Waffenverbotszone MANNHEIM

There are 22 replies in this Thread which has previously been viewed 3,638 times. The latest Post (January 5, 2024 at 8:22 PM) was by Marksman1863.

  • Die letzten Jahre habe ich mich gerne mit Bekannten zum Weihnachtsmarkt in "Monnem" getroffen.

    Nicht nur die Buden rund um den Wasserturm laden zum Schlendern und Verweilen ein, sondern es gibt eigentlich auf jedem weiteren Platz der Innenstadt einen weiteren, kleinen Weihnachtsmarkt.

    Glücklicherweise fiel das letzte Treffen aus und so umschiffte ich unwissend diesen Bereich mit seiner seit dem 01. Dezember 2023 existierenden Waffenverbotszone.

    Nähere Infos dazu auf der Homepage der Stadt:

    https://www.mannheim.de/de/stadt-gesta…sserverbotszone

    Dazu der deutschsprachiger Flyer: Download.pdf

    Interessant - wenn nicht gar irreführend- folgende Aussage:

    Quote

    Welche Waffenverbote gibt es bereits?

    Das Waffengesetz verbietet bereits das Führen von Waffen i.S.d. § 1 Absatz 2 Waffengesetz, insbesondere

    • Schusswaffen und Schreckschusswaffen,
    • Anscheinswaffen (Gegenstände, die echten Schusswaffen täuschend ähnlich sehen),
    • Hieb-, Stoß- und Stichwaffen,
    • Elektroimpulsgeräte (sog. Elektroschocker)

    Dabei heißt es im Paragaphen lediglich:

    Quote

    (2) Waffen sind

    1. Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und
    2. tragbare Gegenstände,

    a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;
    b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.

    also eine Definition von Waffen - ganz allgemein. Da steht nichts vom generellen Verbot!

    Ein Schelm wer Böses denkt... :cc

    Tja, damit wird wohl auch Mannheim für mich eher zu einer verbotenen Stadt werden, bzw. die ich zu bestimmten Zeiten meiden/ nicht mehr besuchen werde.

    Schade.

    Fördermitglied des VDB.

  • Das Führen von Elektroschockern mit PTB Zeichen ist laut WaffG nicht verboten. Was schreiben die da für einen Quatsch?

    Edit: Auf den §1 beziehen sie sich aber nur wg. der Waffendefinition.

    "Waffen im Sinn des §1 Absatz2 des Waffg"

    Edited once, last by matokla (January 3, 2024 at 6:17 PM).

  • Das bezieht sich doch auf das Ausrufen einer Waffenverbotszone... Dann sind dort all diese Dinge verboten, wenn man keine waffenrechtliche Erlaubnis besitzt.

  • Das bezieht sich doch auf das Ausrufen einer Waffenverbotszone...

    Das geht aber m.E. nicht daraus hervor. So, wie es da steht, sollte man den Eindruck erhalten, das alles gelte generell. Nicht nur in einer Waffenverbotszone.

    Dann sind dort all diese Dinge verboten, wenn man keine waffenrechtliche Erlaubnis besitzt.

    Soll ich das jetzt so verstehen, daß jemand mit z.B. kleinem Waffenschein in einer Waffenverbotszone eine Schreckschußwaffe führen darf?

  • Hab ich zufällig kürzlich ein Video zu gemacht bzw. das Thema angeschnitten.

    Entscheidend ist, was in der Verordnung steht. Ich gehe ganz schwer davon aus, daß Du es nicht darfst.

    Da steht zwar bei den Ausnahmen "9. Personen, die Inhaberinnen oder Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen nach § 10

    Absatz 4 WaffG sind, die die Waffe im Umfang ihrer entsprechenden Erlaubnis führen,"

    Ich glaube aber, daß es dazu der Interpretation eines Fachmanns bedarf, denn das mit den Erlaubnissen ist so eine Sache in Waffenverbotszonen. Ich schaue gleich nochmal, ob ich den Link wiederfinde.

    An, da isser.

    --
    Mein Video für LG-Anfänger.
    Fördermitglied im VDB.

    Edited once, last by Langschwert (January 3, 2024 at 8:38 PM).

  • Dann sind dort all diese Dinge verboten, wenn man keine waffenrechtliche Erlaubnis besitzt.

    Soll ich das jetzt so verstehen, daß jemand mit z.B. kleinem Waffenschein in einer Waffenverbotszone eine Schreckschußwaffe führen darf?

    Ja, zumindest heißt es auf der HOMEPAGE (auf dem Flyer wiederum nicht):

    Quote

    Gibt es Ausnahmen?

    Ausnahmen bestehen dann, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt, eine Waffe oder ein Messer zu führen, z.B.:

    1. bei bestimmten Berufsgruppen, z.B.
      Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Zoll, Bundeswehr, städtischer Vollzugsdienst, Ärzte, Pflegedienste, Handwerker und Gewerbetreibende, Gastronomie etc.
    2. bei Privatpersonen:
    • Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen im Umfang ihrer entsprechenden Erlaubnis
    • erlaubnisfreie Messer im Zusammenhang mit der Brauchtumspflege oder der Ausübung des Sports
    • beim Transport in verschlossenen Behältern oder Verpackungen, die einen unmittelbaren Zugriff verhindern, um diese von einem Ort zum anderen zu befördern.

    Der KWS wäre eine entsprechende Erlaubnis für das Führen von PTB-Waffen und damit in Mannheim erlaubt. In Stuttgart und Frankfurt/M. auch - in Bremen und Hamburg wiederum nicht. Am HBf in Nürnberg sind sogar Wanderstöcke und Nagelknipser gefährlich.

    Auch das zeigt mal wieder das Dilemma und heillose Durcheinander der verschiedenen Verbotszonen.

    In Stuttgart darf man eigentlich nur als Anwohner und Paketdienstler sonstige Waffen und Gegenstände durch die Zone transportieren - wohlgemerkt: im verschlossenen Behältnis!

    Wenn ich also mit dem Zug nach Stuttgart reise und bereits mit dem HBf die Verbotszone erreiche/ durchquere, dann darf ich spätabends also nicht einmal ein Taschenmesser (mit Zweihandklinge) im abgschlossenen Reisegepäck dabei haben, die Gaspistole (mit KWS) jedoch geholstert führen.

    Das ist doch total lächerlich! :wogaga: :bash:

    Fördermitglied des VDB.

  • Die Frage ist ob es gehandet wird wenn ich im Wanderrucksack ein Schweizer Taschenmesser z.b in Stuttgart dabei habe. Bin oft in Stuttgart und habe am Schlüsselbund ein Schweizer Taschenmesser dran, des weiteren frage ich mich wenn man auf einen Weihnachtsmarkt geht, muss ich da jetzt unbedingt eine Schreckschuss Elektroschocker oder eine Anscheinswaffe mit rumschleppen? Ich denke es ist ein großer Unterschied ob jemand jetzt auf der durchreise ist und kurz auf dem Weihnachtsmarkt ein Glühwein trinkt, und das Messerchen im Rucksack hat oder am Schlüsselbund, oder jemand vorsätzlich eine Schreckschuss Elektroschocker oder ein größeres Einhandmesser in der rechten Jackentasche griffbereit mit rumschleppt. Die Polizei wird das schon unterscheiden können falls man warum auch immer in eine Kontrolle kommt. Da würde ich mir gar nicht so einen Kopf drüber machen

  • Ich denke es ist ein großer Unterschied ob jemand jetzt auf der durchreise ist und kurz auf dem Weihnachtsmarkt ein Glühwein trinkt, und das Messerchen im Rucksack hat oder am Schlüsselbund, oder jemand vorsätzlich eine Schreckschuss Elektroschocker oder ein größeres Einhandmesser in der rechten Jackentasche griffbereit mit rumschleppt. Die Polizei wird das schon unterscheiden können

    Da wäre ich mir nicht so sicher. Zumindest würde ich darauf keine Wetten abschließen.

    Das ist ja das Schlimme an diesen Verbotszonen: sie unterscheiden nicht nach Gut und Böse.

    Auch wenn sie eigentlich dazu gedacht sind, dass die bösen Buben keinen Unsinn anstellen können,

    bestraft es genauso gut die anständigen Bürger, die vielleicht nur zufällig diesen Bereich passieren/ keine Ahnung von dieser Verbotszone haben o.ä.

    Fördermitglied des VDB.

  • Und was bitte sind "erlaubnisfreie Messer für Brauchtum und Sport"?

    Wenn man bspw. in Stuttgart zur Cannstadter Wasen fährt und sich dafür mit Dirndl und Lederhose (= kulturelle Aneignung?) zurecht macht und der "fesche Buab" den Jagdnicker einstecken hat - gilt das mittlerweile als "Brauchtum"?

    Oder muss man in einem Angelsportverein Mitglied sein, um ein Fischmesser führen zu dürfen? Oder wieviele Fische muss man (ohne Verbandszwang) angeln, damit es als "sportlich" gilt?!

    Das ist alles so hanebüchener Unsinn!

    Aber es würde mich am Ende auch nicht überraschen, wenn sich ein Richter am Ende gegen das Brotzeitmesser ausspricht,

    aber Verständnis für den Krummsäbel und die Verwendung in einer kulturellen Säbeltanzgruppe zeigt...

    Fördermitglied des VDB.

  • Ich denke es ist ein großer Unterschied ob jemand jetzt auf der durchreise ist und kurz auf dem Weihnachtsmarkt ein Glühwein trinkt, und das Messerchen im Rucksack hat oder am Schlüsselbund, oder jemand vorsätzlich eine Schreckschuss Elektroschocker oder ein größeres Einhandmesser in der rechten Jackentasche griffbereit mit rumschleppt. Die Polizei wird das schon unterscheiden können

    Da wäre ich mir nicht so sicher. Zumindest würde ich darauf keine Wetten abschließen.

    Das ist ja das Schlimme an diesen Verbotszonen: sie unterscheiden nicht nach Gut und Böse.

    Auch wenn sie eigentlich dazu gedacht sind, dass die bösen Buben keinen Unsinn anstellen können,

    bestraft es genauso gut die anständigen Bürger, die vielleicht nur zufällig diesen Bereich passieren/ keine Ahnung von dieser Verbotszone haben o.ä.

    Wie gesagt ich komme ursprünglich aus dieser Region und habe da jetzt auch kein bedenken ein Messerchen im Rucksack oder am Schlüsselbund zu tragen. Ich kann mich jetzt auch nicht daran erinnern wann ich in Stuttgart mal kontrolliert worden bin. Als junger Erwachsener hatte ich mal eine Auseinandersetzung, ja da war die Polizei dan auch da und ich war 19 Jahre alt und das ist über 20 Jahre her. Sollte ich jetzt einfach so aus Spaß kontrolliert werden wenn ich da jetzt z.b mit meiner Tochter oder mit meinem kleinen Sohn entlang laufe oder mit meiner Frau oder mit Hund oder auch alleine? Dann muss man schon ziemlich auffällig markant ausschauen und sich dementsprechend verhalten, okay kann dann schon in Stuttgart eventuell passieren das man kontrolliert wird. Die Polizei fährt öfters die Königstraße hoch und runter und schaut nach einem bestimmten Klientel Ausschau. In der Regel und da bin ich mir ziemlich sicher machen die ein Unterschied warum du das Messer dabei hast, und es kommt auch darauf an wie man sich verhält bei einer Kontrolle, mag sein das es Ausnahmen gibt dass jemand ärger bekommen hat weil er sein Taschenmesser mit rum geschleppt hat in einer Großstadt wo eine Waffenverbotszone ist. mMn kann echt seltsame Stories im Internet lesen kennt aber die Hintergründe nicht, und auch die Polizei hat sich schon falsch verhalten bei Kontrollen Hausdurchsuchung usw, ja hat es alles schon gegeben. Ich sage ja in der Regel klar kann man sich nicht 100% drauf verlassen bin mir aber trotzdem sicher dass nichts passiert, aber da gehe ich von meiner Person aus. Naja wie auch immer ich habe kein Bedenken ein Schweizer Taschenmesser mit 5 oder 6cm was die haben oder auch ein anderes kleines Messer im Rucksack oder am Schlüsselbund zu tragen in Stuttgart oder auch in Mannheim. Würde aber jetzt nicht das Messer vorne in der Jackentasche griffbereit tragen in einer Verbots Zone

  • @ArrisArcher

    Dich mag das vielleicht nicht groß betreffen. Aber diese Regelungen sind so kompliziert, dass die wirklich niemand mehr verstehen kann. Und ich denke da viel eher an einen 18 Jährigen, der sich ans Gesetz halten will, aber halt auch sein Pfefferspray und Taschenmesser bei sich haben will (wie ich selber auch). Dem wird jede Möglichkeit genommen sich ans Gesetz halten zu können. So eine Verordnung ist den ehrlichen Bürgern gegenüber eine Sauerei und gehört ersatzlos gestrichen.

    Warum wird statt dessen nicht automatisch allen vorbestraften Gewalttätern das Tragen von diesen Gegenständen und Waffen immer und überall verboten? Sind die Rechte von Kriminellen etwa mehr wert, als die von uns?

    VDB Fördermitglied - Damit die Lethargie der Waffenbesitzer endlich ein Ende hat.

  • Sind die Rechte von Kriminellen etwa mehr wert, als die von uns?

    Der Täterschutz funktioniert in D eben besser als der Opferschutz.

    was für ein polemisches blabla.

    Die Rechte von kriminellen sind nicht mehr wert als die von nicht kriminellen. Aber auch nicht weniger. Und das ist gut so!

    Wer Waffen missbräuchlich verwendet, andere Menschen verletzt hat, oder Drogensüchtig ist, hat jedes Recht auf Waffenbesitz verspielt!

    VDB Fördermitglied - Damit die Lethargie der Waffenbesitzer endlich ein Ende hat.

  • was für ein polemisches blabla.

    Die Rechte von kriminellen sind nicht mehr wert als die von nicht kriminellen. Aber auch nicht weniger. Und das ist gut so!

    Es ist noch nicht gar so lange her, da wurden Kriminellen ganz offiziell die bürgerlichen Ehrenrechte aberkannt, und das war gut so. Meine Sympathie für Kriminelle hält sich in äußerst engen Grenzen.

    --
    Mein Video für LG-Anfänger.
    Fördermitglied im VDB.

  • Wer Waffen missbräuchlich verwendet, andere Menschen verletzt hat, oder Drogensüchtig ist, hat jedes Recht auf Waffenbesitz verspielt!

    zum Glück hast du das nicht zu entscheiden!

    Es ist noch nicht gar so lange her, da wurden Kriminellen ganz offiziell die bürgerlichen Ehrenrechte aberkannt, und das war gut so. Meine Sympathie für Kriminelle hält sich in äußerst engen Grenzen.

    das hatte seine Gründe warum das abgeschafft wurde. Ich habe auch keine Sympathie für Kriminelle, aber auch keine für Antidemokraten...

  • Wer Waffen missbräuchlich verwendet, andere Menschen verletzt hat, oder Drogensüchtig ist, hat jedes Recht auf Waffenbesitz verspielt!

    zum Glück hast du das nicht zu entscheiden!

    Es ist noch nicht gar so lange her, da wurden Kriminellen ganz offiziell die bürgerlichen Ehrenrechte aberkannt, und das war gut so. Meine Sympathie für Kriminelle hält sich in äußerst engen Grenzen.

    das hatte seine Gründe warum das abgeschafft wurde. Ich habe auch keine Sympathie für Kriminelle, aber auch keine für Antidemokraten...

    Genau, zum Glück habe nicht ich das zu entscheiden, sondern das hat der Gesetzgeber schon. Es wird massiv unterschieden, wer welche Recht hat. Das nennt man im Waffenrecht "Zuverlässigkeit". Das hat nichts mit "Antidemokraten" zu tun, sondern mit gesundem Menschenverstand und dem Grundgesetz. Ich gehe sehr davon aus, dass Du Art. 2 Absatz 2 Satz 3 Grundgesetz bisher nicht bekannt ist ;)

    VDB Fördermitglied - Damit die Lethargie der Waffenbesitzer endlich ein Ende hat.

  • Genau, zum Glück habe nicht ich das zu entscheiden, sondern das hat der Gesetzgeber schon. Es wird massiv unterschieden, wer welche Recht hat. Das nennt man im Waffenrecht "Zuverlässigkeit". Das hat nichts mit "Antidemokraten" zu tun, sondern mit gesundem Menschenverstand und dem Grundgesetz. Ich gehe sehr davon aus, dass Du Art. 2 Absatz 2 Satz 3 Grundgesetz bisher nicht bekannt ist ;)

    Der ist mir sehr wohl bekannt. Und du wirfst jetzt erlaubnispflichtige Waffen, Pfefferspray und Messer in einen Hut.

    Hier das Zitat

    Quote


    Warum wird statt dessen nicht automatisch allen vorbestraften Gewalttätern das Tragen von diesen Gegenständen und Waffen immer und überall verboten? Sind die Rechte von Kriminellen etwa mehr wert, als die von uns?

    btw, Messer sind Werkzeuge, keine Waffen...