Pfefferspray! CE-Zeichen?

Es gibt 24 Antworten in diesem Thema, welches 6.803 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. August 2004 um 02:59) ist von Leuchtturm.

  • Mein Kumpel hat aus was weiß ich für alten Zeiten noch Pfefferspray im Besitz gehabt. Neulich ist er in eine Polizeikontrolle geraten und nun kam ein Brief, dass er mit diesem Pfefferspray ohne CE-Zeichen gegen das Waffengesetz verstoßen hätte. In Kürze muss er sich dafür nun rechtfertigen und bräuchte mal ein paar Hinweise! Hätte ihn die Verkäuferin von Otto Boenicke damals draufhinweisen müssen? ETC...

  • Abend !

    Soweit ich weiß, ist das CE-Zeichen kein amtliches Prüfzeichen (wie zum Beispiel "GS" (Geprüfte Sicherheit), "PTB" und andere) es stammt vom jeweiligen Hersteller, der diesen Artikel nach seiner eigenen Definition als "unbedenklich" einstuft.

    "# Achtung: das CE-Zeichen ist kein Prüfzeichen, es ist meist nur eine Aussage des Herstellers (im vorgenannten Sinne!)."

    Vgl. http://www.ce-zeichen.de/ce-start.htm


    CU FiLaAmAb

  • ???
    Also ich hab hier ne CS-Reizgas Flasche. (1 Monat alt, TW, also ne bekannte Marke)
    Die hat kein CE-Zeichen. Aber da steht vorne: "BKA 1r2" drauf.
    Heißt das eventuell Bundes-Kriminal-Amt ? Sowas wie PTB bei SSW ?

  • Zitat

    Original von Xenator
    ???
    Also ich hab hier ne CS-Reizgas Flasche. (1 Monat alt, TW, also ne bekannte Marke)
    Die hat kein CE-Zeichen. Aber da steht vorne: "BKA 1r2" drauf.
    Heißt das eventuell Bundes-Kriminal-Amt ? Sowas wie PTB bei SS-Waffen ?

    Naja "SS-Waffen" wohl weniger :confused2: .......du meinst SSWs oder SRS-Waffen.
    Ja, "BKA" steht für "Bundeskriminalamt"

    Btw.: auf meinem neuen "Walther Pro Secur"-Spray kann ich allerdings auch keinerlei Prüfzeichen ausmachen................

  • Wieder was juristisches :new11:

    Erstmal ein paar allgemeine Sachen zum Pfefferspray:

    Tierabwehrsprays, die als solche hergestellt und vertrieben werden, sind keine Waffen im Sinne des Waffengesetzes (Schreiben des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 28.03.2003, Az.: 5-1115.0/221, zur Umsetzung des Waffengesetzes vom 11. Oktober 2002). Rein rechtlich gesehen, handelt es sich bei den Pfeffersprays um nicht geprüfte Sprühgeräte mit anderen Wirkstoffen und zählen somit gem. Anlage 2, Abschnitt 1, Ziff. 1.3.5 zu den verbotenen Gegenständen. Jedoch kommt eine entsprechende Prüfung und Kennzeichnung dieser Sprays nicht in Betracht, da dafür wiederum verbotene Tierversuche notwendig sind. Auch das BM I hat sich dahingehend geäußert, dass Pfefferspray als Tierabwehspray nichtverboten sei. Somit gilt derzeit: Pfeffersprays mit dem Aufdruck "Tierabwehrspray" oder ähnlich unterliegen keinen waffenrechtlichen Vorschriften. Der Umgang mit solchen Gegenständen ist somit frei und an keine Altersbeschränkung gebunden.

    Pfefferspraygeräte (Wirkstoff Oleoresin Capsicum "OC" oder PAVA) haben ausnahmslos kein Prüfzeichen ("BKA im Rhombus").
    Sie sind aber dann "Verbotene Gegenstände" (§ 2 Abs. 3 WaffG, § 40 WaffG, Anlage 2, Abschnitt 1, Nr. 1.3.5 WaffG), wenn der Hinweis auf die Bestimmung "Tierabwehrspray" fehlt, oder als Bestimmungszweck "Zur Abwehr von Tier und M ensch" angegeben ist. Nur dann – Tragbarer Gegenstand gem. § 1 (2) Nr. 2 a WaffG Verbotener Gegenstand § 2 (3) WaffG i.V.m. Anlage 2, Abschnitt 1, Nr. 1.3.5 - Vergehen § 52 Abs. 3 Nr. 1 WaffG

    Beachte auch: es handelt sich aber um Waffen i.S.d. StGB (also um Waffen im nichttechnischen Sinn). Die Tierabwehr-Geräte sind zwar frei; beim Benutzen gegen Personen muss mit strafrechtlichen Konsequenzen (KV-Delikte u.a.) gerechnet werden. Notwehrsituationen oder Vergleichbare ausgenommen.

    Was steht denn auf der Dose von dem Kumpel drauf ? Wenn man das weiss, dann kann man eine klare Zuordnung treffen. Auf das CE Zeichen kommt es eigentlich nicht an. Wo soll denn das stehen, dass ein Pfefferspray CE geprüft sein muss ? Das scheint mir Unfug zu sein.
    Auch wäre das Schreiben an Deinen Freund sehr hilfreich. Dort steht doch der Entsprechende Vorwurf mit Paragraphen drin.

    Gruß
    Mr. lomax

    Einmal editiert, zuletzt von Mr. Lomax (27. August 2004 um 19:31)

  • Zitat

    Original von Xenator

    Eventuell liegt es daran das es kein CS sondern ein Pfefferspray ist ? Oder was ist im Walther Pro Secur drinnen ?

    Stimmt, es enthält Pfeffer. Falls Pfefferspray laut Definiton des Affg. eine Waffe wäre, würde es (sofern es kein Extra-Prüfzeichen bekäme) wahrscheinlich auch einen BKA-Stempel erhalten............

    Zitat

    Original von FiLaAmAb
    Btw.: auf meinem neuen "Walther Pro Secur"-Spray kann ich allerdings auch keinerlei Prüfzeichen ausmachen................

    Zitat

    Original von Mr. Lomax
    Somit gilt derzeit: Pfeffersprays mit dem Aufdruck "Tierabwehrspray" oder ähnlich unterliegen keinen waffenrechtlichen Vorschriften. Der Umgang mit solchen Gegenständen ist somit frei und an keine Altersbeschränkung gebunden.

    Auf meinem W.P.S.-Pfefferspray steht: "Zur kontrollierten Hundeabwehr", außerdem noch: "Nur zur Abwehr von aggressiven Tieren. Die Verwendung gegenüber dem Menschen ist in Deutschland nicht erlaubt. Der Einsatz gegen den Menschen, wie er in anderen Ländern praktiziert wird, ist in Deutschland nur von der Polizei erlaubt." (Natürlich gibt es da Ausnahmen, wie von Lomax oben bzgl. der Notwehr usw. beschrieben)

    CU FiLaAmAb

  • afaik ist Pfefferspray ohne CE-Zeichen seit dem 1.4.2003 pauschal verboten, es sei denn es ist auf der Dose ausführlich vermerkt, daß es nicht zum Einsatz gegen Menschen freigegeben ist.

    Allerdings muss ich sagen, daß ich momentan keine Quelle zu dieser Info finden kann - ich suche noch...

    EDIT: so, gefunden: http://www.bka.de/profil/faq/waffenrecht/faq-waffenrecht.pdf
    steht etwas gegen Ende. Allerdings ist dort nicht explizit gesagt, daß es ein CE-Zeichen sein muss...

    Gruss
    matt-x

    Einmal editiert, zuletzt von matt-x (27. August 2004 um 19:45)

  • Es muß draufstehen:"Nur zur Tierabwehr".
    Nur dann unterliegt es nicht dem WaffG und kann von jedem getragen werden (Führen ist es dann nicht).
    Von CE-Zeichen ist nirgends die Rede.

    Eddi

    PS sehe gerade, daß meines weder noch hat. Au weia.
    Wie entsorgt man das Teufelszeug?

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • Ja, es muß entweder der BKA-Stempel draufsein (CS) oder eben der "tierische" Text (OC).
    Wobei CS echt nicht mehr zu empfehlen ist.

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • Zitat

    Original von Xenator
    Also auf meinem CS sprüher ist dieses "BKA im Rhombus"-Zeichen drauf. Ist somit geprüft und bedarf keiner weiteren Zeichen, oder ? Also ich mein ich könnte damit rumlatschen ohne das gleich das gsg9 über mich herfällt oder :)) ?

    Es braucht zwar kein weiteres Prüfzeichen, jedoch darfst du das CS-Spray, das ja im Gegensatz zu Pfefferspray als Waffe gilt, nicht immer und überall führen...............

  • Zitat

    Ja, es muß entweder der BKA-Stempel draufsein (CS) oder eben der "tierische" Text (OC).

    Oder aber ein Prüfzeichen der PTB das es als gesundheitlich unbedenklich einstuft. Dann kann auch der "Tiervermerk" fehlen.

    Gruss
    matt-x

  • Naja wegen dem mitführen hab ich keine Probleme. Das liegt hier im Nachttisch neben meinem Bett ;) Hab ich mir zugelegt nachdem bei unseren Nachbarn eingebrochen wurde während sie im Haus waren.

    So ganz nackig will ich der Einbrechermeute nu auch nicht gegenüberstehen falls sie mal nachts durch die Flure rumpelt :))

  • Zitat

    Original von Xenator
    Naja wegen dem mitführen hab ich keine Probleme. Das liegt hier im Nachttisch neben meinem Bett ;) Hab ich mir zugelegt nachdem bei unseren Nachbarn eingebrochen wurde während sie im Haus waren.

    So ganz nackig will ich der Einbrechermeute nu auch nicht gegenüberstehen falls sie mal nachts durch die Flure rumpelt :))

    Ganz so un"nackig" bist du mit einem CS-Gas aber auch nicht... CS ist nichtmehr zeitgemäß und schon längst überholt. Ausserdem kann man damit nichtmal ein Wildschwein oder einen Hund verjagen, die zweibeinigen Sauhunde auch nicht. ;)
    Tactical correctness geht vor political correctness, also entsorg den Müll am besten und kauf dir zumindest etwas vom Kaliber "Pro Secur" (oder andere Sprays in Behördenqualität = 2mio SHUs) oder am besten FOX (>5mio SHUs). Ach ja, ne Xenonlampe ist mehr als hilfreich, wenn es dir um nächtliche(!) Besucher geht. Am billigsten kommst du mit einer Streamlight Scorpion oder Surefire G2 (jerweils um die 50Euro) weg. Vergiss Maglite!
    Und das beste daran: Du darfst die 2 kleinen Helferlein immer und überall dabei haben, wenn dir danach ist. Auch auf Kirmes und im Kino.

    FWR 27745

    Gun control is the theory that a woman found dead in an alley, beaten, raped and strangled to death with her own pantyhose is somehow morally superior and preferable to that same woman, alive in that alley, explaining to a police officer how her dead assailant got a bullet in the chest.

  • Zitat


    Ach ja, ne Xenonlampe ist mehr als hilfreich, wenn es dir um nächtliche(!) Besucher geht. Am billigsten kommst du mit einer Streamlight Scorpion oder Surefire G2 (jerweils um die 50Euro) weg. Vergiss Maglite!

    Und wenns leuchten und zum Schlagen sein soll, dann die hier:
    Surefire E2D Executive Defender

    Werd sie mir wahrscheinlich zu meiner C3 noch dazukaufen.

  • Ajo ich wollte halt immer schön im "legalen" bereich bleiben. Und beim deutschen Rechtssystem werd ich noch verknackt wenn ich die bösen Jungs mit Pfefferspray beneble und die lachen sich eins ab.

    Ich hab noch meine P22. Die kann ich zur not auch zum schlagen oder werfen benutzen :)):laugh: :))

    DocArnie:
    Ne Wildsau hatte ich bisher noch nicht im Haus :lol:

  • Zitat

    Original von Mr. Lomax

    Und wenns leuchten und zum Schlagen sein soll, dann die hier:
    Surefire E2D Executive Defender

    Werd sie mir wahrscheinlich zu meiner C3 noch dazukaufen.

    Hört, hört! Der Mann hat Geschmack! :respect:

    Bei mir wirds wohl erst zu Weihnachten was mit einem Produkt der Edelmarke Surefire.
    :weihnacht: Bin auch ganz brav! :n3:

    FWR 27745

    Gun control is the theory that a woman found dead in an alley, beaten, raped and strangled to death with her own pantyhose is somehow morally superior and preferable to that same woman, alive in that alley, explaining to a police officer how her dead assailant got a bullet in the chest.

    Einmal editiert, zuletzt von DocArnie (27. August 2004 um 21:11)

  • Zitat

    Original von Xenator
    Ajo ich wollte halt immer schön im "legalen" bereich bleiben.

    Bleibst du mit Pfefferspray auch! CS-Gas darfst du genauso wie Pfefferspray NUR in Notwehr einsetzen. Es besteht in der Praxis keinerlei Unterschied. Wenn du Einbrecher mit Pfeffer besprühst ist der Fall schon klar, da fragt dich die Polizei nichtmal ob du dir das Spray auch wirklich nur zur Tierabwehr gekauft hast. ;)

    FWR 27745

    Gun control is the theory that a woman found dead in an alley, beaten, raped and strangled to death with her own pantyhose is somehow morally superior and preferable to that same woman, alive in that alley, explaining to a police officer how her dead assailant got a bullet in the chest.

  • @ Xenator

    Zitat

    Ich hab noch meine P22. Die kann ich zur not auch zum schlagen oder werfen benutzen


    Da benutze ich lieber meine GECO P225,die hat mit vollen Mag fast 1100 g :))
    Mein Pfeffersprayer hat den üblichen Hinweiß,bei Mißbrauch den Arzt zu konsultieren,nicht gewaltsam öffnen und nur entleert zu entsorgen.Und was ich unter einsatz von "Gewalt" noch lesen konnte : der Aufkleber ist von GSG GmbH Arnsberg :new16:
    Ansonsten nix mit Markings :(