WBK - Erwerb

Es gibt 13 Antworten in diesem Thema, welches 1.128 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (17. Dezember 2001 um 17:28) ist von Old_Surehand.

  • Hallo zusammen,

    hab da mal ein paar Fragen zur WBK (auch wenn dieses Forum ja co2air heißt...).

    Ist es möglich, als 'normal-sterblicher' an eine WBK zu kommen? Ich hab mich da mal etwas im Netz informiert und dabei erfahren, dass es mehrfarbige WBK gibt. Also grüne, rote und gelbe auch noch, wenn ich richtig liege.
    Versteht mich jetzt bitte nicht falsch, es macht wirklich Spaß mit LP oder LG zu schießen, aber irgendwie möchte ich ab und zu mal 'scharf' schießen, d.h. meine eigene 'scharfe' Waffe mit zum Schießstand nehmen.
    Ich bin auch in keinem Verein und schieße nur just-for-fun.

    Wozu berechtigen mich die verschiedenen WBK und welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um sowas zu beantragen?

    Gruß

    FWR-Mitgliedsnr.: 22526

    Wenn du Gezeter machst, macht Mr .44er auch Gezeter. Wenn du eine Frage stellst, wird Mr .44er sie beantworten! :n4:

    [GLOW=limegreen]RWS C225 4" + Walther P99 P.A.K. + Beretta 92FS[/GLOW]

  • WBK = Waffenbesitzkarte, dazu berechtigen die dich, eine Waffe zu besitzen - nicht zu verwechseln mit Waffenschein, den bekommst du nicht, es sei denn du bist Politiker oder so...

    Die WBK bekommst du, wenn du 1/2 Jahr Mitglied in einem Schiessportlichen-Verein bist - vielleicht - , nötig dazu sind: keinerlei Vorstrafen, Sachkundeprüfung, "Empfehlung/Befürwortung" des Vereins, Nachweis daß damit auch in dem Verein geschossen wird.

    Die rote WBK ist die Sammler-WBK...vergiss die gleich wieder - zu schwierig.

    Alle anderen sind waffenspezifisch, z.b. gelb=nur einzelschüssige Langwaffen.

    Um deiner nächsten Frage zuvor zu kommen, nein, es gibt keine andere Möglichkeit!

    Harry

    Co2air - Founder
    -= 03.2000 =-

  • Ok danke!

    War ja auch nur ne Frage. Wäre zwar schön gewesen, aber so wichtig ists ja auch wieder net.

    FWR-Mitgliedsnr.: 22526

    Wenn du Gezeter machst, macht Mr .44er auch Gezeter. Wenn du eine Frage stellst, wird Mr .44er sie beantworten! :n4:

    [GLOW=limegreen]RWS C225 4" + Walther P99 P.A.K. + Beretta 92FS[/GLOW]

  • @ Harry: fast richtig.

    Kallisti: die zweite Möglichkeit (wenn auch aufwendiger und teurer) der Jagdschein, da ist die WBK sozusagen inklusive

    Diese Männer, sanfter als Lämmer,
    sind wilder als Löwen.
    Bernhard von Clairvaux - De Laude Novae Militiae ad milites templi

  • Eine Sachkundeprüfung lohnt sich in jedem Fall !

    Ich bin schon in der Vorbereitung werde wahrscheinlich am 13. Januar meine Theorie- und Praxisprüfung machen. *gr*

    Du erfährst jede Menge und lernst Waffen allgemein von einer anderen Seite kennen.
    Ausserdem brauche ich diese als Grundvorraussetzung für meinen Schießsportleiter * ...

    CU
    TPO

    Ps * Mein Verein hat mir das angeboten, da sie kaum Leute dafür haben

  • weiss jemand, wie ich nen Verein finde, der auch Grosskaliber schiesst ??? alles bei mir in der Umgebung schießt nur mit "Luft" :n2: Nicht dass ich nich auch Luft schiesse...aber ich will auch mal in meiner Umgebung mit was grossem schießen und deswegen nicht immer zu meinem Cousin fahren müssen.... :n2:

    Gibts da irgendein Verzeichnis im Internet ??? Oder bleibt mir nur der Griff zum Telefonbuch und tot telephonieren ? :cry::cry::cry:

    MfG da grim

    FWR-Mitglied # 22471

    [GLOW=skyblue]Ut desint vires, tamen est laudanda voluntas. [/GLOW]

    [GLOW=red]Wenn auch die Kräfte versagen, muss man dennoch den guten Willen loben. [/GLOW]

    Walther CP99, Crosman 1077, RG 96, P8, Connecticut

  • um noch schnell Harry's angaben zu vervollstaendigen , es gibt noch eine gruene WBK
    die waere dann fuer Mehrschuessige kurz und Langwaffen. :))

    Grundsaetzlich sollte ich noch sagen dass es [MARK=orangered]meines wissens nach [/MARK] nicht unbedingt notwendig ist einem Schuetzenverein anzugehoeren, um eine WBK beantragen zu koennen. :))
    Bei uns im Verein haellt sich hartnaeckig das Geruecht, dass Jedermann der Zuverlaessigkeit hat kann und eine Sachkundepruefung nachweist eine WBK beantragen kann.Es wuerde wohl erst einmal abgelehnt , koennte aber auf dem Rechtsweg eingeklagt werden.

    Wenn Jemand einen Paragraphen kennt der dem wiederspricht soll er es mich bitte wissen lassen *gr*

    Dann haetten wir wieder mal Gespraechsstoff im Verein fuer die naechsten Monate !

    Gruss Sig

    :n17:

    Moin !
    Moin ! :huldige:

  • Irgendwie sind wir doch alle Beduerftig ! :n3:

    Eins muss ich allerdings noch sagen ! :confused2:

    Diese Aussage ist nicht auf meinem Mist Gewachsen ! :n17:
    Unser Vorstand behauptet, dass dies so waere ! *gr*
    Gruss Sig

    :n17:

    Moin !
    Moin ! :huldige:

  • Zitat

    Original von Sig 226s
    Grundsaetzlich sollte ich noch sagen dass es [MARK=orangered]meines wissens nach [/MARK] nicht unbedingt notwendig ist einem Schuetzenverein anzugehoeren, um eine WBK beantragen zu koennen. :))
    Bei uns im Verein haellt sich hartnaeckig das Geruecht, dass Jedermann der Zuverlaessigkeit hat kann und eine Sachkundepruefung nachweist eine WBK beantragen kann.Es wuerde wohl erst einmal abgelehnt , koennte aber auf dem Rechtsweg eingeklagt werden.

    Sachkunde und Zuverlässigkeit allein reichen nicht, es muß auf jeden Fall ein Bedürfnis nachgewiesen werden. Dazu braucht man allerdings nur nachzuweisen bzw. glaubhaft zu machen, daß man 6 Monate lang regelmäßig ernsthaft trainiert hat. Egal ob man im Verein ist oder nicht. Wenn man auf einem Schießstand trainiert und sich das Training dort von der Schießaufsicht immer bestätigen läßt, reicht das, um nach dem halben Jahr ein Bedürfnis für das "Grundkontingent" für Sportschützen nachzuweisen.

    Nach dem neuen Gesetzentwurf für das Waffengesetz wird das allerdings meines Wissens nicht mehr gelten, sondern dann wird die Vereinsmitgliedschaft Pflicht.

    Gruß,

    Marcus

  • das bedürfnis ist ja nicht die 1/2jährige schießtrainingteilnahme
    diese muß nebenbei nicht 6 monate sein (regelmäßig was das OA halt drunter versteht)

    der zaubersatzt ist ja wohl "zur steigerung der persönlichern schießsportlichen ergebnisse..."

    ist die frage ob das OA dies aus der feder des anrtragstellers akzeptiert
    der rechtweg ist natürlich dann möglich aber sehr steinig

    und ohne verein falle so manche vergünstigungen weg (stand, sammelbestellungen, versicherungen diskusionen über waffen von klappspartenherstellern *gr* usw)

    mfg G19

    mfg G19

    "get yourself a glock, and lose that nickle plated sissy pistol"

  • Zitat


    der zaubersatzt ist ja wohl "zur steigerung der persönlichern schießsportlichen ergebnisse..."

    Diesen Satz hab ich in ähnlicher Form schon öfters gehört. Irgendwie schreibt den fast jeder auf den Antragszettel, oder ? :n2:

    CU
    TPO

  • Das mag ja so sein, aber das braucht der Verein, soweit ich weiß, nicht zu bestätigen. Für den ersten Grundbedarf gilt tatsächlich schon die regelmäßige Ausübung des Schießsports über 6 Monate als Bedürfnis. Anders sieht es dann bei Waffen aus, die über den Grundbedarf hinausgehen. Da wird's ohne Verein schon verdammt schwer.

    Daß ein Verein die bequemste Möglichkeit ist, ist ja sowieso klar. Mit welchen Waffen und auf welchem Schießstand will man denn sonst am Anfang schießen? Da ist ein Verein sicher die einfachste und günstigste Möglichkeit, und mit der Behörde auf jeden Fall stressfrei. :n4:
    Das kann man aber im Waffengesetz alles recht einfach nachlesen ( http://www.bmi.bund.de unter "Gesetze und Verordnungen").

    Gruß,

    Marcus