Führen in der Öffentlichkeit?

Es gibt 136 Antworten in diesem Thema, welches 27.069 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (20. Juli 2004 um 13:07) ist von SchakalX.

  • ich hoffe dass sich der mann vom landratsamt morgen meldet, dann werden wir ja sehen...
    ich finde diesen thread eigentlich nicht dumm, unnütz oder nervend. die frage war einfach formuliert und wohl in der hoffnung auf eine ebenso einfache antwort. dass hier dann doch solche antworten kommen die [BLINK]ausdrücklich nicht[/BLINK] gewollt waren find ich da schon eher nervend :(

    15 Millionen Dollar sind kein Geld! Geld holt man sich am Bankautomaten, damit kauft man Lebensmittel. Aber 15 Millionen Dollar sind ein Motiv mit einem Universaladapter daran, mein Junge!
    Zitat aus "The way of the Gun"

  • Zitat

    Original von harhuettne
    Trotzdem, überlegt mal, was es über euch aussagt, wenn ihr fragt, ob ihr theoretisch eine Waffe offen durch die Stadt tragen dürft.


    Nur, dass nicht jede Diskussion ein Griff nach den Sternen sein muss.

    Es gibt wahrlich Wichtigeres über das man sich aufregen kann, die Enthauptung des amerikanischen Gefangenen beispielsweise.
    Ich wüsste nicht, was gegen Gesprächsthemen wie dieses hier sprechen könnte, zumal es in der Vergangenheit auch viele unsinnigere
    Dinge gab, über die man sich wunderbar unterhalten konnte.

    So manch einer hat eben sein Vergnügen daran, derartige "Lächerlichkeiten" ernsthaft (?) zu durchleuchten...so what, buddy? :ngrins:

    Der meiste Müll hier ging ohnehin nicht vom eigentlich Thema aus, sondern von den
    unpassenden Einwürfen einiger Leute, die den Sinn dieses Threads verpeilt haben.


    Gruß
    Bambusbieger

  • harhuettne

    Hmm, Du hast folgende behauptung aufgestellt, welche definitiv falsch ist und welche ich nur allzugerne korrigiert habe.

    Zitat

    Fakt ist: Das offene Tragen einer SSW stellt eine Erregung öffentlichen Ärgernisses dar und wird auch entsprechend geahndet werden.

    Ich wollte Dir damit nicht auf den Schlips treten, aber mir kamen da gleich ein paar Bilder in den Kopf wie man es doch noch zu einem öffentlichen Ärgernis machen könnte.

    Außerdem hast Du doch mit angefangen mit dem technischen Begriff des öffentlichen Ärgernisses. Deshalb bitte nicht beschweren, wenn ich es noch etwas technisch ausschmücke und ein paar Parargraphen dazu nenne. Belegen lässt sich bei solchen Threads eben nur etwas mit eben diesen und nicht durch bloße Spekulation, wie Du es getan hast.


    Und blöd finde ich die Frage auch nicht. Das hier so lange rumgeraten wird zeigt doch schon, dass viele sich mit dieser Thematik nicht auskennen. Ebenso logisch könnte es nämlich auch sein, dass eine SSW nur offen geführt werden darf. In den USA dürfen scharfe Waffen ja grundsätzlich auch nur geführt werden, wenn man sie deutlich sichtbar trägt. Dient in gewisser Weise nämlich dem Schutz seiner Mitmenschen. Es wird sich einer zweimal überlegen, ob er jemanden mit einer Waffe angreift oder ob er es lieber sein lässt. Die Gefahr beim verdeckten Tragen ist nämlich die, dass der Angreifer schnell über den Haufen geschossen wird, wenn er sich entschließt Streit anzufangen.
    Außerdem hat das offene Tragen den Vorteil, dass man die SSW schnell ziehen kann, wenn man gedenkt, sie in einem Verteidigungsfall zu benutzen. (Effektivität sei mal dahingestellt)
    Ich glaube aber auch nicht, dass jemand großartig Anstoss nehmen würde, wenn ich eine SSW am Gürtelholster durch die Gegend schleppen würde. Wenn ich nämlich nicht zugleich wie der letzte Penner dabei ausschaue könnte ich die Waffe nämlich gerade beruflich nutzen. Das kommt aber immer auf die Situation, Alter des Trägers, Aussehen etc. drauf an. Grundsätzlich sieht das aber immer nach Mr. Wichtig aus. Ich kenne eine Menge Staatsanwälte und Kripobeamte, welche beruflich ständig eine Waffe mit sich führen. Da wird aber immer versucht diese vedeckt zu tragen. Gerade weil man sich sonst irgendwie dämlich dabei fühlt.

    Gruß
    Mr. Lomax

    Einmal editiert, zuletzt von Mr. Lomax (13. Mai 2004 um 18:43)

  • Aalso, der Mann hat geantwortet. und hier die antwort:

    Sehr geehrter Herr R*,
    die von Ihnen gestellte Frage zum offen sichtbaren Tragen von Waffen aufgrund einer Berechtigung dafür entbehrt einer nicht unerheblichen Problematik. Nach der vorliegenden Regelung des Gesetzeswortlauts bezieht sich das erlaubte Tragen nicht auf die Forderung nach "Verdecktheit"; wie Sie aber richtig vermuten, könnte es aber bei dieser Handhabung zu Mißverständnissen in jeder Hinsicht kommen! Zum Einen liegt den Waffenbehörden derzeit immer noch keine Verwaltungsvorschrift zum Vollzug des neuen Waffengesetzes vor, die z.B. Auflagenpunkte vorgeben könnte, daß ...beim erlaubten Tragen von Waffen diese nur verdeckt zum Zwecke des Einsatzes bei Abwehr von Gefahren von Leib und Leben bereitgehalten werden dürfen.....und zum Anderen entspricht das "offene Tragen" von Schußwaffen nicht den Lebensumständen und der Historie in der Bundesrepublik Deutschland. Es wird dabei nicht verkannt, daß von einem offen sichtbaren Waffentragen eine gewisse Schutzwirkung ausgehen kann (sh. Polizei, Geldtransport- und Wachfirmen), jedoch dürfte dies' nur im Zusammenhang mit einer Uniformierung und damit einer Kennzeichnung als Funktionsträger im Sicherheitsbereich zu sehen bzw. zu erklären sein. Festgestellt werden kann, daß es über den Wortlaut des Waffengesetzes nicht automatisch verboten ist Waffen (also auch Gas-/Schreckschußwaffen) "offen" zu tragen, jedoch ist z.B. tatsächlich die Wechselwirkung zu anderen gesetzlichen Vorschriften (Strafgesetzbuch usw.) zu beachten, die im konkreten Einzelfall zu Problemen führen kann. Es ist auch zu bedenken, daß bei einer Vielzahl von begegnenden Personen in der Öffentlichkeit bedrohliche Assoziationen durch ein offenes Waffentragen hervorgerufen werden und die damit letztlich zu einer Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung führen könnten. Als Resümee können wir Ihnen nur dringend raten von einer solchen "offenen Trageweise" unbedingt Abstand zu nehmen, da im Einzelfall andere Kriterien als die waffenrechtliche Zulässigkeit zur Beurteilung hergezogen werden, wie von Ihnen ja auch bereits angedacht.

    für mich liest sich das so:
    1. es ist prinzipiell erlaubt, mann muss aber die wechselwirkung zu anderen gesetzen beachten. (kompliziert)
    2. man sollte es lieber lassen, aus gründen die hier ja schon zigmal genannt wurden

    hoffe diese antwort ist für euch :direx: ALLE aureichend...

    so long
    Schakal

    15 Millionen Dollar sind kein Geld! Geld holt man sich am Bankautomaten, damit kauft man Lebensmittel. Aber 15 Millionen Dollar sind ein Motiv mit einem Universaladapter daran, mein Junge!
    Zitat aus "The way of the Gun"

  • Zitat

    Original von ivtu
    Unter "Führen ind der Öffentlichkeit" ist generell das "verdeckte tragen am Körper mit schnellem Zugiff" zu verstehen.
    Aber wer den KWS besitzt und sich nicht sicher ist kann es ja mal ausprobieren ;) *lol*
    Bitte dann die Erfahrungen hier posten :crazy2:
    Gruß
    Ralph

    gibt es Computer im Gefängnis ;)

  • Zitat

    Original von HWJunkie

    Um es auf den Punkt zu bringen:

    Waffenrechtlich im Prinzip erlaubt, aber im Rahmen der öffentlichen Ordnung nicht.


    Stefan

    Genau, deswegen darf man sie auch zuhause tragen "offen". Das Gelende gehört ja mir und ist kein Teil der Öffentlichketi

    jens

  • Die Behauptung, daß man in den USA Waffen nur unverdeckt führen darf ist sicherlich nicht richtig. Weshalb werden denn viele kleine Schußwaffen dort extra damit beworben, daß sie sich bestens zum verdeckten Tragen eignen? Handeln etwa die zahlreichen Frauen, die dort Waffen in der Handtasche mit sich rumschleppen gesetzeswidrig? Nene, in gleichem Maße wie ich mich in diesem Thread bereits ins Reich der Spekulation begeben habe tust du das jetzt genauso.

    Der Begriff der "Erregung öffentlichen Ärgernisses" war von mir keinesfalls als Fachjargon gemeint, in dem Zusammenhang fiel mir das eben grade ein. Wie man an der Antwort des Beamten aus dem Landratsamt sehen kann, wird allerdings von einer Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gesprochen - so hab's auch ich gemeint. Daß der Begriff "Erregung öffentlichen Ärgernisses" tatsächlich nur für sexuelle Delikte gilt war mir nicht bekannt.

    Daß das offene Tragen durchaus bestraft werden kann zeigt der letzte Satz der Antwort, wo darauf hingewiesen wird, daß im Einzelfall andere Kritierien als die waffenrechtliche Zulässigkeit zur Beurteilung herangezogen werden. Sprich: Du wirst dann nicht wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz belangt, sondern eben wegen eines Verstoßes gegen irgendein anderes Gesetz, das dann der Staatsanwalt feststellt. Toller Unterschied... :new16:


    Gruß,
    harhuettne

    It's the same old tune, fiddle and guitar
    Where do we take it from here?
    Rhinestone suits and new shiny guns
    We've been that same way for years

  • Nun, für die gesamte USA wird es wohl nicht gelten. Aber zumindest für einige Staaten. Wie Du diesem Text entnehmen kannst wurde in Texas vom Herrn Bush zu seinen Gouverneurszeiten das Recht auf unverdecktes Führen erst eingeführt.
    http://www.nadir.org/nadir/periodik…2000/23/21b.htm
    Wie es in den anderen Staaten aussieht kann ich nicht sagen. Auch weiss ich nicht, ob jeder Staat dort sein eigenes Waffenrecht hat oder ob es sich wie in Deutschland um Bundesrecht handelt. Für die USA dürfte aber eher ersteres gelten. Nicts desto trotz dürfte es immer noch Staaten geben die ein offenes Tragen in der Öffentlichkeit vorschreiben. Für die Vergangenheit gab es dort entsprechende Gesetze definitiv.

    Das ein Verstoss gegen die öffentliche Ordnung angenommen werden kann habe ich ja schon eingeräumt. Verstöße gegen die öffentliche Sicherheit sehe ich aber keine. Auch hat der Herr vom Landratsamt auch keine Beispiele genannt. Hat wohl wie ich keine anderen Gesetze gefunden, welche mir das offene Tragen verbieten. Und darum ging es hier doch die ganze Zeit. Aus waffenrechtlicher Sicht spricht nichts gegen ein offenes Tragen und es war nun daran zu suchen, ob man sich anderweitig dadurch strafbar machen könnte. Da gibt es aber m.E. nach nichts. Zumindest fällt mir rein gar nichts ein (sowohl StGB als auch Nebengesetze).

    Und wenn man schon von Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung spricht, dann sollte man auch wissen was diese Begriffe bedeuten und wo sie zur Anwendung kommen bzw. welche Konsequenzen sich daraus ergeben. Ich habe oben schon angedeutet, dass ein Verstoss gegen die öffentliche Ordnung keinen Schdaden für einen selbst mit sich bringt und gegen die öffentliche Sicherheit vorliegend nicht verstoßen wird, weil eben keine Gesetze verletzt werden.

    Der Herr vom Landratsamt schreibt auch teilweise absoluten Unsinn. So meint er, dass Verwaltungsvorschriften erlassen werden könnten, welche ein verdecktes Führen vorschreiben. Das absurde dabei ist, dass mir keine Behörde wirksam ein verdecktes Führen vorschreiben kann, weil es in einer Verwaltungsvorschrift steht. Verwaltungsvorschriften sind reines Innenrecht einer Behörde, welche keinerlei Außenwirkung entfalten können oder dürfen. Durch Rechtsverordnungen mag das Möglich sein jedoch auch wieder nur auf Bundesebene, da das Waffenrecht Bundesrecht ist und kein Landesrecht. Von daher ist die Aussage zu den Verwaltungsvorschriften absolut falsch.

    Aber positiv anzuerkennen ist, dass er sich wenigstens bemüht hat. Eine klare Aussage dazu abzugeben ist aber auch schwierig, da eine rechtliche Beurteilung situationsbezogen abgegeben werden muss. Wenn man aber nur die Waffe offen trägt und pfeifend durch die Gegend läuft ist daran rein gar nichts auszusetzen. Gehe ich aber dann wieder in eine Bank und möchte mein Konto überziehen, während der Bankangestellte dies ablehnt und ich meine Hand dann auf den Griff meiner Gürtelgeholsterten Waffe lege sieht das natürlich wieder anders aus. Obwohl dann der strafrechtliche Vorwurf aber auch hier nicht auf die offen geholsterte Waffe abzielt, sondern die Handlung "Hand geht zur Pistole" bestraft wird.

    Gruß
    Mr. Lomax

  • Das Waffenrecht in den USA wird soviel ich weiß von den einzelnen Staaten geregelt, ist also keine Bundesangelegenheit. Es gibt sogar Staaten, wo das Tragen von Waffen ganz verboten ist (z.B. Washington DC). Seltsam, da das eigentlich mit der Bill Of Rights (den ersten 10 Amendments) nicht konform ist, da dort vom Recht, Waffen zu tragen, die Rede ist.

    Es ist aber schon lustig, daß du einen einzigen Staat kennst, wo einst das verdeckte Tragen verboten WAR (ein Gesetz, was offenbar aus alten Wildwest-Zeiten stammt). Die amerikanische Gesellschaft ist pervertiert genug, aber in offen Waffen durch die Gegend zu schleppen ist einfach nur bescheuert... ich persönlich würde nur ungern Passanten mit geholsterte Knarren begegnen. Wär mir unangenehm.

    Jedenfalls: Du selbst kennst keinen einzigen Staat, wo heute solch eine Vorschrift existiert, behauptest aber, "in den USA ist verdecktes Tragen verboten". Ich bezweifle, daß es noch irgendwo so ein Gesetz gibt, und wenn, wird es wohl keinen interessieren, ungefähr so wie die Vorschrift, daß ein Mann mit einer rote Fahne vor einem Auto herlaufen muß, wenn eine Frau selbiges steuert, die heute noch in Alabama gilt, aber eben mehr keinen interessiert und nur aus Faulheit noch nicht aus den Gesetzbücher gestrichen wurde.

    Auf den Rest, also das, worum es in diesem Thread eigentlich ging, mag ich jetzt nicht mehr eingehen, da mich das einfach nicht weiter interessiert. Die Antwort dieses Beamten erscheit mir jedenfalls sinnvoll. Auch wenn du das aufgrund des Begriffs "Verwaltungsvorschrift" anders siehst.


    Gruß,
    harhuettne

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  • In den meisten Staaten der USA braucht man für das verdeckte Tragen eine sogenannte "carry concealed license".
    Die ist in der Regel aber sehr einfach zu bekommen. Entweder man kauft sie sich beim ortsansässigen Sheriff, oder man macht einen eintägigen Lehrgang mit.
    Gruß
    Ralph

  • @ ivtu :new11: Prima, da kennt sich aber einer aus ! Hab mich schon blöde gegoogelt. Ich wusste doch, dass man nicht ohne weiteres dort die Waffe versteckt tragen darf.

  • Na also, es dürfen also sehr wohl Waffen verdeckt getragen werden, man muß sich halt nur irgendnen Wisch besorgen, der anscheinend ja auch nicht so wahnsinnig schwer zu kriegen ist.

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  • Aber es ist eine Ausnahme vom Grundsatz, dass die Waffe offen zu tragen ist. Und grundsätzlich ist es eben dann wohl nicht erlaubt und was anderes hab ich doch auch gar nicht geschrieben. Und ob es in allen Bundesstaaten so ist, dass sei mal dahin gestellt.

    Einmal editiert, zuletzt von Mr. Lomax (13. Mai 2004 um 18:48)

  • Is ja eigentlich auch wurscht... :crazy2:

    It's the same old tune, fiddle and guitar
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    We've been that same way for years

  • Zitat

    Original von Back Jack
    Hallo,

    genau so ist es man darf die Waffe trotz Waffenschein nur
    verdeckt führen, egal ob es eine Schreckschußwaffe oder
    eine "scharfe Waffe" ist.

    Gruß Fred

    Das kann so pauschal aber irgendwie auch wieder nicht stimmen. Ich sehe hier tagtäglich private Sicherheitsdienste, Geld- und Wertboten mit offen gehlosterter Waffe, und die haben sicher keine Hoheitsrechte wie Polizei, BGS und Co.

  • Zitat


    Das kann so pauschal aber irgendwie auch wieder nicht stimmen. Ich sehe hier tagtäglich private Sicherheitsdienste, Geld- und Wertboten mit offen gehlosterter Waffe, und die haben sicher keine Hoheitsrechte wie Polizei, BGS und Co.

    Zitat

    ....offen sichtbaren Waffentragen eine gewisse Schutzwirkung ausgehen kann (sh. Polizei, Geldtransport- und Wachfirmen), jedoch dürfte dies' nur im Zusammenhang mit einer Uniformierung und damit einer Kennzeichnung als Funktionsträger im Sicherheitsbereich zu sehen bzw. zu erklären sein.....

    liest hier eigentlich noch wer???

    15 Millionen Dollar sind kein Geld! Geld holt man sich am Bankautomaten, damit kauft man Lebensmittel. Aber 15 Millionen Dollar sind ein Motiv mit einem Universaladapter daran, mein Junge!
    Zitat aus "The way of the Gun"

  • Also ich muss auch noch meinen Senf :nuts: dazu geben:

    Ein bekannter von mir der wie ich gerne Moppet fährt is letztens hecktisch weil er in eile war mit aufgesogenen Moppethelm aus dem Haus um direckt auf sein Moppet zu springen und zur arbeit zu fahren. Leider war in selben Augenblick eine Sicherheitsfirma gerade dabei Geld zu verladen. Die haben den mit seinem Helm gesehen und sofort die 375er Colt Pyhthon gezogen :crazy3: und ich meine nicht die von Umarex :n17:. Er konnt zum glück alles schnell klären aber dat hätte auch ins auge gehen können ( oder in den bauch kommt auf den Schützen an :ngrins:) Also könnt Ihr euch ja vorstellen wenn die Wachleute einen mit der offengetragenen Wumme erblicken was dann los is wenn die schon bei nem Moppethelm blank ziehen :(

  • nu ja, ich persönlich find jemanden mit Schwarzem Helm mit schwarzem Visier, der sich auch noch auffällig bewegt bedrohlicher wie jemanden in Zivil mit einer geholsterten Waffe.

    Übrigens find ich die Antwort des "mann vom landratsamt " schon bemerkenswert.
    Ist sie doch sehr sachlich und mit vernünftigen Argumenten geführt.
    Man spürt, daß die Antwort nicht nur mal eben so hingeschrieben wurde.
    Da steckt viel Überlegung hinter. Ist leider nicht mehr so selbstverständlich.
    Mein Respekt.

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • l

    SSWs: Reck Miami 92F vernickelt, Reck Miami 92 und 2X ME 38 Compact 1X vernickelt
    Softairs: CA SLR 105 A1, HFC M92 CO2, ASG R-357, Mossberg M500 und eine billige Umarex Navy Commando
    Sonstiges: Recurvebogen, "Panzer II"-Armbrust und ne Schleuder

    Einmal editiert, zuletzt von XXL (6. Juni 2005 um 01:20)