Wenn du eine Herstellerlaubnis hast beinhaltet diese
auch die Besitzerlaubnis - unabhängig von einem F.
Das Problem stellt sich also gar nicht!
Ganz unabhängig davon darfst du dann als Hersteller
auch selbst ein F anbringen. Das Beschußamt ist nicht
erforderlich; unter keinem denkbaren Umstand.