Bogenschießen völlig legal?

Es gibt 30 Antworten in diesem Thema, welches 8.767 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (4. März 2005 um 17:53) ist von Pellet.

  • Ist das Schießen mit einem Bogen z.B. draußen auf einem Feld völlg legal oder ist der Bogen als Schusswaffe anzusehen?
    Aber er ist doch keine Schußwaffe laut Definition sondern ein Sportgerät!!!! oder?
    Die Polizei war aber anderer Meinung!:.........

    Anics

    Nur der Wille entscheidet....!!! ;)

  • ich weiß nicht ob es legal ist aber es ist keineswegs zu empfehlen - selbst schwache (22 pound) bögen durchschlagen fensterscheiben (ja eigene erfahrung - DOPPELTES SICHERHEITSGLAS!!!) der Pfeil war bis zur hälfte durch! ich möchte mir gar nicht erst ausmalen was mit einem lebewesen passiert wenn es getroffen wird.

    gruß andi

    edit: ich würde mich in jedem fall nach der meinung der polizei richten.

    Einmal editiert, zuletzt von killer-doggy (21. Oktober 2004 um 19:21)

  • Also...

    Ein Bogen ist nach dem WaffG KEINE Waffe, sondern, wie du schon richtig schreibst, ein Sportgerät.

    Ob du damit allerdings einfach so auf einem Feld schießen darfst ist eine andere Frage...
    da spielen nämlich noch so Dinge mit rein wie:

    Ist das dein Feld, oder hat dir der Besitzer das schießen darauf erlaubt?
    Hast du dabei Passanten gefährdet?

    Bloß weil ein Bogen ein Sportgerät ist heißt das ja nicht das du ihn überall benutzen darfst.
    Aber eine Waffe ist das Ding nicht.

    Ähm... wenn die Frage gestattet ist... was genau ist denn der Anlass für deine Frage?

    killer-doggy

    Nach der Meinung der Polizei richten? Wenn sie einen Bogen für eine Waffe halten... dann nicht.
    Jetzt mal abgesehen davon das "Meinungen" in diesem Fall eh irrelevant sind.

    Schönen Abend noch
    CP

    Tiocfaidh ár Lá

    Einmal editiert, zuletzt von CelticPagan (21. Oktober 2004 um 19:25)

  • bögen sidn sportgeräte und nihct im waff. gestezt erfasst . du darfst also im geigneten gelände ( was immer das auch ist / auslegungssache ) peile schießen . natürlcih kannst du nicht einafch so in der fußgängerzone deine scheibe aufbauen . aber ein sicheres gelände z.b eine wenig besuchte kiesgrube wo du eine ruhige ecke findest ist legal .

    cu crossi

  • Ein Bogen ist ein freier Sportartikel ----Gegenstand!!
    Falls die Sherrif´s dir den Bogen abnehmen ,müssen sie dir das schriftlich quittieren . Danach (z.B. auf der Wache?)kannst du ihn wiederverlangen ,so lange keine Straftat vorgelegen hat. Du brauchst die Erlaubniss von dem Grundstücksbesitzer ,das du da schiessen darfst.(ist auch mein Problem). Irgend ein Jäger meint immer , wir schiessen auf seine Hirsche. Dabei sind sie es ausschliesslich ,die Viecher abballern!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! die Ruhe durch Autofahren im Wald stören und im Dickicht umherlatschen.:evil: :evil: :evil: :evil: : Gruß: Erich

  • ich habe jahrelang selbst im verein geschossen und man sollte ihn nur auf geeignetem gelände benutzen. das die polizei ihm selbigen nicht wegnehmen darf versteht sich von selbst.

    gruß andi

    ps.: warum tritts du nicht einfach einem (bogen-) schützenverein bei?

  • Zitat

    Original von Anics
    Ist das Schießen mit einem Bogen z.B. draußen auf einem Feld völlg legal oder ist der Bogen als Schusswaffe anzusehen?
    Aber er ist doch keine Schußwaffe laut Definition sondern ein Sportgerät!!!! oder?
    Die Polizei war aber anderer Meinung!:.........

    Anics

    Ist keine Schußwaffe, genau so wenig wie ansich eine Armbrust..

    Allerdings gilt die Armbrust als Waffe, welche zwar frei erwerbbar ist aber den Schußwaffen gleichgestellt wird.

    Armbrust = einer Schußwaffe gleichgestellt
    Bogen = nicht im WaffG behandelt und vorgesehen.

    Somit muss man die gleichen Vorkehrungen treffen, die z. B. auch jeder Dartspieler trifft. Nur etwas weitläufige gesehen. :ngrins:

  • Zitat

    Ist keine Schußwaffe, genau so wenig wie ansich eine Armbrust..
    Allerdings gilt die Armbrust als Waffe, welche zwar frei erwerbbar ist aber den Schußwaffen gleichgestellt wird.
    Armbrust = einer Schußwaffe gleichgestellt
    Bogen = nicht im WaffG behandelt und vorgesehen.

    Da besteht aber ein riesiger Unterschied!
    Mit einer Armbrust kann ich die Energie speichern und "per Knopfdruck" freisetzen. Versuch das einmal mit einem Bogen. Mein Langbogen hat 58 lbs. Versuch den mal länger als eine Minute zu halten, bzw. die Energie allein mit deiner Körperkraft aufrecht zu erhalten - viel Spaß.
    Eine Armbrust ist deshalb eine Waffe ohne Magazin! Ob die gespeicherte Energie mittels Sehne auf einen Bolzen übertragen wird oder Gasdruck eine Kugel durch den Lauf eines Gewehrs oder Pistole jagt, ist grundsätzlich egal.

    Einmal editiert, zuletzt von Bakemaster (21. Oktober 2004 um 20:46)

  • Zitat

    Original von Anics
    Ist das Schießen mit einem Bogen z.B. draußen auf einem Feld völlg legal oder ist der Bogen als Schusswaffe anzusehen?
    Aber er ist doch keine Schußwaffe laut Definition sondern ein Sportgerät!!!! oder?
    Die Polizei war aber anderer Meinung!:.........

    Anics

    Ein Bogen (200 Joule) fällt wie schon erwähnt nicht unter das Waffengesetz wie z.B ein freies Luftgewehr (7,5 Joule). Wenn man niemanden gefärdet ist es also legal ein Bogen auf einem Feld zu benutzen. Grundstücksbesitzereinwilligung inbegriffen und vorausgesetzt.

    Doch was meinst du mit "Die Polizei war aber anderer Meinung.."

    Jürgen

  • Zitat: Da besteht aber ein riesiger Unterschied!
    Mit einer Armbrust kann ich die Energie speichern und "per Knopfdruck" freisetzen. Versuch das einmal mit einem Bogen. Mein Langbogen hat 58 lbs. Versuch den mal länger als eine Minute zu halten, bzw. die Energie allein mit deiner Körperkraft aufrecht zu erhalten - viel Spaß.
    Eine Armbrust ist deshalb eine Waffe ohne Magazin! Ob die gespeicherte Energie mittels Sehne auf einen Bolzen übertragen wird oder Gasdruck eine Kugel durch den Lauf eines Gewehrs oder Pistole jagt, ist grundsätzlich egal.[/quote]

    Ich glaube die Grenzen mit der gespeicherter Energie auf Knopfdruck verschwimmen hier wohl. Ein Compoundbogen mit 80% let off kann man ganz schön lange halten und außerdem in kürzerer Zeit noch mehr Schüsse abgeben als mit der Armbrust.

    Im Übrigen, allein dass wir hierüber diskutieren müssen, zeigt doch wie die persönliche Freiheit hier in Deutschland in den letzten Jahren den Bach runter gegangen ist. Demnächst kann man als anständiger Bürger Brotmesser nur mit polizeilichen Führungszeugnis kaufen, wobei inzwischen der Bankräuber überlegt welches Kaliber er heute nimmt die 9mm oder die 45èr.

    Einmal editiert, zuletzt von wulf (21. Oktober 2004 um 23:57)

  • Dafür reichen weniger als 3 Kilo Zugkraft, aus 8 Meter Entfernung!
    Das schafft ne :F: Luftbüchse nicht!
    Und dieser Kinderbogen hat ne Reichweite von bis zu 30 Meter ...!
    Das nur mal zur Verdeutlichung dessen, über was wir hier reden!

    Der Bogen ist ein Sportgerät, und den darf ich quasi "überall" benutzen ...

    ... solange ich damit nicht in Konflikt mit dem BGB oder dem StGB kommt!

    Und das macht man nunmal, wenn man jenseits seines Grundstückes schießt, denn man benötigt auf fremden Terrain immer noch die Genehmigung des Besitzers ( Bauer, ... )
    Und den Begriff "Erregung Öffentlichen Ärgernisses, Gefährdung von ..., u.s.w. möchte ich erst gar nicht weiter ausweiten.
    Aber auch, wenn der Pfeil das grundstück verlässt!
    ( nicht nach dem WaffG, aber nach den anderen Gesetzesbüchern!

    Mit einem Bogen erreicht man Reichweiten und Kräfte, die gewaltig sind!
    Und wenn die Herren Gefahr in Verzug sehen, dann macht man gegen die Sicherstellung erst mal gar nichts.
    Die Exikutive stellt erst mal sicher, die Judikative schaut dann bei der Legislativen nach, was zu tun ist.

    Legal ist es, nur muß man sich auch da an die Gesetze halten, auch, wenn man diese nicht im WaffG findet.

    FWR-Mitglied 26256 ...und Du? :deal: -+- Field Target -Mitglied im DFTC2000 -+- Co2-Mehrdistanz.de

    Alles, was ist, dauert 3 Sekunden: Eine für vorher, eine für nachher und eine für mittendrin ...

  • Ja ja
    Ein Bogen hat mehr Energie, Reichweite und damit Durchschlagskraft als herkömmliche Luftgewehre. ´(abgesehen von bestimmten Modellen die es in Übersee gibt)

    Ein Bogen kann ohne weiteres zur Jagd benutzt werden. Was in Amerika z.B. nicht selten ist.

    Aber fällt nicht unter das Waffengesetzt. Das heißt das ein Bogen mit 200 Joule keine WBK benötigt. Im Gegensatz zum 16 Joule LG.

    Jürgen

  • Es findet sich sicherlich in deiner Gegend eine große Wiese, dessen Besitzer du fragen kannst, ob du dort mit deinem Flitzebogen schießen darfst. Sage "Flitzebogen" und nicht "endgeiler Compoundbogen". Sag, daß du auch mal gerne etwas weiter schießen möchtest als bei dir im Garten, sag NICHT, daß die Pfeile 300m fliegen und Scheunentore durchschlagen (funktioniert wirklich :ngrins:). Und wenn du eine Ecke gefunden hast, wo nicht gerade ein Kindergarten, Streichelzoo oder Ausflugslokal in der Nähe ist, kann dir keiner mehr was. Zieh dich vernünftig an, keine Tarnklammotten und bleib vom Wald weg (Jäger sehen immer eine Gefahr für Leib und Leben ihres Wildes, es sei denn, sie ballern es selber kaputt)
    Viel Spaß

  • Zitat

    Original von odie
    wo kein kläger, da kein richter.....

    oder: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
    Besser erst hier eben fragen und dann den "Gegner" (einigermaßen) fundiert den Wind aus den Segeln nehmen. Wenn man dann sein Wissen selbstbewußt und freundlich äußert, sind schon viele Fragen geklärt und Befürchtungen genommen.

  • Ein Bogen, sei er noch so unscheinbar, ist immer sehr ernst zu nehmen. Durch die hervorragenden ballistischen Eigenschaften des Pfeiles, ist die Wirkung desselben meist verheerend. Es ist immer auf Sicherheit zu achten, vor allem wenn man das erste Mal schießt und keine Ahnung hat, was man da in Händen hält.
    Am besten man sucht sich einen Hügel oder irgendein ansteigendes Gelände. Nie mit Weitschüssen beginnen, nie aufwärts in Richtung Hügelkuppe schießen. Wo ein Pfeil einschlägt, wächst kein Gras mehr.
    Der Bogen ist die älteste, echte Schußwaffe der Menschheit und durch ihn kamen im laufe der Geschichte mehr Menschen ums Leben als durch irgendeine andere Waffe!
    Trotzdem ist der Bogen im Sinne des Gesetzes keine Waffe und unterliegt daher NICHT dem Waffenrecht. Gottseidank ist das Bogenschießen nicht ganz so einfach zu erlernen, was die meisten Idioten abschreckt.
    Stress mit den Ordnungshütern ist aber leider häufig vorprogrammiert. Da die allermeisten von ihnen vom Gesetz keine Ahnung haben, hört man regelmäßig das Wort 'beschlagnahmen'. Wird beim schießen jedoch niemand gefährdet, so ist diese Vorgehensweise jedoch absolut nicht angebracht.

    Weiß irgend jemand ob man bie Polizei belangen kann, wenn mal wieder so ein Dumbo daherkommt und den Bogen mitnimmt? Es handelt sich doch dann um eine Rechtswiedrigkeit, die den Bürger Nerven und Lebenszeit kostet. Sie überschreiten dann doch ihre Befugnis oder nicht?

    "Ihr seid doch alle wahnsinnig" - "Nein, wir sind Enthusiasten"

  • Aufgrund der Aussagen die hier in Vergangenheit getroffen wurden, gehe ich davon aus das es legal ist mit Bogen und Armbrust zu schiessen. Als beste Argument sehe ich das Bögen und Armbrüste keine Schusswaffen sind ( gasantrieb....). Gerade das war auch ein Kaufargument für mich. Ich wollte was haben wo man auch mal auf dem Feld um die Ecke mal ein wenig schiessen kann.
    Vieleicht 2 km von mir habe ich einen idealen Platz gefunden. Ich versuche aber möglichst aus der Deckung zu schiessen, um nicht das totale Aufsehen zu erregen.
    Sollte mal die Polizei erscheinen werde ich so argumentieren.

    Thema Führen: - keine Schusswaffe
    Hausfriedenbruch: - es ist nichts eingezäunt, keine Bepflanzung die einem Grenzen zeigt
    Sachbeschädigung:- An den Strohballen ist nix zu erkennen, schon garkeine Beschädigung
    Gefährdung: schließe ich persönlich aus, sollten Sie anderer Meinung sein werde ich das Gelände sofort räumen.

    vorher den Besitzer fragen ist natürlich das beste, aber den erst mal finden.


    Aber ich glaube die Polizisten hier sehen sowas nicht so eng, die haben nähmlich echt andere Probleme.

  • Vorsicht mit der Armbrust, die ist per Definition eine Schußwaffe! Wenn einer Anstoß nimmt, warst Du mit einer Schußwaffe unterwegs, nicht mit einem Sportgerät. Frei erhältlich hin oder her.

    "Ihr seid doch alle wahnsinnig" - "Nein, wir sind Enthusiasten"

  • [quote]Original von Longbow-One
    Vorsicht mit der Armbrust, die ist per Definition eine Schußwaffe! Wenn einer Anstoß nimmt, warst Du mit einer Schußwaffe unterwegs, nicht mit einem Sportgerät. Frei erhältlich hin oder her.[/quote]


    Die Armbrust ist keine Schusswaffe im eigentlichen Sinne. Noch nichteinmal das "Schiessen" mit der Armbrust ist definiert was allerdings bei z.B. Gewehren, Pistolen
    im Waffengesetz definiert ist (.... ein Projektil/ Gegenstand durch einen Lauf getrieben....) - kein Lauf keine Schusswaffe!!

  • Zitat

    Original von wulf
    Die Armbrust ist keine Schusswaffe im eigentlichen Sinne. Noch nichteinmal das "Schiessen" mit der Armbrust ist definiert was allerdings bei z.B. Gewehren, Pistolen
    im Waffengesetz definiert ist (.... ein Projektil/ Gegenstand durch einen Lauf getrieben....) - kein Lauf keine Schusswaffe!!

    Falsch!

    Siehe Waffengesetz Anlage 1 (Begriffsbestimmungen)

    Schusswaffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1

    1.1Schusswaffen
    Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.

    1.2Gleichgestellte Gegenstände
    Den Schusswaffen stehen gleich tragbare Gegenstände,1.2.1
    die zum Abschießen von Munition für die in Nummer 1.1 genannten Zwecke bestimmt sind,

    1.2.2
    bei denen bestimmungsgemäß feste Körper gezielt verschossen werden, deren Antriebsenergie durch Muskelkraft eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gespeichert werden kann (z. B. Armbrüste).

    Also:
    Armbrüste sind Waffen!

    EDIT:
    Also dann nochmal zum klarstellen:
    Armbrüste sind keine Schusswaffen im eigentlichen Sinn, diesen aber rechlich gleichgestellt!
    Wenn du etwas illegales mit einer Armbrust machst... wirst du genauso verknackt als hättest du eine Schusswaffe benutzt.


    Schönen Tag noch
    CP

    Tiocfaidh ár Lá

    Einmal editiert, zuletzt von CelticPagan (22. Oktober 2004 um 19:16)