In meiner Sportschützenzeit 12Jahre lang, hatte ich noch nie eine Kontrolle und seit 2017 den KWS noch nie Besuch gehabt.
"KWS" -> Kostenfestsetzung für die Überprüfung nach Paragraph 4 Abs. 3 WaffG ---> Richtig oder falsch...? <---
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Ich besitze seit 1969 scharfe Waffen und hatte noch nie Hausbesuch. Das Waffengesetz scheint dafür zu sorgen, dass in meiner Großstadt das waffenrechtliche Personal ständig überfordert ist.
Das liegt wirklich an dem Landkreis in dem man wohnt.
In über 20 Jahren die ich in Niedersachsen gewohnt habe, musste ich nur 1x ein Foto vom Waffenschrank sowie ein Schreiben von Schützenverein dass ich noch Mitglied bin bei der Behörde einreichen, die Überprüfung war kostenlos .
Dann bin ich nach Bremen gezogen, 2-3 Wochen nach dem Umzug stand die erste Kontrolle für 139€ an der Tür.
Jede Waffe wurde begrabbelt und akribisch jede Seriennummer mit der in der WBK eingetragenen verglichen.
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Alles klar Ok, "Bro". Was jetzt?!!
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Erstes Schreiben, nach glaube 20Jahren, mit der Forderung von 61,00€ - ist jetzt ca 2Monate her.
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Klar. Hier und dort kommt dann Papier ins Haus, was dessen Materialwert in Bezug auf den "Überweisungswunschh" deutlich übersteigt Na gut, ...aber, alle wollen was -> wir hier auch. Insoweit... ruhig bleiben. Was willst Du bzw. was soll der "KWS" künftig beinhalten.....
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Ich hab den KWS seit über 10 Jahren und 2x tatsächlich ne Rechnung bekommen bzgl. Überprüfung.
Die erste war 30 €, die zweite 34,xx €.
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