FT Gelände für Klasse 3, 4 + 5

Es gibt 8 Antworten in diesem Thema, welches 8.613 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. Juni 2004 um 08:21) ist von rugerclub.

  • Ich habe ein Betriebsgelände von 2 Hektar größe auf dem ich alte Autos und Container lagere. Das Gelände ist zur einen Seite mit einer Bahnstrecke und zu der anderen Seite mit einem 10 meter breiten Fluß befriedet.
    Da ich nur einen Parcours für unter erlaubnisfreie Waffen unter 7,5 J aufbauen möchte und die Ziele schon gekauft habe, würde ich nun wissen ob ich noch eine seperate Schießerlaubnis, Waffenschein oder sonstiges Benötige wie z.B. Abnahme durch nen Schießstandsachverständigen

    Field Target macht Fun

  • Ob du auf deinem Gelände schiessen darfst wage ich zu bezweifeln, du musst ja mit einer Sicherheitszone von ~200 Metern in jeder Richtung ausgehen. Eine Möglichkeit wäre wohl, ähnlich wie auf einem richtigen Schiessstand einen Bereich abzugrenzen und mit Balken o.ä. einen Fehlschuss verhindern. Also eine Feuerlinie, von der aus im Endeffekt nur der Bereich um die Ziele getroffen werden kann.
    FT hier in BaWü muss sich endlich langsam etablieren, wäre schön wenn das bei dir irgendwie was wird...

    Leuts! Versauft nicht euer ganzes Geld, kauft lieber Bier davon! :n12:
    -FWR Nr. 27447- http://www.party-san.de [GLOW=orangered]Hell is here! [/GLOW]

  • Zitat

    Original von Dan
    Das Gelände ist zur einen Seite mit einer Bahnstrecke und zu der anderen Seite mit einem 10 meter breiten Fluß befriedet.

    Eine Bahnstrecke ist auch keine Befriedung.
    Wir hatten eine ähnliche Diskussion schon mal. Da wurde die Autobahn oder Strasse mit Leitplanken als befriedetes Grundstück von einigen wenigen angesehen.

    Einmal editiert, zuletzt von Astanase (21. Juni 2004 um 19:35)

  • Wenn da n ICE vorbeirauscht ist doch gut, dann sieht es schon keiner, es sei denn die Karre bleibt mal wieder auf offener Strecke stehen.
    Aber auf so einem Schrottplatz FT zu schiessen hat schon was. Suchste die Ziele halt nicht in den Bäumen sondern hinterm rechten Aussenspiegel oder unterm Motorblock. Wenn ich mich recht erinnere hats doch mal Golf spielen aufm Schrottplatz gegeben; war richtig kultig :ngrins:

  • Natürlich überlegt man gerne in eigener Sache und argumentiert gerne so das es passt. Aber Tatsache bleibt das Waffengesetzt und die Verordnungen. Auf privatem Grundstück offiziell eine Schießstätte zu eröffnen unterliegt genau den gleichen Bestimmungen wie sie ein Verein vorfindet. Es gibt kein Schützenverein der mit einer Bahnstrecke oder einem Fluß befriedet ist. Oft gibt es Mauern oder Wälle und meist jede Mege Bestimmungen die alles regeln.

    Am besten schaust Du dich mal in der Nähe nach einer Schießstätte eines Schützenvereins oder eines Hegeringes um. Hier findet man die günstigsten Bedingungen FT zu schießen.

    Wenn man die neuen Kugelfängziele benutzt, die den aktuellen Anforderungen an Umweltschutz gerecht werden ist man dann immer auf dem richtigen Weg und man kann FT genießen.

    Ich persönlich finde die Zusammenarbeit von eigentlichen DSB-Schützenvereinen mit diesem neuen BDS Sportdisziplin am interressantesten. Natürlich gibt es auch BDS Vereine und die Hegeringe sind dem FT auf jeden Fall aufgeschloßen gegenüber. FT hat mehr mit dem Hegeringschießen zu tun als FT mit 10 Meter Luftgewehrschießen. Und so findet man bestimmt schnell einen schon existierenden Schießstand. Vieleicht müßen noch einige Änderungen oder Umbauten durchgeführt werden. Das ist aber immer noch leichter als aus einem Privatgrundstück eine Schießstätte zu zaubern.

    Gruß aus Cloppenburg

  • Um die gesetzliche Lage (aus meiner Sicht) nochmal zusammenzufassen:

    Um mit :F:-Waffen privat zu schießen, braucht man keinen Schießstand im engeren Sinne, er braucht auch nicht behördlich abgenommen zu werden. Es genügt ein befriedetes Grundstück, und es muß "sichergestellt sein, dass die Geschosse das Grundstück nicht verlassen können".

    Ob Du das sicherstellen kannst, indem Du zum Beispiel nur in eine bestimmte Richtung schießt o.ä., kannst Du sicherlich am besten selbst beurteilen.

    Eine Bahnstrecke (zumindest soweit sie befahren ist), würde ich schon als Befriedung ansehen, aber auch da denke ich, Du kannst selbst am besten beurteilen, ob es passieren, kann, daß jemand diese Strecke überquert. Wenn du dort alte Autos etc. lagerst, wäre allerdings ein Zaun vielleicht eh mal bedenkenswert...

    Wenn du dort eine mehr oder weniger öffentliche Schießstätte anlegen willst, bist du allerdings tatsächlich auf die Erlaubnis der Behörde angewiesen, und dann wird eine Abnahme fällig, die mit hohen Kosten für die "notwendigen" Maßnahmen verbunden sein wird.

    Marcus

  • Ich denke auch, solage du keinen gewerblichen Schießstand einrichten möchtest, sollte das kein Problem sein.

    Für die "Nichtlandwirte" unter uns: 2ha = 20000m² sind schon ganz schön groß.
    Und je nachdem, wie das Grundstück liegt, kann kein Geschoß mehr herausfliegen.