Alles anzeigenAlso müsste der neue Verschluss von der PTB abgenommen werden, damit dieser bei der neuen Waffe verbaut und benutzt werden darf?!
Die PTB-Zulassung ist eine Bauartprüfung, keine Einzelprüfung!
Der Hersteller könnte also für jedes Unterteil ein paar Dutzend Schlitten herstellen, wenn ihm beliebt, solange die Varianten ebenfalls den Segen der PTB haben.
Sie müssen halt nur beschossen werden, aber auf welchem Unterrteil das passiert, dass sollte irrelevant sein, (könnte also sogar ein Vollstahlapparat sein, der ein normales Unterteil und dessen Funktion nur simuliert.
Stefan
Ist dir zufällig bekannt wie Gillmann dies mit der BG17 gehandhabt hat?