Vorderlader

Es gibt 35 Antworten in diesem Thema, welches 15.568 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (16. März 2005 um 17:26) ist von OnkelFelix.

  • hi Leute,

    Es gibt KEINE Vereinspflicht in Deutschland.
    Es gibt, wenn ich das SprengG richtig lese auch KEINE Mindestzeit, die man irgendwas gemacht haben muss.
    Auch im brandneuen Buch zur Fachkundepruefung nach dem Sprengstoffgesetz (von Klaus Oswald) steht KEINE zeitliche Einschraenkung drin, abgesehen dsvon, dass die Erlaubnis i.d.R. fuer 5 Jahre erteilt wird. Aber das ist ja was anderes.

    Es gibt aber Rechtschutzversicherungen fuer den Fall, dass Sachbearbeiter das anders sehen sollten.
    ;-)i

    Ja, verzeihlich ist der Großen Übermut und Tyrannei,
    Denn zu groß und niederträchtig Ist des Deutschen Kriecherei.
    (H.v.Fallersleben und leider immer noch topaktuell)

  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Sprengstoffgesetz (SprengVwV):
    (Auszug)

    Es lief´re seine Waffen aus / Ein jeder bei dem Gildenhaus.
    Auch Munition von jeder Sorte / Wird deponiert am selben Orte.
    Vertrauet Eurem Magistrat, / Der fromm und liebend schützt den Staat
    Durch huldreich hochwohlweises Walten / Euch ziemt es, stets das Maul zu halten. (H.Heine 1854)

    Einmal editiert, zuletzt von Völker (21. Januar 2004 um 10:05)

  • darüberhinaus muss man noh einen geeigneten lagerort für
    das pulver nachweisen können, der raum darf nicht von jedem begehbar sein, muss als druckausgleich ein fenster haben, das pulver muss in einem tresor lagern und ein vorschriftsmässiger feuerlöscher gehört auch dazu.

    wird geprüft. mietwohnungen scheiden übrigens fast immer aus.

    tip:

    pulver auf dem schiesstand vom verein beziehen. dann braucht man auch keinen schein, ne halbwegs vernünftige repro kostet knapp unter 200 euro.
    für den anfang reicht das.

  • robur:
    Das kenne ich anders - wohne (bislang) auch in einer Mietwohnung.

    Schau mal in die aktuelle "Bekanntmachung der Neufassung der Zweiten Verordnung zum Sprengstoffgesetz Vom 10. September 2002" (die alte Lagerrichtline - SprengLR 410 - ist damit außer Kraft gesetzt worden). Da findest du genaue Angaben, wie Du kleine Mengen an Pulver lagern darfst:
    - unbewohnter Raum (zur Not auch Bad!)
    - hat der Raum kein Fenster (Druckenlastungsfläche), halbiert sich die Lagerhöchstmenge
    - Pulver muß in ein fest verschlossenes Behältnis aus Stahlblech oder Holz (genaue Angaben dazu sh. Verordnung), Behältnis muß besonders gekennzeichnet sein ("Explosiv")
    - geeignete Löschvorrichtungen (Feuerlöscher) müssen vorhanden sein.
    - etc.pp.

    Aber nichts, was sich nicht auch in einer Mietwohnung machen ließe.

    Verordnung

    Das Beziehen von Pulver auf dem Stand - auch wenn es evtl. gemacht wird - ist IMHO durch das SprengG nicht möglich (illegal!!!), da
    1) der Erwerber eine Erlaubnis nach §27 SprengG haben muß (Überlassung an andere ist eine Straftat!, nicht blos OWI!)
    2) bei Besitz dieses grünen Heftchens jeder Erwerb dort eingetragen werden muß (das wird aber übersichtlich, wenn dort 50 x 10 g eingetragen werden)
    3) der Verein erst mal das Pulver haben und lagern muß.

    Einzige legale Möglichkeit des VL-Schießens für Personen ohne §27-Erlaubnis: Jemand mit Erlaubnis läd die Waffe und übergibt sie dem Schützen, da loses Pulver=SprengG, geladene Waffe=WaffG.

    Btw: Die Dauer von 6 Monaten (steh nicht im SprengG sondern nur in der Verwaltungsvorschrift, ist also für den Bürger nicht bindend, aber für den Sachbearbeiter) im Verein bezieht sich nicht auf das VL-Schießen! Als ich meinen Schein bekommen habe, hatte ich noch nie einen Schuß mit VL abgegeben, ausgenommen den einen beim Lehrgang.

    Es lief´re seine Waffen aus / Ein jeder bei dem Gildenhaus.
    Auch Munition von jeder Sorte / Wird deponiert am selben Orte.
    Vertrauet Eurem Magistrat, / Der fromm und liebend schützt den Staat
    Durch huldreich hochwohlweises Walten / Euch ziemt es, stets das Maul zu halten. (H.Heine 1854)

    Einmal editiert, zuletzt von Völker (21. Januar 2004 um 11:21)

  • In Köln gab es mal mitte der 80er
    Jahre so einen Fall. Eine durchgeknallte Studentin der theologischen Fakultät hat mit mehreren!! Vorderladern bewaffnet auf Ihren Professor geschossen.....

  • kann mal bitte wer was über die nur zündhütchen waffen bezüglich energie und präzision schreiben.
    wenn die frei sind undspass machen brauch ich auch eine :crazy2:

  • Zitat

    Original von PHR3AK
    kann mal bitte wer was über die nur zündhütchen waffen bezüglich energie und präzision schreiben.
    wenn die frei sind undspass machen brauch ich auch eine :crazy2:


    Guckst Du:

    http://www.muzzle.de/N5/Vorderlader…ut_pistole.html

    ...Das Schießen mit diesen Zündhütchen ist ausschließlich auf geeigneten Schießständen erlaubt. Eine Verwendung außerhalb der Schießstätten, also Beispielsweise im eigenen Keller oder der Garage, sind strafbar.

    gunimo

  • Zitat


    Ok, wer sich einen Zündnadelrevolver leisten kann, braucht niemanden überfallen...

    Mit 3000Euro bist du schon dabei! *lol* :))

    FWR 27745

    Gun control is the theory that a woman found dead in an alley, beaten, raped and strangled to death with her own pantyhose is somehow morally superior and preferable to that same woman, alive in that alley, explaining to a police officer how her dead assailant got a bullet in the chest.

    Einmal editiert, zuletzt von DocArnie (24. Januar 2004 um 20:44)

  • Zitat

    Original von gunimo
    ...Das Schießen mit diesen Zündhütchen ist ausschließlich auf geeigneten Schießständen erlaubt. Eine Verwendung außerhalb der Schießstätten, also Beispielsweise im eigenen Keller oder der Garage, sind strafbar.
    gunimo

    also frankonia verkauft sie zum "übungsschiessen auf dem dachboden" und die nachfrage bei meinem waffhändler ergab auch die information, dass die dinger wie ld-wff behandelt werden (wegen der geringen geschossenergie) kannst du bitte mal ins detail gehen, was die gesetzliche lage angeht?
    danke
    ron

  • Zitat

    Original von pantau

    also frankonia verkauft sie zum "übungsschiessen auf dem dachboden" und die nachfrage bei meinem waffhändler ergab auch die information, dass die dinger wie ld-wff behandelt werden (wegen der geringen geschossenergie) kannst du bitte mal ins detail gehen, was die gesetzliche lage angeht?
    danke
    ron

    Das Thema hatten wir schon mal. Die "SUCHEN"-Funktion fördert u. a. dies an den Tag. Die Aussage des Users "umeisen" ist dabei besonders interessant, da es sich bei ihm um einen Rechtsanwalt handelt. Allerdinsg bezieht sich das ganze noch auf die alte Gesetzgebung.

    https://www.co2air.de/wbb2/thread.php?threadid=3796

    gunimo

  • Zitat

    Original von gunimo
    Das Thema hatten wir schon mal. Die "SUCHEN"-Funktion fördert u. a. dies an den Tag.
    https://www.co2air.de/wbb2/thread.php?threadid=3796

    gunimo

    danke für den link. manchmal kommt man bei den ganzen suchmaschinennicht auf den richtigen suchbegriff oder vergisst, dass man in diesem faden selbst gepostet hat.. allerdimgs bezweifle ich, anwalt hin oder her, diese aussage immernoch. auch bei diesem faden finde ich die genaue gesetzgebung noch nicht. die aussage ist für mich nachwievor nicht überzeugend.
    grüsse
    ron

    2 Mal editiert, zuletzt von pantau (27. Januar 2004 um 21:43)

  • Kann noch vieleicht jemand den ganzen Prozess verständlich darstellen!

    Ich habe mich schon rumerkundigt ohne Ende!

    Ergebniss

    1. Unbedenklichkeitbescheinigung-kein Prob aber evt. teuer
    2. Sachkundelehrgang (einen Tag) -ebenfalls kein Problem
    2. Bedürftnis (wobei hier unklar ist wie hier der Nachweis gehandhabt wird, Schiessbuch? oder reine Mitgliedschaft im Verein (lg schiessen bsp), Dauer der Mitgliedschaft?)
    Ich habe irgendwo gelesen das es nach neuem WffG keine Mindestmitgliedszeit mehr gebe. Mitgliedschaft in Verein reicht? (oder in der initiative Schwarzpulver(hier aber trotzdem 6mon))

    gerade da sehe ich das Problem, da SP schiessen fast nirgendwo regelmässig betrieben wird fällt es auch schwer regelmässig zum Schiessen zu kommen!?


    Übrigens gibt es solche Regelungen im gesamten benachbarten Ausland nicht.............es ist wie immer ................. :(

  • Ganz einfach einen Verein suchen in dem Schwarzpulver geschossen wird. Die Schützenbrüder oder der Vorstand des Vereins sagen dir dann schon was Du wann beibringen mußt. Der Verein sorgt dann auch dafür, daß du den entsprechenden Bedürfnisnachweiß zur Vorlage bei der Behörde bekommst, wenn Du regelmäßig trainierst. ;)

    Gruß,

    Jürgen

  • also die conneticut pistole find ich nicht so gut. tendiere eher zum remington rider derringer.

    also ich schieße nur vorderlader ( bzw. schwarzpulverwaffen ). habe die unbedenklichkeitsbescheinigung bei der zuständigen behörde ( kreispolizeibehörde ) beantragt, dann damit wurde ich zugelassen um am lehrgang teilzunehmen.dort hab ich wiederrum nen zeugnis bekommen.mit diesem wieder zur behörde und antrag auf erwerb von sp anmelden.formular ausfüllen und ne gute woche warten.und da war ich noch nicht im verein.muss man auch nicht, wenn man mit der vereinsmeierei nix am hut hat.mit dem grünen erwerbsheftchen kann ich nun sp kaufen..in 5 jahren hab ich mal 10 kg beantragt..und ich denke das wird sehr knapp, die müssen bald was bei der menge nachtragen bei mir :crazy2:

    (editiert: bitte keine Werbe- oder Spam-Links in der Signatur!)

    Einmal editiert, zuletzt von OnkelFelix (16. März 2005 um 17:27)