


    Wie kommst Du darauf? Wir sprechen doch von diesen hier, oder:


    (Edit durch Mod: direkte Verlinkung wegen Copyright entfernt) / NACHSATZ: Alles retoure, da geklärt..

    IANAL, aber ich denke nicht, daß man dieses Messer als Waffe einstufen kann, also darf er es besitzen. IMHO.
    Ob es sinnvoll ist, solch ein Messer mit sich zu tragen ... naja, kommt darauf an wo. In der Schule sicher nicht ... auf einer Bergwandertour schon eher ...

    2 Mal editiert, zuletzt von Astanase (23. Dezember 2004 um 10:46)

  • Hi, folks,

    ich hab zwar mit Messern nicht viel am Hut, aber ich meine mal
    gelesen zu haben, daß das Führen von feststehenden Messern
    in Deutschland grundsätzlich verboten ist.
    Bin aber gern lernfähig, klärt mich da mal bitte auf, wenn es anders
    sein sollte.


    Gruß

    Peter

  • Nee stimmt nicht. Alle in Deutschland erlaubten Messer kann man bei sich führen, außer bei öffentlichen Veranstaltungen (Demos, Feste, Kino etc.).

    Was sollten denn sonst z.B. die Jäger und die Angler machen, wenn feststehende Messer nicht mehr geführt werden dürfen ? :crazy2:


    Noch was zum Erwerb. Die Altersgrenze ab 18 Jahre gibt es m.E. nur bei zweiseitig geschliffenen Messern (Dolche, Bajonette).


    Ach und als Messerliebhaber kann ich nur sagen: versucht nicht jemanden ein Messer auszureden was er gekauft hat, weil er es schön fand. Liebe macht bekanntlich blind.
    Ich habe mir jetzt zwei MORA-Messer gekauft, die sind zwar nicht schön, aber qualitativ hochwertig und sehr preiswert (ca. 10-15 Euro). Und die sind sicher zehnmal besser als dieses Rambomesser. Also quasi "Vernunftsmesser" für den preisbewußten Anwender *lol*


    Lucky

    "Eins von tausend! Ich habe schon viel davon gehört, aber das ist die erste die ich sehe." (aus Winchester '73)

  • Waffen darf man erst ab 18 besitzen, der Übergang bei Messern ist da fließend. Im WaffG steht auch nirgendwo etwas von einer Bedingung, dass es zweiseitig geschliffen oder was auch immer sein muss, um eine Waffe zu sein. Kommt wohl darauf an, was ein Polizist denkt, wenn er dich kontrolliert und du so eine "Waffe" dabei hast. Letztendlich kann aber nur ein Gericht klären, ob dieses Messer seinem Wesen nach eine Waffe ist, ich würde sagen ja.

  • Kurz gefaßt: soviel Menschen soviel Meinungen.

    Oder: nichts Genaues weiß man nicht.


    Oder hab ich irgend was nicht gut gelesen?

    Obba Gerrit

  • Sie können es nicht einziehen, du hast ja geschrieben, dass du über 18 bist.
    Du könntest auch legal mit einem Beidhänder durch die Innenstadt laufen, solange du keinen damit störst... (Erregung öffentlichen Ärgernisses)
    Um es noch mal ganz klar zu sagen: Ab 18 darfst du alles an Messern/Blankwaffen mit dir tragen. Außer Messern, die in Deutschland seit dem neuen Waffengesetz verboten sind (Butterflys zb.). Wenn ein Messer eine Waffe ist darfst du es ab 18 besitzen (und mit dir in der öffentlichkeit herumtragen, allerdings nicht auf einer öffentlichen veranstaltung wie zb. kirmes etc). Wenn es keine Waffe ist das ganze ohne Altersbeschränkung und das mit öffentlichen Veranstaltungen gilt nicht mehr, weil sich das nur auf Waffen bezieht. Wann allerdings ein Messer eine Waffe ist, sieht jeder anders.

  • Zitat

    Original von Obst & Gemuese
    Wenn ich mit dem Messer einfach mal zur Polizeiwache (direkt nebenan) gehe und da nach frage, können die das dann ein ziehen oder nicht?

    Mach das ruhig, Polizisten wollen während dem langweiligen Dienst sicher auch was zu lachen haben... :marder:

  • Ist er nicht 16???

    SSWs: Reck Miami 92F vernickelt, Reck Miami 92 und 2X ME 38 Compact 1X vernickelt
    Softairs: CA SLR 105 A1, HFC M92 CO2, ASG R-357, Mossberg M500 und eine billige Umarex Navy Commando
    Sonstiges: Recurvebogen, "Panzer II"-Armbrust und ne Schleuder

  • Irgendwie erscheint mir die Angelegenheit konfus ... :confused2:

    Zum Obst und Gemüse zerlegen btaucht man keinen solchen Wäscher, auch keine Machete oder sonst was ...

    Da reicht das:

    Die Klinge ist dafür wenigstens geeignet.

    Sein Küchenmesser auf dem Rücken rumschleppen wollen, nein, ich versteh´s nicht.

    FWR-Mitglied 26256 ...und Du? :deal: -+- Field Target -Mitglied im DFTC2000 -+- Co2-Mehrdistanz.de

    Alles, was ist, dauert 3 Sekunden: Eine für vorher, eine für nachher und eine für mittendrin ...

  • ermja... also... und wie is es mit dem? ich bin 13, bald 14 und habe ein messer mit 16cm klinge, dass ich aber ausschliesslich am seebenutze, wenn cih angeln geh. ist das auch verboten oder wie? also, bei einer kontrolle auf der fahrt nach frankriech hatte ich es dabei und am gürtel. als ich egsagt habe, dass ich es ausschliesslich zum angeln benutze meinten sie,d ass es da ok wäre. aber es wäre besser, das messer im autozu lassen, wenn man zum beispiel bei ner tnakstelle was kaufen geht.


    mfg darko

  • Zitat

    Original von Juan
    Du könntest auch legal mit einem Beidhänder durch die Innenstadt laufen, solange du keinen damit störst... (Erregung öffentlichen Ärgernisses)

    § 183a StGB:
    Erregung öffentlichen Ärgernisses
    Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.

    Sexuelle Handlungen mit einem Beidhänder in der Öffentlichkeit, joa... könnte Interesant werden. :laugh:

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Zitat

    Original von darko
    aber es wäre besser, das messer im autozu lassen, wenn man zum beispiel bei ner tnakstelle was kaufen geht.


    das kann sich als sinnvoll erweisen: Wenn man etwas stiehlt, wirkt sich das Führen einer Waffe sicherlich nicht strafmildernd aus... ob es dann als bewaffneter Raubüberfall angesehen werden kann, sei mal dahingestellt.

  • also, das glaubst ja selber nicht, dass ich so was mache... nein er meinte eher, dass ich probleme bekomme wegen der grösse. da es für mich verboten ist, so ein ding zu tragen...

  • Zitat

    Originally posted by Erklärbär

    § 183a StGB:
    Erregung öffentlichen Ärgernisses
    Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.

    Sexuelle Handlungen mit einem Beidhänder in der Öffentlichkeit, joa... könnte Interesant werden. :laugh:


    ok, dann hieß das anders, aber irgendwo gibts da was... ;)

  • darko: es kann dir keiner genau sagen, ob dein messer eine "waffe" ist oder nicht. wenn ein polizist schon gesagt hat, dass es ok ist, wird es das wohl auch sein.

  • bei messern kenn ich mich net so aus, aber bei schwerter gillt:
    ein schwert, egal ob scharf oder nicht scharf, darf man ab dem vollenden des 18ten lebensjahres besitzen, aber nicht führen (also durch die straßen laufen), dafür braucht man einen waffenschein. (ob da in deutschland der "kleine waffenschein" schon reicht weiß ich allerdings nicht)

    From the ashes a fire shall be woken,
    A light from the shadows shall spring;
    Renewed shall be the blade that was broken,
    The crownless again shall be king.