Dummy Verschluss legal oder EWB Pflichtig?

There are 15 replies in this Thread which has previously been viewed 2,121 times. The latest Post (January 15, 2024 at 11:36 PM) was by ulli s.

  • Auf Egun werden immer wieder Dummy Verschlüsse angeboten. Also keine wo mal echt waren und abgeschliffen wurden sondern welche wo wohl Form und Material der echten haben aber keinen Schlagbolzen etc. Zb AR15 Verschlusskopf oder Verschluss einer AK. Sind dieses erlaubt oder fallen sie seit dem Dekowaffen verbot auch unter die EWB Pflicht ?

  • Dürfte auch vom Material etc. abhängen und davon, ob der an eine scharfe Waffe passt. Bei Waffenteilen gilt nicht die Zweckbestimmung des Herstellers/Verkäufers, sondern die tatsächliche Funktion des Teils. Ob etwas ein "Dummy" ist, bestimmt im Zweifel daher immer noch das BKA.

  • Ok danke hab mich halt einfach gewundert was da bei Egun alles so rumgeistert. Diese Teile sind mir einfach paar mal dort schon aufgefallen

    Na was bei Egun nicht alle so rumgeistert.......

    Frage den Verkäufer doch einfach mal, was seine Artikel frei verkäuflich macht und dich vor nächtlichen Besuch der exekutiven Behörden schützt.

    Das ist wie mit dem Feuerwahlhebel für div. Glock's. Der Erwerb und Besitz ist legal(wenn sich da nicht schon etwas geändert hat), es gab aber nur durch den reinen Erwerb unangemeldete Besuche mit Kreuzigung und anschließender auf linksdrehung der eigenen vier Wände. Habe ich jetzt keine Quelle für, ging aber mal vor Jahren durch die Foren.....

  • Sein wir mal Böse: Du hast eine Alt- Deko- Waffe, die Du vor dem Stichtag legal erworben hast, und für die Bestandsschutz gilt. Da war ja immer ein "Deko"- Verschluß dabei - Stoßboden weg, Schlagbolzenkanal verschweißt, und meist auch ein Teil der Verriegelungswarzen weg. Der ist legal.

    Warum auch immer findet die Behörde bei Dir die Dekowaffe und den neuen "Deko - Verschluß". Sie wird Dir zweifelsohne unterstellen, daß Du vorhattest, den Dekoverschluß einzubauen - Auszieher, Schlagbolzen und Stifte sind ja verfügbar. Und jetzt beweise Du mal, das das nie Dein Plan war und Dir nur die Form des Gegenstandes künstlerisch gefallen hat. Da brauchst Du einen ziemlich guten und teuren Anwalt, fürchte ich. Findet man dann noch einen passenden Bohrer bei Dir, war es das.

    Und beim Kauf solcher Artikel im Netz muss ich immer wieder an die Geschichte mit den Ventilen für die HATSAN und Exportfedern - die älteren Forenmitglieder wissen, wovon ich rede - denken. Nee, braucht man nicht ..

  • Die Teile dürfen nicht funktionstüchtig sein und auch nicht durch "normale" Eingriffe funktionstüchtig gemacht werden können.

    Ein Lauf oder Verschluss der zwar die äußere Form der Originale Teile hat, aber eben keine innere Bohrungen, sollte OK sein.

    Dreh/Fräsmaschinen laufen nicht unter "normal", mit dem richtigen Werkzeug könnte man auch eine komplette Waffe selber bauen.

  • Die Teile dürfen nicht funktionstüchtig sein und auch nicht durch "normale" Eingriffe funktionstüchtig gemacht werden können.

    Ein Lauf oder Verschluss der zwar die äußere Form der Originale Teile hat, aber eben keine innere Bohrungen, sollte OK sein.

    Dreh/Fräsmaschinen laufen nicht unter "normal", mit dem richtigen Werkzeug könnte man auch eine komplette Waffe selber bauen.

    So sieht es aus...

    Das Zauberwort heißt "mit normal gebräuchlichen Werkzeugen", oder, "mit haushaltsüblichen Mitteln".

    Beim Feuerwahlhebel für Glock ist es einfach, das kann fast jeder Dummie ohne Werkzeug und es haben ja auch einige gemacht.

  • . Sie wird Dir zweifelsohne unterstellen, daß Du vorhattest, den Dekoverschluß einzubauen - Auszieher, Schlagbolzen und Stifte sind ja verfügbar. Und jetzt beweise Du mal, das das nie Dein Plan war und Dir nur die Form des Gegenstandes künstlerisch gefallen hat. Da brauchst Du einen ziemlich guten und teuren Anwalt, fürchte ich. Findet man dann noch einen passenden Bohrer bei Dir, war es das.

    Das wäre dann straffreie Tatvorbereitung. Es gibt Taten, deren Versuch bereits strafbar ist - illegaler Waffenbesitz bzw. Waffenherstellung gehört nicht dazu. So würde auch ein recht "preiswerter" Strafverteidiger argumentieren.

    In diesem Fall würde das Gericht sagen: Sie sind zu früh gekommen, liebe Staatsanwaltschaft.

    Ansonsten ist es so: Als erlaubnispflichtige Waffe gelten AUCH

    Quote

    1.3.1.7

    vorgearbeitete wesentliche Teile von Schusswaffen... , wenn sie mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen fertiggestellt werden können.

    Allgemein gebräuchlich ist eine Bohrmaschine, aber eine Drehbank zählt NICHT dazu.

    Ich zitiere aus der WaffVwV:

    Quote

    Als allgemein gebräuchlich anzusehen sind z.B. Hammer, Schraubendreher, Zange, Meißel, Durchschlag, Splinttreiber, Feile, Handbohrmaschine auch mit Ständer, biegsame Welle und Schraubstock. Werkzeugmaschinen oder andere Geräte, die nur stationär betrieben werden (z.B. Drehbänke, Fräsmaschinen, Elektroschweißgeräte), sind keine allgemein gebräuchlichen Werkzeuge.

    Das Bohren eines Loches für die Spitze des Schlagbolzens wird sich mit einer Bohrmaschine freihändig machen lassen, das Bohren eines Loches für die gesamte Schlagfeder nebst Bolzen eher nicht. Ein massives Stück Stahl mit der äußeren Form eines Verschlusses ist daher meiner Meinung nach frei, aber wenn nur ein paar wenige Dinge noch getan werden müssen und das ohne "stationäre" Geräte geht - dann ist es ein wesentliches Teil und der Besitz ist erlaubnispflichtig.

  • Sagen wir so ... nur eine Behauptung - die Bohrung mittig im Verschluß bekommt ein guter Bastler auch mit einer Handbohrmaschine im Bohrständer hin. Aber selbst wenn sich hinterher rausstellt, das man das durfte, alles rechtens ist und man kein Pöhser Puhpe ist, wär mir das zu heiß. Zumal man immer davon ausgehen muß, daß staatlicherseits Leute auf solche Auktionen schauen, und gern erst mal irgendwas unterstellen. Und den Streß ist das nicht wert ;)

  • So lange man da nicht illegal dran herum bastelt kann einem da keiner was, wenn bei einer Kontrolle die Bohrungen fehlen, dann ist es ein Dummy und bleibt auch ein Dummy und damit genauso frei wie eine Tafel Schokolade.

    Wer sich illegal eine zulassungspflichtige Waffe bastelt (egal wie) und damit auffällt, hat immer ein Problem.

  • Das stimmt nicht, wie ich oben ausführte. Ein unfertiger Verschluss, der mit einer normalen Bohrmaschine scharf gemacht werden kann, ist bereits VOR dem Scharfmachen ein erlaubnispflichtiges Teil und unterliegt denselben Regeln wie die komplette scharfe Waffe. Findet man ein solches Teil und es liegt keine WBK vor, dann ist das eine Straftat (unerlaubter Waffenbesitz, Verstoß gegen das WaffG).

  • Das stimmt nicht, wie ich oben ausführte. Ein unfertiger Verschluss, der mit einer normalen Bohrmaschine scharf gemacht werden kann, ist bereits VOR dem Scharfmachen ein erlaubnispflichtiges Teil und unterliegt denselben Regeln wie die komplette scharfe Waffe. Findet man ein solches Teil und es liegt keine WBK vor, dann ist das eine Straftat (unerlaubter Waffenbesitz, Verstoß gegen das WaffG).

    Nicht nur ein einfacher Verstoß, bei einem AK Verschlusskopf sogar ein Verbrechen!

    VDB Fördermitglied - Damit die Lethargie der Waffenbesitzer endlich ein Ende hat.

  • Wer einen Verschluss ohne Bohrungen mit einer normalen Handbohrmaschine maßhaltig fertigstellen kann, der kann die Außenform auch mit ner normalen Handfeile herstellen.

  • Richtig. Und wie gesagt - auch die "Exportventile" der Hatsan - Luftgewehre sind freie Teile. Was die Behörden nicht davon abhielt, bei jedem, der sich eins in einem bekannten Shop gekauft hatte, einen Hausbesuch zu machen. Früh morgens vor dem Aufstehen, ohne Vorankündigung. Dann wurde die Wohnung auf links gedreht. Es hat nicht mal gereicht, das noch eingeschweißte Ventil an der Tür vorzuzeigen.

    Und nun stellt Euch vor, man findet neben dem Verschlußkopf noch ein .. zweites AK Magazin, das dann nicht zur legalen Dekowaffe gehört .. oder eine Dekopatrone aus den 90ern mit einem Stahlkerngeschoß drauf ... Oder irgendetwas, das nicht mal mit Waffen zu tun hat. Da hilft es dann auch nicht, das der Dummyverschluß zum Schluß doch legal war.

    Also, wer etwas Abwechslung im Leben braucht, der sollte sich so einen Dummyverschluß auf jeden Fall auf egun kaufen. :thumbsup: