Hülsen und Zünder für "scharfe Muntion" (geringe Menge an Zündmasse, frei ab 18) sind frei erhältlich (außer da hat sich in den letzten Jahren was geändert), für Pulver braucht man einen Pulver bzw. Wiederladeschein.
Da ich noch nie gehört habe dass Jemand Schreckschussmunition läd, vermute ich dass es da gar keine Einzelkomponenten zu kaufen gibt.
Dass Delaborieren verboten sein soll, ist mir jetzt neu
Versteh mich bitte nicht falsch Ingo, ich will hier keinen Spaßverderber spielen oder der Anzeigehauptmeister sein. Lediglich die Leute vor eventuellen Problemen schützen.
Ich meinte quasi damit das man Schreckschussmunition nicht wiederlädt und es auch kein Pulver im freien Handel sowie die CIP genormten Hülsen zu kaufen gibt. Das delaborieren von Schreckschussmunition ist wieder einer der Waffengesetz fallstricke. Der Erwerb und Besitz der zusammengesetzten Hülse samt Pulverinhalt ist frei ab 18 Jahren, das Pulver jedoch zu delaborieren sowie zu besitzen ist jedoch wieder mit unter § 27 geregelt.
Die einzige Möglichkeit legal eine leere Hülse zu besitzen ist das abfeuern.