Nagelpistole gekauft

Es gibt 14 Antworten in diesem Thema, welches 1.592 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (22. Februar 2024 um 06:40) ist von Muehlix.

  • Guten Abend,

    ich war länger nicht mehr aktiv hier und mir fiel eine Nagelpistole in die Hand womit Nägel verschossen werden, die in der Zündladung integriert sind. Gab es zwischenzeitlich Gesetzesänderungen, die das illegal gemacht haben? Das Teil ist günstig, hat keine Beschusszeichen, sonst auch keine Zeichen etc. Halt ein totales Chinagerät, was bei Amazon zu kaufen ist. Auch die Nägel/Munition kommen in einer Chinapappschachtel.

    (Bildquelle - Amazon)

  • Ist ein Werkzeug und hat keinen Lauf, das sollte daher nicht unter das WaffG fallen. Schießt ja auch nicht wirklich, sondern treibt den Nagel nur rein. Daher fällt auch die Eigung weg, "die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen".

    Ist aber nur meine Einschätzung.

  • Es ist keine Schusswaffe, das ist richtig. Aber nicht weil es keinen Lauf hat, denn den hat es nach meiner Ansicht schon. Nach dem WaffG ist ein Lauf ein fester, rohrförmiger Gegenstand, der den Geschossen (in diesem Fall Nägel) ein gewisses Maß an Führung gibt und das ist schon bei zweifacher Kaliberlänge der Fall.

    Aber die Bestimmungen Angriff/ Verteidigung, Sport/Spiel, Jagd, etc. passen nicht.

    Dafür ist es wahrscheinlich ein den Schusswaffen gleichgestellter Gegenstand nach Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 1.2.2, weil es ein "Befestigungsgerät mit Treibladung" ist.

    Ich kenn mich mit den rechtlichen Vorgaben dazu nicht aus, würde aber genau deshalb auf den Kauf von so einem Chinateil bei Amazon verzichten, um nicht freundliche Post vom Zoll, wegen Einfuhr von illegalen Dingen zu bekommen.

    Wenn ich ein Bolzenschussgerät bräuchte, würde ich im Fachhandel kaufen, das kann im Endeffekt deutlich billiger sein, als der billige China-Kaufpreis beim großen Fluss plus Anwalts- und Gerichtskosten im schlimmsten Fall. Und die Zuverlässigkeit bleibt auch erhalten.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Es gilt aber dennoch die Tatsache, dass es ein Werkzeug ist (Zweckbestimmung). Hab noch keinen Dachdecker mit WBK gesehen.

    Zitat

    Aber nicht weil es keinen Lauf hat, denn den hat es nach meiner Ansicht schon. Nach dem WaffG ist ein Lauf ein fester, rohrförmiger Gegenstand, der den Geschossen (in diesem Fall Nägel) ein gewisses Maß an Führung gibt und das ist schon bei zweifacher Kaliberlänge der Fall.

    Wo soll der sein? Das Röhrchen mit Nagel und Treibladung ist alles ein Teil (Bild 2). Der Aufbau entspricht exakt einer Patrone: vorne die Spitze des Geschosses, hinten die Treibladung, und eine Hülse, die alles zusammenhält. Die Hülse ist kein Lauf und einen zusätzlichen Lauf hat das Gerät selbst nicht. Die Nagel-"Patrone" schaut vorne raus.

    Aber zugegeben, dass das Teil aus China stammt, kann ein Problem sein. Die Treibladung dürfte dann sicher nicht dem Sprengstoffgesetz entsprechen.

    2 Mal editiert, zuletzt von knuggle (21. Februar 2024 um 10:59)

  • Der "Lauf" wäre das Rohrstück vorne, in dass der Nagel mit der Treibladung eingelegt wird. Allerdings kann man darüber streiten, ob oder ob nicht.

    Nichtsdestotrotz fällt das Teil unter die Definition eines gleichgestellten Gegenstandes und damit unters Waffengesetz.

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  • Eigentlich sollte so ein Teil von der PTB abgenommen sein. Diese Geräte
    bekommen dann ein PTB Stempel im Viereck. Wie das für den privaten
    Bereich gilt, kann ich jetzt nicht sagen. Im Gewerbe gibt es für die Benutzung
    solcher Werkzeuge strenge Auflagen.

  • Grad mal geguckt. Mittlerweile gilt wohl die Kennzeichnung CIP mit einem T für Schussapparate. Das PTB-Zeichen im Viereck galt bis 2014 für Schussapparate. Ergo wird es wohl ein beschusspflichtiges Teil sein. Würde ich nicht aus ausländischen Quellen beziehen.

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  • Schuen dass einer der China Händler irgendwo ein EU Warenhaus hat, viele verschicken aus aus Deutschland direkt vom Container aus. Da gibt's sogar Anlagen zum Schnapsbrennen direkt aus Hamburg/Bremen.

    Das soll keine Aufforderung sein.


    Wie sieht's überhaupt mit den DDR Bolzenschussgeräten aus? Bestandsschutz wie Mopeds und Luftgewehre? Die kann man jedenfalls nur "abfeuern" wenn man den Lauf auf was aufdrückt und die Speicherung betätigt.

    Egal wie dicht du bist Goethe war Dichter

  • Ich meine, mit fremden Geräten nageln ist ja so schon gefährlich und kann den Familienfrieden nachhaltig stören. :P

    Aber das hier wäre mir dann auch zu gefährlich und die Konsequenzen sind schwer einzuschätzen.

    Fördermitglied im VDB Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e.V.

  • Vielen Dank für eure schnellen Antworten, aber ich dachte mir schon, dass das nicht so ganz koscher ist. Darum hatte ich das mal nachgefragt. Bei dem Gerät wird ja ein Nagel aus einem Lauf mit heißen Gasen getrieben. Das hintere Plastikteil vom Nagel verbleibt im Lauf. Der Lauf ist sehr übermassig. Und das war dann was mich etwas irritiert hat.

    Nur die Munition bereitet mir sehr Sorgen, denn da gibt es keinerlei Prüfzeichen auf den Bildern zum nachkaufen.

    Notfalls kann man es ja dann zurückschicken.

    DKMS.de - ich bin dabei, du auch ?

  • Tactical Dad hatte glaube ich gute Infos auf seiner Homepage zu den Geräten. Ich meine, alleine schon zwischen Bolzenschussgerät und Bolzensetzgerät gibts einen erheblichen Unterschied.

  • Nur die Munition bereitet mir sehr Sorgen, denn da gibt es keinerlei Prüfzeichen auf den Bildern zum nachkaufen.

    Notfalls kann man es ja dann zurückschicken.

    Die Munition würde mir genauso viel Sorgen machen, wie das Gerät. Und wenn das Ding aus dem Ausland hier über den Zoll läuft, kannst du es auch nicht mehr zurückschicken, falls der Zoll das Teil moniert.

    Tactical Dad hatte glaube ich gute Infos auf seiner Homepage zu den Geräten. Ich meine, alleine schon zwischen Bolzenschussgerät und Bolzensetzgerät gibts einen erheblichen Unterschied.

    Bolzenschussgerät nennt man umgangssprachlich die Viehbetäubungsgeräte, wie sie im Schlachhof verwendet werden. Mit Bolzensetzgeräten schießt man halt Nägel und ähnliches in Wände, Stahlträger usw.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

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  • Es gibt da jedenfalls zwei Prinzipien, das eine schießt den Nagel direkt wie ein Geschoss und dementsrechend braucht der Nagel eine Abdichtung, beim anderen erledigt das ein Treibkolben, der auf den Nagel drauf haut.