Pistole / Bodenfund bestimmen

Es gibt 32 Antworten in diesem Thema, welches 9.847 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (14. September 2004 um 18:45) ist von Janax.

  • Hallo Peppo,


    bei der hier abgebildeten Waffe handelt es sich vermutlich um einen
    Französischen Nachbau einer Spanischen Husquarna Pistole.
    Das Original wurde um 1935 / 36 in Spanien bei der Firma Star
    und bei der Waffen- und Munitionsfabrik Eibar gefertigt. Sie hatte das
    Kaliber 7,65 br, es gab aber auch eine Serie im Kaliber 9 mm kurz.
    Von der Konstruktion her war es eine reine Militärwaffe. Kurz vor
    begin des 2. WK wurde diese Pistole von den Franzosen gekauft,
    da sie aber eine schlechte Verarbeitung aufwies, wurde sie später
    in Lizenz im Kaliber 7,65 Petta nachgebaut. Die Aufschrift auf den
    Bakelit Griffschalen heißt, wie bereits gesagt Republic Francaise.
    Bei einigen Sammlern ist sie noch in Umlauf, aber einen Wert stellt
    sie eigendlich nicht dar.

    Allgemein ist noch zu sagen, daß einige, die hier geantwortet haben,
    recht haben. Waffenfunde in Flüssen und Seen sind mit Vorsicht zu
    genießen. Oft hatten die ehemaligen Besitzer " triftige Gründe ",
    sich der Waffe zu entledigen. In solchen Fällen ist es tatsächlich
    ratsam, die Polizei zu verständigen und sich die weitere Vorgehensweise von ihnen sagen zu lassen.


    Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen.

    Weltrekordhalter Längstes Sportschiessen 2005 :win:

  • Die Ruby (oder ihre annähernd baugleichen Schwestern aus dem gleichen Frankreich-Kontrakt) war ein modifizierter Colt-1903-Nachbau, bei dem auf die Griffsicherung verzichtet und ein teilweise verändertes Schloss eingesetzt wurde.

    Husqvarna war/ist eine schwedische Firma, deren Modelle evtl. in Spanien (meist schlechter) nachgebaut wurden, Husqvarna hat m.W. aber nie selbst in Spanien gefertigt.

    Stefan

  • Dass von Waffen - gleich welchen Zustands und welcher Herkunft - eine gewisse Faszination ausgeht, bleibt wohl unbestritten. Schon gar für uns User, denn sonst gäbe es dieses Forum ja gar nicht.

    Klar auch, dass man Gegenstände, die man irgendwo findet, nicht einfach mit nach Hause nehmen darf. Ganz besonders, wenn es sich um Gegenstände handelt, für die der Gesetzgeber entsprechende Regeln vorgibt (in diesem Falle: Waffen!). Und bei Waffen neueren Datums, die in Verdacht stehen könnten, Teil einer Straftat zu sein, schon gar nicht!

    Doch was mache ich, wenn ich auch noch auf meinem eigenen Grund und Boden (alte) Waffen und Munition finde?
    An wen muss man sich wenden? Die Polizei? Oder das Landesdenkmalamt/ -Museum?

    Was ist, wenn es sich um Opas alte WK2-Waffe handelt?
    Was, wenn es sich um ein Familienerbstück handelt?

    Wie kann man einerseits sicherstellen, dass die Waffe
    a) bestmöglich behandelt und konserviert wird;
    b) dem Finder keine Repressalien drohen und/oder
    c) das Fundstück danach rechtmäßiges Eigentum wird?

    (ich hoffe der Thread wird nicht so schnell geschlossen)

    Fördermitglied des VDB.

  • Zitat

    Original von 5-atü
    Doch was mache ich, wenn ich auch noch auf meinem eigenen Grund und Boden (alte) Waffen und Munition finde?
    An wen muss man sich wenden? Die Polizei? Oder das Landesdenkmalamt/ -Museum?

    Die Polizei, die wird die weiteren Schritte einleiten!
    Kampfmittelräumdienst etc.

    Zitat

    Was ist, wenn es sich um Opas alte WK2-Waffe handelt?
    Was, wenn es sich um ein Familienerbstück handelt?

    1. Hätte Opa in den 70er Jahren entsprechend der Amnestie-Regelungen die Waffe anmelden müssen.

    Hat er dies nicht getan so ist sie illegal!

    2. Handelt es sich um ein Erbstück so muss der Erbe im Besitz einer WBK sein oder die Waffe einem Berechtigten überlassen oder unbrauchbar machen lassen.

    Bei Unbrauchbarmachung wird die Behörde einen entsprechenden Nachweis verlangen.

    Zitat

    Wie kann man einerseits sicherstellen, dass die Waffe
    a) bestmöglich behandelt und konserviert wird;
    b) dem Finder keine Repressalien drohen und/oder
    c) das Fundstück danach rechtmäßiges Eigentum wird?

    Eine Fundsache gehört immer dem Verlierer und nicht dem Finder!

    Nur wenn der Verlierer keinen Anspruch stellt (ca. 6 Monate nach Fund und Meldung bei der Polizei) geht die Fundsache dem Finder über!

    Grundsätzlich sollte man Waffen die man findet der Polizei melden!

    Es gibt natürlich Spezialisten die ihre Fundsachen eigenständig den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend abändern, genauso wie es Büchsenmacher gibt die das machen

    Einmal editiert, zuletzt von Michalive (9. September 2004 um 22:59)

  • Ich halte es für eine Azanza & Arrizabalga Mod. A&A, cal. 7.65 Browning oder auch eine Echeverria 7.65 Izarra

    A&A:
    Gebaut 1915 -1916 für die franz. Armee in Eibar (Spanien) 9 Schuss im Mag. , Riffelung am Schlitten: geschwungen

    Izarra:
    Prod. 1916-1918, Riffelung am Schlitten: gerade, Gebaut in Eibar, ebenfalls 9 Schuss.


    Falls es keine davon ist, sollte die Vermutung trotzdem - wie andere hier schon festgestellt haben - Richtung Eibar gehen.

    Gegen die Ruby spricht die Stelle der Griffschalen- Verschraubung, sonst sind sich diese Teile ziemlich ähnlich.

    Müsste ich mich aufgrund der Fotos entscheiden, würde ich auf die Izarra tippen. Auch weil diese aus - Eibar- untypisch- gutem Stahl gefertigt wurde und daher länger "überlebt". Wäre es eine Izarra wäre sie echtes Geld wert, es wurden nur 12.000 Stück davon produziert.

    Illegale Entsorgung: Klar, eine legale Entsorgung auf diesem Wege gibt es nicht. Aber dass sie bei einer Straftat benutzt wurde ist eine gewagte Hypothese. Das Teil ist fast 100 Jahre alt, hat ein - zwei Weltkriege durchgemacht, Besatzungszeit und Waffenverbot überstanden. Verwitterung hängt vom Sauerstoffgehalt und den Mineralien bzw. dem Säuregehalt im Wasser ab. Zugegebenermaßen sieht sie aber nicht nach 90 Jahren Wasserbad aus.

    Einmal editiert, zuletzt von gndn (11. September 2004 um 21:30)

  • Unique Modell 17


    Dem Rost-Zustand der Waffe aus dem Fluss nach zu urteilen, wurde diese französische Wehrmachts-Beutewaffe - was eigentlich naheliegen würde - nicht von Wehrmachts- oder Volkssturmangehörigen 1945 kurz vor der Kapitulation entsorgt, sondern erst Jahrzehnte später - vermutlich infolge eines Verbrechens, um eine Tatwaffe loszuwerden.

    Ciao

    Mulder

  • dann merke dir mal deinen Fundort und zeig sie mal einem Beamten bei der Polizei, natürlich nicht so dass Du dem das Teil auf den Tisch knallst :)
    Bzw kannst Du ihn ja fragen insofern Du das "teil" behalten möchtest was du als nächstes einleiten musst

    ... dann bau' ich eben meine eigene Importfeder - mit BlackJack und Nutten! =)

    - are you a blessing or a curse, good or evil, black or white, be what you want, you are destiny -

  • Mal ne andere Frage: Hast du dich getraut das Magazin zu entnehmen? Weil selbst wenn das Teil schussunfähig ist, kann man immer noch angezeigt werden, falls noch Patronen drin sind. Die Teile darf man ja auch nich ohne weiteres besitzen!
    Aber falls welche drin sind, kann dir ja dein Büchsenmacher sagen was für welche es sind... wenn man den Kaliber weiß ist es bestimmt einfacher herauszufinden, um was es sich handelt.

    mfg. Christian

  • WOW Welch ein Traum von waffe ! Wenn du sie noch hättest würde ich

    sie dir zu einem nicht allzu geringen Preis abkaufen (solange die polizei

    sie freigegeben hat und der büma den lauf verschlossen hat ) !! Gibt es

    diese waffe auch als salutwaffe oder soetwas ähnliches ?

    Naja schönen abend noch euer Lucas (bummachtdiegun)

    Hmm , was HIER wohl reinkommt ? :confused2:

    Mal Nachdenken ? Vieleicht das ? :party::party::party: