Tip zur Silvester"Ballerei"

Es gibt 36 Antworten in diesem Thema, welches 5.388 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (8. Dezember 2004 um 03:54) ist von Wesker.

  • Ich habe einen Notsignalgeber, dazu gibt es Leucht und Signalpatronen, die Effekte sind sind stärker als die aus Schreckschußwaffen abzschießenden Leuchtmunition und es gibt bei verschiedenen Herstellern sogenannte Kometbänger die damit abgeschoßen werden können. Die Kometbänger ähneln in der Lautstärke dem Vogelschreck. Und die Sache hat noch einen Vorteil man holt sich keine schmutzigen Finger.


    Gruß Selle

  • Was genau ist das? Ich glaube du meinst diese Seenot- signale, oder?
    Sind die überhaupt erlaubt- ich mein fürs Vergnügen. Oder meinst du etwa diese 32mm Signalpistolen die mit Alu-Hülsen geladen werden, diese sind aber leider erwerbscheinpflichtig- haben aber auch eine starke Geschosskraft. SAR

    DER KLÜGERE ... LÄD NACH! :nuts:

  • Diese Seenotsignalgeräte kann man beantragen, wenn man über einen Bootsführerschein verfügt.
    Außerdem gibt es noch Signalmunition für Flinten.

    Aber Sylvester ist ja kein Manöver. Und auch wenn im polizeilichen Führungszeugnis
    noch ein paar Zeilen frei sind - besser lassen das. :ngrins:

  • Den "Seenotsignalgeber" ist laut Recht nur im Seenotfall einzusetzen. Laut Beschreibung. Bei einer Kontrolle an Silvester 2002 war Komentar der Beamten "mach keinen Unsinn damit" mehr nicht. Ich weiß nicht was die zu einer Schreckschuß Pistole gesagt hätten. Das der kleine Waffenschein erst neu ist, ist mir bekannt, aber ob der Signalgeber jetzt auch in irgendeiner Form ich meine Form einer Waffe, den darum geht es ja wohl im weitesten Sinne verboten ist, das ist mir nicht bekannt. Die Zwecke zu denen er laut Recht benutzt werden darf schon. Da er einer Waffe nicht ähnelt bin ich immer mit dem blauen Auge davon gekommen.

  • Moment!

    Es gibt auch die Signalgeber, die mit fertig in Bechern vorgeladenen Leuchtkugeln funktionieren!
    Oder eben halt Kometbänger, Leuchtkugel mit kleinem Knalleffekt.

    Die Dinger haben eine PTB, sogar die runde, also nix mit WBK-pflichtigem Notsignal.

    Die runde PTB weist sie als Mitglied der Gas-, Schreckschuss- und Signalwaffen aus, warum sie also nicht für Silvester geeignet sein sollen, ist mir nicht ganz klar.

    Stefan

  • Äääähhhh... moment mal, sehe ich das richtig? Es handelt sich dabei also doch um eine Art Pistole, die mit silbernen Aluminiumhülsen des kalibers 26,5 MM geladen wird und auch über eine LOS-Nr. verfügt?
    Wenn ja würde ich das auf GAR KEINEN FALL rumerzählen. Du machst dich strafbar wegen verstoss gegen das Waffg. wenn du die Waffe nicht zum vorgesehenen Zweck verwendest und für das vorgesehene Bedürfnis bekommen hast! Es sei denn du hast ein Boot...
    Naja, mach was dir spass macht wenn es keinen schädigt, gefährdet oder stört. SAR

    DER KLÜGERE ... LÄD NACH! :nuts:

  • Bevor jetzt hier ein Unverständniss auftritt. Der Signalgeber ist in fast jedem Waffenshop zu erwerben. ( Frei verkäuflich ab 18 Jahre ) Ist so ein kleines orangenes Rohr an dem die Signalraketen aufgeschraubt werden. Mir liegt es fern in dem Forum irgendwelche Regeln zu brechen. Eventuell war ich auch ein wenig unwissend über Recht und Gesetz.

  • Dann gibt es noch den Heckler&Koch Signalgeber, der hat auch eine runde PTB, ist also rechtlich das gleiche wie eine SSW.

    Die "echten" Signalpistolen haben Kaliber 4, also 26,5mm, die sind erlaubnispflichtig und daher BIG NO-NO für Silvester.
    Da ist auch nichts mehr mit PTB.

    Selle:
    Das Ding heißt zwar "Seenotsignalgeber", aber die runde PTB macht es auch zu einer SSW.
    Es ist quasi die erlaubnisfreie Möglichkeit, Notsignal zu geben.
    Die enthaltenen Leuchtsterne sind identisch mit denen, die auch einzeln für die SSW-Becher erhältlich sind und werden mit einer 6mmFlobert angetrieben.

    Stefan

  • So, ich hab mich nun selber nochmal schlau gemacht. Von diesen Signalgebern gibt es 2 versionen (siehe K&Z) , die eine ist nur für Seenotfälle gedacht und darf somit auch nur dazu verwendet werden, dann gibt es wiederum Signalgeber frei ab 18 und Passende Mun für Silvester. Es scheint hier wohl ein Grenzfall zu sein da es darauf ankommt welchen Notsignalgeber man verwendet.

    Gruß
    Para

  • Ich wusste schon, was Selle meint. Mein Büma hat mir das Ding vorgeführt, 120 Teuro, auch die Pyros liegen preislich jenseits von Gut und Böse. Lieber ne gebrauchte SSW und schmutzige Pfoten.

    FWR-Mitglied 29365

  • Die 3 und 4 sind erlaubt, die Leuchtsterne und Komet-Banger dafür auch.
    Ich gehe hier von einem Fehler bei K&Z aus, da die Geschosse, wie schon erwähnt, absolut identisch mit den einzeln verkauften Leuchtsternen sind.
    Un warum sollten die Geräte nur für Seenotsignale erlaubt sein, wenn die Kometbanger eine Vergnügungsfreigabe haben?
    Auch wird bei der Munition nicht auf BAM T1 verwiesen.
    Einen Unterschied zu normaler SSW-verfeuerter Munition besteht jedenfalls nicht.

    Die 7, 8 und 9 sind definitiv nicht erlaubt, denn sie sind Klasse T1.

    herrwildschwein:
    Das Gerät für 120€ dürfte das H&K-Gerät sein.
    Die Erlaubtheit hängt von der BAM -Freigabe der Munition ab.
    Bei T1 nicht erlaubt.

    Was auch immer:
    Preislich sind SSW und einzelne Geschosse unschlagbar, wer was anderes benutzt, hat zuviel Geld.

    Stefan

  • Ich habe in dem Thread mehrfach gelesen, es sei ein KWS nötig, um an Sylvester mit einer Gaspistole schießen zu dürfen..

    Ich dachte, an Sylvester werde eine Ausnahme gemacht, wie in diesem Thread berichtet wurde!

    Was ist denn jetzt richtig?

    MfG Nighthawk.Freak

    [GLOW=darkblue]NIGHTHAWK[/GLOW] Gibt's auch andere?? *lol*