Laser von UMAREX

Es gibt 37 Antworten in diesem Thema, welches 7.063 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (6. Januar 2005 um 16:56) ist von olluweg.

  • Zu dem Verbot in Österreich: Mein BüMa verkauft solche Dinger. Außerdem verkauft er noch diverse Gamo Pistolen/Revolver mit eingebautem Laser. Ich glaube von dem her also nicht an ein Verbot. Ist nämlich ein sehr seriöser Laden.

  • Also ich hab jetzt diverses Gesetzesmaterial durchgeblättert, und es ist nichts über Laserpointer oder ähnliches zu finden.

    Werde der Sache aber mal auf den Zahn fühlen.

    PS: Als ich mir meine P99 PAK gekauft habe war auch so ein Aufsatz dabei, aber statt einem LAserpointer war eine rote LED drin.

    Zu diesem Thema kann ich nur eines sagen.
    Nichts genaues weiß man nicht . Wie so oft in Österreich.

    mfg Thomas

  • Hier in Deutschland gibts die Laser nicht zu kaufen. Habe mich letzte Woche schon damit beschäftigt. Gem. § 52 III Nr 1 WaffG iVm. Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.2.4.1 ist es strafbar, wenn man Vorrichtungen, welche für den Einsatz an Waffen bestimmt sind und das Ziel beleuchten, erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt. Also allein der Besitz ohne Montage an der Waffe ist bereits strafbar. Ich wollte mir eigentlch so en Teil in den USA bestellen, aber da bereits der besitz bzw. erwerb strafbar sind lass ich es allein schon im Hinblick auf den Zoll besser sein.

    steffirn Somit war die Aussage mit dem Besitz von Dir so nicht richtig. Hätte ich aber auch nicht gedacht.

  • Turboman: Such doch einfach unter "Zielhilfen" "Beleuchtung" "Ziebeleuchtung" oder sonst sowas in der Art. Hab gerade gesehen, dass du beim IWÖ Forum gefragt hast. Die werden dir vermutlich die Antwort liefern.

  • Also die User im IWOE Forum wissen sicher eine Antwort darauf.

    Ich finde, daß man solche Laserpointer auch in Deutschland zulassen sollte, aber nur an freien Waffen. Also solche die nur für Freizeit und sportliche Zwecke dienen.

    Auf "richtigen" Waffen sehe ich keine Notwendigkeit für so ein Teil. Außer für Behördliche Einsätze.

    mfg Thomas

  • Zitat

    Original von Mr. Lomax
    Hier in Deutschland gibts die Laser nicht zu kaufen. Habe mich letzte Woche schon damit beschäftigt. Gem. § 52 III Nr 1 WaffG iVm. Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.2.4.1 ist es strafbar, wenn man Vorrichtungen, welche für den Einsatz an Waffen bestimmt sind und das Ziel beleuchten, erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt. Also allein der Besitz ohne Montage an der Waffe ist bereits strafbar. Ich wollte mir eigentlch so en Teil in den USA bestellen, aber da bereits der besitz bzw. erwerb strafbar sind lass ich es allein schon im Hinblick auf den Zoll besser sein.

    steffirn Somit war die Aussage mit dem Besitz von Dir so nicht richtig. Hätte ich aber auch nicht gedacht.

    Häh?

    Man kann sie ja kaufen, aber die Montage an einer Waffe oder sogar nur mit einer Montage für eine Waffe (im zusammengebauten Zustand) ist verboten.

    Every man must die one day and now it´s your Day!:n13:

    Mein RWS 225 MOD :D

  • Also so habe ich es verstanden, dass eine Laserzielvisierung ein verbotener Gegenstand ist, dessen Besitz bereits strafbedroht ist (siehe 52 WaffG). Wo gibt es die Dinger denn hierzulande zu kaufen ? Wie gesagt, ich habe die Woche mal gechaut gehabt und nix gefunden. Selbst bei ebay.de sind keine drin gewesen. Auf ebay.com aber zuhauf. Und die Dinger würden denke ich mal sonst auch einen reißenden Absatz finden. Alles verbotene ist nämlich irgendwie interessant und was ich mir daheim fürs Zimmerschiessen an die Waffe baue sieht eh keiner, nach dem Motto wo kein Käger da kein Richter.

    Hier noch was aus meiner Gogglesuche diesbezüglich:
    http://www.gutzeit-gmbh.de/html/informati…lloesungen.html

    Allein der Besitz von Montageschienen für ein Nachtsicht-ZF ist bereits verboten, wenn diese Schienen einzig und allein für die Montage von Nachtsicht-ZF geeignet sind. Steht gleich am Anfang des Artikels.

    2 Mal editiert, zuletzt von Mr. Lomax (29. Mai 2004 um 21:25)

  • Natürlich ist zB. der Besitz von Montagen bzw. ein Nachtsichtgerät, dass mit einer Montage ausgestattet ist, verboten. Aber nicht allein das Nachtsichtgerät (so ähnlich schrieb ich es ja auch).

    Was schreiben wir hier eigentlich? Zurück zum Tropic

    Every man must die one day and now it´s your Day!:n13:

    Mein RWS 225 MOD :D

  • @ oliver lutz

    ja ich glaub auch das schießen über das korn mehr spaß macht als mit dem laser, aber ich dachte so just for fun mir das ding eventuell zuzulegen sofern es nicht zu teuer ist!!!

    ich denke der umarexlaser wird sich nicht verstellen da er ja in einem festen gehäuse eingebaut ist. bei dem laser in dem anderen thread handels es sich ja um eine teleskopartige montage die sicherlich sehr empfindlich ist, insbesondere wenn man die waffe ablegt und transportiert.

    ich werd nächste woche mal fragen was das umarexding kostet!

    so long,
    max

  • Aber ein Laser Sight mit Weaverprofil ist doch auch ohne Weaverschiene schon verboten, oder ? Oder kann man solch ein Laser Sight auch noch anders sinnvoll benutzen als an einer Waffe ? Bei Taschenlampen geht es, bei Nachtsichtgeräten auch. Aber bei einem Lasersight zweifel ich da doch sehr. Kann mir mal jemand einen Link geben wo das in Deutschland zu kaufen wäre, da dies nach der Aussage von einzelnen hier im thread angeblich in Deutschland möglich ist ?

  • Zitat

    Original von Turboman
    Also die User im IWOE Forum wissen sicher eine Antwort darauf.

    Ich finde, daß man solche Laserpointer auch in Deutschland zulassen sollte, aber nur an freien Waffen. Also solche die nur für Freizeit und sportliche Zwecke dienen.

    Auf "richtigen" Waffen sehe ich keine Notwendigkeit für so ein Teil. Außer für Behördliche Einsätze.

    mfg Thomas

    Es gibt auch bei Freizeitwaffen keine "Notwendigkeit" für Laserpointer, ebensowenig wie bei Behördenwaffen. Dennoch ist das Verbot nicht zu rechtfertigen und sollte deshalb generell fallen, genauso wie das Lampenverbot. :ban:

    FWR 27745

    Gun control is the theory that a woman found dead in an alley, beaten, raped and strangled to death with her own pantyhose is somehow morally superior and preferable to that same woman, alive in that alley, explaining to a police officer how her dead assailant got a bullet in the chest.

  • Hallo ich bin neu hier :new11: möchte dazu nur sagen, das wir in Österreich noch nicht soooo ein strenges Waffengesetz haben. Ich habe auch eine Beretta (Co2) aber ob ich mir so ein "Ding" montiere? Mal gucken :johnwoo:

    Gruss Eraser

    ...take it easy

  • Zitat aus dem IWÖ Forum von FSchmidt, einem Polizeibeamten.

    Zitat

    Laserpointer ist nicht verboten! Daher erlaubt.
    Glock verkauft für seine Modelle ein gutes preisgünstiges Modell für Schienenmontage (ich glaube Weaverschiene). Man kann auf Scheinwerfer, Scheinwerfer mit Laser oder nur Laser stellen. Eigentlicher Wert der Sache liegt im taktischen Schießen wie z.B. bei der Exekutive. Ich kenne keinen Bewerb bei dem ein Laser erlaubt wäre.

    Ich hab mein Ding auf 25 m Punkt eingestellt (2 Einstellschrauben). Zum taktischen Schießen kann man beim Glock den Laser mit dem Finger ganz kurz oder fix einschalten.

    Ein ähnlicher Gesetzespunkt bezieht sich allerdings ausschließlich auf Gewehrscheinwerfer - die sind verboten. Da Faustfeuerwaffen keine Gewehre sind, ist der Scheinwerfer aber für Kurzwaffen erlaubt.

    Von daher dürfte wohl alles geklärt sein.

  • Zitat

    Original von Turboman
    Anders gesagt, wenn sie erlaubt wären, wäre jeder in Ö der sich ein RED Dot kauft blöde.

    Das war leider ein blöder Gedanke, denn mit nem RD zeilt es sich wesentlich besser als mit nem Laser. Ein Laser ist nur dafür gedacht, daß Du die Waffe nicht in die Sichtlinie halten musst, sondern aus jeder Position schiessen kannst. Aber bei hellem Licht oder schlechter Oberfläche des Ziels kannst Du nen Laser vergessen.

  • so, hab gerade mit mienem BüMa telefoniert.

    den laser von umarex gibt es im moment nur für die cp88, kommt aber für die beretta Mitte bis Ende Juni!

    preis € 49,90

    ;D

  • dieses "interessante" und vorallem "logische" gesetz geht übrigens auf irgendeine uralte jägerzeit ind diesem land zurück. damals war es verboten, sein jagdziel in irgendeiner weise anzuleuchten, da tiere (bekannt aus dem straßenverkehr) dazu neigen stehenzubleiben, wenn sie angestrahlt werden.
    was das gesetz allerdings heute noch im gesetzestext zu suchen hat, kann ich euch auch nicht sagen; daß kann wahrscheinlich auch sonnst niemand in diesem land ;D

  • Erstens, lass alte Threads in Frieden oder Unfrieden ruhen...

    Zweitens, da Du es wohl noch immer nicht kapiert hast: Sowas wirst Du in D nicht finden weil schwer verboten. Genauso wie Lampen. PUNKT

    Pitschi Patschi Klitschi Klatschi - klatscht doch einer Mal die Türe zu...