Verbotene Projetile

Es gibt 41 Antworten in diesem Thema, welches 9.870 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (29. Januar 2004 um 16:56) ist von ManEater.

  • Habe vor längerer Zeit irgendwo gelesen das es in Deutschland verboten ist Projetile mit einem Durchmesser kleiner als 4mm zu verschießen. Stimmt das?
    Ist das Verbot u.u. auch auf Blasrohrpfeile andwendbar?
    Ich denke da insbesondere an die Stahldrahtpfeile, deren Draht z.B. 2,5 mm Durchmesser hat.

  • hallo,
    ups, das mit dem pfeilen wusste ich gar nicht.... crossbow warum sind die denn verboten, weil man die pfeile nicht bemerkt wenn jemand auf einem damit schießen würde?

    Gruß, David

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  • stg elias : warum, hab ich auch noch nicht nachlesen können . bloß ist die ganze sache auch logisch zu erkären . je dünner die pfeilspitze bzw nadel , dsto leichter kann diese in etwas eindringen . eine gehärtete stahlnadel mit sagen wir mal 2mm dicke und 15 cm länge stellt aus einen guten blaßrohr ein hochgefährliches geschoß dar . kann mir aber vorstellen , das dies auch ohne gifte , richtig plaziert , tötlich wirken kann . man stelle sich vor man trifft damit ausversehen genau das herz .

    ciao crossi

    Einmal editiert, zuletzt von crossbow (5. Dezember 2003 um 21:28)

  • Ich glaube, das Verbot verdanken wir den sog. Flechettes, welche normalerweise aus Feuerwaffen verschossen werden. Das sind Pfeilgeschosse aus Stahl mit einem Treibspiegel. Beim Eindringen in Fleisch findet meist eine Verformung statt, sodass die "Nadel" zu einem sichelartigen Ding wird, welches sich vollkommen unvorhersehbar durch den Körper frisst (durch die Verformung gerät das Geschoss in Rotation) und unheilbare innere Verletzungen hervorruft.

    Soweit ich weiss, durchschlägt so ein Geschoss allerdings auch dicke Stahlplatten ohne nennenswerte Verformung.
    Man kann sich ausmalen, was da von einem Menschen übrig bleibt, wenn er so eine Salve abbekommt - diese Geschosse sind völlig zurecht international geächtet.

    Nähere Infos bei http://www.waffenHQ.de ---> Suche ---> Flechettes

  • illu : ich bin mir da 100% sicher , daß die 3,1mm grenze für blasrohrpfeile richtig ist . steht so im K&Z katalog (obwohl ich nie rtl2 typischen medien glaube :)) ). und irgendwo im waff gesetzt .

    cioa crossi

  • Zitat

    Original von illuminatus!
    Ich glaube, das Verbot verdanken wir den sog. Flechettes, welche normalerweise aus Feuerwaffen verschossen werden. Das sind Pfeilgeschosse aus Stahl mit einem Treibspiegel. Beim Eindringen in Fleisch findet meist eine Verformung statt, sodass die "Nadel" zu einem sichelartigen Ding wird, welches sich vollkommen unvorhersehbar durch den Körper frisst (durch die Verformung gerät das Geschoss in Rotation) und unheilbare innere Verletzungen hervorruft.

    Soweit ich weiss, durchschlägt so ein Geschoss allerdings auch dicke Stahlplatten ohne nennenswerte Verformung.
    Man kann sich ausmalen, was da von einem Menschen übrig bleibt, wenn er so eine Salve abbekommt - diese Geschosse sind völlig zurecht international geächtet.

    International geächtet??? Kann schon sein, aber benutz werden sie trotzdem, vorallem gegen gepanzerte Ziele.
    Die Bundeswehr benutzt sie z.B. beim Luchs. BMK 20 mm. Treibspiegel mit Wolframkern (offiziell, gibt ja noch schlimmers). Wahnsinnige Geschoßgeschwindigkeit. Durchschlägt stärkste Panzerungen.
    Für Infanterie wurden in den USA Duplex- und Triplexpatronen,Quetschkaliberpatronen und Pfeilpatronen entwickelt.
    Duplex/Triplexpatrone und Quetschkaliberpatrone dienten hauptsächlich zur Kadenzerhöhung. z.T. auch höhere V0
    Pfeilpatrone -> sehr hohe V0 und(wie von illu schon beschrieben) böse Wirkung bei "weichen"-Zielen und bei verwendung mehrerer Pfeile pro Patrone -> auch kadenzerhöhung

    Sind meine Dartpfeile nun verboten???.
    Hier ne Duplexpatrone. Ouelle aller 3 Bilder "Schützenwaffen Heute Band 1"

  • Zitat

    Anlage 2
    (zu § 2 Abs. 2 bis 4)

    Waffenliste
    Abschnitt 1 - Verbotene Waffen
    Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:

    ...

    1.5.3

    Patronenmunition für Schusswaffen mit gezogenen Läufen, deren Geschosse im Durchmesser kleiner sind als die Felddurchmesser der dazugehörigen Schusswaffen und die mit einer Treib- und Führungshülse umgeben sind, die sich nach Verlassen des Laufes vom Geschoss trennt;

    Dies betrifft wohl diese Flechettes.
    Kann es sein, daß Blasrohrpfeile im neuen WaffG nicht im Durchmesser begrenzt sind?
    Aber wahrscheinlicher steht diese 3,1mm Begrenzung wieder irgendwo anders.

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • Zitat

    Original von edbru


    Eddi

    das hieße, das Flintenlaufgeschosse, spez. Sabot-Geschosse (z.B. Brenneke SuperSabot), nicht aus Flinten mit gezogenem Lauf (z.B. Browning A-Bolt) verschossen werden dürften ??
    Oder Original-Treibspiegelgeschosse für ein Zündnadelgewehr illegal sind ??

    point :wogaga:

  • Aus dem Waffengesetz kann ich auch keine Beschränkung für Blasrohrnadeln herauslesen, da
    1. Der Lauf nicht gezogen ist.
    und 2. Der Treibkegel sich nicht vom Geschoß löst und somit gleichzeitig zum Durchmesser des Geschosses beiträgt bzw. diesen definiert.

    Vielleicht steht das ja woanders (und dem Fall wüsste ich gerne, wo)...

    Schöne Grüße von der Insel, Krischan

    "Schamkissen, mein Herr?" rief Graham erstaunt.
    "Richtig, Schamkissen. Wir spleißen sie dwars von den Steuerbord- Dollpardinen, wenn wir hart am raumen Wind segeln."

  • Fraglich:
    Ist ein Pfeil aus einem Blasrohr, Bogen o.ä. gleichzusetzen mit einem Geschoss/Projektil aus einer Feuerwaffe? Ich glaube Nein.
    Unterliegt ein Pfeil somit überhaupt dem Waffengesetz, wenn er nicht aus einer Feuerwaffe verschossen wird (verschossen werden kann)? Ich glaube ebenfalls Nein.

    Leuts! Versauft nicht euer ganzes Geld, kauft lieber Bier davon! :n12:
    -FWR Nr. 27447- http://www.party-san.de [GLOW=orangered]Hell is here! [/GLOW]

  • ..das bezieht sich hauptsaechlich auf flechette geschosse, welche glaub ich n.d. genfer konv. verboten wurden da sie durch nato schutzwesten gehn wie durch butter & zuviel schaden anrichten koennen ...

    [SemteX]

  • moin,
    in einem anderen faden hatte ich mal den genauen gesetzestext reingestellt. und nach dem ist in meiner lesart ein blasrohrpfeil keinerlei beschränkungen unterlegen.
    grüsse
    ron

  • und irgendwo hier hatte mal jemand recht schlüssig dargelegt, daß die Pfeile auch beimBlasrohr dieser 3,1mm Grenze unterliegen.
    Find das leider nicht mehr.

    Die sind schon Waffen, fallen nur nicht unter Schusswaffen nach deutschem Gesetz und sind damit frei wie Flitzebögen.

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • dann gibt es vllt wie bei verschiedenen schlagstöcken/verteidigungsknüppeln bundeslandspezifische regelungen. kann man vllt beim jeweiligen lka nachfragen.
    ron